Karlsruhe beendet Diskriminierung der Homo-Ehe bei der Erbschaftsteuer

Posted in Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on August 17th, 2010 by Max Steinbeis

Wenn der eine Ehepartner stirbt und der andere erbt, dann muss sich der Fiskus bei der Besteuerung Zurückhaltung auferlegen. Und das gilt nicht nur für die Ehe, die dem Papst Freude macht, sondern auch für die Homo-Ehe. Die gibt es seit 2001, und man darf sie nicht einfach ohne jeden sachlichen Grund diskriminieren: Der gleichgeschlechtliche Ehegatte ist dem Verstorbenen im Zweifel genauso nahegestanden, hat Anteil am Aufbau des vererbten Vermögens gehabt, hat für den Verstorbenen Verantwortung übernommen und ist für diese Verantwortung rechtlich eingestanden wie der verschiedengeschlechtliche Ehegatte auch. Also kann man nicht diesem einen großen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer einräumen und jenem nicht.

Versteht sich das nicht eigentlich von selbst? Doch. (Inzwischen ist das Gesetz auch geändert, wenngleich nicht im Sinne eine vollständigen Gleichstellung.)

Es ist nur so, dass der Bundesfinanzhof 2007 die Ansicht vertrat, es sei absolut in Ordnung, die Homo-Ehe in punkto Erbschaftsteuer zu diskriminieren. Der Gesetzgeber dürfe sie gleichstellen, müsse sie aber nicht gleichstellen. Weil schließlich die Ehe nach Art. 6 GG unter dem besonderen Schutz des Staates stehe, und die Homo-Ehe nicht.

Der Fall ging nach Karlsruhe, und jetzt hat der Erste Senat erneut in wünschenswerter Klarheit ausgeführt, dass Art. 6 I GG dem Gesetzgeber mitnichten einen Freibrief zur Homo-Diskriminierung ausstellt. Der Beschluss liegt ganz auf der Linie der epochalen Senatsentscheidung vom letzten Sommer in Sachen Hinterbliebenenrente.

Nächster Halt Stiefkindadoption

Jetzt traue ich mich zu wetten: Der Ausschluss der Stiefkindadoption für Homo-Ehegatten ist das nächste Ding, das von Karlsruhe gekippt wird. Eine Verfassungsbeschwerde ist offenbar schon anhängig. Es würde mich schon sehr wundern, wenn der Erste Senat hier rechtfertigende Gründe findet, warum von Gesetz wegen Homo-Stiefeltern die Adoption verwehrt sein muss, ohne dass es auf die Einschätzung des Vormundschaftsgerichts zum Kindeswohl noch groß anzukommen braucht.

Zurück zur Erbschaftsteuer: Ein Loophole enthält der heutige Beschluss allerdings für einen Gesetzgeber, der unbedingt an der Homo-Ehen-Diskriminierung festhalten will. Er kann Hetero-Ehen höhere Freibeträge einräumen, soweit daraus Kinder hervorgegangen sind (RNr. 106f.). Dahinter steckt die Idee, dass der Erbschaftsteuerfreibetrag dem Zweck dient, die möglichst ungeschmälerte Weitergabe von Vermögen von einer Generation zur nächsten zu ermöglichen: Wenn die Mutter vom Vater erbt, soll nicht schon die Hälfte wegbesteuert werden, und dann beim Erbe der Kinder von der Mutter nochmal die Hälfte.

Insoweit, so der Erste Senat, sind Ehe und Homo-Ehe tatsächlich ungleich: Aus der Homo-Ehe gehen keine gemeinsamen Kinder hervor.

Mal sehen, ob die Union probiert, auf dieser Grundlage den diskriminierenden Status Quo zumindest stückweise zu retten. Der Senat scheint diese Gefahr gesehen zu haben und gibt dem Gesetzgeber den bestimmt sehr fürsorglich gemeinten Hinweis mit ins Gepäck, dass in diesem Fall

der ihn leitende Differenzierungsgrund klar zum Ausdruck kommen und sich gemessen am Umfang der unterschiedlichen Behandlung vor dem Hintergrund bestehender Unterschiede zwischen Ehegatten und Lebenspartnern als hinreichend tragfähig erweisen

muss (RNr. 120). Da ist also vorgesorgt für gegebenenfalls nötige weitere Verfassungsmäßigkeitsprüfungen.

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Hans-Hugo Klein, Gauweiler und der Bankenverband

Posted in Europa, Verfassungspolitik on May 19th, 2010 by Max Steinbeis

Im Deutschlandfunk heute morgen hat Hans-Hugo Klein ein rätselhaftes, verwirrendes, um nicht zu sagen: verwirrtes Interview über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Euro-Bailouts gegeben.

Wenn ich das Orakel richtig deute, hält er eigentlich alles für prima verfassungsgemäß, weist auf die Verknüpfung von Währungs- und Wirtschaftsunion im Maastricht-Urteil hin, wiegt aber trotzdem in einer Weise zweifelnd den Kopf, die die Deutschlandfunkredaktion dazu bewegt, das Interview online wie folgt anzuteasern:

Vor der Entscheidung des Bundestages über den Euro-Rettungsschirm hat Professor Hans Hugo Klein, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Zweifel am juristischen Bestand der getroffenen Maßnahmen geäußert.

