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	<title>Verfassungsblog &#187; Souveränität</title>
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	<description>Max Steinbeis blogt über die Welt des Verfassungsrechts (und andere schöne Dinge)</description>
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		<title>Die nicht so eilige Eilentscheidung zum Euro-Rettungsschirm</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 00:23:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Warum hat das so lange gedauert? Das ist die Frage, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Warum hat das so lange gedauert? Das ist die Frage, die ich mir angesichts der heutigen <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100609_2bvr109910.html">Entscheidung</a> des Zweiten Senats über den Gauweiler-Antrag gegen den Euro-Rettungsschirm stelle.</p>
<p>Die Entscheidung, der Schachtschneider-Professorentruppe gegen den <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100507_2bvr098710.html">Griechenland</a>-Bailout keine Einstweilige zu gewähren, erging schnell wie ein Fingerschnips. In der heutigen Entscheidung, die zum zwei Tage später beschlossenen Euro-Rettungsschirm erging, steht im Wesentlichen das Gleiche drin. Aber dafür brauchte der Zweite Senat mehrere Wochen.</p>
<p>Wieso? Hat die Kraft der Klägerargumente sie in diesem Fall stärker beschäftigt, als Schachtschneider es konnte?</p>
<h4>Ultra ultra vires</h4>
<p>Gauweilers Bevollmächtigter Dietrich Murswiek, he of the Lissabon-Verfahren, argumentiert laut Klageschrift wie folgt: Bailout-Verbot in Art. 125 I AEUV verletzt, kein Notstand nach Art. 122 AEUV, da keine Naturkatastrophe, sondern Ergebnis verfehlter Finanzpolitik, und jedenfalls nicht als genereller Rettungsschirm für alles mögliche erlaubt, und überhaupt, was heißt hier Notstand, die Bundesregierung habe sich von den Franzosen hereinlegen lassen, und schon gar nicht könnten die Mitgliedsstaaten aus Art. 122 irgendwas für sich ableiten, höchstens die EU.</p>
<p>So weit, so gut. Was der Bevollmächtigte der Bundesregierung Häde zu Art. 125 zu sagen hat, haben wir ja bereits <a href="http://verfassungsblog.de/das-bailoutverbot-ermchtigt-zum-bailout/">hier</a> antizipiert.</p>
<p>Der Vorgang, so Murswiek, sei nach dem Maßstab des Maastricht-Urteils Ultra Vires. Denn der Rettungsschirm sei ein Systemwechsel weg von der in Maastricht festgelegten Stabilitäts- hin zu einer Transferunion, weshalb das Demokratieprinzip und Herrn Gauweilers Grundrecht aus Art. 38 I GG (Wahlrecht) verletzt seien.</p>
<p>Das heißt: Murswiek verlangt vom Bundesverfassungsgericht die klare  Ansage, dass nicht nur Zustimmungsgesetze zu Übertragungen von  Hoheitsrechten an die EU, sondern im Grunde alles, was die EU tut,  potenziell mit dem Argument, das sei ultra vires und im  Zustimmungsgesetz so nicht gemeint gewesen, in Karlsruhe zur Überprüfung  gestellt werden kann.</p>
<h4>Der erpresste Bundestag</h4>
<p>Weiter im Text: Dieser Systemwechsel, so Murswiek, sei eine faktische Vertragsänderung und hätte vom deutschen Gesetzgeber nicht im regulären Gesetzgebungsverfahren, sondern allenfalls durch Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag vollzogen werden dürfen, wenn nicht das Ganze sowieso schon zu einer die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen sprengenden haushaltspolitischen Ermächtigung der EU führen würde. Außerdem sei der deutsche Beitrag zum Rettungsschirm in seinen Folgen für den Haushalt zu unbestimmt und zu langfristig wirksam, um mit der Haushaltsverantwortung des Bundestags vereinbar zu sein.</p>
<p>Zu guter Letzt bringt Murswiek einen Begriff aus dem Strafgesetzbuch ins Spiel: Das Parlament sei von der Bundesregierung genötigt, ja erpresst worden. Weil die Regierung mit dem Zusammenbruch des Währungssystems gedroht habe, als alternativlose Folge, wenn man das nicht so mache wie von der Regierung gewünscht. Wo man doch auch eine Bankrotterklärung hätte probieren können.</p>
<p>Dass das Bundesverfassungsgericht zu einer gewissen herablassenden Art, dem Parlament im Verhältnis zur Regierung auf die Beine zu helfen, gelegentlich durchaus neigt, wissen wir spätestens seit dem Lissabon-Urteil. Aber das geht doch ein bisschen weit&#8230;</p>
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		<title>Ungarn und die Staatsbürgerschaft: Zurück ins Jahr 1914?</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/ungarn-und-die-staatsbrgerschaft-zurck-ins-jahr-1914/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 13:43:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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Das kann Europa in diesen schweren Zeiten so richti [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/people/daskar/"><img class="alignnone" title="(c) H.J. Wesselink (daskar), Flickr Creative Commons" src="http://farm3.static.flickr.com/2363/2386240536_394ae1744f.jpg" alt="" width="427" height="341" /></a></p>
