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	<title>Verfassungsblog &#187; Religionsfreiheit</title>
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	<description>Max Steinbeis blogt über die Welt des Verfassungsrechts (und andere schöne Dinge)</description>
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		<title>Bet-Verbot in der Schule: Stop obsessing about religion!</title>
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		<pubDate>Thu, 27 May 2010 21:14:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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Eine Schule darf ihren muslimischen Schülern verbi [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/people/papalars/"><img class="alignnone" title="(c) Andrew E. Larsen (papalars), Flickr Creative Commons" src="http://farm3.static.flickr.com/2640/4013168602_3573c5192c.jpg" alt="" width="420" height="300" /></a></p>
<p>Eine Schule darf ihren muslimischen Schülern verbieten, in der Pause zu beten? In der Tat, das darf sie, und das hat nicht etwa ein türkisches oder französisches Gericht geurteilt, sondern das <a href="http://www.sueddeutsche.de/karriere/einschraenkung-der-religionsfreiheit-kein-gebetsraum-fuer-muslimischen-schueler-1.950718">Oberverwaltungsgericht Berlin</a>.</p>
<p>Wie der Zufall will, hat justament gestern Abend der kanadische Philosoph <a href="http://www.mcgill.ca/philosophy/faculty/taylor/">Charles Taylor</a> in der Humboldt-Universität einen Vortrag zum Thema Sekulare Gesellschaft gehalten, der mir bei der Beurteilung dieses Falls wie gerufen kommt. Taylor unterscheidet zwei Sekularismus-Modelle: Das &#8220;control model&#8221; und das &#8220;diversity model&#8221;.</p>
<h4>Control vs. diversity</h4>
<p>Beim &#8220;control model&#8221; geht es darum, den Einfluss der Kirche in der Politik zu minimieren. Die französische Laicité hat hier ihre Wurzeln, im Konflikt zwischen katholischen Monarchisten und sozialistisch-liberalen Republikanern in der Dreyfus-Affäre Ende des 19. Jahrhunderts, ebenso die türkische Variante des Kemalismus.</p>
<p>Beim &#8220;diversity model&#8221; geht es um etwas vollkommen anderes: Es geht darum, Andersartigkeit in der Gesellschaft zu managen. Es geht um Gewissensfreiheit, um Gleichbehandlung aller Überzeugungen und um das gleiche Recht für alle, mit ihren Überzeugungen gehört zu werden. In inhomogenen modernen Gesellschaften muss ein sekularer Staat dafür sorgen, dass diese drei Rechte für alle gewahrt bleiben.</p>
<p>Das hat laut Taylor relativ wenig mit Religion zu tun: Angenommen, ein Häftling verweigert die Gefängniskost, weil er kein Fleisch essen will &#8211; spielt es dann eine Rolle, ob er das tut, weil er ein Hindu ist oder weil er Peter Singer gelesen hat? Nein, sagt Taylor. Ob religiös motiviert oder nicht, eine in diesem Sinne sekulare Gesellschaft wird den Gefangenen nicht zwingen, gegen seine Überzeugungen zu handeln.</p>
<p>Taylor nahm konkret Bezug auf die Debatte um das Kopftuch in der Schule. Es gebe da ein Dilemma zwischen der Gewissensfreiheit muslimischer Lehrerinnen und Schülerinnen und der Neutralitätspflicht staatlicher Schulen. Aus Sicht des &#8220;control models&#8221; nehme man dieses Dilemma gar nicht wahr: Man beruft sich auf die Laicité und latscht über die Rechte der Frauen einfach hinweg.</p>
<h4>Schlecht verhohlene Islamophobie</h4>
<p>Was heißt das für den Fall unseres Berliner Schülers? <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Kein-islamisches-Gebet-in-der-Schule-ausserhalb-des-Religionsunterrichts.news9704.htm">Ausschlaggebend</a> war offenbar die Überlegung, dass in der besagten Schule 29 Religionen vertreten sind. Bestimmten muslimischen Schülern zu erlauben, offen und demonstrativ auf dem Gang zu beten, würde den Schulfrieden stören und die Glaubensfreiheit anderer Schüler verletzen. Die Schule sei verpflichtet, die friedliche Koexistenz der Religionen zu gewährleisten und selbst religiös neutral zu bleiben. Wenn man still und für sich betet, okay. Aber nicht so, dass alle zuschauen müssen.</p>
<p>Bin das nur ich oder stinkt diese Begründung nach schlecht verhohlener Islamophobie?</p>
