EGMR stärkt Diskriminierungsschutz für Homosexuelle

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 10th, 2010 by Max Steinbeis

Schwulen und lesbischen Paaren Rechte vorzuenthalten, die Hetero-Paare genießen, verletzt im Regelfall die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Argument, das sei zum gebotenen Schutz der klassischen Ehe halt nötig, leuchtet niemandem mehr ein – auch nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie das letzte Woche ergangene Urteil Kozak vs. Polen zeigt.

Herr Kozak wollte nach dem Tod seines Partners dessen Wohnung übernehmen. Dabei war allerhand strittig, aber am Ende bekam er die Wohnung nicht, weil die Gerichte fanden, die (inzwischen korrigierte) Anspruchsgrundlage auf Übernahme des Mietvertrages gelte nur für eheähnliche Paare – also nur für Heteros.

Mag sein, sagt der EGMR und fragt nach Argumenten, die eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen können:

Striking a balance between the protection of the traditional family and the Convention rights of sexual minorities is, by the nature of things, a difficult and delicate exercise, which may require the State to reconcile conflicting views and interests perceived by the parties concerned as being in fundamental opposition. Nevertheless, having regard to the State’s narrow margin of appreciation in adopting measures that result in a difference based on sexual orientation (…), a blanket exclusion of persons living in a homosexual relationship from succession to a tenancy cannot be accepted by the Court as necessary for the protection of the family viewed in its traditional sense (…). Nor have any convincing or compelling reasons been advanced by the Polish Government to justify the distinction in treatment of heterosexual and homosexual partners at the material time.

Dass die Regelung, die auf Eheähnlichkeit abstellte, inzwischen abgeschafft ist, wertet der EGMR als zusätzliches Indiz dafür, dass niemandem ein legitimer Grund eingefallen ist, warum Homos schlechter zu stellen sind als Heteros.

(Via)

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EuGH: Mafia ist keine höhere Gewalt

Posted in Europa, Was die anderen machen on March 4th, 2010 by Max Steinbeis

Das Müll-Desaster vom Neapel hat ein europäisches Nachspiel für Italien: Der EuGH hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (C‑297/08) festgestellt, dass Italien damit in eklatantem Ausmaß seine EU-vertraglichen Verpflichtungen verletzt habe. Unbeeindruckt zeigten sich die Luxemburger Richter insbesondere von der Ausflucht, die Deponieplanungen seien eben auf fürchterlich viel Widerstand bei der Bevölkerung gestoßen, und allerhand kriminelle Machenschaften habe es gegeben, alles in allem nichts weniger als höhere Gewalt. Man sieht förmlich die Italiener ihre Schultern anheben, ihre Mundwinkel herunterziehen und – “Ah! Que porca miseria!” – die Arme zu einer Geste resignativer Vergeblichkeit ausbreiten.

Nichts da, sagt der EuGH:

Zur Existenz krimineller Aktivitäten oder zur Tätigkeit von Personen, die als „am Rande der Legalität“ agierend dargestellt wurden, im Sektor der Abfallbewirtschaftung genügt der Hinweis, dass dieser Umstand, wäre er nachgewiesen, den Verstoß dieses Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/12 nicht rechtfertigen könnte (Urteil vom 18. Dezember 2007, Kommission/Italien, Randnr. 51).

Das finde ich fast schon wieder ein bisschen humorlos, ehrlich gesagt.

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Morgen, Kinder, wird’s was geben

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 1st, 2010 by Max Steinbeis

Drei Dinge, um genau zu sein:

1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird.

2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird.

3. Al-Saadoon and Mufdhi vs. United Kingdom: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, ob die Briten zwei Gefangene im Irak an die irakischen Behörden ausliefern durften, wo ihnen Folter und Todesstrafe drohen. Da geht es nicht nur um die Frage, wie weit die Europäische Menschenrechtskonvention insoweit auch im Irak gilt, sondern auch um einen Normenkonflikt, der sich gewaschen hat: Was immer die EMRK sagt, völkerrechtlich sind die Briten verpflichtet, Iraker im Irak an die irakische Justiz zu überstellen, was sie auch zu dem Tabubruch bewogen hat, eine einstweilige Anordnung des EGMR offen zu missachten. Mehr dazu hier mit Links.

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Obama vs. Palin 2012: Verfassungskrise in den USA?

Posted in Aus der Wissenschaft, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on February 17th, 2010 by Max Steinbeis

Mal angenommen, ein führender liberaler Verfassungsrechtler würde plötzlich laut über die Möglichkeit eines Militärputsches in Deutschland nachzudenken anfangen. Wäre das auch nur im Entferntesten vorstellbar?

In den USA, dem Land, dem wir unsere Demokratie verdanken, ist es nicht nur vorstellbar. Es ist Fakt.