<p>Das kann Europa in diesen schweren Zeiten so richtig gut gebrauchen: ein völkisch grundiertes <a href="http://derstandard.at/1271377621901/Streit-Ungarn-Slowakei-Doppelstaatsbuergerschaft-als-Sicherheitsrisiko">Staatsbürgerschaftsgesetz</a>, das  90 Jahre alte Grenzziehungen in Osteuropa in Frage stellt, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in die (rhetorische) Generalmobilmachung gegeneinander treibt und die Angst der <a href="http://englandexpects.blogspot.com/2010/05/at-stroke-of-hungarian-pen-another.html">Euroskeptiker</a> vor ungezügelter Immigration nährt.</p>
<p>Das ungarische Parlament hat mit erdrückender Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das im Großen und Ganzen jedem, der den Finger hebt und <a href="http://www.lexiophiles.com/featured-articles/top-list-of-the-hardest-languages-to-learn">ungarisch</a> kann, die ungarische Staatsbürgerschaft verspricht. Das klingt wie eine nette Geste, ist aber keine. In Ungarns Nachbarstaaten, darunter dem EU-Mitgliedsstaat Slowakei, leben 2,5 Millionen Menschen, die einen ukrainischen, serbischen oder slowakischen Pass haben, ethnisch aber der ungarischen Minderheit angehören. Die hat Ungarn jetzt, ohne groß zu fragen, einfach mal so eingebürgert.</p>
<p>Die Voraussetzungen der Staatsbürgerschaft zu regeln, gehört laut Lissabon-Urteil des BVerfG zu den Dingen, die aufgrund des Demokratieprinzips jeder Staat unbedingt in uneingeschränkter Souveränität zu regeln hat. Durch die Staatsangehörigkeit bestimmt sich die Zugehörigkeit zum <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083037.html">Volk</a>, von dem nach Art. 20 II 1 GG alle Staatsgewalt ausgeht.</p>
<p>Wenn der Fall Ungarn eines lehrt, dann dies: Souveränität im Sinn von &#8220;wir machen das so, weil wir das wollen und keinen anderen vorher fragen müssen&#8221; gibt es in einem vereinten Europa nicht. Auch nicht in der Selbstbestimmung des Volkes im ganz buchstäblichen Sinne.</p>
<p>Das Foto übrigens, das sympathische junge Ungarn beim Ostermarsch für Weltfrieden und Toleranz zeigt, stammt nicht aus dem Jahr 1940. Das ist aktuell.</p>
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		<title>Hans-Hugo Klein, Gauweiler und der Bankenverband</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 09:18:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Deutschlandfunk heute morgen hat Hans-Hugo Klein ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1186179/">Deutschlandfunk</a> heute morgen hat Hans-Hugo Klein ein rätselhaftes, verwirrendes, um nicht zu sagen: verwirrtes Interview über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Euro-Bailouts gegeben.</p>
<p>Wenn ich das Orakel richtig deute, hält er eigentlich alles für prima verfassungsgemäß, weist auf die Verknüpfung von Währungs- und Wirtschaftsunion im Maastricht-Urteil hin, wiegt aber trotzdem in einer Weise zweifelnd den Kopf, die die Deutschlandfunkredaktion dazu bewegt, das Interview online wie folgt anzuteasern:</p>
<blockquote><p>Vor der Entscheidung des Bundestages über den  Euro-Rettungsschirm hat Professor Hans Hugo Klein, ehemaliger Richter am  Bundesverfassungsgericht, Zweifel am juristischen Bestand der  getroffenen Maßnahmen geäußert.</p></blockquote>
<p>Das sollte Peter <a href="http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1186185/">Gauweiler</a> zu denken geben, der jetzt nach der Abstimmung im Bundestag wieder klagen will, aber gleich vorsorglich sein Scheitern vorweg nimmt und die Schuld daran dem Bundespräsidenten und der Kanzlerin in die Schuhe schiebt, die Karlsruhe unziemlich unter Druck gesetzt hätten.</p>
<blockquote><p>Welche Auswirkungen dieser Druck hat, kann ich Ihnen nicht sagen, aber  ich denke, man muss es zumindest versuchen.</p></blockquote>
<p>Das klingt nicht sehr siegesgewiss und erstaunlich resigniert. Offenbar traut er dem BVerfG nicht zu, dem Druck zu widerstehen.</p>
<p>Der Deutschlandfunk als Quelle verfassungspolitisch relevanter Meldungen sprudelt aber noch weiter: Der <a href="http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1186185/">Bankenverband</a> mahnt, dass die Finanztransaktionssteuer als spezielle Abgabe für Banken verfassungswidrig wäre. Wer weiß was näheres zur Tragfähigkeit dieses Arguments?</p>
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		<title>Europa in der Krise: Brauchen wir eine neue Verfassung?</title>
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		<pubDate>Mon, 10 May 2010 11:05:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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Was da gestern Nacht im Ecofin beschlossen wurde, 5 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/people/julia_manzerova/"><img class="alignnone" title="(c) Julia Manzerowa, Flickr creative commons" src="http://farm4.static.flickr.com/3160/2757851927_838e959e76.jpg" alt="" width="423" height="325" /></a></p>
<p>Was da gestern Nacht im Ecofin <a href="http://www.consilium.europa.eu//uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/114323.pdf">beschlossen</a> wurde, 500 Milliarden zur Stabilisierung des Euro bereit zu stellen, der EZB den Ankauf von Staatsanleihen zu ermöglichen und einen europäischen Haftungsverbund für die Staatsschulden der Mitgliedsstaaten zu begründen &#8211; was wird das für Folgen haben? Wo wird das hinführen?</p>
<p>Ich weiß nur eins: Es wird in Deutschland und Europa verfassungspolitisch keinen Stein auf dem anderen lassen. Dieser Schritt wird eine enorme Dynamik auslösen. Es ist nur noch nicht klar, in welche Richtung.</p>
