08 November 2012

In Deutschland darf man Holocaust-Missbrauch verbieten – woanders nicht?

Tierschützer haben kein Recht darauf, den Holocaust für ihre Kampagnen einzuspannen. so hatten es die deutschen Instanzgerichte gesehen, so hat es das Bundesverfassungsgericht gesehen, und so sieht es in seiner heutigen Entscheidung auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

So sehr ich sonst für eine weite Auslegung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bin – diese Rechtsprechung geht für mich völlig in Ordnung, im Ergebnis jedenfalls.

Geklagt hatte die Tierschutzorganisation PETA, bekannt für und wegen ihrer hach so tabulosen Aktionen gegen Pelze wie zum Beispiel dieser hier:

2004 hatte PETA die glänzende Idee, eine Plakataktion unter dem Titel “The Holocaust on your Plate” zu starten: Bilder von skelettartig abgemagerten KZ-Häftlingen neben solchen von entsprechend mageren Kühen unter der Überschrift “Walking Skeletons” zum Beispiel. Oder Leichenberge neben Stapeln geschlachteter Schweine unter der Überschrift “Final Humiliation”.

Das ist niederträchtig. Aber warum genau, ist erst mal gar nicht so leicht zu greifen.

Die Aussage ist: Wenn ihr euch über KZs aufregt, dann müsst ihr euch auch über Legebatterien und Schlachthöfe aufregen. Das ist eigentlich nicht unbedingt eine Relativierung des Holocaust oder eine Herabwürdigung ihrer Opfer, schon gar nicht aus PETA-Sicht, die schließlich gerade keinen Unterschied gemacht sehen wollen zwischen der Menschen- und der Tierwürde. Das heißt nicht, Holocaust war nicht so schlimm, sondern Tierfabrik ist genauso schlimm.

Die Gemeinheit liegt woanders: Die Abgebildeten genauso wie die Juden und anderen Völkermordopfer insgesamt werden mit dieser Plakataktion zum Instrument einer Kampagne gemacht, einer politischen zwar, aber einer Kampagne nichtsdestotrotz. Es gibt nichts Schockierenderes wie diese KZ-Bilder, und von dieser Schockwirkung schneidet sich Peta sozusagen eine dicke Scheibe ab und schmiert sie auf ihr eigenes Tierschutzbrot. Niemand muss sich gefallen lassen, dass andere die eigene Ent-Würdigung als Mobilisierungs-Schocker missbrauchen. Wenn es einen Fall gibt, der nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dann dieser.

Und was schreibt der EGMR dazu?

The Court considers that the facts of this case cannot be detached from the historical and social context in which the expression of opinion takes place (…). It observes that a reference to the Holocaust must also be seen in the specific context of the German past (…) and respects the Government’s stance that they deem themselves under a special obligation towards the Jews living in Germany (…).

Oh. Das ist doch etwas anders gewichtet.

Das heißt, wenn ich mal paraphrasieren darf: Die Deutschen haben da dieses Ding mit den Juden, das muss man verstehen, und deshalb muss man da eine Ausnahme machen.

Der slowenische Richter Boštjan Zupančič, unterstützt vom frisch zum EGMR-Präsidenten gewählten Luxemburger Dean Spielmann, hat über diese nonchalante Position seiner Kammerkollegen einen Wutausbruch erlitten, wie man ihn nur selten erlebt. In seiner Dissenting Opinion fragt er fassungslos,

whether reasonable men could indeed or could not differ on the utterly distasteful and unacceptable comparison between pigs on the one hand and the inmates of Auschwitz or some other concentration camp, on the other hand. A few decades ago this kind of Denkexperiment, even in the American context, would only yield a result unfavourable to the applicants, because a few decades ago, reasonable persons could not possibly differ on the question we have before us in this case.

