08 October 2015

Kein Recht auf Namensänderung für Frau Toilette

Neben den anderen großen Entscheidungen dieser Woche nimmt sich diese aus Straßburg eher niedlich aus, aber sie scheint mir trotzdem eine kleine Notiz wert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Klage einer Somalierin mit Schweizer Staatsangehörigkeit namens Muna Macalin Moxamed Sed Dahir für unzulässig erklärt, die vergebens versucht hatte, ihren amtlichen Nachnamen abändern zu lassen. Das Problem an ihrem Namen war, dass “Moxamed”, mit deutschem X ausgesprochen, auf Somali offenbar “verfaulte Haut” oder “Toilette” bedeutet. So wollte sich die Frau verständlicherweise nicht ansprechen lassen. Die Schweizer Berhörden und Justiz zeigte ihr indessen die kalte Schulter: Daran nehme in der Schweiz niemand Anstoß als sie selbst, und das sei nicht genug, um eine Namensänderung zu begründen.

Reicht das aus, um eine Verletzung des Rechts auf Privatleben (Art. 8 EMRK) anzunehmen? Das tut es nicht, so der EMRK.

Das Recht, dass der Staat mit meinem Namen keinen Unfug anstellt, fällt zwar in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK. Aber ihn zu verpflichten, bestimmte Namensänderungen vorzunehmen, hat die Kammer offenkundig überhaupt keine Lust. Hier sei mangels konvergenter Praxis in Europa der Ermessensspielraum weit. Das gelte auch für die Übertragung von Namen ausländischen Ursprungs. Übel nimmt die Kammer der Klägerin, dass sie anstrebt, dass beide Schreibweisen korrekt bleiben, mit und ohne X. Dies laufe dem Prinzip der Einheit des Familiennamens zuwider. Ihr Schicksal, als “Frau Toilette” angesprochen zu werden, rührt die Kammer nicht: Das Problem entstehe nur dann, wenn jemand den Namen nach westlichen Ausspracheregeln ausspricht und Leute, die Somali verstehen, das hören.

Das scheint mir allerdings jedes einzelne Mal der Fall zu sein, wenn der Name falsch ausgesprochen wird, nämlich in Gestalt von Frau Moxamed selbst.

Auch eine Diskriminierung kann die Kammer nicht erkennen. Zwar sei anderen, etwa Polen, eine Namensänderung erlaubt, wenn ihr Name für Schweizer sehr schwer auszusprechen ist. Aber das sei nicht vergleichbar. Wenn jemand mit seinem Namen in der Sprache, die in der Schweiz gesprochen wird, Schwierigkeiten hat, dann sei er in einer anderen Situation als jemand, dessen Name falsch ausgesprochen nur auf Somali komisch klingt.

Ohne dem Fall zu viel Gewicht beimessen zu wollen, scheint mir darin doch eine gewisse Insensibilität für die Situation von Migranten spürbar zu werden. Der Name gehört zu den Dingen, die man aus seinem Herkunftsland mitbringt, die am meisten die eigene Identität prägen. Es mag schon sein, dass die normalen Schweizer überhaupt kein Problem mit Moxamed mit X haben. Aber ist das der Maßstab, auf den es hier allein ankommt? Wenn mein Name in meiner Sprache jedesmal, wenn er am Schweizer Bankschalter oder im Schweizer Arztwartezimmer ausgesprochen wird, eine für mich demütigende Bedeutung annimmt, warum gerät das als Problem überhaupt nicht in das Blickfeld der Behörden und Gerichte? Das scheint mir doch darauf hinzuweisen, dass in deren Augen “normale” Schweizer deutsch reden (oder französisch, italienisch und rätoromanisch natürlich), die Amtssprachen halt, und Somali-Schweizer gefälligst zu schauen haben, wie sie zurechtkommen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Kein Recht auf Namensänderung für Frau Toilette, VerfBlog, 2015/10/08, https://verfassungsblog.de/kein-recht-auf-namensaenderung-fuer-frau-toilette/, DOI: 10.17176/20181005-144514-0.

