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	<title>Comments on: BAG: Ein schöner Fall von höchstrichterlicher Selbstkorrektur</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>By: Wolf J. Reuter</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bag-ein-schner-fall-von-hchstrichterlicher-selbstkorrektur/comment-page-1/#comment-334</link>
		<dc:creator>Wolf J. Reuter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 09:25:39 +0000</pubDate>
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		<description>So ganz &quot;frei&quot; ist die Gedankenführung der Arbeitsgerichte ja auch nicht (sie haben - cum grano salis - z.B. als erste den Grundsatz rechtlichen Gehörs entdeckt und geachtet). Wir haben die Entscheidung zwar auch begrüßt (www.reuter-arbeitsrecht.de). Und Sie haben sogar Recht, wenn sie den Fall richterlicher Selbstkorrektur als selten bezeichnen. Man darf aber zweierlei nicht vergessen: Der Tarifsenat - der 4. Senat des BAG - hat unter dem Vorsitz von Herrn Bepler die Tarifeinheit nicht erfunden, seit Jahren aber immer weniger Zweifel daran gelassen, dass er sie für problematisch hält. Bei der Korrektur Hand angelegt haben daher Richter, die durchaus kritisch voreingestellt waren. Zweitens haben auch die Vorgänger auf der Richterbank in den letzen 40 Jahren - das Prinzip ist alt - nicht nur Bretter vor dem Kopf gehabt. Art 9 GG kann für und gegen alles im Bereich der Koalitionsfreiheit angeführt werden. Bei der Verkündung des Urteils (der außer den Parteien der anderen an diesem Tag terminierten Sachen eigentlich niemand beiwohnte, was auch vielsagend ist) hat der Vorsitzende darauf hingewiesen, dass es deshalb auch weniger die Verfassung, als die Auslegung des TVG ist, die eine Änderung erzwingt. Die Erfinder der Tarifeinheit hatten international übrigens viel gute Gesellschaft (es gibt das Prinzip in den meisten Ländern). Art. 9 GG sagt ja nicht, dass sich jede Gewerkschaft auch durchsetzen muss. Das Arbeitskampfrecht funktioniert jedenfalls effektiver, wenn nicht Betriebe von mehreren Partikulargewerkschaften gleichzeitig bestreikt werden können. Auch diese Effektivität bei der Durchsetzung ist ja - irgendwie - von Art. 9 GG geschützt. Wenn die Entscheidung so bleibt, wie sie ist, dann wird sich im Arbeitskampfrecht also noch einiges tun müssen. Ob sie so bleibt, ist formal offen, auch wenn die Haltung des 4. Senats richtig ist und viele Unterstützer hat. Verkündet wurde nämlich keine Sachentscheidung, sondern ein Anfragebeschluss an den 10. Senat des BAG, der auch eine ergänzende Zuständigkeit in einigen Tariffragen hat, ob dieser am Grundsatz der Tarifeinheit festhalte. Lautet die Antwort &quot;nein&quot;, ist die Sache gegessen und die Tarifeinheit Geschichte. Bei einem &quot;Ja&quot; muss sich der Große Senat des BAG damit befassen. Dann wird es noch spannend bleiben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So ganz &#8220;frei&#8221; ist die Gedankenführung der Arbeitsgerichte ja auch nicht (sie haben &#8211; cum grano salis &#8211; z.B. als erste den Grundsatz rechtlichen Gehörs entdeckt und geachtet). Wir haben die Entscheidung zwar auch begrüßt (www.reuter-arbeitsrecht.de). Und Sie haben sogar Recht, wenn sie den Fall richterlicher Selbstkorrektur als selten bezeichnen. Man darf aber zweierlei nicht vergessen: Der Tarifsenat &#8211; der 4. Senat des BAG &#8211; hat unter dem Vorsitz von Herrn Bepler die Tarifeinheit nicht erfunden, seit Jahren aber immer weniger Zweifel daran gelassen, dass er sie für problematisch hält. Bei der Korrektur Hand angelegt haben daher Richter, die durchaus kritisch voreingestellt waren. Zweitens haben auch die Vorgänger auf der Richterbank in den letzen 40 Jahren &#8211; das Prinzip ist alt &#8211; nicht nur Bretter vor dem Kopf gehabt. Art 9 GG kann für und gegen alles im Bereich der Koalitionsfreiheit angeführt werden. Bei der Verkündung des Urteils (der außer den Parteien der anderen an diesem Tag terminierten Sachen eigentlich niemand beiwohnte, was auch vielsagend ist) hat der Vorsitzende darauf hingewiesen, dass es deshalb auch weniger die Verfassung, als die Auslegung des TVG ist, die eine Änderung erzwingt. Die Erfinder der Tarifeinheit hatten international übrigens viel gute Gesellschaft (es gibt das Prinzip in den meisten Ländern). Art. 9 GG sagt ja nicht, dass sich jede Gewerkschaft auch durchsetzen muss. Das Arbeitskampfrecht funktioniert jedenfalls effektiver, wenn nicht Betriebe von mehreren Partikulargewerkschaften gleichzeitig bestreikt werden können. Auch diese Effektivität bei der Durchsetzung ist ja &#8211; irgendwie &#8211; von Art. 9 GG geschützt. Wenn die Entscheidung so bleibt, wie sie ist, dann wird sich im Arbeitskampfrecht also noch einiges tun müssen. Ob sie so bleibt, ist formal offen, auch wenn die Haltung des 4. Senats richtig ist und viele Unterstützer hat. Verkündet wurde nämlich keine Sachentscheidung, sondern ein Anfragebeschluss an den 10. Senat des BAG, der auch eine ergänzende Zuständigkeit in einigen Tariffragen hat, ob dieser am Grundsatz der Tarifeinheit festhalte. Lautet die Antwort &#8220;nein&#8221;, ist die Sache gegessen und die Tarifeinheit Geschichte. Bei einem &#8220;Ja&#8221; muss sich der Große Senat des BAG damit befassen. Dann wird es noch spannend bleiben.</p>
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		<title>By: egal</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bag-ein-schner-fall-von-hchstrichterlicher-selbstkorrektur/comment-page-1/#comment-332</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 23:26:16 +0000</pubDate>
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		<description>Ohja, ein Arbeitsgesetzbuch wäre eine wunderbare Sache der Rechtsklarheit, gerade für den einfachen Bürger, und natürlich auch für den Juristen. 

