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	<title>Verfassungsblog &#187; Strafrecht</title>
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	<description>Max Steinbeis blogt über die Welt des Verfassungsrechts (und andere schöne Dinge)</description>
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		<title>Sicherungsverwahrung: Einsperren, aber nicht bestrafen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:59:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
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		<description><![CDATA[

Der Kompromiss zur Sicherungsverwahrung ist fertig  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.pixelio.de/details.php?image_id=191757&amp;mode=search"><img class="alignnone" title="(c) Wolfgang, Pixelio.de" src="http://images.pixelio.de/data/media/10/DSC02787.1.jpg" alt="" width="400" height="302" /></a></p>
<p>Der Kompromiss zur Sicherungsverwahrung ist <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/gefaehrliche-schwerverbrecher-koalition-einigt-sich-bei-sicherungsverwahrung-1.992653">fertig</a> &#8211; und offenbar hat sich die Streiterei gelohnt.</p>
<p>Die Idee, gefährliche Verbrecher, die ihre Strafe abgebüßt haben, in geschlossenen Anstalten unterzubringen, trifft den <a href="http://verfassungsblog.de/der-nachste-hammer-vom-egmr/">Kern</a> des Problems, und der ist die mit dem Konzept der Sicherungsverwahrung implizierte Vermengung von Strafvollzug und Gefahrenabwehr.</p>
<p>Die Leute dürfen einerseits nicht frei herumlaufen, weil sie zu gefährlich sind. Andererseits gehören sie nicht ins Gefängnis, weil es nichts gibt, wofür man eine Gefängnisstrafe gegen sie verhängen könnte. Das ist das Dilemma. Also sperrt man sie ein, aber eben nicht in ein Gefängnis.</p>
<p>Damit müsste man, was die Altfälle betrifft, den EGMR doch eigentlich <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/08/sicherungsverwahrung-scheint-eine-klarung-in-sicht/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">zufriedenstellen</a> können.</p>
<p>Natürlich ist es ein heikles Gelände, auf das man sich begibt, wenn Psychiatrie und Strafvollzug zu nahe aneinander rücken. Die sowjetischen Psychiatrien waren voll von Menschen mit politischen Ansichten, die die orthodoxe Doktrin für verrückt zu erklären versuchte, aus naheliegenden Gründen.</p>
<p>Aber die Gefahr, dass die geplante Unterbringung dazu missbraucht wird, politisch Andersdenkende zu unterdrücken, halte ich ehrlich gesagt für beherrschbar.</p>
<p>Eine andere Frage: Wie steht es eigentlich um die Zuständigkeit des Bundes? Gefahrenabwehr ist Ländersache, die Unterbringung <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz">psychisch Kranker</a> auch. Wie kommt der Bund da ran? Wenn es nicht mehr über Art. 74 I Nr. 1 GG geht (Strafrecht), dann fällt mir höchstens Nr. 19 ein: &#8220;Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren&#8221;. Seuchenschutz? Nicht im Ernst, oder?</p>
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		<title>Journalistenschutz mit Lücken</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 14:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesjustizministerium]]></category>
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		<description><![CDATA[

Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fox-40-whistle.jpg"><img class="alignnone" title="(c) Lkmorlan, Wikimedia Commons, licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e1/Fox-40-whistle.jpg" alt="" width="401" height="300" /></a></p>
<blockquote>
<div>Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung recherchieren können, werden sie zukünftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen.</div>
</blockquote>
<p>So steht es in Bundesjustizministerin LHSB&#8217;s <a href="http://www.bmj.de/enid/b3ec43832627d68c82ffd721d5e48cdf,d5fd766d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0937313839/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Pressemitteilung</a> zum heutigen Kabinettsbeschluss, das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070227_1bvr053806.html?Suchbegriff=cicero">CICERO-Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Künftig soll die Staatsanwaltschaft nicht mehr die Redaktion durchsuchen dürfen, um ein Leck in der Verwaltung aufzuspüren. Die strafbewehrte Pflicht, Dienstgeheimnisse geheim zu halten, trifft nur die Beamten, nicht die Presse. Und da kann man sich auch nicht drum herum mogeln, indem man die Presse wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat versucht dranzukriegen.</p>