Sanford Levinson von der University of Texas ist zweifellos einer der führenden liberalen Verfassungsrechtler der USA. Drüben bei Balkinization hat er eine Reihe von Beiträgen (hier und hier) gepostet, in denen er Szenarien für die Präsidentschaftswahl 2012 entwickelt. Er rechnet mit einem Rennen, das sich in bemerkenswerter Weise von dem gewohnten demokratisch-republikanischen Zwei-Kandidaten-Showdown unterscheidet.

Vier Parteien

Was, wenn 2012 folgende Konstellation entsteht: Neben Obama/Biden und Petraeus oder sonst einem plausiblen Republikaner treten New Yorks Bürgermeister Bloomberg als Independent und Sarah Palin an der Spitze der rechtspopulistischen Tea-Party-Bewegung an. Dann könnte die Situation entstehen, dass Sarah Palin genügend Staaten gewinnt, dass sie im Wahlmännergremium die relative Mehrheit erringt, auch mit nicht mehr als 20% der Stimmen.

Der Grund ist, dass im US-Wahlsystem in den meisten Bundesstaaten das “Winner-takes-all”-Prinzip herrscht: Wer in einem Staat vorn liegt, bekommt alle Wahlmänner dieses Staates. Das ist bescheuert und undemokratisch, hat aber 2000 schon einem anderen Kandidaten mit offenkundigen Eignungsdefiziten zum Einzug ins Weiße Haus verholfen.

Putsch oder Palin?

Diesmal wäre die Situation aber um Größenordnungen zugespitzter als 2000. Auf dieser Basis jemand so eklatant Ungeeigneten wie Sarah Palin zum Commander in Chief und zum mächtigsten Menschen der westlichen Hemisphäre zu machen – das wäre ein so hoher Preis der Verfassungstreue, dass nicht auszuschließen wäre, dass in Washington das Militär aufmarschiert.

Im Ernst, jetzt.

Umgekehrt, die Verfassung vorher noch geändert zu kriegen und das Wahlmännergremium abzuschaffen, das kann man vergessen. Solange die Palin-Gefahr nicht real vor der Tür steht, kriegt man dafür den Kongress nicht mobilisiert, und wenn sie dann real vor der Tür steht, würde man die Tea-Party-Bewegung in den offenen Aufstand treiben, wenn man mitten im Rennen die Regeln ändert.

Vom Segen des Verhältniswahlrechts

Für uns hier in Deutschland ziehe ich aus dieser Entwicklung zwei Schlussfolgerungen:

1. Der Trend, dass sich Politik immer weniger in bipolare Entscheidungsalternativen auflösen lässt, ist ein globaler.

2. Länder, deren Wahlrecht Kompromisse und Koalitionen erlaubt, sind besser für diesen Trend gerüstet als solche mit einem Mehrheitswahlrecht. (Da habe ich dazugelernt, das gebe ich offen zu.)

“a radically defective constitution…”

Wobei so oder so Levinsons Szenarien geeignet sind, auch uns hier in Europa das Gruseln beizubringen. O-Ton Levinson:

If one weren’t actually an American (or even just a resident in the US or even simply affected by (non)decisions that are being made by the US, one could simply sit back and enjoy the show of a collapsing political system trapped in the iron cage of a radically defective constitution. That, alas, is not an alternative available to almost anyone (since even penguins in Antarctica are affected by our non-functioning Congress). We’ll know some years from know what the proper analogies might be (e.g., America in 1774-76, Weimar, Paris in 1958, etc.)

(Link von mir)

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Italien: Wo der Spaß aufhört

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on February 11th, 2010 by Max Steinbeis

Eins muss man Silvio Berlusconi lassen: Der Mann hat Humor.

Sein jüngster Schurkenstreich ist derart abgefeimt, dass ich schon fast so etwas wie Respekt empfinde. Bevor ich mir in Erinnerung rufe, dass der Typ einen der großen EU-Staaten regiert und gerade dabei ist, die Grenzen dessen zu testen, was wir in Europa noch als Demokratie bezeichnen.

Berlusconis Truppen haben gerade durchgesetzt, dass die staatliche Fernsehanstalt RAI in den vier Wochen vor den Regionalwahlen am 28. März in ihren Talkshows keine einseitige politische Propaganda betreiben darf. Im Sinne der politischen Ausgewogenheit müssen, wenn man über Politik reden will, alle Parteien zu Wort kommen können.

Das sind 30 Stück in Italien.

Mit anderen Worten: Man wird in diesen Sendungen einfach überhaupt nicht mehr über Politik reden können.

Das findet Berlusconi prima, weil seine privaten Rundfunksender ja völlig ungehindert über Politik reden dürfen. Was zur Information der Italiener in seinen Augen vollkommen ausreicht.