<h4>Zwei Szenarien</h4>
<p>Entweder wachen wir in ein paar Jahren in einem Europa auf, in dem so gut wie alle überregionale Politik auf europäischer Ebene läuft und der Topos nationale Souveränität nur noch eine ferne Erinnerung an eine versunkene Epoche ist. Die Krise ist vorbei, die Konjunktur läuft wieder ganz gut. Die Staaten und die Kommission schauen sich wechselseitig auf die Finger, damit keiner auf Kosten der anderen mehr Geld ausgibt, als er sich leisten kann. Die EU wird weiter mit Akzeptanz- und Legitimationsproblemen zu kämpfen haben, aber die erfolgreiche Überwindung der Krise ist ein Fakt, vor dem nur die hartgesottensten Euroskeptiker die Augen verschließen können. Und die politische Theorie wird in ihren Anstrengungen, jenseits der allgemeinen Staatslehre Kategorien für politische Meinungsbildung in Mehrebenensystemen und ihre Transparenz und ihre Kontrolle zu entwickeln, mittlerweile auch schon ganz schön weit gekommen sein.</p>
<p>Oder wir wachen in einer randständigen, ökonomisch und sozial verwüsteten Region auf, bestehend aus lauter kleinen schwachen Failed States, die zwischen den USA, Russland und China hin und her gekickt werden wie Putzlumpen, bewohnt von Leuten, denen die Depression ihr Einkommen und die Inflation ihr Vermögen genommen hat und die darauf bestehen, dass an ihrem Elend jemand schuld sein muss, und sich wechselseitig mit Hass und Bürgerkrieg überziehen.</p>
<p>Welche es werden wird? Ich habe keine Ahnung. Aber in beiden Fällen wird man sagen: Damals im Mai 2010, da haben wir den Weg eingeschlagen, der uns hier hergeführt hat.</p>
<h4>Wenn da nicht Lissabon wäre&#8230;</h4>
<p>Nun haben wir es aber mit einem ärgerlichen Problem zu tun: Szenario A, das alles-wird-gut-Szenario, ist leider verfassungswidrig. Sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Wenn man das Lissabon-Urteil beim Wort nimmt, kann man das vergessen. Wir dürfen das nicht. Unsere Verfassung verbietet es uns.</p>
<p>Bleibt also Szenario B.</p>
<p>Das wird bestimmt ziemlich fies. Aber dafür bleibt die Verfassungsidentität des Grundgesetzes gewahrt. Wir sterben, damit Deutschlands Verfassung lebe, sozusagen.</p>
<p>Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem wir das Lissabon-Urteil zu <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/karlsruhe-ist-nicht-der-vatikan;2440527">verdanken</a> haben, wird schon sehr bald Gelegenheit bekommen, sich dazu zu verhalten.</p>
<p>Meine Ad-Hoc-Einschätzung, die verweigerte <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100507_2bvr098710.html">einstweilige Anordnung</a> gegen den Griechenland-Bailout sei ein gutes Zeichen für die Einsicht der Richter in ihre Pflicht zur Selbstbeschränkung, ziehe ich etwas gründlicherem Nachdenken und <a href="http://verfassungsblog.de/kein-bailoutstop-aus-karlsruhe/">Ulrichs</a> dankenswerter Belehrung zurück: Der Senat hätte den Antrag in drei Absätzen wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit und mangelnder Beschwerdebefugnis abschmettern müssen.</p>
<p>Das hat er nicht getan. Und das ist kein gutes Zeichen. Im Gegenteil.</p>
<h4>Löst das irgendwie!</h4>
<p>Trotzdem gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass sich im Zweiten Senat doch noch zumindest fünf der acht eines Besseren besinnen. Wie sie von den Festlegungen des Lissabon-Urteils wieder runterkommen sollen, weiß ich auch nicht. Das wird bestimmt nicht einfach. Und ein Verfassungsgericht, das nach ein paar Monaten schon wieder seine eigenen, mit viel Applomb verkündeten Worte fressen muss, nimmt Schaden an seiner Autorität, das ist ganz klar.</p>
<p>Aber angesichts der Aussicht auf Szenario B ohne Möglichkeit von Szenario A wäre mein Appell: Löst das irgendwie. Vielleicht kann sich der Senat ja auch irgendwie rausmogeln. Irgendeine Formel finden, wonach man dem Buchstaben nach an der Identitätskontrolle festhält, aber ihr faktisch die Zähne zieht. Das hat doch nach dem Maastricht-Urteil auch ganz gut geklappt.</p>
<p>Das ist alles nicht schön. Aber immer noch besser als die Alternative.</p>
<p>Und wenn das Verfassungsgericht tatsächlich den Daumen senkt: Ich verehre das Grundgesetz as much as the next guy. Aber dann wäre ich vehement dafür, dass wir uns von ihm verabschieden und uns eine neue, in den europäischen Integrationsprozess eingepasste Verfassung geben.</p>
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		<title>Kein Bailout-Stop aus Karlsruhe</title>
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		<pubDate>Sat, 08 May 2010 15:28:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jedenfalls keine einstweilige Anordnung: Der Zweite Sen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedenfalls keine einstweilige Anordnung: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern Abend die fünf professoralen Euroskeptiker in ihrem Versuch, den Griechenland-Bailout per Eilantrag zu stoppen, abblitzen lassen.</p>