<p>Klingt gut. Ich bin sehr für Schutz von Journalisten. Ich bin schließlich selber einer.</p>
<h4>Kein lückenloser Schutz</h4>
<p>Aber wenn man genauer liest, bekommt man Zweifel, ob der Schutz wirklich so umfassend ist, wie die Ministerin behauptet.</p>
<p>Angenommen, die Sache läuft so ab: Ich treffe mich mit Ministerialrat X, der mir sagt, er hat ganz heißes Material für mich, ein Riesenskandal, das müsse an die Öffentlichkeit. Ich solle ihm eine sichere E-Mail-Adresse geben, damit er es mir schicken kann. Das tue ich. Das Material läuft ein, ich prüfe es, telefoniere mit ein paar Leuten, um es gegenzuchecken, und veröffentliche es schließlich auf dem Verfassungsblog.</p>
<p>Aus der Entgegennahme, Prüfung, Recherche und Veröffentlichung könnte mir künftig niemand mehr einen Strick drehen (mal unterstellt, ich gehe als Berufsjournalist durch, was ich doch meinen möchte).</p>
<p>Aber was ist mit der E-Mail-Adresse?</p>
<p>Damit helfe ich dem Ministerialrat, seine Tat zu begehen, und zwar vor Vollendung der Tat. Das ist laut Begründung ausdrücklich nicht von dem neuen Gesetz erfasst:</p>
<blockquote><p>Weiterhin strafbar bleiben aber insbesondere Teilnahmehandlungen, die sich auf den Zeitraum beziehen, der vor der Offenbarung des Geheimnisses durch den Amtsträger liegt&#8230;</p></blockquote>
<p>&#8230;, insoweit vergleichbar mit dem Fall, dass ich den Ministerialrat anrufe und ihn überrede oder besteche, damit er mir das Geheimnis verrät.</p>
<p>Bin ich paranoid, oder ist das eine Lücke, die sich die Ermittler auch künftig zunutze machen könnten?</p>
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		<title>Karlsruhe flüstert ein Beschlüsschen zur Sicherungsverwahrung</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/karlsruhe-flstert-ein-beschlsschen-zur-sicherungsverwahrung/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 21:08:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Karlsruhe locuta]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Normalerweise hängt die Latte, ab wann eine Entscheidu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Normalerweise hängt die Latte, ab wann eine Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht eine Pressemitteilung wert ist, ziemlich niedrig. Wenn die Pressestelle mal untätig bleibt, dann handelt es sich zumeist um kursorische Nichtannahmebeschlüsse, die keinen Menschen interessieren.</p>
<p>Die heute veröffentlichte <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100708_2bvr177109.html">Kammerentscheidung</a>, einem Kinderschänder zu einer erneuten Überprüfung seiner Sicherungsverwahrung zu verhelfen, dürfte angesichts der Aktualität des Themas durchaus ein paar Leute interessieren.</p>
<p>Der Mann war 1997 wegen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Als er die Strafe verbüßt hatte, holte die Strafvollstreckungskammer des OLG Koblenz 2001 ein externes Sachverständigengutachten ein, das ergab, dass der Täter von seiner päderastischen Obsession weiter völlig beherrscht sei und seinen Taten verharmlosend und distanzlos gegenüberstehe. Ergebnis: Sicherungsverwahrung.</p>
<p>2009 ordneten die Koblenzer Richter die Fortdauer der Sicherungsverwahrung an, und zwar allein aufgrund des eigenen Eindrucks über die Gefährlichkeit des Mannes und ohne ein neues externes Gutachten anzufordern &#8211; obwohl das alte Gutachten schon acht Jahre alt war und der Mann angegeben hatte, er sei jetzt 62, und da sei &#8220;das mit der Sexualität&#8221; nicht mehr so doll. Der Mann sagte auch noch so manches andere, etwa dass das mit den Kindern doch eh &#8220;nur so eine Spielerei&#8221; sei und dass er sich eine maximal 10 Jahre jüngere Frau suchen wolle, sobald er in Freiheit sei, denn die habe dann keine kleinen Kinder mehr.</p>
<p>Die Strafvollstreckungskammer fand das so schräg, dass sie kein weiteres Gutachten mehr für nötig hielt, um die fortdauernde Gefährlichkeit des Mannes zu erkennen.</p>
<p>Das, so die 3. Kammer des Zweiten Senats, gehe nicht: Nach acht Jahren Sicherungsverwahrung müsse ein externer Gutachter prüfen, ob sich der Täter seither verändert hat.</p>
<p>Nun gut: Dass der Mann freikommt, ist damit noch lange nicht gesagt. Wenn der Mann tatsächlich so offensichtlich in seiner Obsession verharrt, wie die Strafvollstreckungskammer glaubt, dann wird das dem Gutachter schon auch auffallen. Insofern kann man schon verstehen, dass das BVerfG keine Lust hat, die irreführende Schlagzeile &#8220;Karlsruhe hilft Kinderschänder aus dem Knast&#8221; zu provozieren&#8230;</p>
