Saarlands Verfassungsgerichtshof will der Regierung das Wiedergewähltwerdenwollen verbieten

Posted in Verfassungspolitik on July 1st, 2010 by Max Steinbeis

Die Regierung darf keine als Öffentlichkeitsarbeit verkleidete Wahlwerbung betreiben. Das wissen wir auf Bundesebene seit 1977.

Jetzt weiß es auch Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat ihm heute bescheinigt, mit allerhand selbstlobenden Anzeigen und Briefen an Landesbedienstete kurz vor den Wahlen 2009 die Landesverfassung gebrochen zu haben.

Muffiger Antipluralismus

Die Grenze zwischen erlaubter Information der Bürger über geleistete Taten und errungene Erfolge und verbotener Werbung für die eigene Wiederwahl ist notorisch schwer zu ziehen. Das war sie auch schon 1977, als das BVerfG Helmut Schmidts sozialliberale Bundesregierung wegen allzu intensiver Prahlerei vor Bundestagswahlen zur Ordnung rief.

Die damalige Entscheidung des Zweiten Senats gehört nicht zu den schärfsten gedanklichen Leistungen, die das BVerfG vollbracht hat. Sie atmet einen muffigen antipluralistischen Geist und fußt auf der merkwürdigen Vorstellung, die Regierung schwebe als gleichsam überparteiliche, aus dem nickeligen Parteiengezänk herausgehobene Instanz über der Gesellschaft und dürfe mit dieser nur bezogen auf das “Staatsganze” kommunizieren, und zwar zu dem Zweck, den “Grundkonsens” der Bürger, dass das deutsche Staatswesen eine prima Sache sei, zu stärken.

Davon hebt sich das Urteil der Saar-Verfassungsrichter zunächst mal wohltuend ab. Sie betonen, dass eine Regierung den Bürgern erklären können muss, was sie tut und warum das gut ist, was sie tut, und dass damit notwendig einhergeht, dass sie mehr Möglichkeiten hat, sich gut aussehen zu lassen, als die Opposition.

Dem demokratischen Prinzip immanent ist indessen dennoch, dass jede Bürgerin und jeder Bürger auch dann, wenn sie einer politischen Minderheit angehören oder von der Meinung der Regierenden abweichende Auffassungen vertreten, gewiss sein können, in einem Staat zu leben, in dem auch sie gehört und ernst genommen
werden, in dem Macht auf Zeit vergeben und wirksam kontrolliert wird und die Möglichkeit besteht, dass Minderheiten zu Mehrheiten werden oder auch aufgrund der Kraft fair und gleichberechtigt ausgetauschter Argumente Mehrheiten den ihnen einmal erteilten Auftrag fortführen können.

Da liegt der Hund begraben: Wenn die Regierungspartei die Mittel des Staates einsetzen kann, um ihre eigene Wiederwahl zu befördern, dann ist das mit der Chancengleichheit der Parteien und der Möglichkeit von Machtwechseln als Fundament jeder Demokratie nicht zu vereinbaren. Das ist der Maßstab. Und nicht die etatistische Chimäre einer Regierung, die keine Parteien mehr kennt, sondern nur noch Deutsche.

Unfreiwillig komisch

Diesem Maßstab wird der saarländische Verfassungsgerichtshof allerdings nicht gerecht. Es versucht sich an der Bildung von Fallgruppen und überschreitet dabei gelegentlich die Grenze zur unfreiwilligen Komik:

Der parteiergreifende Charakter kann sich ferner daraus ergeben, dass eine Regierung deutlich ihre Absicht zum Ausdruck bringt, im Amt bleiben zu wollen.

Deutlicher kann man nicht sagen, dass die etatistische Linie des Urteils von 1977, innerhalb derer sich das Saar-Urteil dann doch bewegt, die Regierung zu einer heuchlerischen Leisetreterei zwingen würde, nähme man sie wirklich ernst.