Wir haben uns schon so daran gewöhnt, dass dieser bizarre Operettendiktator bei jedem EU-Rat mit Sitz und Stimme die Geschicke von uns allen mitbestimmt, dass über diese Nummer in Deutschland überhaupt niemand mehr berichtet (ich hab jedenfalls nichts gefunden).

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Dem EGMR ist die Türkei nicht laizistisch genug

Posted in Europa, Was die anderen machen on February 3rd, 2010 by Max Steinbeis

Der Staat des Kemal Atatürk hat sich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot in Glaubensdingen erwischen lassen: Gestern hat der EGMR die Türkei dafür gemaßregelt, dass die bis 2006 obligatorische Angabe der Religionszugehörigkeit im Personalausweis aus besagtem Grund die EMRK verletze.

Geklagt hatte ein Alevit, der sich nicht damit abfinden wollte, dass in seinem Ausweis als Religion “Islam” vermerkt ist. Die Religionsbehörde befand, dass Alevitentum eine islamische Sekte sei und der Religionsvermerk somit korrekt.

Das geht nicht, so der EGMR: Der Staat könne nicht in dieser Weise seinen Bürgern vorschreiben, welcher Religion sie angehören.

Dass Türken seit 2006 beantragen können, das Feld “Religionszugehörigkeit” im Perso leer zu lassen, befriedigt die Straßburger Richter nicht (dissenting opinion eines Kammermitglieds): Der Verstoß gegen die Glaubensfreiheit liege bereits darin, im Ausweis eine solche Angabe vorzusehen.

Da geht im Moment offenbar in Straßburg eine Menge, was religiöse Neutralitätspflicht des Staates betrifft…

Das Urteil gibt es nur auf Französisch, und zwar hier.

Via ECHR-Blog

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Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on February 1st, 2010 by Max Steinbeis

Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog mitteilt.

Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.

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US Supreme Court: Staatsstreich der Richter?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 27th, 2010 by Max Steinbeis

Das Citizens-United-Urteil des Supreme Court rockt mit unverminderter Heftigkeit die verfassungspolitische Diskussion in den USA.

Ein Aspekt an der Entscheidung, in der der Gerichtshof die Schranken für Wahlkampfunterstützung durch Unternehmen niederreißt, ist besonders beunruhigend: Die fünf konservativen Richter, die das Urteil stützen, setzen den Gerichtshof dem Verdacht aus, sich für den Machtgewinn und -erhalt der Republikaner instrumentalisieren zu lassen oder diesen sogar aktiv zu betreiben.

Und das ist keine Flüstermeinung, die hinter vorgehaltener Hand verbreitet wird, sondern steht ganz breit und outspoken in der Zeitung. Im Blog der New York Review of Books hat jetzt auch Ronald Dworkin, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker unserer Zeit, diesen Verdacht offen ausgesprochen.

Richter als Wahl-Entscheider

Kennedy, Roberts, Alito, Scalia und Thomas sind alle von republikanischen Präsidenten ins Amt gebracht worden; die letzteren vier sind erklärte Neokonservative. Dass es republikanischen Bewerbern mehr nützt, ungezügelt Geld von Unternehmen für ihre Wahl mobilisieren zu können, als demokratischen, dürfte auf der Hand liegen. Das gilt auch für die Justiz: In den USA werden (auf Staatsebene) auch Richter und Staatsanwälte demokratisch gewählt.

2000 hat der US Supreme Court mit der entsprechenden konservativen Richtermehrheit im Fall Bush vs Gore verhindert, dass die offenkundig fischige Stimmenauszählung in Florida unter Gouverneur Jeb Bush wiederholt wird, und so dessen Bruder George W. Bush zum mächtigsten Amt der Welt verholfen, das ihm nach demokratischen Regeln nicht zustand. Dies versetzt George W. Bush wiederum in die Lage, anstelle des Hardcore-Konservativen Rehnquist den Hardcore-Konservativen Roberts und an Stelle der Moderat-Konservativen Day O’Connor den Hardcore-Konservativen Alito zu setzen – also die konservative Bank zu stärken und auszubauen. Und diese wiederum räumt seiner Partei jetzt den Weg frei, die Deep Pockets der Banken und Konzerne in den Dienst ihrer Macht zu stellen – und umgekehrt.