<p>Die Glaubensfreiheit anderer Schüler? Behauptet das OVG im Ernst, dass meine Glaubensfreiheit verletzt ist, wenn ich Andersgläubigen bei ihren religiösen Ritualen zuschauen muss? Was ist das für eine Travestie eines Grundrechts unserer Verfassung?</p>
<p>Hier wird nur einer in seiner Glaubensfreiheit verletzt, und zwar ganz direkt und massiv, und das ist der Schüler, der &#8220;still und unauffällig&#8221; beten darf, aber nicht so, wie sein Glauben es von ihm verlangt.</p>
<p>Neutralitätspflicht? Die Neutralitätspflicht verpflichtet den Staat, neutral zu sein. Nicht ins Gesetz zu schreiben, dass in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix zu hängen hat, beispielsweise. Sie verpflichtet ihn mitnichten, einen religionsfreien Raum zu schaffen. Diese Lesart, apropos Charles Taylor, ist &#8220;control model&#8221; reinsten Wassers.</p>
<p>Schulfrieden? Wenn es an dieser Schule Leute gibt, die damit nicht klarkommen, dass einer auf dem Gang seine Gebete verrichtet, dann sind diese Leute das Problem und nicht der Betende. Sonst könnte man geradesogut in Eberswalde alle Schwarzen einsperren, damit die Nazis sich nicht aufregen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört wird.</p>
<p>Wie sagte Charles Taylor gestern Abend in der Diskussion nach seinem Vortrag? &#8220;Stop obsessing about religion!&#8221;</p>
<p><strong>Update</strong>: Auf <a href="http://www.ejiltalk.org/lautsi-crucifix-in-the-classroom-redux/">EJILTalk</a> nimmt Joseph Weiler den EGMR wegen seines italienischen <a href="http://verfassungsblog.de/egmr-kruzifix-urteil-reloaded/">Kruzifix</a>-Urteils ins Gebet (tschuldigung) und wirft den Straßburgern vor, eine der delikatesten Fragen unserer Zeit in 11 dürren Absätzen abgehandelt zu haben.</p>
<p>Sonst beschweren wir uns immer, wenn die Richter uns mit schwartendicken Ausführungen jenseits aller juristischen Subsumtionsnotwendigkeit behelligen. Wie man&#8217;s macht&#8230;</p>
<p>Aber egal: Weiler regt sich auch materiell über das Urteil auf, und zwar vor allem über die Aussage, die Pflicht zur Neutralität und Unparteilichkeit des Staates sei mit jeder Art von staatlichem Urteil über die Legitimität einer Religion oder ihrer Überzeugung unvereinbar. Weiler verweist auf die Queen als Oberhaupt der Church of England und andere Beispiele europäischen Staatskirchentums und wirft den Richtern vor, diese Vielfalt der Verfassungstraditionen und die darin implizierte pluralistische Toleranz ignoriert und negiert zu haben.</p>
<blockquote><p>How one draws the line between the identitarian aspects of the state  which might have religious elements and the need for an education which  is free and not religiously coercive is an important and delicate issue.  But you cannot even begin to draw that line if you do not acknowledge  that in Europe there is such a line to be drawn.</p></blockquote>
<p>Klingt wie reiner Charles Taylor.</p>
<p>Weilers Argument geht im Kern wie folgt: Das Kruzifix im Klassenzimmer ist ein religiöses Statement des Staates &#8211; aber das Fehlen eines Kruzifixes im Klassenzimmer auch.</p>
<p>Was soll man da tun? Jedenfalls nicht nach doktrinären Lösungen suchen.</p>
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		<title>Dem EGMR ist die Türkei nicht laizistisch genug</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 18:06:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Staat des Kemal Atatürk hat sich vom Europäischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/7f/Ataturk2.JPG/200px-Ataturk2.JPG"><img class="alignleft" style="margin: 10px;" title="Mustafa Kemal Atatürk" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/7f/Ataturk2.JPG/200px-Ataturk2.JPG" alt="" width="200" height="239" /></a>Der Staat des Kemal Atatürk hat sich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot in Glaubensdingen erwischen lassen: Gestern hat der EGMR die Türkei dafür <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=861925&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">gemaßregelt</a>, dass die bis 2006 obligatorische Angabe der Religionszugehörigkeit im Personalausweis aus besagtem Grund die EMRK verletze.</p>
<p>Geklagt hatte ein Alevit, der sich nicht damit abfinden wollte, dass in seinem Ausweis als Religion &#8220;Islam&#8221; vermerkt ist. Die Religionsbehörde befand, dass Alevitentum eine islamische Sekte sei und der Religionsvermerk somit korrekt.</p>