<p>Vielleicht irre ich mich, aber mir scheint, dass der gestrige Beschluss nicht gerade von überschäumender Lust der Verfassungsrichter zeugt, diese Gelegenheit zum großen Ultra-Vires-Knall zu nutzen. Die Betonung, die auf die Einschätzungsprärogative der Bundesregierung gelegt wird, mitsamt Zitatverweis auf das <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv097350.html">Euro-Urteil </a>- das scheint mir schon darauf hinzudeuten, dass sich der Senat hier um richterliche Zurückhaltung bemühen will.</p>
<p>Möglicherweise kann der Senat die Verfassungsbeschwerde auch über eine formale Hürde stolpern lassen: Sie wurde eingelegt, noch während das Gesetzgebungsverfahren lief. Der Bundesrat hatte noch gar nicht zugestimmt. Formal gesehen gab es das Gesetz noch gar nicht zu dem Zeitpunkt, da sich die fünf Professoren beschwerten, und damit auch keine Beschwer. Bei aller Abneigung gegen die Beschwerdeführer &#8211; da hätte ich allerdings kein besonderes gutes Gefühl, wenn man die Sache auf diese Weise erledigen würde&#8230;</p>
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		<title>Verfassungs-Imbroglio in Frankreich</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/verfassungsimbroglio-frankreich/</link>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 16:09:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<description><![CDATA[Frankreich hat vor kurzem eine gewaltige Verfassungsref [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.conseil-constitutionnel.fr/"><img class="alignleft" style="margin: 10px;" title="Conseil Constitutionel" src="http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/root/bank/images_conseil-constitutionnel_interface/bandeauConstitution/logo.gif" alt="" width="250" height="134" /></a>Frankreich hat vor kurzem eine gewaltige Verfassungsreform durchlaufen, deren spektakulärster Part die Einführung einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle ist. Zuvor gab es eine Überprüfung von Gesetzen am Maßstab der Verfassung nur während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Hatte das Parlament einmal abgestimmt, war das Gesetz durch keinen Richterspruch mehr umzustoßen.</p>
<p>Das war, genauso wie in Großbritannien, nicht nur irgendein Verfassungsdetail, sondern kennzeichnend für die französische Verfassungskultur: Was das demokratisch gewählte Parlament sagt, ist der &#8220;volonté génerale&#8221; des Volkes und hat von den Richtern umgesetzt, aber nicht an höheren Maßstäben kontrolliert zu werden.</p>
<p>Um so <a href="http://www.germanlawjournal.com/index.php?pageID=11&amp;artID=1020">revolutionärer</a> ist, dass Art. 61-1 der französischen <a href="http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/root/bank_mm/allemand/constitution_allemand_avril2009.pdf">Verfassung</a> nunmehr folgendes vorsieht:</p>
<blockquote><p>Wird bei einem vor einem Gericht anhängigen Rechtsstreit vorgebracht, eine gesetzliche Bestimmung verletze die von der Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten, kann nach Überweisung durch den Staatsrat oder den Kassationsgerichtshof der Verfassungsrat zu dieser Frage angerufen werden. Der Staatsrat oder der Kassationsgerichtshof äußern sich in einer festgelegten Frist. Das Nähere regelt ein verfassungsausführendes Gesetz.</p></blockquote>
<p>Frankreich liegt damit global voll im <a href="http://www.concourts.net/lecture/lecture/index.html">Trend</a>. Verfassungsgerichtliche Kontrolle gibt es mittlerweile fast überall, nicht zuletzt auch in Deutschland. Dass dieser Trend 1803 von den USA ausging (Marbury vs. Madison), dürfte dem gallischen Stolz bislang bei seiner Akzeptanz im Wege gestanden haben. Aber das ist alles nicht mehr so.</p>
<h4>Höchstrichterliche Intrigen</h4>
<p>Aber es wird noch interessanter.</p>
<p>Der französische <a href="http://ddata.over-blog.com/xxxyyy/1/18/50/53/cass-16-04-2010-qpc.pdf">Kassationsgerichtshof</a> ist nämlich nicht so recht einverstanden damit, dass der <a href="http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/page-d-accueil.1.html">Conseil Constitutionnel</a> derart aufgewertet wird. Mitte April hat er eine Entscheidung gefällt, die in Frankreich großen <a href="http://www.lemonde.fr/web/imprimer_element/0,40-0@2-3232,50-1341147,0.html">Ärger</a> und anderenorts großes <a href="http://adjudicatingeurope.eu/?p=410">Rätselraten</a> auslöst: Er hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass die verfassungsgerichtliche Normenkontrolle Priorität vor der europarechtlichen haben soll.</p>
<p>Jetzt kann der EuGH zusehen, wie er da rauskommt.</p>
<p>Als in den 50er Jahren das BVerfG seine Tätigkeit aufnahm, waren die obersten Gerichte, vor allem BGH und BAG, auch mitnichten erfreut über die rot gewandete Konkurrenz in Karlsruhe. Damals gab es noch keine direkten Richtervorlagen an das BVerfG, sondern nur solche über die obersten Bundesgerichte. Diese verbanden die Vorlagen mit umfangreichen Stellungnahmen und hofften so, den Spielraum des Verfassungsgerichts zu eigenständiger Rechtsprechung einzuschränken. 1955 verkündete das BVerfG kurzerhand den Beschluss, solche gutachterlichen Stellungnahmen seien im Vorlageverfahren unzulässig, was die BGH-Richter als eine Art Staatsstreich empfanden.</p>
<p>(<a href="http://adjudicatingeurope.eu/?p=410">via</a>)</p>
