26 January 2012

Überwachte Bundestagsabgeordnete

Ist die Empörung um die Überwachung von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder berechtigt? Ich denke, ja. Zwar gibt es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juli 2010 (6 C 22.09) , die die Überwachung des damaligen Abgeordneten Bodo Ramelow für zulässig erklärte. Das überraschende Urteil hob die zwei Vorinstanzen auf und schien nach Eindruck von Beteiligten auch innerhalb des erkennenden Senats sehr umstritten zu sein. Die Begründung ist zudem schwach, insbesondere gelang es dem Gericht nicht, einen spezifischen Maßstab für die Überwachung von Abgeordneten zu entwickeln (wer mehr wissen will: Anmerkung bei Möllers, JZ 2010, 668-673). Außerdem betrifft die Entscheidung nicht die Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, wie sie nun von Landesbehörden eingeräumt wurde.

Wenn das Parlament die Exekutive unter den Bedingungen eines freien Mandats, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG,  kontrollieren soll, dann dürfen seine Abgeordneten allenfalls in extremen Ausnahmefällen durch die Exekutive überwacht werden, etwa um ein Parteiverbotsverfahren vorzubereiten. Dies gilt umso mehr, wenn die Auswahl der Überwachten so seltsam ist wie im vorliegenden Fall, in dem gerade Abgeordnete betroffen waren, die als Reformer gelten. Die Vorstellung, man könne jeden Abgeordneten einer Partei überwachen, die zumindest auch verfassungsfeindliche Mitglieder hat (so das Bundesverwaltungsgericht), zieht den Befugnissen des Verfassungsschutzes keine Grenze. Besonders abwegig ist die Überwachung von Abgeordneten, denen die Parlamentsmehrheit das Vertrauen ausgesprochen, etwa durch die Wahl zur Vizepräsidentin des Parlaments oder zum Obmann im parlamentarischen Kontrollgremium. Eine saubere Lösung müsste neben einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage ein Verfahren vorsehen, in dem das Parlament selbst eine Überwachung von Abgeordneten genehmigt. Auch wenn es in der Linkspartei weiterhin alte und neue Freude autoritären verfassungsfeindlichen Denkens geben mag, und selbst wenn der Verfassungsschutz die Befugnis hätte, Abgeordnete zu überwachen: Zu erwarten wäre in jedem Fall,  dass die Behörden ihre Kompetenzen gegenüber Abgeordneten nicht ohne Not ausschöpfen und Respekt vor dem demokratischen Mandat aller Abgeordneten zeigten. Einen Gefallen haben sich die Behörden in keinem Fall getan: Wenig spektakuläre Erkenntnisse bezahlen sie mit einem weiteren Reputationsverlust.

Nun muss das Bundesverfassungsgericht die Verfassung vor dem Verfassungsschutz schützen.


SUGGESTED CITATION  Möllers, Christoph: Überwachte Bundestagsabgeordnete, VerfBlog, 2012/1/26, https://verfassungsblog.de/berwachung-von-bundestagsabgeordnete-durch-nachrichtendienste/, DOI: 10.17176/20180316-144737.

7 Comments

  1. Serdar Thu 26 Jan 2012 at 22:43 - Reply

    Was halten Sie eigentlich von dieser Meinung (ist schon etwas älter)?

    Überwindet den “Verfassungsfeind

  2. Thauss Fri 27 Jan 2012 at 00:29 - Reply

    Ein Sturm im Wasserglas.

    Und ein lediglich akademisches, angesichts der zweifelhaften Qualität der Rechtswissenschaft auch unbedeutendes Problem.

    Vor dem Hintergrund der Beliebigkeit, mit der Abgeordnete völlig entkoppelt von der Gesellschaft, dabei stets sich selbst und dem Interesse einzelner unter dem in Hochglanzprospekten vorgeheucheltem Gemeinwohl verpflichtet handeln, ist der einzig valide Befund zu diesem “System”: Seine Konsequenz ist, dass die “gelebte” Verfassungswirklichkeit mit den theoretischen Idealen, Grundlagen, Zielen und Zwecken des Bonner Grundgesetzes nicht im Einklang steht.

    Wen kümmert es letztlich wirklich und ernsthaft, ob irgendeine Behörde ohne die Erreichung von Rechts- und tatsächlichen Folgen irgendwelche Politiker überwacht – in welcher Funktion sie auch immer sind? Und warum sollte es kümmern?

    Würde es ein wirkliches Problem sein, würde es entsprechende Rechtsmittel geben; dies sah der Gesetzgeber wohl aber bisher nicht vor. Insofern bewegt sich alles im Rahmen dessen, was zumindest formell durch die verfassungsrechtliche Grundordnung der BRD anerkannt und akzeptiert wird.