Immer wenn ich mir §§ 611 ff. anschaue, bin ich fassungslos, wie ein Land unfähig ist, zentrale Normen in so einen wichtigen Bereich der Lebensführung zu erlassen. In den 70ern gab es noch diese Kodifikations-Patrioten, siehe SGB. Diese ganzen zersplitterten Gesetzessammlungen, MuschG hier, BetVG da, usw. Was könnte man da für einen schönen Gesetzestext draus formen (inkl. der obersten Rechtsprechung der Arbeitsgerichte...).

Aber heute? Da streitet man sich ja schon bis aufs Blut &quot;nur&quot; beim UGB. 


Das Thema Streikrecht und Tarifrecht ist ein ganz heißes Eisen. Gerade die Gewerkschaften wittern da sehr schnell Land und aktivieren ihre Kontakte im Bundestag, so dass jegliche Initiative oder auch nur Denkansätze sofort ausgetrocknet werden. Keine der Volksparteien kann sich die fehlende Unterstützung bzw. die Gegenmobilisierung der Gewerkschaft PR-technisch leisten.

Man denke nur an den umstrittenen § 146 SGB III!

Im Prinzip finde ich den Zustand der Rechtsklarheit stets der Rechtsunklarheit vorzuziehen. Gerade die aktuellen Urteile zu den neuen Methoden der Streikführung wie etwa Flashmobs zeigen doch, dass solche Streiks schnell ausarten können und ja sogar strafrechtliche Überlegungen anstoßen können. Warum regelt man das nicht gesetzlich? 