<p><strong>Update</strong>: Wie <a href="http://adjudicatingeurope.eu/?p=423">Adjudicating Europe</a> unter der Überschrift &#8220;Coitus interruptus&#8221; meldet, hat der Conseil Constitutionel der Gaudi mit <a href="http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/les-decisions/acces-par-date/decisions-depuis-1959/2010/2010-605-dc/decision-n-2010-605-dc-du-12-mai-2010.48186.html">diesem</a> Urteil ein Ende bereitet.</p>
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		<title>Der Fall Baltasar Garzón: Ein Vertrauenstest für die Justiz</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 21:11:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Über den Fall Baltasar Garzón, den spanischen Untersu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über den Fall <a href="http://www.google.com/hostednews/ap/article/ALeqM5iesgu4jiTSyohl8AS5cMZcT-yJiAD9EU8HB80">Baltasar Garzón</a>, den spanischen Untersuchungsrichter und Diktatorenjäger, der jetzt von seinen Feinden wegen angeblicher Rechtsbeugung zu Fall gebracht werden soll, hat man in den deutschen Online-Medien bemerkenswert wenig gelesen. Bei <a href="http://www.faz.net">FAZ</a>,  <a href="http://www.sueddeutsche.de">SZ</a>, <a href="http://www.taz.de">taz</a> und <a href="http://www.welt.de">Welt</a> habe ich überhaupt nichts gefunden (korrigiert mich, wenn ich mich irre), bei SpON nur <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,687771,00.html">diese</a> dünne Meldung. Nur ZEIT Online sticht mit <a href="http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-04/spanien-richter-garzon-prozess?page=2">diesem</a> Artikel hervor.</p>
<p>Der Richter und sein Schicksal ist auch in Deutschland eine Nachricht, selbst wenn man sich nicht in besonderem Maße für Spanien und sein Verhältnis zur eigenen Franco-Vergangenheit interessiert.</p>
<p>Im WSJ hat <a href="http://www.law.uchicago.edu/faculty/posner-e">Eric Posner</a>, Chicago-Professor und International-Law-Skeptiker und Sohn des berühmten Ökonomen-Richters <a href="http://www.becker-posner-blog.com/">Richard A. Posner</a>, ein triumphierendes Op-Ed veröffentlicht, in dem er den Fall Garzón als &#8220;Ende des gescheiterten Experiments der  Universal Jurisdiction&#8221; feiert (der Artikel ist leider hinter der Paywall versteckt, Auszüge <a href="http://blogs.wsj.com/law/2010/04/14/laffaire-garzon-a-travesty-or-the-end-of-a-failed-experiment/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+wsj%2Flaw%2Ffeed+%28WSJ.com%3A+Law+Blog%29">hier</a> und <a href="http://volokh.com/2010/04/14/garzon-and-the-trouble-with-international-law/">hier</a>).</p>
<p>In der Tat: Universal Jurisdiction ist, wie an dieser Stelle bereits <a href="http://verfassungsblog.de/das-ende-einer-ara-in-spanien/">beklagt</a>, auf dem Rückzug, und Garzóns Anklage mag als Markierungspfosten für diesen Umstand taugen.</p>
<h4>Ein Fall für die Justiz</h4>
<p>Andererseits: Garzóns Feldzüge gegen alle möglichen Schurken, ohne sich groß um Staatenimmunität und Amnestien und sonstigen Selbst-Immunisierungs-Tools der Mächtigen zu scheren, fußten auf dem Anspruch, dass die Justiz mit den Mitteln des Rechts mit besagten Schurken fertig werden kann und sollte. Nicht Baltasar Garzón persönlich, so sehr man den Mann auch bewundern mag.</p>
<p>Sondern die Justiz.</p>
<p>Genau die selbe Justiz sitzt jetzt über Garzón zu Gericht. Was, wenn sie ihn schuldig spricht?</p>
<p>Dann steckt dahinter entweder eine illegitime politische Verschwörung. In welchem Falle ich die Universal Jurisdiction nur ungern in die Hände dieser Justiz legen würde.</p>
<p>Oder es geht alles mit rechten Dingen zu. Dann werden wir das um so mehr akzeptieren müssen.</p>
<p>Aber vielleicht sprechen sie ihn ja auch frei.</p>
<p><strong>Update</strong>: Kevin Jon Heller kontert Posners Artikel auf <a href="http://opiniojuris.org/2010/04/15/some-thoughts-on-eric-posners-wsj-editorial/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+opiniojurisfeed+%28Opinio+Juris%29">Opinio Juris</a>.</p>
<blockquote><p>I guess Posner’s point is that just as Spain has no business  prosecuting other states’ crimes, the ICC doesn’t either.  In other  words, unless a state prosecutes its own officials for committing crimes  against its own citizens, nothing should be done.  Other states should  just sit idly by, shrug their shoulders, and give pretty speeches about  how the offending state should do better.It’s as if the past 60 years simply didn’t exist.</p></blockquote>
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		<title>Der Papst, ein immunes Staatsoberhaupt?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 11:47:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Skandal um pädophile Priester und den massenhaften  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de"><img class="alignleft" style="margin: 10px;" title="(c) Makesa Mwanza, Flickr - Creative Commons" src="http://farm5.static.flickr.com/4056/4295489723_5de56b21a2.jpg" alt="" width="300" height="449" /></a>Im Skandal um pädophile Priester und den massenhaften Missbrauch von Kindern schwappt gegenwärtig eine Frage hoch, die auf den ersten Blick überhaupt nicht zum Thema gehört: Wann ist etwas ein Staat?</p>
