09 May 2014

Lübbe-Wolff-Nachfolge sorgt in der SPD für Ärger

Die SPD besetzt einen Verfassungsrichterposten, und ihr amtierender Justizminister Heiko Maas hat kein Wort dabei mitzureden? So scheint es zu sein im Augenblick. Die Nachfolge von Gertrude Lübbe-Wolff im Zweiten Senat hat die SPD-Bundestagsfraktion ganz alleine klar gemacht. Und sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis missfällt manchem in der Bundesregierung aufs Äußerste. „Dilettantisch“ war das Wort, das ich heute dazu gehört habe.

Die Besetzung der Stelle steht zwar regulär dem Bundestag zu, bzw. dem dazu speziell eingerichteten Wahlausschuss. Aber das heißt – oder besser: hieß bisher – nicht, dass auch die Suche der Kandidaten dem Parlament bzw. den Fraktionen überlassen worden wäre. Es gibt seit jeher eine Absprache zwischen Union und SPD, die zwischen beiden aufteilt, wer welche Stelle in Karlsruhe besetzt. Die Lübbe-Wolff-Nachfolge gehört nach dieser Absprache der SPD. Und soweit die SPD den Bundesjustizminister stellt, war es meines Wissens immer so, dass dieser den Hut auf hat bei der Suche nach der- oder demjenigen, den die SPD nach Karlsruhe schicken will.

Aber nicht Maas, bisher jedenfalls. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, durchsetzungsstark wie eh und je, hat gemeinsam mit seiner Parlamentarischen Geschäftsführerin Christine Lambrecht die Sache an sich gezogen und ein halbes Dutzend Juraprofessorinnen eingeladen, sich vorzustellen. Die Wahl fiel auf Doris König, eine Europa- und Völkerrechtlerin von der Bucerius Law School in Hamburg mit Forschungsschwerpunkt im internationalen Seerecht.

Eine 57-Jährige ohne viel SPD-Background

Ich kenne Frau König nicht persönlich, habe aber Gutes über sie gehört. Sie soll sehr nett sein. Ich persönlich finde es (wenig überraschenderweise) prima, wenn im Zweiten Senat jemand mit Europarechts-Hintergrund sitzt, und ich könnte mir vorstellen, dass dieser Gedanke in der SPD-Fraktion auch eine gewisse Rolle gespielt hat. Dort hat man zwar das öffentliche Karlsruhe-Bashing eher der Union überlassen, aber der Verdruss über den Zweiten Senat, vor allem über das Urteil zur Dreiprozenthürde beim Europaparlament, ist bei den Sozialdemokraten kaum weniger groß als auf Unionsseite.

Nicht gestört hat die Fraktionsspitze offenbar, dass Frau König Jahrgang 1957 ist und damit in diesem Jahr ihren 57. Geburtstag feiert. Wogegen nichts einzuwenden wäre, wenn nicht die Altersgrenze für Verfassungsrichter bei 68 läge und somit Frau König ihre zwölfjährige Amtszeit gar nicht wird ausschöpfen können.

Nicht gestört hat die Fraktionsspitze weiter, dass Frau König mit der SPD offenbar gar nicht viel verbindet. Anders als etwa die Frankfurter Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky, die für die SPD als Schattenjustizministerin in Hessen Wahlkampf gemacht und kürzlich als Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs ein sehr verdienstvolles Sondervotum zum kommunalen Ausländerwahlrecht verfasst hat. Anders als Margarete Schuler Harms von der Bundeswehr-Uni in Hamburg, die sich in einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung bemüht hat, die Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgelds nachzuweisen. Anders als Astrid Wallrabenstein, Sozialrechtlerin ebenfalls aus Frankfurt, Schülerin des legendären Brun-Otto Bryde, mit der man den Grünen mal wieder einen Gefallen hätte tun und mit Jahrgang 1969 auch für eine Verjüngung im Zweiten Senat hätte sorgen können.