    Die Empörung darüber passt zur fünften Jahreszeit und ist nichts weiter als ein kleines Narrenspiel. Der Unterhaltungswert ist dabei leider kaum größer als jede “rechts-akademische” Erkenntnis. Denn hier drehen sich sowieso wieder nur die von der Gesellschaft Entkoppelten, weil von jener in Amt und Würden gewählten, im eigenen Kreis.

    Interessanter ist dann schon die Frage, aus welchem Grund nicht mindestens die gleiche Empörung aufkommt, wenn Behörden aller Art mit immer zweifelhafteren Mitteln Bürger und Einwohner der BRD aufgrund ihrer Dienstherren (die Politik nämlich) immer stärker als gemeingefährliche, potentielle Rechtsbrecher betrachten und durch ihre Aktivitäten sogar billigend in Kauf nehmen, dass diese Bürger und Einwohner ihre unabdingbaren, verfassungsrechtlich verankerten Justiz-Grundrechte zum Schutz ihrer eigentlichen Grundrechte verlieren – indem durch Staatstrojaner, Methoden der Rasterfahndung (Berlin, Dresden), elektronische Verwaltung und Abkommen wie ACTA Tatsachen geschaffen werden, durch die diese Bürger und Einwohner
    a) nicht wissen, dass gegen sie ermittelt wird,
    b) nie erfahren, dass gegen sie ermittelt wurde, wenn nicht entpsrechende Rechtsfolgen auf diese Ermittlungen folgen, und
    c) im Falle des Staatstrojaners aufgrund der technischen Gegebenheiten ein Eingriff in verschiedene Grundrechte dergestalt geschieht, dass die mit dieser Methode erhobenen Daten den Rechtsraum der BRD verlassen und damit potentiell dem Zugriff durch fremde Staaten so ermöglichen, dass sich der jeweils Betroffene dagegen unter keinen Umständen wehren kann.

    Wenn unsere Verfassungswirklichkeit keine Achtung vor dem individuellen Menschen und seiner Grundrechte unter fadenscheinigen, undurchsichtigen und in aller Regel unter Verschluss gehalten Begründungen kennt, warum sollte es dann plötzlich eine irgend geartete Achtung unseres Grundgesetzes für einige wenige Abgeordnete haben, welche ohnehin stets Entscheidungen gegen die Bevölkerung mitgestalten?

    Dafür gibt es keinen Grund; und wenn dies plötzlich doch wichtig sein sollte, um Himmels Willen! Dann stimmt es in diesem Land nicht, wenn Politiker das Grundgesetz für sich entdecken, dieses aber für die Bürger und Einwohner nicht ähnlich hoch einschätzen.

    “Alle Tiere sind gleich.
    Aber manche sind gleicher.”

  3. Fundstücke « Roger Reloaded Mon 30 Jan 2012 at 20:50 - Reply

    […] Um die Beobachtung von über 40 Linkenabgeordneten wird derzeit viel Wirbel gemacht. Wer Nerven hat, möge sich mal den Günter von gestern Abend reintun, aber wirklich nur wer Nerven hat. Wer das Bedürfnis nach einem schnell wirkenden Brechmittel verspürt, dem empfehle ich dieses; Moneyquote: „Ich möchte, dass die Abgeordneten [der Linken (roger)], die da auf dem Beobachtungsschirm sind anhand dieser Kriterienliste noch mal geprüft werden – wobei ich nicht zurückrudere: Es kann durchaus sein, dass die Liste viel länger wird, wenn wir fertig sind mit der Überprüfung.“ Von wem könnte wohl dieses wanderbare Zitat stammen? Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: Er ist in der CSU und Chef des sog. Verfassungsschutz. Etwas weniger aufgeregt aber dafür mit juristischem Sachverstand und in erfrischender Kürze hat das Verfassungsblog sich zur Beobachtung der Linken geäußert. […]

  4. PK Wed 30 Jan 2013 at 17:57 - Reply

    Kurzer Hinweis: Im Text wird verwiesen auf “Anmerkung bei Möllers, JZ 2010, 668-673” In dieser Quelle geht es aber um richterliche Rechtsfortbildung.

    Gemeint war wohl: Möllers, JZ 2011, 48-50.

    Gruß,

    PK

  5. […] Christoph Möllers in diesem Blog vor eineinhalb Jahren geschrieben, und das hat es jetzt […]

  6. […] hat Christoph Möllers in diesem Blog vor eineinhalb Jahren geschrieben, und das hat es jetzt […]

  7. […] sagte das Christoph Möller rich­tig: Nun muss(te) das Bundesverfassungsgericht die Verfassung vor dem Verfassungsschutz […]

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