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		<title>Von betrunkenen Autofahrern und müden Checklisten-Abhakern</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 09:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal ein  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/people/raggle/"><img class="alignnone" title="(c) Rachel Carter (mrsraggle), Flickr Creative Commons" src="http://farm4.static.flickr.com/3395/3625352438_7e77df8154.jpg" alt="" width="462" height="308" /></a></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal ein Landgericht daran <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100611_2bvr104608.html">erinnern</a> müssen, dass der Richtervorbehalt  nicht nur zu Dekorationszwecken in der Strafprozessordnung steht.</p>
<p>Es ging um eine betrunkene Autofahrerin, die von der Polizei zur Blutentnahme mit aufs Revier genommen wurde. Eine richterliche Entscheidung dazu gab es nicht, und das fand das LG Nürnberg-Fürth auch ganz in Ordnung so, weil sonst  die Beweissicherung gefährdet gewesen wäre &#8211; wofür es im konkreten Fall aber offenbar überhaupt keinen Anhaltspunkt gab, außer dass der Richtervorbehalt halt generell kollossal nervt.</p>
<blockquote><p>Von Verfassungs wegen ist sicherzustellen, dass die Fachgerichte den  ihnen vorliegenden Einzelfall prüfen und nicht aus generellen Erwägungen  den Richtervorbehalt „leer laufen“ lassen,</p></blockquote>
<p>mahnt die 1. Kammer des Zweiten Senats die Nürnberger Landrichter.</p>
<p>Der Richtervorbehalt nervt in der Tat kollossal, das kann ich schon verstehen. In 99 von 100 Fällen ist er eine reine Routineübung, eine bürokratische Pirouette, die keinem Beteiligten irgendetwas bringt. Und gerade deshalb ist die Gefahr groß, dass im 100. Fall, wo tatsächlich etwas faul ist, keiner hinschaut. Das Dilemma kennt man von allen möglichen Security- und Compliance-Regularien, wo es seitenlange Checklisten gibt, deren Abhaken so sehr zur Routine wird, dass man am Ende weniger achtgibt statt mehr.</p>
<p>Aber solange niemand eine bessere Idee hat, wie man den 100. Fall in den Griff bekommt, muss es jemand geben, der dem Mann mit der Checkliste auf die Finger haut, wenn er zu schlampen anfängt. Und das wäre in unserem Fall das Landgericht gewesen. Das jetzt halt selber was auf die Finger bekommt.</p>
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		<title>Ist Deutschland zu nett zu Folterknechten?</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/ist-deutschland-zu-nett-zu-folterknechten/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 13:02:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Kindermörder Magnus Gäfgen wird von der deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kindermörder <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,508077,00.html">Magnus Gäfgen</a> wird von der deutschen Justiz unmenschlich behandelt. Er ist Opfer eines Verstoßes gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/MRK/3.html">Art. 3 EMRK</a>, das Folter und unmenschliche Strafen verbietet. Die beiden Polizisten, die ihn bedroht hatten, um das Leben seines Opfers zu retten, seien nicht hart genug bestraft worden.</p>
<p>So die Große Kammer des <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=868977&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;tabl">Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte</a> heute.</p>
<p>Die Bildzeitungs-Schlagzeile morgen will ich mir mal lieber nicht vorstellen.</p>
<h4>Folterverbot ohne Notstands-Vorbehalt</h4>
<p>In wünschenswerter Klarheit hat der EGMR klargestellt, dass es keine Ausnahme vom Folterverbot gibt, keine Interessenabwägung, keine Berufung auf einen noch so drastischen Notstand. Weder die Rettung von Menschenleben noch Volk noch Vaterland noch die besondere Grässlichkeit der Tat, die dem Opfer vorgeworfen wird, noch die edlen Motive der Folterer könnten irgendeine Rolle spielen, wenn es darum geht, ob ein Mensch gefoltert werden darf:</p>
<blockquote><p>Article 3, which has been framed in unambiguous terms, recognises  that every human being has an absolute, inalienable right not to be  subjected to torture or to inhuman or degrading treatment under any  circumstances, even the most difficult.  The philosophical basis underpinning the absolute nature of the right  under Article 3 does not allow for any exceptions or justifying factors  or balancing of interests, irrespective of the conduct of the person  concerned and the nature of the offence at issue.</p></blockquote>