Verfassungsrichterwahl wird politischer

Nun kann ich daran selbst erst mal gar nicht viel Schlimmes finden, ich bin ja nicht die SPD. Ich war schon immer für mehr Öffentlichkeit und Transparenz bei der Verfassungsrichterwahl. Insoweit liegt die Fraktion mit dieser Vorgehensweise im Trend: Die Verfassungsrichterwahl wird generell politischer. Die bisherige expertokratische Tradition, die Kandidatensuche in die Hände von verschwiegenen und gut vernetzten Rechtspolitikern zu legen, die erst einmal mit gründlichen Background-Checks und vielen, vielen vertraulichen Gesprächen den oder die Richtige rausfiltern, bevor man ihn oder sie (und um Gottes willen niemand anderen!) hinter verschlossener Tür zum Kennenlernen in die Fraktion einlädt – die kommt nicht mehr gut an.

Dazu passt der Plan, die Richterinnen und Richter (soweit sie nicht vom Bundesrat gewählt werden) nicht mehr durch den intransparenten Wahlausschuss, sondern künftig vom Plenum des Bundestags wählen zu lassen. So politisiert wie in den USA will die Wahl freilich niemand haben, weshalb die Wahl ohne öffentliche Aussprache stattfinden soll. Aber dafür werden wir künftig, for better or worse, künftig am Wahlergebnis ablesen können, mit welch breiter Unterstützung die Senatsmitglieder in ihr jeweiliges Amt gekommen sind. Mal sehen, wie das das die Atmosphäre im Karlsruher Beratungszimmer verändert.

Noch ein Abgang im Zweiten Senat

Nun wird offenbar mit Michael Gerhardt demnächst noch ein weiteres Mitglied des Zweiten Senats demnächst aussscheiden. Gerhardt, dem für Parteienrecht zuständigen Senatsmitglied, stünde die wenig beneidenswerte Aufgabe bevor, im NPD-Verbotsverfahren das Urteil entwerfen zu müssen. Er will, so war neulich in der FAZ zu lesen, seine ohnehin im Juli 2015 endende Amtszeit vorzeitig beenden.

In jedem Senat müssen drei Mitglieder aus den Reihen der Richterinnen und Richter der Bundesgerichte stammen. Gerhardt ist einer von ihnen, er kommt vom Bundesverwaltungsgericht. Dort wird man wohl auch als erstes nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger suchen. Beim BGH sicher nicht, denn dem entstammen bereits die beiden anderen Ex-Bundesrichter, Monika Hermanns und Sibylle Kessal-Wulff.

Mit Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt verlassen zwei Richterpersönlichkeiten den Senat, deren Schuhe auszufüllen ihren Nachfolgern nicht leichtfallen wird. Meine Verehrung für Lübbe-Wolff und ihre berüchtigt scharf formulierten Sondervoten habe ich hier schon öfter bekundet, aber das gilt genauso auch für Gerhardt, der nicht selten als Dissenter an Lübbe-Wolffs Seite gestanden hat, wenn es darum ging, der souveränistischen Senatsmehrheit ein kraftvolles Gegenvotum entgegenzusetzen, beim EU-Haftbefehl etwa oder jüngst beim OMT-Vorlagebeschluss. Diese zwei Schwergewichte hinterlassen gerade im Zweiten Senat eine fürchterliche Lücke.

Mal sehen, ob und wie es der SPD gelingt, sie zu füllen.

 


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Lübbe-Wolff-Nachfolge sorgt in der SPD für Ärger, VerfBlog, 2014/5/09, https://verfassungsblog.de/luebbe-wolff-nachfolge-sorgt-der-spd-fuer-aerger/.

17 Comments

  1. Uwe Kranenpohl Fri 9 May 2014 at 20:02 - Reply

    Also, ich finde es durchaus sympathisch, dass die SPD bei der Personalrekrutierung für das BVerfG nicht nur auf die Parteinähe schaut – so “papadibile” (okay, passt nicht ganz) die anderen Genannten sicher auch sind.
    Ob die Nachfolgerin in jeder Hinsicht in die Fußstapfen ihrer Vorgängerin treten sollte? So erfreulich die Sondervoten von Frau Lübbe-Wolff für uns externe Beobachter waren, ich bin mir nicht sicher, ob dies von ihr nicht mit einer gewissen Einflusseinbuße im Senat erkauft werden musste.

