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	<title>Comments on: BVerfG: Karlsruhe hilft Opfer von EC-Kartenbetrug</title>
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	<description>Max Steinbeis blogt über die Welt des Verfassungsrechts (und andere schöne Dinge)</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Sep 2010 21:49:54 +0000</lastBuildDate>
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		<title>By: Tweets die Bundesverfassungsgericht zu Prozesskostenhilfe bei EC-Kartenbetrug &#124; Verfassungsblog erwähnt -- Topsy.com</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bverfg-karlsruhe-hilft-opfer-von-eckartenbetrug/comment-page-1/#comment-290</link>
		<dc:creator>Tweets die Bundesverfassungsgericht zu Prozesskostenhilfe bei EC-Kartenbetrug &#124; Verfassungsblog erwähnt -- Topsy.com</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 03:52:54 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Thomas Stadler und Barney vom Seewolf, Maximilian Steinbeis erwähnt. Maximilian Steinbeis sagte: BVerfG: Karlsruhe hilft Opfer von EC-Kartenbetrug: Wenn einem das Konto leergeräumt wird, will man sich wehren kön... http://bit.ly/73nu9k [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Thomas Stadler und Barney vom Seewolf, Maximilian Steinbeis erwähnt. Maximilian Steinbeis sagte: BVerfG: Karlsruhe hilft Opfer von EC-Kartenbetrug: Wenn einem das Konto leergeräumt wird, will man sich wehren kön&#8230; <a href="http://bit.ly/73nu9k" rel="nofollow">http://bit.ly/73nu9k</a> [...]</p>
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		<title>By: Falbala146</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bverfg-karlsruhe-hilft-opfer-von-eckartenbetrug/comment-page-1/#comment-287</link>
		<dc:creator>Falbala146</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 09:39:36 +0000</pubDate>
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		<description>Es geht gar nicht darum dass die Bank ein Verschulden treffen muss - wir reden nicht über einen Schadenersatzanspruch, sondern über vertragliche Ansprüche.

Die Verfügung mittels PIN und EC-Karte stellt einen Auftrag/eine Anweisung des Vertragspartners an die Bank dar, woraufhin diese berechtigt/verpflichtet ist, den Auftrag auszuführen, wodurch sich der Kontostand des Kunden ändert.