<p>So hatte das auch schon die vorangegangene Kammerentscheidung gesehen. Die allerdings hatte darauf abgestellt, dass Gäfgen nicht länger Opfer dieser Menschenrechtsverletzung sei: Die beiden Polizisten seien immerhin strafrechtlich verurteilt worden.</p>
<h4>&#8220;manifestly disproportionate&#8221;</h4>
<p>Das sieht die Große Kammer jetzt entschieden anders: Zwar sei es nicht seine Aufgabe, die Angemessenheit der Strafzumessung zu beurteilen. Und der Fall Gäfgen sei auch nicht vergleichbar mit solchen, wo der Staat tatsächlich seine schützende Hand über Folterknechte hält.</p>
<p>Aber gegen die beiden Polizisten ein &#8220;almost token fine&#8221; &#8211; eine fast symbolische Geldbuße &#8211; zu verhängen und sie dann auch noch zur Bewährung auszusetzen &#8211; das sei</p>
<blockquote><p>manifestly  disproportionate to a breach of one of the core rights of the  Convention (and)  does not have the necessary deterrent effect in order to prevent further   violations of the prohibition of ill-treatment in future difficult  situations.</p></blockquote>
<p>Dazu kommt, dass die beiden Polizisten ihre Karriere ungebremst fortsetzen konnten, und &#8211; noch gravierender &#8211; dass Magnus Gäfgen seit drei Jahren auf Prozesskostenhilfe wartet, um auf Schadensersatz klagen zu können, bislang, trotz Intervention des <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080219_1bvr180707.html">Bundesverfassungsgerichts</a>, vergeblich. Das bringt der deutschen Justiz eine böse Rüge aus Strassburg ein:</p>
<blockquote><p>(The Court) finds that the domestic courts&#8217; failure to decide on the merits  of the applicant&#8217;s compensation claim for more than three years raises  serious doubts as to the effectiveness of the official liability  proceedings  in the circumstances of the present case.  The authorities do not appear to be determined to decide on the  appropriate  redress to be awarded to the applicant and thus have not reacted  adequately  and efficiently to the breach of Article 3 at issue.</p></blockquote>
<p>Sechs Richter sind allerdings anderer Ansicht, darunter die deutsche Richterin Renate Jaeger: Sie ziehen in Zweifel, ob der Opferstatus von Magnus Gäfgen davon abhängen kann, wie hart die beiden Polizisten bestraft wurden. Außerdem hätte berücksichtigt werden müssen, dass Polizeipräsident Daschner per Aktenvermerk selbst dafür gesorgt habe, dass die Justiz sich des Falles annimmt. Im Grunde sei Deutschland in diesem Fall überhaupt nichts vorzuwerfen.</p>
<h4>Der Baum ist giftig, die Frucht nicht</h4>
<p>Immerhin: Einen neuen Prozess bekommt Gäfgen nicht. Seiner  Behauptung, er habe wegen des durch die Folterdrohung erpressten  Geständnisses kein faires Verfahren bekommen (Art. 6 EMRK), schloss sich  die Große Kammer nicht an. Gäfgen hatte später im Prozess aus freien Stücken erneut gestanden. Darauf  habe man das Urteil stützen können.</p>
<p>Anders als beim Folterverbot gelte das Recht auf ein faires Verfahren nicht absolut, sondern sei Abwägungen zugänglich &#8211; soweit dadurch das Folterverbot nicht relativiert wird. Die Linie zieht die Große Kammer wie folgt:</p>
<blockquote><p>The Court considers that both a criminal trial&#8217;s fairness and  the effective protection of the absolute prohibition under Article 3  in that context are only at stake if it has been shown that the breach  of Article 3 had a bearing on the outcome of the proceedings against  the defendant, that is, had an impact on his or her conviction or  sentence.</p></blockquote>
<p>Das Gift des gebrochenen Folterverbots muss also tatsächlich in der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Fruit_of_the_poisonous_tree">Frucht</a>, die zur Verurteilung führt, nachzuweisen sein; die bloße Abstammung der Frucht vom Stamm reicht nicht aus.</p>
<p><strong>Update</strong>: Kritische Analyse des Urteils jetzt auf <a href="http://www.ejiltalk.org/%E2%80%98is-torture-ever-justified%E2%80%99-the-european-court-of-human-rights-decision-in-gafgen-v-germany/">EJIL Talk</a>: Das klare Statement zum Folterverbot sei gut, aber die Richter seien bei der Frage des Beweisverwertungsverbots vor ihrer eigenen Courage zurückgeschreckt.</p>
<blockquote><p>Although the Court asserts that this case fell into an exception to an  otherwise generally applicable rule, whether the exception will eat up  the rule remains to be seen.</p></blockquote>
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		<item>