<p>Das hat mit der <a href="http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,688350,00.html">Absicht</a> zweier berühmter britischer Buchautoren und höchst glaubenseifriger Atheisten, Richard Dawkins und Christopher Hitchens, zu tun, den <a href="http://documents.nytimes.com/the-document-trail-stephen-kiesle">Papst</a> bei seinem Großbritannien-Besuch im September verhaften zu lassen.</p>
<h4>Der letzte absolute Monarch</h4>
<p>Mal ganz abgesehen, ob der Plan strafrechtlich Hand und Fuß hat &#8211; der Papst genießt Immunität. Denn er ist Oberhaupt eines <a href="http://www.vaticanstate.va/DE/homepage.htm">Staates</a>. Eines sehr winzigen Staates zwar, des kleinsten der Welt: 44 Hektar ist er groß, also nur etwas größer als der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zoologischer_Garten_Berlin">Berliner Zoo</a>. Allerdings mit 450 Staatsbürgern und 750 Einwohnern wesentlich weniger <a href="http://www.vaticanstate.va/DE/Staat_und_Regierung/Einfuehrung/Bevoelkerung.htm">bevölkerungsreich</a>, vom Artenreichtum ganz zu schweigen. Aber ein Staat nichtsdestotrotz, mit eigener <a href="http://www.vaticanstate.va/DE/Staat_und_Regierung/DieOrganedesStaates/">Regierung</a>, <a href="http://www.vaticanstate.va/DE/Staat_und_Regierung/Einfuehrung/Flagge.htm">Flagge</a>, <a href="http://www.vaticanstate.va/NR/rdonlyres/63823946-9C00-42A5-897F-2CD058DA793C/332/0101Traccia1.wma">Hymne</a>, <a href="http://www.vaticanstate.va/DE/Staat_und_Regierung/Einfuehrung/Muenzen_und_Briefmarken.htm">Münze</a> und <a href="http://www.vaticanstate.va/DE/Dienste/UfficioFilatelicoeNumismatico/_listing_emissioni--id--Shop%20Francobolli--cat--2009.htm">Briefmarken</a>.</p>
<p>Der heutige Vatikanstaat (übrigens die einzige absolute Monarchie Europas) entstand 1929 durch den Lateranvertrag, in dem der faschistischen Diktator Italiens, Benito Mussolini, dem Heiligen Stuhl die Souveränität zugestand.</p>
<p>Mittlerweile ist er aber von den allermeisten Staaten anerkannt, unterhält diplomatische Beziehungen in alle Welt und hat Beobachterstatus bei den UN. Dass die Hitchens/Dawkins-Klage zur Folge hat, dass der Papst als Staatsoberhaupt downgegraded und völkerrechtlich mit dem IOC-Präsidenten auf eine Stufe gestellt wird, ist daher einigermaßen unwahrscheinlich.</p>
<h4>Wann ist etwas ein Staat?</h4>
<p>Dennoch hat die Klage bereits eine heftige <a href="http://www.latimes.com/news/opinion/la-oe-raustiala11-2010apr11,0,2915868.story?track=rss">Diskussion</a> ausgelöst, wie die katholische Kirche eigentlich dazu kommt, so zu tun, als sei sie ein Staat.</p>
<p>Drei Zutaten sind nötig, um einen Staat zu backen, das haben wir alle im Jurastudium gelernt: Ein Staatsgebiet von 44 Hektar, naja. Staatsgewalt, ohne Verteidigung und Schulen und Infrastruktur und Zivilgerichtsbarkeit, aber na schön, geschenkt. Aber 450 Monsignores aufmarschieren zu lassen und zu sagen, das ist jetzt unser Staatsvolk? Das hat schon etwas leicht &#8211; pardon &#8211; Jesuitisches, oder nicht?</p>
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		<title>Cool bleiben</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 09:11:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<description><![CDATA[Ich habe eine Weile nichts von mir hören lassen. Mein  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine Weile nichts von mir hören lassen. Mein <a href="http://www.pascolini.de">Buch</a> ist raus, und das hat mich ziemlich in Beschlag genommen. Bei meiner  gestrigen Lesung in der Buchhandlung Zauberberg waren allerdings zu  meiner größten Beglückung drei Leser des Verfassungsblogs im Publikum. Das hat mich an meine Pflichten erinnert.</p>
<p>Was  Verfassungsrecht im engeren Sinn betrifft, war auch nicht viel los.  Europapolitisch dafür um so mehr (was sich allerdings in der sonst zu  Recht vielgerühmten Euroblogger-Szene bemerkenswert <a href="http://www.bloggingportal.eu/blog/the-week-in-bloggingportal-where-are-all-the-bloggers/">wenig</a> niederschlägt, das nur am Rande).</p>
<p>Deutschland, regiert von der <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/108/507269/text/">Thatcher-Bismarck-Reinkarnation</a> Angela Merkel, will in der EU nicht mehr den Mr. Nice Guy machen, und  alle ringen die Hände über die Wiederkehr nationaler Interessenpolitik und den damit  implizierten Niedergang des europäischen Gedankens. EU-Innenkommissarin  Cecilia Malmström will <a href="http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2010_94_de.pdf">Netzsperren</a> errichten und nährt so den alten <a href="http://ak-zensur.de/2010/03/malmstroem-unfug.html">Vorwurf</a>,  dass die EU zu nichts anderem da ist, als alle möglichen auf nationaler  Ebene gescheiterten Grundrechtsvernichtungsprojekte über die  supranationale Hintertür ins Rechtsgebäude hineinzuschmuggeln.</p>
<p>Eine  schlimme Woche also für alle Freunde Europas? Abwarten.</p>
<p>Was die  Griechenland-Nummer betrifft: Ich bin ja sonst gerne bei den Ersten, die schreien, wenn der nationale  Egoismus sein hässliches Haupt erhebt und die europäische Idee  anknabbern will. Aber hier?</p>
<h4>Von wegen Bleierne Lady</h4>
