Italien: Wo der Spaß aufhört

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on February 11th, 2010 by Max Steinbeis

Eins muss man Silvio Berlusconi lassen: Der Mann hat Humor.

Sein jüngster Schurkenstreich ist derart abgefeimt, dass ich schon fast so etwas wie Respekt empfinde. Bevor ich mir in Erinnerung rufe, dass der Typ einen der großen EU-Staaten regiert und gerade dabei ist, die Grenzen dessen zu testen, was wir in Europa noch als Demokratie bezeichnen.

Berlusconis Truppen haben gerade durchgesetzt, dass die staatliche Fernsehanstalt RAI in den vier Wochen vor den Regionalwahlen am 28. März in ihren Talkshows keine einseitige politische Propaganda betreiben darf. Im Sinne der politischen Ausgewogenheit müssen, wenn man über Politik reden will, alle Parteien zu Wort kommen können.

Das sind 30 Stück in Italien.

Mit anderen Worten: Man wird in diesen Sendungen einfach überhaupt nicht mehr über Politik reden können.

Das findet Berlusconi prima, weil seine privaten Rundfunksender ja völlig ungehindert über Politik reden dürfen. Was zur Information der Italiener in seinen Augen vollkommen ausreicht.

Wir haben uns schon so daran gewöhnt, dass dieser bizarre Operettendiktator bei jedem EU-Rat mit Sitz und Stimme die Geschicke von uns allen mitbestimmt, dass über diese Nummer in Deutschland überhaupt niemand mehr berichtet (ich hab jedenfalls nichts gefunden).

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ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung

Posted in Verfassungspolitik on January 4th, 2010 by Max Steinbeis

Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um Koch, Brender und das ZDF gegrübelt, wie dieser verfassungsrechtlich ziemlich offenkundig zum Himmel stinkende Fall nach Karlsruhe kommen soll.

Das schien gar nicht so einfach: Dem normalen Fernsehzuschauer fehlt der nötige Rechtsanspruch, in welchem ihn politisch beeinflusste Personalentscheidungen beeinträchtigen könnten. Dem ZDF fehlen die nötigen Eier. Und den Grünen fehlen offenbar die nötigen Verbündeten im Bundestag, um das Quorum für einen Normenkontrollantrag zu erreichen.

Jetzt scheint der Rostocker Medienrechtler Hubertus Gersdorf aber einen Weg gefunden zu haben, eine verfassungsrichterliche Klärung zu erzwingen: Indem er einfach seine GEZ-Gebühren nicht mehr zahlt. Soll das ZDF doch klagen, so sein Kalkül. Am Ende des Instanzenzugs steht der Weg nach Karlsruhe offen, und dort wird man schon einen Weg finden, bei der Gelegenheit die Frage der Staatsnähe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitzubeantworten.

Die materiellen Fragen mal beiseite – irre ich mich oder nehmen solche inszenierten Verfahren zur Klärung rechtspolitisch umstrittener Fragen zu? Das Mangold-Urteil des EuGH kommt einem natürlich gleich in den Sinn, wo zwei Rechtsanwälte so taten, als würden sie einander wegen ihres Alters diskriminieren, nur um in Luxemburg die EG-Rechtswidrigkeit von Altersdiskriminierung feststellen lassen zu können – bekanntlich mit ziemlich desaströsen Folgen (wofür die beiden Rechtsanwälte nichts können).

In den USA gibt es das öfter, dass politisch motivierte Versuche, das Recht umzugestalten, sich hinter vermeintlichen Grundrechtsklagen Einzelner verstecken, zuletzt etwa die von der Waffenindustrie betriebenen Second-Amendment-Klagen gegen die Regulierung des Waffenbesitzes. Aber das ist nicht ganz vergleichbar mit Inszenierungen, wo bewusst ein Verwaltungsakt oder ein Urteil provoziert wird, um eine politisch umstrittene Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Ich will ja nicht spießig sein. Aber ist das in Ordnung, auf diese Weise die Justiz politisch zu instrumentalisieren? Zumal in diesem speziellen Fall womöglich ohnehin schon von allen Seiten inszeniert wird, dass einem der Kopf schwirrt. Was, wenn der Professor Gersdorf in dieser Inszenierung nicht Regisseur, sondern Marionette wäre? Wolfgang Hoffmann-Riem, soeben aus dem Ersten Senat ausgeschieden und in punkto Medienrecht mit wahrhaftig allen Hunden gehetzt, hat öffentlich den Verdacht geäußert, Koch habe mit der Brender-Nummer nichts anderes im Sinn gehabt, als einen Prozess in Karlsruhe zu provozieren, samt Urteil, in dem die Richter der Politik den Rundfunkstaatsvertrag um die Ohren hauen – auf dass diese dann in aller Ruhe sich einen neuen Staatsvertrag zimmern kann, bei dem das ZDF unterm Strich bestimmt nicht besser weg kommt, aber niemand kann behaupten, die Politik sei schuld.