		<title>Vergangenheit, die nicht vergeht, lässt sich nicht amnestieren</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/vergangenheit-die-nicht-vergeht-lsst-sich-nicht-amnestieren/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 08:37:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
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		<description><![CDATA[To assert that it is a crime for a national prosecutor  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>To assert that it is a crime for a national prosecutor or investigating  judge to act in this way, particularly where the allegation being  investigated concerns the disappearance of persons and has continuing  effects, is obviously wrong and is detrimental to the rule of law.</p></blockquote>
<p>So neun renommierte <a href="http://www.guardian.co.uk/law/2010/may/31/international-law-judge-baltasar-garzon">International Lawyers</a> gestern in einem Brief an den Guardian. Es geht um Baltazar Garzon, den furchtlosen spanischen Untersuchungsrichter, den ein spanisches Gericht wegen Verdachts auf Rechtsbeugung vom Amt <a href="http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-05/spanien-garzon-suspendierung">suspendiert</a> hat, weil trotz Amnestie versucht hat, Verbrechen aus der Franco-Ära aufzuklären.</p>
<p>Das Schlüsselwort ist &#8220;continuing effects&#8221;, kommentiert K.J. Heller auf <a href="http://opiniojuris.org/2010/05/31/an-open-letter-regarding-judge-garzon-and-continuing-crimes/">Opinio Juris</a> den Brief seiner Kollegen: Wenn man jemand verschwinden lässt, dann bleibt das ein Verbrechen, so lange das Opfer verschwunden ist. Diese Tat wird jeden Tag neu begangen und ist kein Stück Vergangenheit, das sich durch eine Amnestie aus der strafrechtlich relevanten Welt schaffen lässt.</p>
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		<title>Karlsruhe nimmt Entparlamentarisierung durch EU pragmatisch</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 15:49:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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Der Zweite Senat betont immer wieder mal gerne, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.flickr.com/people/mnmlbeat/"><img class="alignnone" title="(c) Locomotive Stillstand, Flickr Creative Commons" src="http://farm4.static.flickr.com/3205/3006958241_a8e45d1368.jpg" alt="" width="452" height="301" /></a></p>
<p>Der Zweite Senat betont immer wieder mal gerne, dass die europäische Einigung nicht zur Entparlamentarisierung in Deutschland führen darf. Jetzt hatte der Senat, genauer die aus den drei Erz-EU-Skeptikern Di Fabio, Broß und Landau bestehende 2. Kammer, Gelegenheit, damit mal so richtig ernst zu machen. Er hat diese Gelegenheit verstreichen lassen.</p>
<p>Das ist die Kernbotschaft des heutigen <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100429_2bvr087104.html">Milchquoten</a>-Nichtannahmebeschlusses.</p>
<p>Geklagt hatten zwei Milcherzeuger aus Hessen und Thüringen, die offenbar mit einiger krimineller Energie versucht hatten, die europäischen Milchquotenregelungen auszutricksen. Sie hielten ihre strafrechtliche Verurteilung für verfassungswidrig: Die Strafbarkeit ihres Handelns ergebe sich aus einer Kette von Verweisungen vom Steuerhinterziehungstatbestand bis in irgendwelche EU-Verordnungen, die kein Mensch versteht. Nach Art. 103 II, 104 I GG darf aber nur bestraft werden, wer eine in einem förmlichen Gesetz klar und deutlich für strafbar erklärte Tat begangen hat.</p>
<p>Dazu kommt, dass diese Verweisungskette über das Marktordnungsgesetz läuft, das grob vereinfacht besagt, dass im Bereich der Landwirtschaftspolitik so ziemlich alles in Verordnungen geregelt wird. Was die Frage aufwirft, wie eine solche Ermächtigung mit Art. 80 I 2 GG zusammengeht, wonach Verordnungen einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfen, in der Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung im Wesentlichen festgelegt wird. Denn schließlich ist es nicht Sache der Regierung, sondern der souveränen Volksvertretung, des Parlaments, die wesentlichen Festlegungen zu fällen, was verboten sein soll und was nicht.</p>
<h4>Für Milcherzeuger bestimmt genug</h4>
<p>Wenn ich mich selber zum Maßstab nehme, muss ich sagen: Da ist was dran. Welches Verhalten verlangt das geltende Recht in punkto Milchquoten von mir, damit ich mich nicht strafbar mache? Ich habe keine Ahnung. Und um mir dieses Wissen zu verschaffen, wäre ein Aufwand nötig, den kein Mensch von mir verlangen kann.</p>
<p>Ich bin aber auch kein Milcherzeuger.</p>