<p>Wenn ich das mit meinem begrenzten  ökonomischen Horizont richtig verstanden habe, läuft der  &#8220;<a href="http://bruxelles.blogs.liberation.fr/coulisses/2010/03/angela-merkel-la-dame-de-plomb-.html">Bleierne-Lady</a>&#8220;-Vorwurf gegen Merkel so: Deutschland hält die Löhne und  die Schulden niedrig und exportiert dafür wie ein Weltmeister. Die  Mittelmeerstaaten genehmigen sich Lohnerhöhungen und machen Schulden und  kaufen mit dem Geld, was die Deutschen herstellen. Die Deutschen haben  keinen vernünftigen Konsum, aber eine tolle Wirtschaft, die  Mittelmeerstaaten umgekehrt. So hat das jahrelang wunderbar  funktioniert. Und jetzt, wo es eng wird, will Deutschland von diesem  Wechselspiel mit einem Mal nichts mehr wissen und besteht engherzig wie  ein Schrottimmobilienfinanzierer auf pünktliche Begleichung der  Rechnungen, stellt sich taub gegenüber dem Appell an die &#8220;europäische  Solidarität&#8221; und will &#8211; mon dieu! &#8211; die armen Griechen dem  IWF und damit den bösen, bösen Amerikanern ausliefern.</p>
<blockquote><p>Wenn Deutschland als Integrationsmotor ausfällt, dann war es das mit der  europäischen Integration,</p></blockquote>
<p>schreibt <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/108/507269/text/">Joschka Fischer</a>. Da hat er Recht. Aber wenn es den Euro zerlegt, dann ist es so oder so und auf jeden Fall vorbei mit der europäischen Integration.</p>
<p>Ist die EU  wirklich ein so zartes Pflänzchen, dass sie  eingehen muss, wenn man  sie nicht stündlich mit dem lauen Wasser der  deutsch-französischen  Aussöhnungslyrik begießt? Ihre Grundlage ist und bleibt die gemeinsame Erkenntnis von Deutschen und Franzosen, dass der jeweilige Weg zu politischer Selbstbestimmung und ökonomischem Wohlstand zwingend nach Europa führt. Inzwischen steht dort, wo Schuman und Adenauer die Grundsteine  legten, eine mächtige supranationale Verfassungsordnung. An dem Fundamentalalgorithmus des europäischen Interessenkalküls hat  sich nichts geändert.</p>
<p>Die Griechenlandkrise war und ist eine akute und existenzbedrohende Gefahr für Europa, die abgewendet werden muss. Über den richtigen Weg, sie abzuwenden, gibt es Meinungsverschiedenheiten, die mit großer Härte ausgetragen werden. Der Vorwurf, Deutschland drohe den Pfad der europäischen Tugend zu verlassen und zu seinen wicked Sonderways zurückzukehren, gehört zu den taktischen und strategischen Waffen, die dabei zum Einsatz kommen.</p>
<p>Wenn die Gefahr abgewendet und der Euro gerettet sein wird, dann werden wir sehen, ob an der Gleichung Merkel=Bismarck wirklich etwas dran ist. Ich sehe dafür überhaupt keinen Anhaltspunkt. (Ausgerechnet Merkel als &#8220;Frau Germania&#8221; zu bezeichnen, my ass&#8230;.)</p>
<h4>Nur zu, Madame Malmström</h4>
<p>Und jetzt zu &#8220;Censilia&#8221;, wie die Netzaktivisten die Malmström-Pläne zur EU-weiten Sperrung von Kinderporno-Seiten sinnigerweise getauft haben.</p>
<p>Auf den ersten Blick scheint das auch europapolitisch eine unheilvolle Sache: Wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung, so scheint es, werden in Brüssel von eisigen Ängsteschürern in den verschlungenen Gängen der EU-Bürookratie finstere Pläne geschmiedet, um die eigene Macht zu mehren und die Bürger zu entrechten. Auf nationaler Ebene, in unserer schönen bundesrepublikanischen Demokratie, scheiterte die Verschwörung am Widerstand der Aufrechten, aber dazu gibt es schließlich Brüssel, nicht wahr? Da ist ja keine Demokratie, da kann sich keiner wehren. Und nachher muss das Bundesverfassungsgericht es wieder richten, das als einziges den Mut aufbringt, den Brüsseler Dikatoren die Stirn zu bieten.</p>
<p>So das Vorurteil. Wer die Parallele zur Vorratsdatenspeicherung zieht, übersieht allerdings, dass in der Zwischenzeit der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten ist, der dem Zweiten Senat in Karlsruhe so arge Bauchschmerzen bereitet hatte. Seither ist die Innen- und Justizpolitik ein ganz regulärer Strang der Gemeinschaft, unterliegt der Kontrolle des Europäischen Parlaments und der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs.</p>
<p>Das Europäische Parlament hat bei <a href="http://verfassungsblog.de/swift-wie-war-das-noch-mal-mit-dem-undemokratischen-lissabonvertrag/">SWIFT</a> gezeigt, dass es durchaus Spaß daran findet, die Bürgerrechte gegen die Interessen der gouvernementalen Sicherheitspolitik zu verteidigen und sein Profil als eigenständiger politischer Faktor zu schärfen. Da wird es den &#8220;Censilia&#8221;-Aktivisten nicht an Ansprechpartnern fehlen &#8211; und an Gelegenheiten, die eigene europäische Kampagnenfähigkeit unter Beweis zu stellen, auch nicht.</p>
<p>Europa kann das nur nützen. Hier tut sich eine Chance auf, nicht nur das im Entstehen begriffene Checks-and-Balances-System in Europa zu stärken, sondern eine europaweite Bürgerbewegung für ein freies Internet zu etablieren. Das ist doch super!</p>
<p>Also nur zu, Madame Malmström.</p>
<p>So, und jetzt tauche ich wieder ab. Über Ostern bin ich nicht da und werde wohl auch nichts schreiben. Aber keine Sorge, danach wird wieder munter weitergebloggt. Frohe Feiertage.</p>