Der Slowene liest die Entscheidung seiner Kammerkollegen so, dass sie dadurch, dass sie sich auf Deutschland als Sonderfall stützt, den Missbrauch des Holocaust in allen anderen Ländern tatsächlich legalisiert:

 … the unfortunate implication of our own position seems to be that the same kind of “freedom of expression” in the Austrian cultural context would clearly be acceptable – let alone in other countries ranging from Azerbaijan in the east to Iceland in the west. Moreover, since the judgment in this case, unless it goes to the Grand Chamber, will become a precedent, it will be de facto binding on all other countries, of course negatively – except on Germany. Because, what is unacceptable in Germany, is no longer unacceptable in Austria, with a similar historical concern, and a fortiori so in other countries.

Richter Zupančič holt weit aus, zitiert H.L.A. Hart und Immanuel Kant und kommt schließlich – anders als das BVerfG – zu dem Schluss, dass wir es sehr wohl mit einem Angriff auf die Menschenwürde zu tun haben:

… when human beings in their utter suffering and indignity are, as here, compared to hens and pigs for the lesser purpose of protecting otherwise legitimate advancement of animal rights, we are no longer in the position to maintain that the human beings seen in these pictures are treated as an end in themselves. Clearly, these human beings, not only Jewish but of all nationalities, in a concentration camp, are here treated as an instrument for the advancement of animal rights. If their image is so instrumentalised, little is left of their human dignity, I’m certain, even in the context of German constitutional law.

Ich bin nicht sicher, ob diese Ex-Kontrario-Legalisierung in allen Staaten außer Deutschland, die Zupančič da herausliest, wirklich trägt. Ich bin auch kein Fan des kulturpessimistischen Jammertons, den anschlägt, wenn er den “democratic” point of view beklagt,

where everything goes because everything is relative and everything is, to put it metaphorically, for sale. People only have opinions, but they lack convictions, let alone the courage of their convictions. The difference between good and evil, between what is right and what is clearly wrong is thus a matter of opinion, as if reasonable men could reasonably differ on a particular subject matter.

Aber im Kern hat er trotzdem Recht. Diese Kammerentscheidung ist einfach zu sloppy begründet, um einem Fall von dieser Qualität auch nur annähernd gerecht zu werden. Hoffentlich bekommt die Große Kammer Gelegenheit, da nachzubessern.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: In Deutschland darf man Holocaust-Missbrauch verbieten – woanders nicht?, VerfBlog, 2012/11/08, https://verfassungsblog.de/in-deutschland-darf-man-holocaust-verharmlosung-verbieten-woanders-nicht/, DOI: 10.17176/20181005-175523-0.

14 Comments

  1. schorsch Thu 8 Nov 2012 at 22:53 - Reply

    für mich ist es weniger die instrumentalisierung oder banalisierung des holocausts durch eine schockkampagne. es liegt etwas besonders widerliches darin, dass es in der kampagne um tierrechte geht, denn die gleichmachung von mensch und tier ist es ja gerade, die den holocaust ausmacht. und genau die wiederholt peta und macht sie sich in der kampagne zu eigen. “schaut euch die armen viecher an”, lautet die botschaft – und gemeint sind beide fotos.

  2. hp lehofer Fri 9 Nov 2012 at 00:55 - Reply

    Tatsächlich wurde die selbe Kampagne ja in Österreich vom Obersten Gerichtshof anders beurteilt. Dass sich der slowenische Richter Zupančič in seiner Kritik zunächst ausgerechnet auf Österreich bezieht (“the unfortunate implication of our own position seems to be that the same kind of ‘freedom of expression’ in the Austrian cultural context would clearly be acceptable”), dürfte daher wohl kein Zufall sein.

    Der österreichische Oberste Gerichtshof hat in seinem Beschluss (den ich hier nur referiere und nicht bewerten möchte) vom 12.10.2006, 6 Ob 321/04f eine Interessenabwägung vorgenommen und dabei einerseits im Tierschutz ein gewichtiges Thema im Interesse der Allgemeinheit anerkannt und PETA ein legitimes Interesse zugebilligt, ihr Tierschutzanliegen auch mit drastischen Mitteln an die Öffentlichkeit zu bringen; andererseits wurde die Betroffenheit der klagenden Holocaust-Überlebenden wegen des Vorliegens einer Kollektivbeleidigung als “reduziert” angesehen (und die Frage, ob sie in diesem Fall überhaupt klagslegitimiert waren eigentlich offen gelassen).

