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Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist verfassungsmäßig

Die 2004 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, so das BVerfG heute in einem Nichtannahmebeschluss.

Ich hab jetzt keine Zeit, vielleicht später mehr.

Pressemitteilung hier, Beschluss hier.

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