Was wäre das? Ein Stück aus dem Kasperltheater.

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ZDF: Staatsferne – nur wie?

Posted in Verfassungspolitik on November 27th, 2009 by Max Steinbeis

Zur Einstimmung in die Causa Brender ein Zitat aus dem Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit) ist ebenso wie die Pressefreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (…)

Dass Koch und Merkel offenbar völlig egal ist, was Karlsruhe da von “schlechthin konstituierend” schwatzt, ist schon ein Vorgang. Die Verfassungsrichter lecken sich vermutlich schon die Lippen. Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Ersten Senats, hat schon im März angedeutet, dass er die parteipolitische Besetzung des ZDF-Verwaltungsrats für problematisch hält.

Aber fraglich ist nicht nur, wie das Ding überhaupt nach Karlsruhe kommen soll, wenn weder ZDF noch Brender klagen. Fraglich ist vor allem auch, was die Verfassungsrichter im Erfolgsfall damit anfangen.

Noch weit vor der Parteienfinanzierung ist die Rundfunkordnung die wohl am gründlichsten verfassungsrichterlich durchgekaute Materie; nicht weniger als 13 Rundfunkurteile zählt die Karlsruher Chronik. Der Grund dafür wurde im 1. Rundfunkurteil von 1961 gelegt, der höchst verdienstvollen Entscheidung, Konrad Adenauer sein schönes Regierungsfernsehen zu verbieten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so das Gericht, müsse vor dem Zugriff der Politik geschützt werden, und das gelingt am besten, indem man ihn der Obhut der Gesellschaft insgesamt anvertraut:

Art. 5 GG verlangt jedenfalls, daß dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und daß für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten.

Die “Gesellschaft” kann aber in keinem Gremium Platz nehmen. Deshalb empfahl das BVerfG, die Aufsichtsräte mit jenen “Repräsentanten aller bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen” zu bestücken, den Kirchen-, Gewerkschafts- und Kulturfritzen, die seither die Rundfunkräte bevölkern. Das mag im Zeitalter des Korporatismus in den 60ern noch plausibel gewesen sein. Heute nicht mehr. Gesellschaftliche Repräsentanz lässt sich nicht mehr herstellen, indem man Verbandsfunktionäre entsendet.

Insofern hat Koch schon einen Punkt, wenn er sagt, da seien gewählte Politiker doch immer noch eher legitimiert, den Rundfunk zu beaufsichtigen, als irgendein Bischof. Was will Karlsruhe, wenn es denn zu einer Überprüfung kommt, dem entgegenhalten?

Andererseits kann es auch nicht sein, dass wir nach einer Schleife von fast fünfzig Jahren genau wieder an der Stelle herauskommt, wo Adenauer einst aufgehört hat. Auch wenn dem “Westentaschen-Berlusconi aus Hessen” (SpOn) vielleicht genau diese Vorstellung besonders gut gefällt…

Eine Folge von 13 Rundfunkurteilen ist auch, dass sich zu dieser Rechtsmaterie eigentlich nur noch ausgewiesene Spezialisten kompetent äußern können. Aber eine kleine Beobachtung will ich hier mal anstellen: Im 1. Rundfunkurteil begründet das BVerfG die Rundfunkaufsicht durch Vertreter gesellschaftlicher Gruppen als einen von mehreren möglichen Wegen, der “Sondersituation” des Rundfunks gegenüber der Presse generell gerecht zu werden. Die besteht darin, dass anders als Zeitungen der Rundfunk so viel Investitionen nötig sind, dass die Medienkonzentration sich sozusagen aus der Technologie ergibt. Das ist nun auch ein Gesichtspunkt, der 1961 sehr viel zwingender erschien als heute.

Vielleicht ist es Zeit, in punkto öffentlich-rechtlicher Rundfunk über radikale Schritte nachzudenken. Wer soll diese Überlegungen anstellen, wenn nicht das Bundesverfassungsgericht? Robin Meyer-Lucht meint, das Gericht werde, selbst parteipolitisch zusammengesetzt, den Mut nicht aufbringen, den Parteien die Herrschaft über den Rundfunk zu entreißen. Wenn er sich da mal nicht täuscht.

Update: Kollege Christian Rath korrigiert mich zu Recht: Voßkuhle sitzt nicht dem Ersten, sondern natürlich dem (unzuständigen) Zweiten Senat vor. Bitte die Synapsenfehlschaltung zu entschuldigen.

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