Der italienische Oberste Gerichtshof will das Homo-Ehe-Verbot nicht für verfassungswidrig erklären. Die Entscheidung fiel gestern. Die näheren Gründe liegen noch nicht vor. Via JURIST Blog. P.S.: Auf Italienisch, dieser Sprache der Poeten, heißt gleichgeschlechtlich “dello stesso sesso”. Wunderbar. Update: Hier die AP-Meldung.
Thursday, December 3, 2009
Schon wieder rumpeln Straßburg und Karlsruhe in einem Fall aneinander, wo es um die Rechte unverheirateter Väter geht. Die deutsche Regelung, wonach uneheliche Väter nach der Geburt nicht gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchsetzen können, hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 gebilligt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dagegen hält dies für eine Diskriminierung [...]