Vergangenheit, die nicht vergeht, lässt sich nicht amnestieren

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on June 1st, 2010 by Max Steinbeis

To assert that it is a crime for a national prosecutor or investigating judge to act in this way, particularly where the allegation being investigated concerns the disappearance of persons and has continuing effects, is obviously wrong and is detrimental to the rule of law.

So neun renommierte International Lawyers gestern in einem Brief an den Guardian. Es geht um Baltazar Garzon, den furchtlosen spanischen Untersuchungsrichter, den ein spanisches Gericht wegen Verdachts auf Rechtsbeugung vom Amt suspendiert hat, weil trotz Amnestie versucht hat, Verbrechen aus der Franco-Ära aufzuklären.

Das Schlüsselwort ist “continuing effects”, kommentiert K.J. Heller auf Opinio Juris den Brief seiner Kollegen: Wenn man jemand verschwinden lässt, dann bleibt das ein Verbrechen, so lange das Opfer verschwunden ist. Diese Tat wird jeden Tag neu begangen und ist kein Stück Vergangenheit, das sich durch eine Amnestie aus der strafrechtlich relevanten Welt schaffen lässt.

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Partisanen als Kriegsverbrecher

Posted in Europa, Verfassungspolitik on May 18th, 2010 by Max Steinbeis

Gab es schon vor den Nürnberger Prozessen eine völkerrechtliche Basis dafür, Individuen wegen Kriegsverbrechen zu bestrafen?

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bejaht diese Frage in ihrem gestrigen Urteil Kononov bemerkenswert umfassend und treibt damit die Russen auf die Barrikaden (“Strasbourg sides with Nazis”).

In dem Fall geht es um ein lettisches Urteil gegen den früheren Partisanenführer und Offizier der Roten Armee Wassili Kononow. Dessen Einheit hatte im Mai 1944 neun lettische Zivilisten, die er verdächtigte, andere Partisanen an die Wehrmacht verraten zu haben, auf barbarische Weise umgebracht.

Nach Ansicht der Großen Kammer war auch 1944 schon sonnenklar, dass dies ein Kriegsverbrechen war und bestraft werden würde:

The Court considers that, having regard to the flagrantly unlawful nature of the ill-treatment and killing of the nine villagers in the established circumstances of the operation on 27 May 1944 (…), even the most cursory reflection by the applicant, would have indicated that, at the very least, the impugned acts risked being counter to the laws and customs of war as understood at that time and, notably, risked constituting war crimes for which, as commander, he could be held individually and criminally accountable.

Die schiere Tatsache, dass es ein ganzes Menschenalter gedauert hat, bis es tatsächlich zu einem Strafprozess kam, scheint prima facie gegen diese Annahme des Gerichtshofs zu sprechen.

Mehr dazu hier und hier.

Update: Und hier.

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Der Fall Baltasar Garzón: Ein Vertrauenstest für die Justiz

Posted in Verfassungspolitik on April 14th, 2010 by Max Steinbeis

Über den Fall Baltasar Garzón, den spanischen Untersuchungsrichter und Diktatorenjäger, der jetzt von seinen Feinden wegen angeblicher Rechtsbeugung zu Fall gebracht werden soll, hat man in den deutschen Online-Medien bemerkenswert wenig gelesen. Bei FAZSZ, taz und Welt habe ich überhaupt nichts gefunden (korrigiert mich, wenn ich mich irre), bei SpON nur diese dünne Meldung. Nur ZEIT Online sticht mit diesem Artikel hervor.

Der Richter und sein Schicksal ist auch in Deutschland eine Nachricht, selbst wenn man sich nicht in besonderem Maße für Spanien und sein Verhältnis zur eigenen Franco-Vergangenheit interessiert.

Im WSJ hat Eric Posner, Chicago-Professor und International-Law-Skeptiker und Sohn des berühmten Ökonomen-Richters Richard A. Posner, ein triumphierendes Op-Ed veröffentlicht, in dem er den Fall Garzón als “Ende des gescheiterten Experiments der  Universal Jurisdiction” feiert (der Artikel ist leider hinter der Paywall versteckt, Auszüge hier und hier).

In der Tat: Universal Jurisdiction ist, wie an dieser Stelle bereits beklagt, auf dem Rückzug, und Garzóns Anklage mag als Markierungspfosten für diesen Umstand taugen.

Ein Fall für die Justiz

Andererseits: Garzóns Feldzüge gegen alle möglichen Schurken, ohne sich groß um Staatenimmunität und Amnestien und sonstigen Selbst-Immunisierungs-Tools der Mächtigen zu scheren, fußten auf dem Anspruch, dass die Justiz mit den Mitteln des Rechts mit besagten Schurken fertig werden kann und sollte. Nicht Baltasar Garzón persönlich, so sehr man den Mann auch bewundern mag.