<p>Das geht nicht, so der EGMR: Der Staat könne nicht in dieser Weise seinen Bürgern vorschreiben, welcher Religion sie angehören.</p>
<p>Dass Türken seit 2006 beantragen können, das Feld &#8220;Religionszugehörigkeit&#8221; im Perso leer zu lassen, befriedigt die Straßburger Richter nicht (dissenting opinion eines Kammermitglieds): Der Verstoß gegen die Glaubensfreiheit liege bereits darin, im Ausweis eine solche Angabe vorzusehen.</p>
<p>Da geht im Moment offenbar in Straßburg eine <a href="http://verfassungsblog.de/egmr-kruzifix-urteil-reloaded/">Menge</a>, was religiöse Neutralitätspflicht des Staates betrifft&#8230;</p>
<p>Das Urteil gibt es nur auf Französisch, und zwar <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=861895&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">hier</a>.</p>
<p>Via <a href="http://echrblog.blogspot.com/2010/02/no-religion-on-identity-cards.html">ECHR-Blog</a></p>
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		<title>Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 11:10:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie ber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen das <a href="http://verfassungsblog.de/egmr-kruzifix-urteil-reloaded/">Kruzifix-Urteil des EGMR</a> hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer <a href="http://www.governo.it/Presidenza/CONTENZIOSO/comunicazione/allegati/LAUTSI_ricorso_italia.pdf">angerufen</a>, wie der <a href="http://echrblog.blogspot.com/2010/02/italy-asks-for-referral-to-grand.html">ECHR-Blog</a> mitteilt.</p>
<p>Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv093001.html">BVerfG</a> von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.</p>
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		<title>Moscheen filzen in Niedersachsen</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/moscheen-filzen-niedersachsen/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 10:43:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geüb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geübte <a href="http://www.ndrinfo.de/programm/sendungen/reportagen/moscheekontrollen100.html">Praxis</a>, gelegentlich Moscheen nach dem Freitagsgebet abzuriegeln und die Moscheebesucher zu kontrollieren. Ohne Verdacht, einfach so. So will man einen Terroristen fangen auf diese Weise. Hat man zwar noch nie. Aber kann ja noch passieren.</p>
<p>Jetzt erregt diese Praxis allerdings selbst in den <a href="http://www.globalpost.com/dispatch/germany/100108/islam-terrorism-security-islamophobia">USA</a> Aufmerksamkeit. Dort passieren bekanntlich in punkto Terrorbekämpfung noch ganz andere Dinge. Dennoch findet selbst Eugene <a href="http://volokh.com/2010/01/13/police-in-german-state-checking-ids-of-everyone-entering-or-leaving-a-mosque/">Volokh</a>, bestimmt kein liberales Weichei:</p>
<blockquote><p>That seems like unjustifiable religious discrimination, and also not particularly helpful in catching terrorists, especially when done “routinely.” Nor is it easily justifiable, I think, as a means of getting valuable tips from mosque-goers, since I expect that it would decrease the amount of cooperation between mosque-goers and the police rather than increasing it.</p></blockquote>
<p>Volokhs Conclusio:</p>
<blockquote><p>this sort of ID-checking (as opposed to much less visible surveillance) does not strike me as standard police procedure for places that are used perfectly legitimately by many law-abiding people, but may also be used by some serious criminals. And while I accept that certain constraints on privacy, liberty, and equality may be proper if they are genuinely necessary to preventing extremely dangerous crimes, this sort of procedure strikes me as so unlikely to be effective that I find it hard to see it as justifiable under such an argument.</p></blockquote>
<p>Interessant daran: Ihn stört nicht die Kontrolle als solche (&#8220;much less visible surveillance&#8221; wäre prima), sondern dass sie im Sinne effektiver Terrorbekämpfung so offenkundig blödsinnig ist.</p>