Hat nun ein beliebiger Dritter diesen Auftrag erteilt, ist dieser Auftrag nicht wirksam, da nur der Vertragspartner oder ein Bevollmächtigter dazu berechtigt ist, Aufträge an die Bank zu geben. Die Bank trägt also prinzipiell die Beweislast dafür, dass ein wirksamer Auftrag vorliegt. Kann die Bank aber nicht einmal den Zugang der EC-Karte und PIN beweisen (könnte ja auch jemand bei der Post geklaut haben), kann sie auch nicht beweisen dass der Kunde einen Auftrag an sie gegeben hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht gar nicht darum dass die Bank ein Verschulden treffen muss &#8211; wir reden nicht über einen Schadenersatzanspruch, sondern über vertragliche Ansprüche.</p>
<p>Die Verfügung mittels PIN und EC-Karte stellt einen Auftrag/eine Anweisung des Vertragspartners an die Bank dar, woraufhin diese berechtigt/verpflichtet ist, den Auftrag auszuführen, wodurch sich der Kontostand des Kunden ändert.</p>
<p>Hat nun ein beliebiger Dritter diesen Auftrag erteilt, ist dieser Auftrag nicht wirksam, da nur der Vertragspartner oder ein Bevollmächtigter dazu berechtigt ist, Aufträge an die Bank zu geben. Die Bank trägt also prinzipiell die Beweislast dafür, dass ein wirksamer Auftrag vorliegt. Kann die Bank aber nicht einmal den Zugang der EC-Karte und PIN beweisen (könnte ja auch jemand bei der Post geklaut haben), kann sie auch nicht beweisen dass der Kunde einen Auftrag an sie gegeben hat.</p>
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	<item>
		<title>By: Tobias Geldern</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bverfg-karlsruhe-hilft-opfer-von-eckartenbetrug/comment-page-1/#comment-286</link>
		<dc:creator>Tobias Geldern</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 09:37:12 +0000</pubDate>
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		<description>Gut möglich ist auch, dass Karte und PIN weder bei der Bank abgeschöpft wurden, noch bei der Frau angekommen sind, sondern das Leck auf dem Postweg liegt. Der Postbote könnte zugegriffen haben, aber auch ein Dieb die Briefe aus dem Briefkasten entwendet. In beiden Fällen müsste die Bank das Geld erstatten, obwohl kein Bank-Angestellter zugelangt hat. Die Bank hat sich eben dafür entschieden, Karte und PIN über einen unsicheren Zustellungsweg an die Kunden zu bringen (anders als etwa bei einer persönlichen Übergabe in der Filiale oder bei einem Einschreiben mit persönlicher Übergabe und Prüfung der Identität durch den Briefträger über den Personalausweis), und die Bank kann dann nicht die Risiken dieser Entscheidung allein auf die Kunden abwälzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gut möglich ist auch, dass Karte und PIN weder bei der Bank abgeschöpft wurden, noch bei der Frau angekommen sind, sondern das Leck auf dem Postweg liegt. Der Postbote könnte zugegriffen haben, aber auch ein Dieb die Briefe aus dem Briefkasten entwendet. In beiden Fällen müsste die Bank das Geld erstatten, obwohl kein Bank-Angestellter zugelangt hat. Die Bank hat sich eben dafür entschieden, Karte und PIN über einen unsicheren Zustellungsweg an die Kunden zu bringen (anders als etwa bei einer persönlichen Übergabe in der Filiale oder bei einem Einschreiben mit persönlicher Übergabe und Prüfung der Identität durch den Briefträger über den Personalausweis), und die Bank kann dann nicht die Risiken dieser Entscheidung allein auf die Kunden abwälzen.</p>
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		<title>By: Achim Gelder</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bverfg-karlsruhe-hilft-opfer-von-eckartenbetrug/comment-page-1/#comment-285</link>
		<dc:creator>Achim Gelder</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 09:36:04 +0000</pubDate>
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		<description>Gut möglich ist auch, dass Karte und PIN weder bei der Bank abgeschöpft wurden, noch bei der Frau angekommen sind, sondern das Leck auf dem Postweg liegt. Der Postbote könnte zugegriffen haben, aber auch ein Dieb die Briefe aus dem Briefkasten entwendet. In beiden Fällen müsste die Bank das Geld erstatten, obwohl kein Bank-Angestellter zugelangt hat. Die Bank hat sich eben dafür entschieden, Karte und PIN über einen unsicheren Zustellungsweg an die Kunden zu bringen (anders als etwa bei einer persönlichen Übergabe in der Filiale oder bei einem Einschreiben mit persönlicher Übergabe und Prüfung der Identität durch den Briefträger über den Personalausweis), und die Bank kann dann nicht die Risiken dieser Entscheidung allein auf die Kunden abwälzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gut möglich ist auch, dass Karte und PIN weder bei der Bank abgeschöpft wurden, noch bei der Frau angekommen sind, sondern das Leck auf dem Postweg liegt. Der Postbote könnte zugegriffen haben, aber auch ein Dieb die Briefe aus dem Briefkasten entwendet. In beiden Fällen müsste die Bank das Geld erstatten, obwohl kein Bank-Angestellter zugelangt hat. Die Bank hat sich eben dafür entschieden, Karte und PIN über einen unsicheren Zustellungsweg an die Kunden zu bringen (anders als etwa bei einer persönlichen Übergabe in der Filiale oder bei einem Einschreiben mit persönlicher Übergabe und Prüfung der Identität durch den Briefträger über den Personalausweis), und die Bank kann dann nicht die Risiken dieser Entscheidung allein auf die Kunden abwälzen.</p>
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		<title>By: Dietrich Herrmann</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bverfg-karlsruhe-hilft-opfer-von-eckartenbetrug/comment-page-1/#comment-284</link>
		<dc:creator>Dietrich Herrmann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 09:22:47 +0000</pubDate>
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		<description>a) Es geht ja erst einmal nicht um den Fall, sondern um die Prozesskostenhilfe. Zum Fall selbst lässt sich wenig sagen - es ist nach den vorgelegten Informationen auch nicht völlig auszuschließen, dass der Betrug in der Sphäre der Frau passierte.

b) Sehr viel entscheidender ist, dass das Verfassungsgericht sich mit solchen Fällen wieder als der Anwalt des kleinen Mannes (hier: der kleinen Frau) geriert, der den großen anonymen Institutionen (hier: der Bank) scheinbar schutzlos ausgeliefert ist. Wie viele solcher Entscheidungen GEGEN die Beschwerdeführer werden bekannt? Die allermeisten Nichtannahmebeschlüsse (aus Zeitmangel zu Recht meist ohne Begründung) verschwinden in der Anonymität der Jahresstatistik.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>a) Es geht ja erst einmal nicht um den Fall, sondern um die Prozesskostenhilfe. Zum Fall selbst lässt sich wenig sagen &#8211; es ist nach den vorgelegten Informationen auch nicht völlig auszuschließen, dass der Betrug in der Sphäre der Frau passierte.</p>
<p>b) Sehr viel entscheidender ist, dass das Verfassungsgericht sich mit solchen Fällen wieder als der Anwalt des kleinen Mannes (hier: der kleinen Frau) geriert, der den großen anonymen Institutionen (hier: der Bank) scheinbar schutzlos ausgeliefert ist. Wie viele solcher Entscheidungen GEGEN die Beschwerdeführer werden bekannt? Die allermeisten Nichtannahmebeschlüsse (aus Zeitmangel zu Recht meist ohne Begründung) verschwinden in der Anonymität der Jahresstatistik.</p>
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