  2. Maximilian Steinbeis Fri 9 May 2014 at 20:41 - Reply

    @Kranenpohl Sehe ich ja gar nicht anders. Was Lübbe-Wolff betrifft, so ist das sicher richtig. Ich habe aus dem Zweiten Senat deutliche Worte dazu gehört, was das letzte Sondervotum zu OMT betrifft. Aber ich bin trotzdem sicher, dass sie es den Kollegen nicht leicht gemacht hat, argumentativ an ihr vorbeizukommen. Lieber eine isolierte Lübbe-Wolff als eine stets im Senatsmainstream mitschwimmende… nenne ich jetzt mal lieber keine Namen.

  3. Aufmerksamer Leser Sat 10 May 2014 at 01:37 - Reply

    Die haben echt nur Frauen eingeladen? Und das dann nicht einmal vertuscht??

  4. Matthias Sat 10 May 2014 at 09:36 - Reply

    Es wird m.E. höchste Zeit, auch mal wieder die anderen Bundesgerichte bei der Verfassungsrichterwahl zu berücksichtigen. Gibt es i.Ü. Informationen über die Gründe des Ausscheidens von Gerhardt? Ich habe darüber nichts gelesen, denken kann man sich nach dem OMT-Beschluss aber viel…

  5. Aufmerksamer Leser Sat 10 May 2014 at 10:01 - Reply

    @Matthias: Öffentlich dokumentiert sind jedenfalls Gründe, die seinem “Hinwerfen” nicht entgegenstehen: Lebensalter iVm den gesetzlichen Bedingungen, abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten.

  6. Matthias Mon 12 May 2014 at 14:16 - Reply

    Also, ich habe inzwischen gelesen, Gerhardt sehe seinen “inneren Spannungsbogen am Ende”; auch der Weggang von Frau Lübbe-Wolff habe eine Rolle gespielt. So oder so, das Klima im 2. Senat scheint derzeit eisig zu sein. Dass sich nun ausgerechnet Müller als Berichterstatter genannt wird, ist aber wohl kaum glücklich. Schließlich war er im ersten Anlauf über den Bundesrat noch an der Antragstellung beteiligt…

    Mal am Rande: Landau zählt wohl nicht als Bundesrichter, weil er nicht zuletzt am BGH war?

  7. Maximilian Steinbeis Mon 12 May 2014 at 14:21 - Reply

    @Matthias: stimmt, Landau war ja auch BGH-Richter, bevor er in die hessische Staatsregierung als Justizstaatssekretär gegangen ist. Hatte ich gar nicht dran gedacht. Aber um so mehr spricht für ein anderes Bundesgericht bei der Gerhardt-Nachfolge.

  8. Chris Mon 12 May 2014 at 14:49 - Reply

    Weil das ja auch irgendwie Thema dieses Artikels ist: Ist eigentlich in Sachen Plenarwahl der Richter seit der Ankündigung irgendwas voran gegangen? Es kann doch eigentlich nicht so schwierig und zeitaufwändig sein, ein Änderungsgesetz zur Anpassung von §6 BVerfGG auf den Weg zu bringen…

  9. Matthias Mon 12 May 2014 at 15:16 - Reply

    @ Maximilian Steinbeis: Ich meinte das überhaupt nicht als Vorwurf an Ihre Adresse, sondern eher als Frage. Landau fällt aber damit wohl nicht unter § 2 III 1 BVerfGG (“aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes”) – das meint ja wohl Richter “zur Zeit der Wahl” – oder nicht?