<p>In der Tat: Die Kontrollen scheinen sich <a href="http://www.niedersachsen.de/master/C58012207_L20_D0_I522_h1.html">prima</a> dazu zu eignen, illegale Ausländer, Kleinkriminelle und Verkehrssünder rauszufiltern. Terrorverdächtige hat man auf diese Weise indessen noch keinen einzigen gefunden. Die Polizei steht auf verdachtsunabhängige Kontrollen und nimmt sie sich, wo sie sie kriegen kann. Und wenn man im Windschatten der Terrorbekämpfung erlaubt bekommt, diese ganzen Türken zu filzen, dann macht man da doch gerne davon Gebrauch.</p>
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		<title>BVerfG: Ladenschlussurteil mit leichtem Weihrauchduft</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/bverfg-ladenschlussurteil-mit-leichtem-weihrauchduft/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 14:34:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe locuta]]></category>
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		<description><![CDATA[Ich hasse nichts mehr als Advents-Shopping. Geht mir un [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hasse nichts mehr als Advents-Shopping. Geht mir ungeheuer auf die Nerven. Und Glühwein mag ich auch nicht. Aber ich bin kein Verfassungsrichter, und deshalb bleibt meine Abneigung gegen rammelvolle, mit Leise-rieselt-der-Schnee-Gedudel überdröhnte Fußgängerzonen meine Privatsache.</p>
<p>Mit dem heutigen <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html" target="_blank">Urteil</a> aus Karlsruhe bin ich, was die unmittelbare Folge angeht, ganz einverstanden. Den Verkäuferinnen, die lieber mit ihren Familien um den Adventskranz sitzen würden, gehört meine ganze Sympathie. Aber die Urteilsgründe machen mir Bauchschmerzen, und die mittelbaren Folgen ebenso.</p>
<blockquote><p><em>Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt. </em></p></blockquote>
<p>So steht es in Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung, was uns eigentlich nichts angehen müsste, gäbe es nicht Art. 140 des Grundgesetzes, der dem Weimarer Staatskirchenrecht ein bundesrepublikanisches Fortleben beschert.</p>
<p>In Berlin ist mit dem neuen Ladenschlussgesetz, das die vier Adventssonntage zum Einkaufen freigibt, jedenfalls in dieser Jahreszeit überhaupt nichts mehr geschützt; das scheint mir auf der Hand zu liegen. Das heißt aber noch lange nicht, dass den Kirchen das Recht gegeben ist, über diesen Schutz zu wachen. Sie können dagegen sein, dass alle am Sonntag arbeiten oder einkaufen und nicht in den Gottesdienst kommen. Sie können predigen, sie können Hirtenbriefe verfassen, sie können seelsorgerisch einwirken auf ihre Gemeinde. Aber klagen?</p>
<p>Art. 139 WRV/140 GG galt bisher als reine Institutionsgarantie: Die Verfassung weist den Staat an, Sonn- und Feiertage zu schützen, weil das für die Arbeitsruhe und seelische Erhebung wichtig ist. Einmal in der Woche sollen die Leute was anderes tun können als arbeiten, und zwar möglichst alle am gleichen Tag. Damit wird nicht irgendjemand Speziellem ein Gefallen getan. Da bekommt nicht irgendjemand einen Anspruch zugeteilt. Da geht es allein um den Schutz des Sonntags als Institution, nicht um den Schutz der Kirche, der Arbeitnehmer oder sonst irgendeines Rechtsträgers.</p>
<p>Auf dieser Grundlage hätte der Erste Senat allerdings die Verfassungsbeschwerden der Kirchen als unzulässig zurückweisen müssen: Denn Verfassungsbeschwerde kann nur erheben, wer in seinen eigenen Rechten verletzt ist. Das wollte der Senat aber offenbar nicht und nagelte daher (wieder einmal) ein grundrechtsdogmatisches Lattengerüst zusammen, das den Sonntagsschutz als &#8220;Konkretisierung&#8221; der Glaubensfreiheit faktisch doch noch einklagbar macht.</p>
<p>Im Basteln neuer Schutzpflichten (denen ja stets auch Freiheitsbeschränkungen an anderer Stelle korrespondieren) hat das Gericht ja schon öfter großes Geschick bewiesen. Hier kommt dazu, dass die Kirchen damit  zu verfassungsrechtlich sanktionierten Wächtern der Feiertagsruhe und Kämpfern gegen &#8220;ökonomisches Nutzendenken&#8221; (Zitat aus den Urteilsgründen) geadelt werden. Bei aller Sympathie für die gestressten Berliner Verkäuferinnen: Das riecht nach Pietismus, und das mag ich nicht.</p>
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