Sondern die Justiz.

Genau die selbe Justiz sitzt jetzt über Garzón zu Gericht. Was, wenn sie ihn schuldig spricht?

Dann steckt dahinter entweder eine illegitime politische Verschwörung. In welchem Falle ich die Universal Jurisdiction nur ungern in die Hände dieser Justiz legen würde.

Oder es geht alles mit rechten Dingen zu. Dann werden wir das um so mehr akzeptieren müssen.

Aber vielleicht sprechen sie ihn ja auch frei.

Update: Kevin Jon Heller kontert Posners Artikel auf Opinio Juris.

I guess Posner’s point is that just as Spain has no business prosecuting other states’ crimes, the ICC doesn’t either.  In other words, unless a state prosecutes its own officials for committing crimes against its own citizens, nothing should be done.  Other states should just sit idly by, shrug their shoulders, and give pretty speeches about how the offending state should do better.It’s as if the past 60 years simply didn’t exist.

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Wir verschenken unsere Stimme an die armen Negerlein

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 14th, 2010 by Max Steinbeis

Auf dieses Projekt aus Großbritannien hat mich ein Leser meines letzten Texts aufmerksam gemacht: Giveyourvote.org

Die Idee ist im Kern diese: Wir treten unsere Wählerstimme an all die armen Leute in der Dritten Welt ab, die unter den Taten unserer Regierungen zu leiden haben, aber bei deren Wahl nicht mitstimmen dürfen. Dürfen sie künftig doch: weil wir ihnen einfach unsere Stimme leihen.

Who decides how we address climate change? Who decides how we combat global poverty? Who decides when war is legal? Who decides when migration is a crime? In today’s world where democracy stops at the border, the people who make these decisions are not accountable to the people they affect.Give Your Vote is empowering people in the UK and abroad to directly challenge this lack of accountability, here and now, by sharing one of their most valuable political rights  – the right to vote.

Das ist ja ganz süß. Und an der Beobachtung, dass Wahlen international mächtige Regierungen hervorbringen, aber diese nur national legitimieren, ist sicherlich was dran.

Aber diese sicher lieb gemeinte Idee ist derart offensichtlich ungeeignet, das Problem auch nur ansatzweise zu lösen, dass es mir schwerfällt, nicht sarkastisch zu werden.

Selbst wenn man mal unterstellt, es gelänge, tatsächlich einen nennenswerten Teil der britischen Wählerschaft zum Verleihen ihrer Stimme zu mobilisieren: Wer soll die Stimme dann bekommen? Wer entscheidet denn darüber, und mit welcher Legitimation?

Wenn ich jetzt, Max Steinbeis aus Deutschland, den Finger hebe und sage, ich hätte bitte gern eine Leihstimme, um die Euroskeptiker von der Regierung fernhalten zu helfen – mit welchem Argument will man mir dieses Ansinnen versagen? Dass die Stimmen nur für die armen Negerlein in Afrika gedacht sind, vielleicht?

Das ganze riecht nach Links-Paternalismus und ist ein weiteres Exemplar einer lieben, törichten Wohlfühl-Kampagne à la Unterwäschen-Farbe-Status-Update-against-Breast-Cancer-on-Facebook. This is exactly what gives liberal activism a bad name.

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Unsere Jungs im Verfassungsgericht

Posted in Verfassungspolitik on March 5th, 2010 by Max Steinbeis

Andreas Paulus, seit heute Verfassungsrichter, ist 41 – der jüngste Verfassungsrichter, den wir je hatten. Den Ehrentitel hatte bisher Paul Kirchhof inne, der war 1987, als er sein Amt antrat, 44.

Andreas Voßkuhle, seit heute Präsident des Verfassungsgericht, ist 46 – der jüngste Verfassungsgerichtspräsident, den wir je hatten. Wer sein Vorgänger ist, weiß ich gar nicht, es hat bisher, soweit ich weiß, keine rechte Rolle gespielt.

Jetzt spielt es eine Rolle. Andreas Paulus heute im Deutschlandfunk-Interview:

Aber es bedeutet eben auch, dass Themen wie die Vorratsdatenspeicherung natürlich für mich eine große Rolle spielen, weil diese Technologie gerade auch bei meinen Altersgenossen eine größere Rolle spielen als bei einigen Älteren – nicht bei allen, bei einigen Älteren -, und die Internationalisierung macht sich bemerkbar in Lebensläufen und in Erlebnissen.

