08 May 2010

Kein Bailout-Stop aus Karlsruhe

Jedenfalls keine einstweilige Anordnung: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern Abend die fünf professoralen Euroskeptiker in ihrem Versuch, den Griechenland-Bailout per Eilantrag zu stoppen, abblitzen lassen.

Vielleicht irre ich mich, aber mir scheint, dass der gestrige Beschluss nicht gerade von überschäumender Lust der Verfassungsrichter zeugt, diese Gelegenheit zum großen Ultra-Vires-Knall zu nutzen. Die Betonung, die auf die Einschätzungsprärogative der Bundesregierung gelegt wird, mitsamt Zitatverweis auf das Euro-Urteil – das scheint mir schon darauf hinzudeuten, dass sich der Senat hier um richterliche Zurückhaltung bemühen will.

Möglicherweise kann der Senat die Verfassungsbeschwerde auch über eine formale Hürde stolpern lassen: Sie wurde eingelegt, noch während das Gesetzgebungsverfahren lief. Der Bundesrat hatte noch gar nicht zugestimmt. Formal gesehen gab es das Gesetz noch gar nicht zu dem Zeitpunkt, da sich die fünf Professoren beschwerten, und damit auch keine Beschwer. Bei aller Abneigung gegen die Beschwerdeführer – da hätte ich allerdings kein besonderes gutes Gefühl, wenn man die Sache auf diese Weise erledigen würde…


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Kein Bailout-Stop aus Karlsruhe, VerfBlog, 2010/5/08, https://verfassungsblog.de/kein-bailoutstop-aus-karlsruhe/.

3 Comments

  1. Ulrich Sat 8 May 2010 at 20:01 - Reply

    Meines Erachtens eine reichlich befremdliche (Senats-?!)Entscheidung: Die Anträge sind gegen eine gesetzliche Haushaltsermächtigung (“Gewährleistungsermächtigung”) gerichtet. Für die Beschwerdeführer hat ein solches Gesetz dieselbe Wirkung wie zum Beispiel der Bundesetat für die Entwicklungshilfe oder einer Steuererleichterung für das Hotelgewerbe. Selten habe ich von offenkundig unzulässigeren Beschwerden gehört. Was berechtigt das Gericht, die pro’s und contra’s in der Sache abzuwägen? Und was soll der Hinweis auf Art. 14 GG? Heißt dies, dass jedermann, der sich auf seine (in Münzen) “geronnene Freiheit” (P. Kirchhof) berufen kann, weil er durch eine hoheitliche Maßnahme z.B. eine Geldabwertung oder zusätzliche Staats- und Steuerschulden befürchtet, eine kostenlose Abwägungsentscheidung in Karlsruhe beantragen kann? Die Reise nach Absurdistan geht weiter (im Nebenzimmer schreien die Kinder).

  2. […] der Richter in ihre Pflicht zur Selbstbeschränkung, ziehe ich etwas gründlicherem Nachdenken und Ulrichs dankenswerter Belehrung zurück: Der Senat hätte den Antrag in drei Absätzen wegen […]

  3. […] der Richter in ihre Pflicht zur Selbstbeschränkung, ziehe ich etwas gründlicherem Nachdenken und Ulrichs dankenswerter Belehrung zurück: Der Senat hätte den Antrag in drei Absätzen wegen […]

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