Das dürfte dipomatischen Ärger geben: Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass Produkte, die von Israelis in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind, zollrechtlich nicht aus Israel stammen.
Es geht dabei um “Soda Club”: diese praktischen Teile, mit denen man Gas ins Leitungswasser pumpen kann und nie wieder Wasserkästen die Teppe hochschleppen muss. Die werden in Ma’ale Adumin hergestellt, einer der größten israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten, östlich von Jerusalem.
Laut israelischer Zollbescheinigung stammen sie aber aus Israel, und diese Bescheinigung des Ausfuhrlands ist völkerrechtlich eigentlich auch für das Einfuhrland bindend. Das, so der EuGH, gilt aber nicht für die Frage, ob der Herkunftsort zu Israel gehört oder nicht. Dazu hätten die israelischen Behörden Angaben machen müssen, und da sie das nicht getan haben, gebe es auch keine Zollermäßigung.

Das dürfte dipomatischen Ärger geben: Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass Produkte, die von Israelis in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind, zollrechtlich nicht aus Israel stammen.
Es geht dabei um "Soda Club": diese praktischen Teile, mit denen man Gas ins Leitungswasser pumpen kann und nie wieder Wasserkästen die Teppe hochschleppen muss. Die werden in Ma'ale Adumin hergestellt, einer der größten israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten, östlich von Jerusalem.
Laut israelischer Zollbescheinigung stammen sie aber aus Israel, und diese Bescheinigung des Ausfuhrlands ist völkerrechtlich eigentlich auch für das Einfuhrland bindend. Das, so der EuGH, gilt aber nicht für die Frage, ob der Herkunftsort zu Israel gehört oder nicht. Dazu hätten die israelischen Behörden Angaben machen müssen, und da sie das nicht getan haben, gebe es auch keine Zollermäßigung.
Tags: Nahostkonflikt, Völkerrecht, Zoll
This entry was posted on Thursday, February 25th, 2010 at 15:07 and is filed under Europa, Verfassungspolitik.
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February 25th, 2010 um 17:40
Ja und? Das ist doch nicht das erste Mal, daß die Israelis Ursprungserklärungen falsch ausstellen. Ich habe davon schon vor Jahren gehört.
February 25th, 2010 um 17:42
aber es ist das erste Mal, dass der EuGH diese Feststellung trifft.
February 25th, 2010 um 20:12
Ja mei. Ich finde es jetzt nicht so sonderlich interessant, wenn ein Gericht Selbstverständlichkeiten feststellt.
February 25th, 2010 um 22:38
Wie auch immer, es ist jedenfalls nicht selbstverständlich, dass das Gericht in diesem Minenfeld sowas feststellt, ob es nun eine Selbstverständlichkeit ist oder nicht