<blockquote><p>Die Beurteilung der Frage, ob der Tatbestand einer Strafnorm „gesetzlich  bestimmt&#8221; im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG ist, kann auch davon  abhängen, an welchen Kreis von Adressaten sich die Vorschrift wendet.  Richtet sie sich ausschließlich an Personen, bei denen aufgrund ihrer  Ausbildung oder praktischen Erfahrung bestimmte Fachkenntnisse  regelmäßig vorauszusetzen sind und regelt sie Tatbestände, auf die sich  solche Kenntnisse zu beziehen pflegen, so begegnet die Verwendung  unbestimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 2  GG dann keinen Bedenken, wenn allgemein davon ausgegangen werden kann,  dass der Adressat aufgrund seines Fachwissens imstande ist, den  Regelungsinhalt solcher Begriffe zu verstehen und ihnen konkrete  Verhaltensanweisungen zu entnehmen.</p></blockquote>
<p>Mit anderen Worten: Wenn findig genug ist, im stark regulierten Milch-Sektor Geschäfte zu machen, von dem kann man auch verlangen, dass er sich informiert, was er tun darf und was nicht. Die Kammer wählt pragmatischerweise nicht den &#8220;Bürger&#8221; oder den abstrakten &#8220;Normunterworfenen&#8221; zum Maßstab, sondern den ganz konkreten Adressatenkreis, der sich jeden Tag im Milchquotendschungel so geschickt von Ast zu Ast hangelt wie eine Horde Affen.</p>
<h4>Von wegen Blanko-Ermächtigung</h4>
<p>Genauso pragmatisch ist, was die Kammer zum Thema Entparlamentarisierung schreibt. EU-Verordnungen sind eine hoch dynamische Angelegenheit, sie ändern sich permanent. Ohne solche Pauschalermächtigungen wie die des Marktordnungsgesetzes käme der deutsche Gesetzgeber überhaupt nicht zurecht.</p>
<p>Eine Blanko-Ermächtigung der Regierung, EU-Recht durch Verordnungen umzusetzen, wäre allerdings mit dem Demokratieprinzip unvereinbar, so die Kammer. Aber davon könne keine Rede sein, denn die Regierung werde nur ermächtigt, zu regeln, was das EU-Recht im Wesentlichen determiniert:</p>
<blockquote><p>Vielmehr stand der (mögliche) Inhalt der von der Verweisung erfassten  Normen von vornherein im Wesentlichen fest. Es musste sich um &#8211; formal  unter § 1 Abs. 2 MOG fallende &#8211; Regelungen hinsichtlich  Marktordnungswaren im Sinne des § 2 MOG handeln. Deren möglicher Inhalt  war weiter dadurch begrenzt, dass § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 2 Satz  1 MOG zunächst nur den Erlass von Verfahrensregelungen im Zusammenhang  mit Mengenregelungen und Abgaben zu Marktordnungszwecken gestatteten,  mithin sich nur auf Normen bezogen, die auch Mengenregelungen oder  Abgaben zu Marktordnungszwecken beinhalteten. Die Entscheidung über die  Voraussetzungen und die Höhe der Mengenregelungen oder der Abgaben  selbst übertrugen beide Ermächtigungsnormen zudem nur für den Fall an  den nationalen Verordnunggeber, dass diese schon nach dem  Gemeinschaftsrecht bestimmt, bestimmbar oder jedenfalls der Höhe nach  begrenzt waren. Damit hat der parlamentarische Gesetzgeber dafür  gesorgt, dass Rechtsverordnungen nur dann und nur insoweit erlassen  werden durften, als das Gemeinschaftsrecht bereits die wesentlichen  Entscheidungen selbst getroffen hatte.</p></blockquote>
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		<title>Partisanen als Kriegsverbrecher</title>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 11:40:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Internationales Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Gab es schon vor den Nürnberger Prozessen eine völker [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gab es schon vor den Nürnberger Prozessen eine völkerrechtliche Basis dafür, Individuen wegen Kriegsverbrechen zu bestrafen?</p>
<p>Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bejaht diese Frage in ihrem gestrigen <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=867803&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">Urteil</a> <em>Kononov </em>bemerkenswert umfassend und treibt damit die <a href="http://english.ruvr.ru/2010/05/17/7994664.html">Russen</a> auf die Barrikaden (&#8220;Strasbourg sides with Nazis&#8221;).</p>
<p>In dem Fall geht es um ein lettisches Urteil gegen den früheren Partisanenführer und Offizier der Roten Armee Wassili Kononow. Dessen Einheit hatte im Mai 1944 neun lettische Zivilisten, die er verdächtigte, andere Partisanen an die Wehrmacht verraten zu haben, auf barbarische Weise umgebracht.</p>
<p>Nach Ansicht der Großen Kammer war auch 1944 schon sonnenklar, dass dies ein Kriegsverbrechen war und bestraft werden würde:</p>