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		<title>Todesstrafe, Staatenlosigkeit und andere Schrecklichkeiten</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 22:15:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor lauter Vorratsdatenspeicherung sollten wir die ganz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/people/sfreni/"><img class="alignright" title="(c) Salvatore Freni, Flickr cc" src="http://farm3.static.flickr.com/2787/4360372144_bf72b16f0b.jpg" alt="" width="237" height="158" /></a>Vor lauter Vorratsdatenspeicherung sollten wir die ganzen anderen wichtigen Urteile nicht übersehen, die heute ergangen sind.</p>
<p>Auf <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=863738&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">Al-Saadoon</a> beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  (EGMR) habe ich schon hingewiesen. Da ging es, wie gesagt, um zwei Iraker, die von den Briten im Irak gefangen genommen wurden und sich jetzt dagegen wehren, an die irakische Justiz überstellt zu werden, wo ihnen die Todesstrafe droht. Der EGMR hat ihnen Recht gegeben. Das Urteil kann man gar nicht hoch genug schätzen. Mehr dazu <a href="http://www.ejiltalk.org/al-saadoon-and-mufdhi-merits-judgment/">hier</a>.</p>
<p>Im Fall McDonald vs. Chicago vor dem US Supreme Court &#8211; Waffenbesitz und das Recht der Staaten, ihn einzuschränken &#8211; scheint es auf eine Ausdehnung des Grundrechts, Waffen zu tragen, <a href="http://www.scotusblog.com/2010/03/analysis-2d-amendment-extension-likely/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+scotusblog%2FpFXs+%28SCOTUSblog%29">hinauszulaufen</a>, wenngleich daraus womöglich gar nicht allzu viel <a href="http://blogs.wsj.com/law/2010/03/02/with-mcdonald-case-after-all-is-it-much-ado-about-relatively-little/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+wsj%2Flaw%2Ffeed+%28WSJ.com%3A+Law+Blog%29">folgt</a>.</p>
<h4>Der Fall Rottmann</h4>
<p>Ein weiteres heute ergangenes Urteil hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Es kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ich hatte vor einigen Monaten mal über die Schlussanträge des Generalanwalts <a href="http://verfassungsblog.de/das-grausige-schicksal-der-staatenlosigkeit/">geschrieben</a>. Es geht um den Fall des Janko Rottmann &#8211; jenes unglückseligen Österreichers, der sich in Deutschland einbürgern ließ, dabei aber verschwieg, dass man ihn in Österreich als mutmaßlichen Betrüger suchte. Als das aufflog, nahm ihm die bayerische Einbürgerungsbehörde den deutschen Pass wieder weg. Den österreichischen hatte er schon bei seiner Einbürgerung in Deutschland zurückgeben müssen, und bekam ihn auch nicht wieder. Der Mann war staatenlos geworden &#8211; mitten in Europa.</p>
<p>Der EuGH hat in seinem heutigen <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;Submit=Suchen&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docop=docop&amp;docav=docav&amp;docsom=docsom&amp;docinf=docinf&amp;alldocnorec=alldocnorec&amp;docnoj=docnoj&amp;docnoor=docnoor&amp;radtypeord=on&amp;typeord=ALL&amp;docnodecision=docnodecision&amp;allcommjo=allcommjo&amp;affint=affint&amp;affclose=affclose&amp;numaff=&amp;ddatefs=&amp;mdatefs=&amp;ydatefs=&amp;ddatefe=&amp;mdatefe=&amp;ydatefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100">Urteil</a> die Etablierung der europäischen Unionsbürgerschaft als grundlegende politische Zugehörigkeit erneut ein Stück vorangetrieben. Nach den Schlussanträgen gab es <a href="http://adjudicatingeurope.eu/?p=206">Anlass</a> zu der Befürchtung, der EuGH werde zurückrudern. Das ist nicht passiert.</p>
<p>Die Mitgliedsstaaten, so der EuGH, bleiben schon weiterhin zuständig, Bedingungen und Verfahren ihrer staatsbürgerlichen Zugehörigkeit selbst zu bestimmen. Nur müssen sie, wenn sie diese Zuständigkeit ausüben, die Unionsbürgerschaft im Auge behalten. Denn die geht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft ebenfalls verloren. Und diese Rechtsfolge, so der EuGH, muss verhältnismäßig sein. Der Mitgliedsstaat muss vor der Ausbürgerung eines Unionsbürgers ins Kalkül ziehen, wie schwerwiegend das war, was der Betroffene ausgefressen hatte, wie lange er den deutschen Pass schon hat und was ihm bevorstünde, wenn er wieder ausgebürgert würde &#8211; und zwar von Unionsrechts wegen und ganz egal, was das nationale Einbürgerungsrecht vorsieht.</p>
<h4>Unionsbürger</h4>
<p>Konkret: Man kann einem Österreicher, der sich die Einbürgerung erschwindelt hat, den deutschen Pass schon wieder wegnehmen, selbst wenn er damit staatenlos wird. Aber nur im Prinzip. Man darf nicht so tun, als hätte der Mann ja von Rechts wegen nie Deutscher werden dürfen und sei sein staatsbürgerlicher Status somit kein Problem der Deutschen. Man darf sich nicht darauf beschränken, auf die nationalen Prozeduren zu pochen, ohne die Folgen für den Betroffenen in den Blick zu nehmen. Denn der ist, ob er nun das Problem der Österreicher ist oder der Deutschen, in jedem Fall: Unionsbürger.</p>
<p>Was mit Herrn Rottmann nun geschieht, bleibt offen. Das BVerwG, das dem EuGH den Fall vorgelegt hat, muss darüber nun befinden. Das Urteil, so macht der EuGH deutlich, betrifft durchaus auch das Herkunftsland, dessen Pass der Betroffene einst besaß. Gegebenenfalls wird Österreich den Mann doch zurücknehmen müssen.</p>
<p><strong>Update</strong>: eine kurze Analyse von Rottmann jetzt auf <a href="http://adjudicatingeurope.eu/?p=399">Adjudicating Europe</a>.</p>
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