    Die Entscheidung erging im Provisorialverfahren (Sicherungsantrag), das Hauptverfahren dürfte danach nicht mehr weiter geführt worden sein (zumindest ist keine Instanzentscheidung veröffentlicht). Die Gerichte erster und zweiter Instanz hatten übrigens dem Sicherungsantrag stattgegeben.
    Der OGH-Beschluss ist hier zu finden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20061012_OGH0002_0060OB00321_04F0000_000/JJT_20061012_OGH0002_0060OB00321_04F0000_000.html

  3. Heribert Slama Fri 9 Nov 2012 at 02:59 - Reply

    Erstaunlich finde ich, dass die Grundrechte der Fleischesser keine Rolle spielen, obwohl sie ja die Angegriffenen sind: Fleischesser = Nazischweine (auch Metzger = SS). Es wird ihnen eine absolut verwerfliche, mörderische Gesinnung unterstellt.Eigentlich müsste schon dieser Umstand ausreichen, die Plakate zu verbieten.

  4. S. Fri 9 Nov 2012 at 03:36 - Reply

    Wenn man mal einen Augenblick lang träumen darf, dann würde sich dieser Fall ohne die Einschaltung von Gerichten lösen lassen. Dann würden schlagartig mit Beginn der obszönen Kampagne die Spendenzahlungen an Peta aufhören.

    Desgleichen für die nicht minder obszöne Kampagne von Benetton, mit dem Foto eines Aidskranken auf dem Totenbett Jeans und Pullover zu verkaufen.

  5. OG Fri 9 Nov 2012 at 11:56 - Reply

    Der Slowene liest die Entscheidung seiner Kammerkollegen so, dass sie dadurch, dass sie sich auf Deutschland als Sonderfall stützt

    Da war aber der EGMR schnell und hat die letzte Woche von Di Fabio geforderte Rücksichtnahme gegenüber “nationalen Besonderheiten” umgesetzt (damit ist im Zweifel gemeint, die Judikatur des jeweiligen Verfassungsgerichts einfach mal zu akzeptieren). Das ist, so Di Fabio, die “Lernfähigkeit des EGMR”. Dazu: http://blog.delegibus.com/2012/11/04/schutzt-ein-streikverbot-fur-lehrer-den-rechtsstaat/

    @lehofer

    Die von den deutschen Gerichten abweichende Meinung des österr. OGH ist hochinteressant. Aber vor diesem Hintergrund hat Zupančič eigentlich erst recht keinen Anlaß, Österreich als Beispiel anzuführen. Denn eine Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsfreiheit kann so aus Österreich gar nicht an den EGMR kommen. Überhaupt erscheint mir Österreich das denkbar schlechteste Beispiel. Welche geschichtlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich sollte es im Hinsicht auf die sich hier stellende Frage geben?

  6. simon Fri 9 Nov 2012 at 22:52 - Reply

    es erscheint nicht ganz nachvollziehbar wieso die kampange von peta insofern niederträchtig ist, als dass sie die schockwirkung der bilder des holocaust für ein ähnliches geschehen verwendet wird.

    nazis sahen juden wegen ihrer genetik und der dadurch bedingten eigenschaften als minderwertig an. menschen sehen tiere aufgrund ihrer genetik und daraus resultierenden eigenschaften als vergleichsweise minderwertig an. in der zielsetzung der handlungen bestanden unterschiede – in den treibenden ansichten nicht. es ging um eine durch geburt erlangte besserstellung.
    Man wird nun erbost sagen “menschen und tiere sind nicht vergleichbar”. wieso sind sie das nicht?
    wer nun auf die intellektuellen fähigkeiten des menschen abstellt kann bei menschen die schwerste gehirnschäden haben und dadurch ihre geistigen fähigkeiten verloren haben darüber nicht differenzieren. dazu muss dann eben das erbgut als unterscheidungsmerkmal herhalten.
    beim umgang von nazis mit juden und beim umgang von menschen mit tieren ist es letztendlich so, dass der aus der jeweiligen Sicht höherwertige genpool dem niederwertigeren genpool wenige bis keine rechte zubilligt, eben aufgrund der genetischen abstammung. erschreckend dabei ist, dass sich der “bessere” genpool beschämender verhält als der “schlechtere” genpool, obgleich dies doch andersherum sein müsste. “wir sind besser als ihr deswegen behandeln wir euch wie dreck”. ist das wirklich besser?