Vielleicht ist das eine Riesengemeinheit, jemandem wie Kennedy solche niedrigen Beweggründe zu unterstellen. Aber dass das Gericht sich diesem Verdacht aussetzen würde, musste den Richtern bewusst sein. Insbesondere, wenn sie dabei so entschlossen über ihre sonst so leidenschaftlich hochgehaltenen Prinzipien wie stare decisis und judicial selfrestraint hinweglatschen…

Update: Das Thema auf Jon Stewarts Daily Show:

The Daily Show With Jon Stewart Mon – Thurs 11p / 10c
Supreme Corp
www.thedailyshow.com
Daily Show
Full Episodes
Political Humor Health Care Crisis

Update: Präsident Obama hat in seiner State-of-the-Union-Rede das Urteil mit ziemlich harten Worten kritisiert und den Kongress dazu aufgerufen, für eine gesetzliche Korrektur zu sorgen. Hier kann man die steinernen Mienen auf der Richterbank während dieser Redepassage sehen, und außerdem, dass Richter Alito währenddessen ein bisschen die Contenance verliert, zur großen Aufregung der Medien in den USA.

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USA: Supreme Court kippt Wahlkampfregulierung

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 21st, 2010 by Max Steinbeis

Das Jahr ist noch nicht alt, aber die heutige Entscheidung des US Supreme Court hat gute Chancen, die wichtigste Entscheidung des Gerichts in 2010 zu bleiben: In Citizens United vs FEC hat die konservative Richtermehrheit heute die Regulierung von Wahlkampf-Unterstützungskampagnen durch Unternehmen gekippt. Argument: Free Speech. Immerhin muss auch weiterhin offengelegt werden, woher das Geld kommt.

Schlechte Nachrichten für Grassroots-Visionäre also. Auch dieser Obama-Traum platzt wie eine Seifenblase in diesen trüben Tagen…

Siehe dazu auch hier, hier und hier.

Die US-Experten werden sich bestimmt dazu in den nächsten Stunden die Finger blutig bloggen. Die kennen sich besser aus, daher hier nur die Links auf SCOTUS, VC, Election Law, Balkinization und Concurring Opinion.

Update: hier ein interessantes Statement von Lawrence Lessig:

Und hier Richard Hasen auf Slate.com:

I’m sure this is a bad day for American democracy.

Update: Interessant zu lesen, was die Großkanzlei DLA Piper ihren Mandanten rät, wie sie am besten mit ihren neuen Mögllichkeiten politischer Einflussnahme umgehen sollten:

The Citizens United decision will likely boost efforts by shareholder groups and advocacy organizations such as the Center for Political Accountability to force corporations to adopt disclosure and oversight rules. Nearly half of the Standard & Poor’s top 100 companies in recent years have adopted new corporate governance standards with respect to political spending, and “shareholder rights” may become a rallying cry for those opposed to increased corporate political activity.

Ansonsten sind die Rechtsberater ziemlich unsentimental in ihrer Folgenabschätzung:

trade associations and interest groups are likely to become the most popular vehicles for corporate expenditures, particularly for companies reluctant to be very publicly associated with express political advocacy. This gain in influence will come at the expense of political parties and candidates. Parties, already barred from receiving corporate soft money, may become even less relevant as corporations and unions increase their spending. Finally, candidates, who face strict legal limits on the size of the contributions they can receive, may feel increasingly outgunned by corporations and others that face no such limits.

(Dank an Stefan Holzinger für den Tip)

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Google vs. China

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 13th, 2010 by Max Steinbeis

Googles Entscheidung, nicht mehr mit den chinesischen Zensurbehörden zu kooperieren, elektrisiert. Und zwar nicht nur, weil wir alle den Chinesen Informationsfreiheit und den chinesischen Zensoren die Pest an den Hals wünschen.

Natürlich ist es ein aufregendes Spektakel, wenn sich ein globaler Corporate-Gigant mit dem vor ökonomischer Kraft berstenden Riesenstaat anlegt. Das hat etwas von King Kong vs. Godzilla. Oder Wal gegen Riesenkrake.

Der eigentlich spannende Punkt ist aber ein anderer:

vielleicht sehen wir gerade die erste große Auseinandersetzung zwischen einem Multinationalen Konzern und einem Staat in Form eines Handelskrieges, was noch öfters im 21. Jahrhundert passieren könnte,

schreibt Markus Beckedahl. Oder in den Worten von David Post auf Volokh Conspiracy:

it is pretty clear already that this is an important moment in the history of the Net, and in the history of the relationship between sovereign states and Internet services.

Google ist ja nicht irgendein Riesenunternehmen wie Exxon oder Siemens oder was. Sondern ein Lieferant von Werkzeugen, mit denen sich die Menschen rund um den ganzen Globus miteinander vernetzen und miteinander kommunizieren. Google trägt wie sonst kaum eine Organisation dazu bei, die Nationalstaaten und ihre Macht zu relativieren. Das macht den Kampf so spannend.

Update: mehr bei Daniel Drezner mit Links zur aktuellen Diskussion, ob Google tatsächlich mit dem Rückzug nur seine Schwäche im Wettbewerb mit dem chinesischen Konkurrenten Baidu verschleiern wollte.

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