7 Comments

  1. Claire Grube Thu 8 Oct 2015 at 19:36 - Reply

    Den Mitsubishi Pajero will auch kein Spanier fahren.

  2. Maximilian Steinbeis Fri 9 Oct 2015 at 10:51 - Reply

    musste ich auch dran denken 🙂
    Der VW Jetta hat auch seine Probleme, jeta heißt “Fresse” auf spanisch…

  3. omnibus56 Sat 10 Oct 2015 at 13:29 - Reply

    Mhm, wenn sich der Name eines Richters in Somali sich so ausspricht, dass es für ihn wie “Arschloch” klingt – würde der Richter diese Aussprache tolerieren? Hätte er in Somalia lebend den Langmut, jedem Somali einzeln zu erklären, “Nein, ich heiße nicht ‘Arschloch’ sondern ‘XYZ'”? Oder würde er sich einen anderen Namen suchen?

    Was um alles in der Welt ist an einer amtlichen Namensänderung denn so furchtbar schwierig, dass man deswegen jemanden zwingt einen Namen zu tragen, der (für ihn zumindest) beleidigend klingt? Ich verstehe das nicht!

  4. Lars S. Otto Wed 14 Oct 2015 at 08:20 - Reply

    Mir scheint, das Ergebnis liegt sehr darin begründet, dass eben der EGMR entscheidet. Mit Verweis auf die “marge d’appréciation laissée à l’État ” (Rn. 23) soll vielleicht vermieden werden, eine neue Rechtsprechungslinie aufzumachen, die Folgeurteile nach sich ziehen – gerade im Namensrecht, das in Europa besonders heterogen zu sein scheint.
    Vielleicht hat der EGMR sich auch gedacht, dass der Fehler ja beim jeweiligen Aussprechenden liegt – und (so nervig das sicher für Frau Moxamed ist) sie das jeweils korrigieren kann. Vielleicht ist der Unterschied auch nicht so groß zu der Masse der fremdländischen Namen, die wir falsch aussprechen und (wenn wir sensibel sind) beim ersten Kontakt hinsichtlich der richtigen Aussprache nachfragen.

    Schwieriger fand ich ehrlich gesagt die Namensurteile des EuGH Rs. C-391/09 – Runevič-Vardyn and Wardyn bzw. C-208/09 – Sayn-Wittgenstein. Deren zwangsweise Namensanpassung wurde letztlich (mit Verweis auf Verwaltungsvorteile bzw. die nationale Identität) auch sanktioniert. Und in diesen Fällen (die sich auch noch auf die anders geartete Union der EU im Vgl. zu den Mitgliedern des Europarates bezieht) kann keine Missverständnis aufgeklärt werden und dann ist alles okay – dort leben die Betroffenen damit, bei jeder Ansprache daran erinnert zu werden, wie ihre persönliche Narrative sich von der staatlich anerkannten unterscheidet.

  5. Transkriptionszone jetzt Thu 15 Oct 2015 at 15:09 - Reply

    Aufschlussreich, was einem Text auf “Französisch” an babylonisch-typographischer Realsatire voransteht:

    Işıl Karakaş, présidente,
    Paul Lemmens,
    Nebojša Vučinić,
    Helen Keller,
    Ksenija Turković,
    Robert Spano,
    Jon Fridrik Kjølbro

  6. Maximilian Steinbeis Thu 15 Oct 2015 at 15:17 - Reply

    ?? Sie erschrecken vor türkischen, ost- und nordeuropäischen Buchstaben? Möchte nicht wissen, wieso Sie das “aufschlussreich” finden.

  7. Angehender Linguist Thu 15 Oct 2015 at 17:41 - Reply

    @Transkriptionszone jetzt
    Wieso Transkription? Die Namen stammen aus Herkunftsländern, in denen die lateinische Schrift verwendet wird (Nebojša Vučinić: Montenegrinisch kann sowohl mit dem kyrillischen Alphabet als auch mit dem lateinischen Alphabet geschrieben werden. Dies ist laut Wikipedia auch so in der Verfassung von Montenegro verankert) . Transkribiert wird doch nur wenn aus einer anderen Schrift (z.B. kyrillisch oder lateinisch) übertragen wird?

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