<blockquote><p>The Court considers  that, having regard to the flagrantly unlawful nature of the  ill-treatment  and killing of the nine villagers in the established circumstances of  the operation on 27 May 1944 (&#8230;), even the most  cursory reflection by the applicant, would have indicated that, at the  very least, the impugned acts risked being counter to the laws and  customs  of war as understood at that time and, notably, risked constituting  war crimes for which, as commander, he could be held individually and  criminally accountable.</p></blockquote>
<p>Die schiere Tatsache, dass es ein ganzes Menschenalter gedauert hat, bis es tatsächlich zu einem Strafprozess kam, scheint prima facie gegen diese Annahme des Gerichtshofs zu sprechen.</p>
<p>Mehr dazu <a href="http://echrblog.blogspot.com/2010/05/kononov-revisited-no-violation-of-echr.html">hier</a> und <a href="http://humanrightsdoctorate.blogspot.com/2010/05/kononov-war-crimes-judgment-issued-by.html">hier</a>.</p>
<p><strong>Update</strong>: Und <a href="http://www.ejiltalk.org/was-nuremberg-a-violation-of-the-principle-of-legality/">hier</a>.</p>
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		<title>Liberaler Silberstreif im US-Strafrechtssystem</title>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 10:56:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verfassungspolitik]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Minderjähriger, der niemanden getötet hat, darf n [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Minderjähriger, der niemanden getötet hat, darf nicht bis an sein Lebensende hinter Gitter geschickt werden.</p>
<p>Das klingt für unsere europäischen Ohren erst mal ziemlich selbstverständlich, für die USA ist das gestrige <a href="http://s3.amazonaws.com/nytdocs/docs/349/349.pdf">Urteil</a> des US Supreme Court aber ein riesiger Schritt: Denn anders als <a href="http://verfassungsblog.de/usa-lebenslang-fur-jugendliche-ende-einer-barbarischen-strafrechtspraxis/">erwartet</a> hat der SC damit zum ersten Mal überhaupt eine bestimmte Strafe unterhalb der Schwelle der Todesstrafe für eine bestimmte Klasse von Tätern für verfassungswidrig erklärt.</p>
<p>Terrance Graham wuchs in einem Crack-Haus auf, begann mit neun zu rauchen und zu trinken und mit 13 zu kiffen. Er war 16, als er mit ein paar Kumpels einen Barbecue-Grill zu überfallen versuchte. Einer seiner Mittäter hatte dem Grillbesitzer eine Metallstange über den Kopf gezogen, der hatte sich trotzdem gewehrt, und so waren die jugendlichen Räuber ohne Beute abgezogen. Graham wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, aber kurz darauf erneut verhaftet, weil er gemeinsam mit anderen einen Mann in seiner Wohnung überfallen hatte.</p>
<p>Daraufhin bekam er lebenslänglich. Ein Schicksal, das er mit 129 anderen in den USA teilt, die ebenfalls für eine als Minderjährige begangene Tat unterhalb der Schwelle zum Mord eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung absitzen. 77 davon in Florida.</p>
<h4>6:3</h4>
<p>Nach Meinung von fünf der neun Richter (den vier Liberalen Stevens, Breyer, Ginsburg und Sotomayor sowie dem moderaten Konservativen Kennedy, der das Urteil verfasste) ist Lebenslang für Jugendliche, die keinen Mord begangen haben, eine &#8220;grausame und ungewöhnliche Strafe&#8221; und damit nach dem 8. Amendment verboten. Chief Justice Roberts stimmte im Ergebnis mit der Mehrheit, nicht aber in der Begründung.</p>
<p>Hinter der Lebenslang-Rechtsprechung des <a href="http://www.servat.unibe.ch/fallrecht/bv045187.html">Bundesverfassungsgerichts</a> bleibt der SC zurück, aber geht immerhin einen deutlichen Schritt in diese Richtung:</p>
<blockquote><p>A State is not required to guarantee eventual freedom to such an offender, but must impose a sentence that provides some meaningful opportunity for release based on demonstrated maturity and rehabilitation.</p></blockquote>
<p>Dabei hat sich &#8211; und das ist ungewöhnlich und wird von rechten Juristen geradezu als <a href="http://www.comparativeconstitutions.org/2010/05/us-supreme-court-debate-to-heat-up.html?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+ComparativeConstitutions+%28ComparativeConstitutions.org%29">Staatsstreich</a> empfunden &#8211; die Richtermehrheit auch am internationalen Rechtsvergleich orientiert:</p>
<blockquote><p>The United States is the only Nation that imposes this type of sentence. While the judgments of other nations and the international community are not dispositive as to the meaning of the Eighth Amendment, the Court has looked abroad to support its independent conclusion that a particular punishment is cruel and unusual.</p></blockquote>