Die Leute sind doch nicht blöd. Natürlich will jede Regierung wiedergewählt werden, und schlimm wäre es, wenn sie das nicht täte. Wer der Regierung verbietet, das auch zu sagen, der zwingt sie zur Lüge bzw. zu windelweichen Pseudo-Informationskampagnen, die sorgfältig jede Bezugnahme auf Parteien oder Wahltermine vermeiden und sich um einen widerlich unpolitisch-staatstragenden Ton bemühen, um nur ja keinen verfassungsrichterlichen Anstoß zu erregen.

Solche Urteile braucht kein Mensch. Wenn Peter Müller unter der Überschrift “Der Ministerpräsident informiert” zu Wahlkampfzeiten von einer Zeitungsseite herunterlächelt, dann ist das zwar nicht besonders toller Stil. Aber verfassungswidrig ist was anderes.

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Noch ein EGMR-Urteil zur Religionsfreiheit: Auf die Bibel schwören oder nicht?

Posted in Europa, Verfassungspolitik on June 5th, 2010 by Max Steinbeis

It’s Kruzifix-Urteil all over: Das Thema Staat und Religion ist ganz groß zur Zeit, und man könnte den Eindruck gewinnen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte alles tut, damit das so bleibt.

In seiner jüngsten Entscheidung Dimitras wendet sich der EGMR gegen die griechische Regelung im Strafprozessrecht, in Gerichtssälen auf die Bibel schwören zu lassen.

Bei näherem Hinsehen ist diese Entscheidung aber kein Zeichen laizistischen Eiferertums: Die Straßburger Kammer kommt zu dem Schluss, dass diese Regelung gegen die Glaubensfreiheit verstößt, nicht weil da eine Bibel im Spiel ist, sondern weil man, wenn man ohne Bibel schwören will, erklären muss, warum. Ach, Sie sind Atheist? Interessant, interessant. Na, dann lassen wir die Bibel weg.

Dass das in Hinblick auf die negative Glaubensfreiheit problematisch ist, leuchtet mir sofort ein. Ich will kein Bekenntnis ablegen müssen vor dem Staat. Das ist von ganz anderem Kaliber, als zugemutet zu bekommen, Muslimen beim Beten zuzusehen.

In Deutschland kann man, soweit ich weiß, mit oder ohne religiöse Formel schwören, ohne das groß begründen zu müssen. Das ist mit keinerlei Bekenntnis verbunden. Niemand fragt mich, warum ich so oder anders schwöre. Damit habe ich kein Problem. Aber als Zeuge einem Richter meine Glaubensrichtung auseinandersetzen zu müssen, damit er mich in die richtige Eideskategorie einsortieren kann, das würde mir zutiefst gegen den Strich gehen.

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Dem EGMR ist die Türkei nicht laizistisch genug

Posted in Europa, Was die anderen machen on February 3rd, 2010 by Max Steinbeis

Der Staat des Kemal Atatürk hat sich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot in Glaubensdingen erwischen lassen: Gestern hat der EGMR die Türkei dafür gemaßregelt, dass die bis 2006 obligatorische Angabe der Religionszugehörigkeit im Personalausweis aus besagtem Grund die EMRK verletze.

Geklagt hatte ein Alevit, der sich nicht damit abfinden wollte, dass in seinem Ausweis als Religion “Islam” vermerkt ist. Die Religionsbehörde befand, dass Alevitentum eine islamische Sekte sei und der Religionsvermerk somit korrekt.

Das geht nicht, so der EGMR: Der Staat könne nicht in dieser Weise seinen Bürgern vorschreiben, welcher Religion sie angehören.

Dass Türken seit 2006 beantragen können, das Feld “Religionszugehörigkeit” im Perso leer zu lassen, befriedigt die Straßburger Richter nicht (dissenting opinion eines Kammermitglieds): Der Verstoß gegen die Glaubensfreiheit liege bereits darin, im Ausweis eine solche Angabe vorzusehen.

Da geht im Moment offenbar in Straßburg eine Menge, was religiöse Neutralitätspflicht des Staates betrifft…

Das Urteil gibt es nur auf Französisch, und zwar hier.

Via ECHR-Blog

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Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on February 1st, 2010 by Max Steinbeis

Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog mitteilt.

Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.

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