    auch sind die rechte der fleischfresser nicht so sehr angegriffen wie Heribert Slama meint. denn es wird nur gesagt dass die fleischfresser durch ihr konsumverhalten dazu beitragen dass es so etwas geben kann. der unwürdige umgang mit tieren wird nicht durch fleischkonsum verursacht, sondern durch die gesinnung die aus dem praktizierten umgang heraus spricht. man könnte mit den leichen der tiere auch würdiger umgehen als es momentan der fall ist und immernoch fleisch fressen.

    auch wird durch die pauschalisierende unterscheidung tier und mensch verdeckt, dass es sich beim menschen selbst um ein säugetier handelt. für einige ist es sogar schwer zu akzeptieren dass der mensch vom affen abstammen soll, weil es den menschen in seiner stellung als “nichttier” angreift.

    alles in allem fühlt sich der mensch auf den schlips getreten weil er sich für etwas besseres hält und sich daraus die rechtfertigung ableitet mit nichtmenschlichen lebewesen umgehen zu können wie er will.
    dennoch ist dieses verhalten verständlich. denn wer will schon als unterlegen darstehen oder sich eingestehen, dass er doch nicht so überlegen ist wie er glaubt oder es gerne hätte. das ist ein sehr schwieriger schritt dessen unterlassen vollkommen nachvollziehbar ist.

  7. schorsch Sat 10 Nov 2012 at 18:12 - Reply

    @simon: deine forderung “aktives und passives wahlrecht für truthähne” hättest du auch knapper formulieren können.

  8. simon Sat 10 Nov 2012 at 19:20 - Reply

    hi schorsch, ich habe weder aktives noch passives wahlrecht für truthähne gefordert.
    außerdem wäre es unfair truthähne über andere gefiederte zu stellen 🙂
    scheint so als ob du die sache als lächerlich darstellen willst um diese ansicht schnell als quatsch abtun zu können. wenn dem nicht so ist war ich zu doof die aussage der replik zu erfassen – ich bitte für diesen fall um entschuldigung.

    es ging mir eher darum dass lebewesen nicht als unbelebter gegenstand gesehen werden sollten den man sich nach belieben zu eigen machen kann.

    ich hoffe dass dieser text ist kurz genug.
    wünsche ein schönes wochenende.

  9. Manuel Müller Sat 10 Nov 2012 at 22:12 - Reply

    Erstaunlich, wie schnell hier in den Kommentaren die Emotionen aufkochen – und das gar nicht wegen des Holocaust, sondern wegen der Tierrechte…

    @Heribert Slama: Wenn jemand der Meinung ist, dass die Taten von Menschen, die Fleisch essen, mit den Taten der Nationalsozialisten vergleichbar wären, dann ist es sein gutes Recht, diese politische Ansicht zu äußern. Man mag das für falsch oder übertrieben halten, sich über den Betreffenden lustig machen oder sich angewidert abwenden. Aber man kann ihm diese Ansicht nicht von Staats wegen verbieten.

    @schorsch: “die gleichmachung von mensch und tier ist es ja gerade, die den holocaust ausmacht” – wie jetzt? Es gab in den USA im 19. Jahrhundert ein paar Antiabolitionisten, die den schwarzen Sklaven die Menschlichkeit abgesprochen haben, um auf sie nicht die verfassungsmäßig verankerten Menschenrechte anwenden zu müssen. Aber der Nationalsozialismus kam im Wesentlichen ohne eine solche Denkfigur aus, schon allein, weil er keine Menschenrechte anerkannte. Ein “Untermensch” ist nicht dasselbe wie ein “Tier”. Und tatsächlich sind die Nazis mit keiner Tierart so grausam umgegangen, wie sie mit den Holocaustopfern umgegangen sind.