  10. Aufmerksamer Leser Mon 12 May 2014 at 16:53 - Reply

    @Matthias, Max: Landau ist ein (bekanntes) offenes Rechtsproblem. In seiner Ernennungsurkunde zum Richter des BVerfG wird er als Richter des Bundesgerichtshofes bezeichnet, als solcher ist er also ernannt (was nicht zwingend ausschließt, das man darauf abstellt, was er zur Zeit der Wahl getan hat. Rechtsfrage für alle Studenten lautet also: geht es um Bundesrichter im statusrechtlichen Sinne oder um solche, die einer Spruchrichtertätigkeit in einem Bundesgericht nachgehen. Bisher musste man nie Farbe bekennen, weil – neben Landau – immer drei weitere Bundesrichter im Senat waren. Nota bene: es müssen de lege lata nicht drei Bundesrichter sein, sondern mindestens drei (keine Kritik an @Max, der nichts anderes geschrieben hat, aber es wird nicht explizit gesagt).

  11. Matthias Mon 12 May 2014 at 17:09 - Reply

    @AL: Dass er noch Bundesrichter im statusrechtlichen Sinn war, dachte ich mir fast. Ich bin ja dermaßen neugierig, aber wahrscheinlich werden Sie mir nicht verraten, woher Sie wissen, was in Landaus Ernennungsurkunde steht…

  12. Maximilian Steinbeis Mon 12 May 2014 at 17:20 - Reply

    Oh, das fände ich auch außerordentlich interessant!

  13. Aufmerksamer Leser Mon 12 May 2014 at 17:37 - Reply

    @Max, Matthias: gnihihihi. Bevor Ihr vor Neugierde platzt: ich bin nicht BVR Landau. Der würde sich ein cooleres Pseudonym zulegen (vermute ich). Wer weiß alles, was in Landaus Urkunde steht? Außer Landau (natürlich). So ziemlich alle, die in den letzten Jahren mit Richterwahlen zu tun hatten. Außerdem alle, die Rechtsfragen für diejenigen vorbereitet haben, die mit Richterwahlen zu tun haben. Und natürlich: alle diejenigen, die Rechtsgespräche mit Leuten führen, die Rechtsfragen für diejenigen vorbereiten, die mit Richterwahlen zu tun haben.
    P.S. Der Bundespräsident weiß übrigens auch, was in den Urkunden steht, die er Leuten aushändigt. Der prüft sogar vor Aushändigung, ob er Urkunden mit entsprechendem Inhalt überhaupt aushändigen darf.

  14. Maximilian Steinbeis Mon 12 May 2014 at 17:40 - Reply

    ach, ich weiß doch, womit ich Ihnen eine Freude machen kann. War mir ein Vergnügen.

  15. Unaufmerksamer Leser Thu 15 May 2014 at 17:38 - Reply

    Tja, ob es nun auf die Ernennungsurkunde ankommt oder auf den damaligen politischen Kompromiss, zumal es sich ja um die Nachfolge Jentsch gehandelt hatte – wir werden es merken. Vielleicht lässt ja Herr Möllers schon seine Mitarbeiter zur Sachverhaltsprüfung antreten und möchte doch schon früher von seiner anwendungsfernen Rechtswissenschaft (“Aber was mich wissenschaftlich interessiert, ist nicht anwendbar.”, s. das ZEIT-Magazin 29/2011 ) Abstand nehmen und einen Sitz im Schlossbezirk einnehmen.

  16. Matthias Sat 17 May 2014 at 20:34 - Reply

    M. jetzt im 2. Senat? Kaum. Man wird niemanden ernennen, der für das NPD-Verbotsverfahren sofort ausgeschlossen/befangen sein würde…

  17. Aufmerksamer Leser Mon 19 May 2014 at 13:45 - Reply

    @Matthias: Man könnte sich ja Kompensation im Ersten Senat holen. Schließlich muss Frau Hermanns dort ja schon ordentlich arbeiten 🙂

Leave A Comment Cancel reply

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland
09 May 2014

Election of Federal Constitutional Court Justice Disunites Social Democrats

This article is available only in German.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Election of Federal Constitutional Court Justice Disunites Social Democrats, VerfBlog, 2014/5/09, https://verfassungsblog.de/luebbe-wolff-nachfolge-sorgt-der-spd-fuer-aerger/, DOI: 10.17176/20170726-131958.

One Comment

  1. eliska wagnerova Sat 10 May 2014 at 15:11 - Reply

    Wozu?

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland
Go to Top