<p>Also, alle liberalen Hoffnungen erfüllt, oder wenn schon nicht <a href="http://www.scotusblog.com/2010/05/analysis-a-limited-break-for-juveniles/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+scotusblog%2FpFXs+%28SCOTUSblog%29">alle</a>, so doch <a href="http://www.slate.com/id/2254141/?from=rss">viele</a>.</p>
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		<title>Der Fall Baltasar Garzón: Ein Vertrauenstest für die Justiz</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/der-fall-baltasar-garzn-ein-vertrauenstest-fr-die-justiz/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 21:11:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über den Fall Baltasar Garzón, den spanischen Untersu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über den Fall <a href="http://www.google.com/hostednews/ap/article/ALeqM5iesgu4jiTSyohl8AS5cMZcT-yJiAD9EU8HB80">Baltasar Garzón</a>, den spanischen Untersuchungsrichter und Diktatorenjäger, der jetzt von seinen Feinden wegen angeblicher Rechtsbeugung zu Fall gebracht werden soll, hat man in den deutschen Online-Medien bemerkenswert wenig gelesen. Bei <a href="http://www.faz.net">FAZ</a>,  <a href="http://www.sueddeutsche.de">SZ</a>, <a href="http://www.taz.de">taz</a> und <a href="http://www.welt.de">Welt</a> habe ich überhaupt nichts gefunden (korrigiert mich, wenn ich mich irre), bei SpON nur <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,687771,00.html">diese</a> dünne Meldung. Nur ZEIT Online sticht mit <a href="http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-04/spanien-richter-garzon-prozess?page=2">diesem</a> Artikel hervor.</p>
<p>Der Richter und sein Schicksal ist auch in Deutschland eine Nachricht, selbst wenn man sich nicht in besonderem Maße für Spanien und sein Verhältnis zur eigenen Franco-Vergangenheit interessiert.</p>
<p>Im WSJ hat <a href="http://www.law.uchicago.edu/faculty/posner-e">Eric Posner</a>, Chicago-Professor und International-Law-Skeptiker und Sohn des berühmten Ökonomen-Richters <a href="http://www.becker-posner-blog.com/">Richard A. Posner</a>, ein triumphierendes Op-Ed veröffentlicht, in dem er den Fall Garzón als &#8220;Ende des gescheiterten Experiments der  Universal Jurisdiction&#8221; feiert (der Artikel ist leider hinter der Paywall versteckt, Auszüge <a href="http://blogs.wsj.com/law/2010/04/14/laffaire-garzon-a-travesty-or-the-end-of-a-failed-experiment/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+wsj%2Flaw%2Ffeed+%28WSJ.com%3A+Law+Blog%29">hier</a> und <a href="http://volokh.com/2010/04/14/garzon-and-the-trouble-with-international-law/">hier</a>).</p>
<p>In der Tat: Universal Jurisdiction ist, wie an dieser Stelle bereits <a href="http://verfassungsblog.de/das-ende-einer-ara-in-spanien/">beklagt</a>, auf dem Rückzug, und Garzóns Anklage mag als Markierungspfosten für diesen Umstand taugen.</p>
<h4>Ein Fall für die Justiz</h4>
<p>Andererseits: Garzóns Feldzüge gegen alle möglichen Schurken, ohne sich groß um Staatenimmunität und Amnestien und sonstigen Selbst-Immunisierungs-Tools der Mächtigen zu scheren, fußten auf dem Anspruch, dass die Justiz mit den Mitteln des Rechts mit besagten Schurken fertig werden kann und sollte. Nicht Baltasar Garzón persönlich, so sehr man den Mann auch bewundern mag.</p>
<p>Sondern die Justiz.</p>
<p>Genau die selbe Justiz sitzt jetzt über Garzón zu Gericht. Was, wenn sie ihn schuldig spricht?</p>
<p>Dann steckt dahinter entweder eine illegitime politische Verschwörung. In welchem Falle ich die Universal Jurisdiction nur ungern in die Hände dieser Justiz legen würde.</p>
<p>Oder es geht alles mit rechten Dingen zu. Dann werden wir das um so mehr akzeptieren müssen.</p>
<p>Aber vielleicht sprechen sie ihn ja auch frei.</p>
<p><strong>Update</strong>: Kevin Jon Heller kontert Posners Artikel auf <a href="http://opiniojuris.org/2010/04/15/some-thoughts-on-eric-posners-wsj-editorial/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+opiniojurisfeed+%28Opinio+Juris%29">Opinio Juris</a>.</p>
<blockquote><p>I guess Posner’s point is that just as Spain has no business  prosecuting other states’ crimes, the ICC doesn’t either.  In other  words, unless a state prosecutes its own officials for committing crimes  against its own citizens, nothing should be done.  Other states should  just sit idly by, shrug their shoulders, and give pretty speeches about  how the offending state should do better.It’s as if the past 60 years simply didn’t exist.</p></blockquote>
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