Das sollte Peter Gauweiler zu denken geben, der jetzt nach der Abstimmung im Bundestag wieder klagen will, aber gleich vorsorglich sein Scheitern vorweg nimmt und die Schuld daran dem Bundespräsidenten und der Kanzlerin in die Schuhe schiebt, die Karlsruhe unziemlich unter Druck gesetzt hätten.

Welche Auswirkungen dieser Druck hat, kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich denke, man muss es zumindest versuchen.

Das klingt nicht sehr siegesgewiss und erstaunlich resigniert. Offenbar traut er dem BVerfG nicht zu, dem Druck zu widerstehen.

Der Deutschlandfunk als Quelle verfassungspolitisch relevanter Meldungen sprudelt aber noch weiter: Der Bankenverband mahnt, dass die Finanztransaktionssteuer als spezielle Abgabe für Banken verfassungswidrig wäre. Wer weiß was näheres zur Tragfähigkeit dieses Arguments?

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Freiberufler-GmbH bleibt gewerbesteuerpflichtig

Posted in Karlsruhe locuta on May 4th, 2010 by Max Steinbeis

Das Bundesverfassungsgericht hat erkennbar keine Lust, der weiteren Nivellierung der Freien Berufe die Hand zu reichen – zumindest in steuerlicher Hinsicht: Freiberufler-GmbHs müssen weiter Gewerbesteuer zahlen, so ein heute veröffentlichter Nichtannahme-Beschluss aus Karlsruhe.

Danach ist es völlig in Ordnung, die Frage Gewerbe oder nicht nach der gesellschaftsrechtlichen Rechtsform zu beantworten statt nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit:

Eine Kapitalgesellschaft kann nicht (…) aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Sie ist darauf angewiesen, ihre Tätigkeiten durch Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder andere Arbeitnehmer wahrnehmen zu lassen. Gegenüber diesen Personen kommt der Kapitalgesellschaft eigene Rechtssubjektqualität zu. Ihre Tätigkeit erschöpft sich darin, dass sie Kapital aufbringt, Betriebsmittel einsetzt und Personal beschäftigt.

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Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen? Gut, aber ohne GEZ

Posted in Verfassungspolitik on May 3rd, 2010 by Max Steinbeis

Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr: Laut Spiegel hat Paul Kirchhof in einem Gutachten diesem rundfunkpolitischen Paradigmenwechsel eine verfassungsrechtliche Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt.

Damit steigen die Chancen, dass die Haushaltsabgabe kommt: Künftig werden wir nicht mehr nur dann für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen, wenn wir Fernseher oder Radio in der Wohnung stehen haben. Sondern einfach so, per schierer Existenz. Ob ich von dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Gebrauch mache oder nicht, soll keine Rolle mehr spielen.

Immerhin, damit macht sich die Rundfunkfinanzierung wenigstens ehrlich: Seit jedes Smartphone ein potenzielles Empfangsgerät ist, funktioniert die Verknüpfung Empfangsgerät – öR-Nutzung – Zahlungspflicht sowieso nicht mehr. Und auch vorher schon war die Gebührenpflicht eines reinen RTL-II-Guckers nur mit allerhand rundfunkrechtlichem Hochreckturnen begründbar. Es ist vor allem diese Suggestionswirkung des Begriffs Rundfunkgebühr – ich zahle als Gegenleistung für etwas, das ich in Anspruch nehme -, die einfach nicht mehr haltbar ist.

Weder Markt noch Staat

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist wie die Oper: Es ist gut und wichtig, dass es sie gibt – auch wenn keiner hingeht. Wir leisten uns das, und zwar nicht als Dienstleistungsangebot, das derjenige bezahlen muss, der es in Anspruch nimmt, sondern weil wir finden, dass es in unserem Staat so etwas geben sollte.

Nicht wir wollen das so, sondern (so das zur Auslegung berufene BVerfG) das Grundgesetz: Rundfunk ist wichtig für Öffentlichkeit, Meinungsvielfalt und freier politischer Auseinandersetzung und damit für die Demokratie. Und mit anderen Medien wegen seiner  Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft nicht vergleichbar.

Anders als die Oper kann der Rundfunk aber nicht einfach aus dem Steueraufkommen finanziert werden. Seit Konrad Adenauers vom Bundesverfassungsgericht gottlob vereiteltem Versuch, sich ein Kanzlerfernsehen hinzustellen, ist die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Gebot des Grundgesetzes.

Damit zwingt die Verfassung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine prekäre Weder-Noch-Position: nicht Markt, aber auch nicht Staat. Die Fiktion, die “gesellschaftlichen Kräfte” seien zur Übernahme der Kontrolle berufen, funktioniert mehr schlecht als recht. Die Rundfunkanstalten sind zu mächtigen und teuren Organisationen herangewachsen, bei denen man nicht genau weiß, wem sie eigentlich verantwortlich sind.