Das Verweisen an die Arbeitsgerichtbarkeit ist unbefriedend. Denn da dauert es ja Jahre, bis es endgültig geklärt ist. Warum sollten die Volksvertreter hier nicht auch aktiv werden, wenn sie sonst jeden anderen Bereich durchregelmentieren? Sind die wenigen Richter im zuständigen Senat dazu berufen, alleine (diktatorisch?) über das Streikrecht oder das Tarifrecht (wie oben angesprochen etwa der Grundsatz der Tarifeinheit) zu befinden? Ich kann das nicht aus dem Grundgesetz ablesen. 

Auch wenn man dem Gericht eine gewisse Selbstreinigungskomptenz zuschreiben mag, ist es doch gerade in diesem Fall bezeichnend, dass es schon 2 Senate dazu brauchte, um da einen (Um)Denkprozess in Gang zu setzen. Normalerweise ist das ja im Rahmen der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, dass die Entscheidung eines Senats von einem anderen Senat indirekt überprüft wird. Daher darf man sich schon fragen, wozu wir über 600 mehr oder weniger direkt gewählte Parlamentarier haben, wenn wir doch die allwissenden 3 Berufsrichter beim BAG haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ohja, ein Arbeitsgesetzbuch wäre eine wunderbare Sache der Rechtsklarheit, gerade für den einfachen Bürger, und natürlich auch für den Juristen. </p>
<p>Immer wenn ich mir §§ 611 ff. anschaue, bin ich fassungslos, wie ein Land unfähig ist, zentrale Normen in so einen wichtigen Bereich der Lebensführung zu erlassen. In den 70ern gab es noch diese Kodifikations-Patrioten, siehe SGB. Diese ganzen zersplitterten Gesetzessammlungen, MuschG hier, BetVG da, usw. Was könnte man da für einen schönen Gesetzestext draus formen (inkl. der obersten Rechtsprechung der Arbeitsgerichte&#8230;).</p>
<p>Aber heute? Da streitet man sich ja schon bis aufs Blut &#8220;nur&#8221; beim UGB. </p>
<p>Das Thema Streikrecht und Tarifrecht ist ein ganz heißes Eisen. Gerade die Gewerkschaften wittern da sehr schnell Land und aktivieren ihre Kontakte im Bundestag, so dass jegliche Initiative oder auch nur Denkansätze sofort ausgetrocknet werden. Keine der Volksparteien kann sich die fehlende Unterstützung bzw. die Gegenmobilisierung der Gewerkschaft PR-technisch leisten.</p>
<p>Man denke nur an den umstrittenen § 146 SGB III!</p>
<p>Im Prinzip finde ich den Zustand der Rechtsklarheit stets der Rechtsunklarheit vorzuziehen. Gerade die aktuellen Urteile zu den neuen Methoden der Streikführung wie etwa Flashmobs zeigen doch, dass solche Streiks schnell ausarten können und ja sogar strafrechtliche Überlegungen anstoßen können. Warum regelt man das nicht gesetzlich? </p>
<p>Das Verweisen an die Arbeitsgerichtbarkeit ist unbefriedend. Denn da dauert es ja Jahre, bis es endgültig geklärt ist. Warum sollten die Volksvertreter hier nicht auch aktiv werden, wenn sie sonst jeden anderen Bereich durchregelmentieren? Sind die wenigen Richter im zuständigen Senat dazu berufen, alleine (diktatorisch?) über das Streikrecht oder das Tarifrecht (wie oben angesprochen etwa der Grundsatz der Tarifeinheit) zu befinden? Ich kann das nicht aus dem Grundgesetz ablesen. </p>
<p>Auch wenn man dem Gericht eine gewisse Selbstreinigungskomptenz zuschreiben mag, ist es doch gerade in diesem Fall bezeichnend, dass es schon 2 Senate dazu brauchte, um da einen (Um)Denkprozess in Gang zu setzen. Normalerweise ist das ja im Rahmen der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, dass die Entscheidung eines Senats von einem anderen Senat indirekt überprüft wird. Daher darf man sich schon fragen, wozu wir über 600 mehr oder weniger direkt gewählte Parlamentarier haben, wenn wir doch die allwissenden 3 Berufsrichter beim BAG haben.</p>
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