Im Ersten Senat jedenfalls sitzt künftig einer, der der in Amerika genauso zu Hause ist wie in Deutschland, der sich genauso selbstverständlich online informiert wie aus der Zeitung, der weiß, wie es ist, in einem weltumspannenden und über das Internet kommunizierenden Netzwerk von Beziehungen zu leben.

Einer von uns halt.

Im Zweiten Senat gehen im Herbst Broß und Osterloh, dann geht da richtig was. Gut, die CSU wird ihren Tribut fordern, aber einen Broß 2.0 werden auch die nicht mehr schicken können.

Richter, die besonders jung ins Amt kommen, sind schon was Besonderes. Für andere ist Karlsruhe nach einem langen Juristenleben der ehrenvolle Abschluss einer Karriere, sie dagegen stehen auf dem Höhepunkt ihrer Schaffenskraft und ihres Gestaltungsdrang. Bei Kirchhof war das wahrhaftig nicht zu übersehen. Di Fabio (bei Amtsantritt 45) ist auch so ein Beispiel.

Kirchhof war der Jüngste Verfassungsrichter der Reagan-Ära. Di Fabio der der Bush-Ära. Paulus? Na, ist doch klar. Yes, he can. Okay, die empirische Basis ist verdammt dünn, aber die Vorstellung einer Korrelation von Jüngster-Verfassungsrichter-mit-überproportionalem-Einfluss zu US-Präsidentschaften hat was, oder?

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Schweiz: a blessing in disguise?

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on December 2nd, 2009 by Max Steinbeis

Kurzfristig ist das Schweizer Minarett-Referendum zweifellos eine furchtbare Sache – vor allem für die Schweizer Muslime sowie all jene zahlreichen Schweizer, die sich für das Ergebnis schämen und nun in der ganzen Welt – mitgefangen-mitgehangen – genauso als xenophobe Vierkantschädel dastehen wie ihre majoritären Mitbürger.

Aber längerfristig könnte der Vorgang das europäische Verfassungsverständnis revolutionieren: Wir sind immer noch gewohnt, unsere nationale Verfassung als den Schlussstein der Normenpyramide zu betrachten, als den obersten Haken, an dem alles Recht aufgehängt ist und aufgehängt sein muss, sonst gilt es für uns nicht.

Der Fall der Schweiz eignet sich wie kaum ein zweiter als Demonstrationsobjekt, um zu zeigen, dass das so nicht funktioniert. Und dass man mit euroskeptischen Verschwörungstheorien nicht weit kommt, um diesen Tatbestand zu erklären.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; das haben die Schweizer Bürger ebenfalls mit großer Mehrheit so gewollt und so entschieden. Die Schweiz ist aber Mitglied zahlreicher völkerrechtlicher Verträge, deren Institutionen vielfach ihren Sitz in der Schweiz haben: Genf ist geradezu die Heimatstadt des Völkerrechts (und im übrigen einer der wenigen Kantone, die mehrheitlich gegen das Minarett-Verbot gestimmt haben). Dazu gehört auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), über deren Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wacht.

Das Minarett-Verbot steht künftig in der Schweizer Verfassung und ist nach traditioneller demokratietheoretischer Betrachtungsweise mit den höchsten Legitimationsweihen gesalbt, die man sich denken kann. Und ist doch rechtswidrig. Nicht nur politisch dumm und ethisch fragwürdig. Nein, rechtswidrig.

Wenn der EGMR einen Verstoß gegen die EMRK feststellt – wofür wahrhaftig viel spricht -, dann kommt es zum Schwur: Werden die Schweizer tatsächlich sagen, ist uns doch egal, wenn wir unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen brechen und weltweit als verurteilte Menschenrechtsverletzer dastehen? Werden sie im Ernstfall bereit sein, sich aus dem Europarat zu verabschieden und aus dem UN-Zivilpakt auch? Wollen sie wirklich den Weg in eine isolationistische Enver-Hodscha-Autarkieexistenz antreten? Die Regierung schon mal bestimmt nicht. Und für die Bürger wird zumindest klar, welchen Preis sie für ihren atavistischen Demokratiebegriff zu entrichten haben.

Update: Ralf Grahn macht in seinem Blog darauf aufmerksam, dass die Schweiz seit 11. November den Vorsitz des Ministerausschusses des Europarats innehat und dort u.a. “protection of human rights” zu einem der Schwerpunkte seiner Amtszeit erkoren hat. Da wünschen wir doch von Herzen viel Erfolg dabei.

Update: Eine ausführliche und sehr lesenswerte Analyse von Anne Peters zum Minarett-Verbot, der EMRK und den Folgen hier.

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