In dieser Situation ist die Haushaltsabgabe nicht die schlechteste Lösung. So unpopulär sind ARD und ZDF doch gar nicht. Was wirklich Hassgefühle auslöst, ist die GEZ. Wenn die Haushaltsabgabe hilft, dass man die nicht mehr braucht, dann ist dem Argument “wozu zahlen, was man nicht in Anspruch nimmt” der giftigste Zahn gezogen.

(Full disclosure: Ich arbeite als freier Journalist u.a. auch für Deutschlandradio Kultur.)

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BVerfG: Knapp und verletzend

Posted in Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on April 21st, 2010 by Max Steinbeis

Die heute veröffentlichte Kammerentscheidung, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu überprüfen, hat gerade mal acht Zeilen Begründung: Keine Klagebefugnis, da nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen, da kein individueller Unterlassensanspruch gegen den Staat, Steuermittel nicht verfassungswidrig einzusetzen. Punkt, Ende. Da hat selbst manche Verhängung einer Missbrauchsgebühr mehr Fleisch an den Knochen.

Und dann auch ein Druckfehler drin: “§ 221 Abs. 1 GG” – muss natürlich SGB V heißen und nicht GG.

Haben das die Kläger und ihr Bevollmächtigter Helge Sodan von der FU Berlin wirklich verdient?

Vor einem knappen Jahr hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der privaten Krankenversicherer u.a. gegen den Bundeszuschuss abgewiesen, die ihr Grundrecht aus Art. 12 wegen der Wettbewerbsverzerrung durch den Zuschuss an die GKV verletzt sahen. Da war Sodan auch schon dabei.

Jetzt hat er offenbar versucht, zu schauen, ob mit einem anderen Kläger, einem ganz normalen Steuerzahler, noch was geht. Mit dem Argument, der Zuschuss greife gleichheitswidrig in Art. 6 I ein, Schutz von Ehe und Familie. Naja, erschließt sich mir jetzt nicht intuitiv, muss ich schon sagen. Und in Karlsruhe scheint der Versuch dann auch nicht so gut angekommen zu sein…

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Karlsruhe punktiert noch eine rot-grüne Großreform

Posted in Karlsruhe locuta on February 19th, 2010 by Max Steinbeis

Nach dem Hartz-IV-Urteil hat sich der Erste Senat des BVerfG erneut eine rot-grüne Großreform angeschaut und ist wieder nicht zufrieden: Heute hat der Senat einen Teil der Steuerreform 2000 (das war die, wo Schröder sich den Segen des Bundesrats zusammenkaufte) hat der Senat mit 6:2 Stimmen heute für verfassungswidrig erklärt, weil die damals gefundenen Differenzierungen den Karlsruher Richtern nicht einleuchten.

Steuerrecht ist dünnes Eis für mich. Deshalb hier nur der Link.

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Steuersünder-CD: Wo Links-Etatisten hobeln, fallen ebenfalls Späne

Posted in Verfassungspolitik on February 1st, 2010 by Max Steinbeis

Wie sich die Fronten doch manchmal verkehren: In der Diskussion, ob Finanzminister Schäuble irgendeinem Finsterling 2,5 Millionen Euro für eine vermutlich illegal entstandene CD mit Daten von Steuersündern überweisen soll, ergibt sich aus rechtsstaatlicher Sicht eine ziemlich merkwürdige Konstellation: SPD, Grüne und Linke sagen, da sind wir mal nicht so. Und die Konservativen (zu denen ich die FDP jetzt mal dazurechne) warnen und wägen und haben rechtsstaatliche Bauchschmerzen.

Wie man sich hier positioniert, hängt stark davon ab, wie man den Staat betrachtet – als eine Organisation, die Geld ausgibt, um allerhand mehr oder weniger gute Dinge zu bewirken, und die das in dem Maße nicht kann, in dem ihr Steuereinnahmen vorenthalten werden. Oder als eine Organisation, die auf rechtlich gebundene Weise Recht setzt und von dem Vertrauen der Gesellschaft abhängt, dass es unter der Herrschaft dieses Rechts mit rechtmäßigen Dingen zugeht.

Eigentlich liegt die Antwort auf der Hand: natürlich beides.

Dass das gesamte linke Spektrum einschließlich der Grünen (“Krokodilstränen”, Künast) so bedenkenlos bereit ist, über den rechtsstaatlichen Vertrauensaspekt hinwegzulatschen, zeigt, dass sie hier genauso in punkto Rechtsstaat einen blinden Fleck haben wie die Konservativen, wenn es um die innere Sicherheit geht. Links-Etatisten kann man verfassungspolitisch genauso wenig trauen wie Rechts-Etatisten.

Dass die FDP hier auch wieder nur die Interessen der Schönheitschirurgen verteidigt, die sie wählen, weiß ich auch. Sie ist mir in diesem Fall trotzdem tausendmal lieber.

Update: Zum Thema auch lesenswert wie immer Thomas Stadler.

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