    @simon: Auch wenn man die PETA-Idee übernimmt, dass das massenhafte erniedrigende Töten von Tieren zum menschlichen Verzehr ebenso verwerflich ist wie das massenhafte erniedrigende Töten von Menschen, folgt daraus noch nicht, dass man die Bilder von getöteten und erniedrigten Menschen einfach mal so für seine politische Sache verwenden darf. Selbst wenn es durch das Schlachten eine Entwürdigung von Tieren gibt, kann das nicht die Entwürdigung von Menschen rechtfertigen, wie sie durch die Verwendung dieser Bilder für Werbezwecke stattfindet (für wie gut auch immer man die Sache, für die da geworben wird, halten mag).

    @Max: Sehr treffende Analyse des Urteils – leuchtet mir sehr ein!

  10. F Sat 10 Nov 2012 at 22:24 - Reply

    Um über die anthropozentristische Sichtweise kritisch nachzudenken, empfehle ich interessierten Menschen “Ismaeal” von Daniel Quinn.

    Es ist leider noch ein weiter Weg, bis wir die Gewalt gegen Mensch, Tier und Natur überwinden.

  11. schorsch Sun 11 Nov 2012 at 12:16 - Reply

    @simon: ich weise nur darauf hin, dass es ganz offensichtlich einen qualitativen unterschied zwischen mensch und tier gibt. und dass,bei aller verwandtschaft die biologistische vorstellung, dass der mensch bloß das “beste tier” – in anlehnung an deine genpoolformulierung – sei, blödsinn ist.

    @manuel müller: weiß ich, ändert aber nüschts. gemeint ist (wie du bereits ahnen wirst) die einführung einer qualitativen unterscheidung zwischen verschiedenen menschen, die aberkennung einer subjektstellung – und die darin liegende “ähnlichstellung” von (unter)mensch und tier.

  12. Manuel Müller Sun 11 Nov 2012 at 17:10 - Reply

    @schorsch: “gemeint ist (wie du bereits ahnen wirst) die einführung einer qualitativen unterscheidung zwischen verschiedenen menschen, die aberkennung einer subjektstellung – und die darin liegende “ähnlichstellung” von (unter)mensch und tier”: Sorry, ich kann da keine Parallele sehen. Wie schon im Blogeintrag selbst festgestellt wurde, will PETA gerade nicht irgendeiner Menschengruppe die Würde ab-, sondern diese vielmehr den Tieren zusprechen. Im Ergebnis erlaubten die Nazis das Töten von Menschen, während PETA das Töten von Tieren verbieten will. Selbst wenn man in beidem eine “Gleichstellung” von Mensch und Tier sehen will, ist der qualitative Unterschied doch evident!

  13. schorsch Sun 11 Nov 2012 at 18:32 - Reply

    @manuel müller: dass auch die von peta gemeinte gleichstellung auf kosten der menschen geht, ist doch evident. das plakat sagt: “guckt mal, das ist gleich schlimm.” ich finde das ekelhaft. das ist nicht gleich schlimm. der skandal an auschwitz ist nicht der schlachthof, sondern sind die menschen darin. wer das leugnet, macht nicht bloß tiere zu menschen, sondern auch menschen zu tieren. ich würde mich jedenfalls beleidigt fühlen, wenn irgendjemand irgendein mir zugefügtes leid mit dem leid eines hundes vergleichen würde. ich bin kein hund und bestehe darauf – egal wie sehr mein gegenüber hunde schätzt (oder: mit würde versieht).

  14. simon Sun 11 Nov 2012 at 21:34 - Reply

    @ schorsch

    ich meinte nicht dass der mensch das “beste tier” ist. ich meine nur, dass sich in beiden fällen eine gruppe das recht herausnimmt und festlegt, dass die andere gruppe nicht so viel, oder auch nichts wert ist. in beiden fällen spielt sich die unterdrückende gruppe als herrin über das leben auf. egal ob weiße gegen schwarze, nazis gegen juden, kommunisten, behinderte und andere, männer gegen frauen, menschen gegen tiere.
    darin sehe ich auch die aussage der aktion von PETA.

    um es kurz zu machen:
    menschen sind nicht die herren des lebens und können sich daher auch nicht aus übermut als soche sehen.

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