Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog mitteilt.
Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.
Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog mitteilt.
Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.
Tags: EGMR, Europa, Glaubensfreiheit, Grundrechte, Neutralitätsgebot, Religionsfreiheit, Souveränität
This entry was posted on Monday, February 1st, 2010 at 12:10 and is filed under Verfassungspolitik, Was die anderen machen.
You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
You can leave a Comment or trackback to this site from your site.
February 1st, 2010 um 13:29
Ich habe mich viel mit Kruzifix 1995 auseinandergesetzt – ich glaube nicht, dass wir mit einer “grundsätzlichen Klärung” rechnen können. Das wäre etwas zuviel erwartet oder erhofft von einem Gerichtsentscheid.
Nach meiner Auffassung sollten Gerichte die Entscheidungen solcher Fälle auf der engsten möglichen Grundlage unter Beachtung einer Reihe – im abstrakten durchaus divergierender – Kriterien gründen.
Allgemein gefasste Aussagen der Gerichte zur Rolle von Rolle von Religion im öffentlichen Raum haben eher das Potenzial, bestehende Konflikte weiter anzuheizen.