Verfassungswidriges Verfassungsrecht in den USA?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on August 20th, 2010 by Max Steinbeis

Die Diskussion um illegale Einwanderer in den USA und die bizarren Gesetze des Staates Arizona dagegen dreht sich um die US-Verfassung, genauer um das 14. Amendment. Dessen erster Satz besagt:

All persons born or naturalized in the United States, and subject to the jurisdiction thereof, are citizens of the United States and of the State wherein they reside.

Das heißt, jedes Baby, das auf US-Territorium auf die Welt kommt, ist automatisch US-Staatsbürger. Und seine Eltern sind dann Eltern eines US-Staatsbürgers. Die Rechten in den USA finden, das geht nicht, weil das zu viel illegale Einwanderer anlockt. Deshalb wird diskutiert, das 14. Amendment zu ändern und die Kinder von illegalen Einwanderern von diesem Recht auszunehmen.

Mark Kende hat jetzt auf dem Comparative Constitutions Blog ein bemerkenswertes Argument gegen dieses Vorhaben vorgebracht: Was, wenn diese Verfassungsänderung verfassungswidrig wäre?

In Ewigkeit, amen

In Deutschland verdanken wir die Figur des verfassungswidrigen Verfassungsrechts dem Artikel 79 III GG, der so genannten Ewigkeitsklausel:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Das heißt, dass das Bundesverfassungsgericht in extremen Fällen sogar den verfassungsändernden Gesetzgeber zurückpfeifen darf – keine kleine Sache in einer Demokratie. Gebrauch gemacht hat das BVerfG meines Wissens davon noch nie – sehr wohl aber damit gedroht, etwa jüngst im Lissabon-Urteil.

Wie überzeugend Kendes Versuch ist, das 14.-Amendment-Amendment als verfassungswidriges Verfassungsrecht zu brandmarken, will ich hier gar nicht diskutieren. Spannend finde ich, dass überhaupt diese doch ziemlich abgefahrene Rechtsfigur Eingang in die amerikanische Diskussion findet (wenngleich erst mal nur bei Verfassungsvergleichern, da liegt das schon näher, zugegeben). Außerdem finde ich spannend, dass Kende justament auf die Menschenwürde rekurriert.

Kendes Artikel zufolge kennt auch das indische und das südafrikanische Verfassungsrecht die Möglichkeit, dass das Verfassungsgericht selbst Verfassungsänderungen stoppen kann. Beide haben sehr starke Verfassungsgerichte.

Die Ewigkeitsklausel gilt bei uns als Paradebeispiel für die Prägung des Grundgesetzes durch die Erfahrung der NS-Diktatur und des Scheiterns der Weimarer Demokratie. Und als Beispiel, wie sehr die Verfassungsgründer der Ansicht waren, dass dem Volk und seinen Vertretern misstraut.

Das kann man nun von den USA und seiner Verfassung nicht behaupten.

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US Supreme Court zementiert Grundrecht auf Waffenbesitz

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on June 28th, 2010 by Max Steinbeis

Die konservative Richtermehrheit im US Supreme Court hat wieder zugeschlagen: In einem spektakulären Urteil haben die fünf Herren um Chief Justice Roberts das Recht der Amerikaner, Waffen zu besitzen, weitgehend gegen jede staatliche Kontrolle immunisiert.

Die Verfassung der USA garantiert im Second Amendment das Recht des Volkes “to keep and bear arms”. Der Passus stammt aus dem Jahr 1791. Da hatte es in einem Staat, der sich eben erst auf revolutionäre Weise gebildet hatte, etwas für sich, dem Volk das Recht zu geben, sich gegen Tyrannen zu bewaffnen.

Heute geht es eher um das Recht, sich gegen Kriminelle zu bewaffnen, was bekanntlich die unschöne Kehrseite mit sich bringt, dass die Kriminellen sich dann ebenfalls ganz einfach bewaffnen können. Und das macht es um so nötiger, dass sich der law-abiding citizen bewaffnen kann, und so weiter und so fort.

2008 hat der Supreme Court in dem Jahrhundert-Urteil District of Columbia vs. Heller geurteilt, dass das Second Amendment privaten Waffenbesitz gegen bundesstaatliche Regulierungsversuche schützt. Dabei war offen geblieben, ob das auch für Waffenverbote durch die Bundesstaaten gilt.

Die Frage, inwieweit die US-Verfassung die Bundesstaaten bindet, ist kompliziert. Das 14. Amendment sieht vor, dass kein Staat seine Bürger um Leben, Freiheit oder Eigentum bringen darf ohne “due process of the law”. Diese Due-Process-Klausel ist die Brücke zwischen Bundesverfassung und Staaten. Sie umfasst aber nicht jedes Recht, das die US-Verfassung gewährt, sondern nur besonders hervorgehobene, etwa Free Speech. Ob das Recht auf Waffenbesitz dazu gehört, das war bislang ungeklärt.

Heute hat der Supreme Court mit 5:4 Stimmen geurteilt, dass die Due-Process-Klausel auch das 2. Amendment umfasst – also die Staaten durch Heller gebunden sind (McDonald vs. Chicago).

Update: Außerdem schlachtet der Supreme Court gerade die Software-Patente! Das verdient einen eigenen Blog-Post; später hoffentlich mehr.

Update: Alles zurück. Offenbar doch keine Softwarepatente-Schlachtung. Das Urteil im Fall Bilski scheint mir eng gefasst zu sein. Die Nichtgewährung des beantragten Patents im konkreten Fall wird zwar gebilligt, aber das Votum von Justice Kennedy unternimmt keine neue Abgrenzung von patentierbaren Prozessen und nicht patentierbaren Ideen.

Update: Ausführliche Analyse zum McDonald-Urteil hier.

Jack Balkin schreibt Interessantes zur Strategie von Justice Alito und seiner konservativen Mitstreiter, selektiv die Civil-Rights-Rechtsprechung der 60er Jahre zur Bindung der Staaten an die Grundrechte der Verfassung für ihr Upgrade des Rechts auf Waffenbesitz zu instrumentalisieren.

Zu Bilski eine knappe und treffende Parodie hier.

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Justice Clarence Thomas for President?

Posted in Was die anderen machen on June 12th, 2010 by Max Steinbeis

Die Washington Post hatte uns unlängst mit der Spekulation überrascht, Barack Obama könnte sich selbst für den Supreme Court nominieren. Jetzt landet das Politik-Blatt Nr. 1 der USA den nächsten Coup:

Justice Clarence Thomas, der einzige Schwarze unter den Richtern des US Supreme Courts und womöglich Konservativste unter den konservativen Richtern, wäre ein ausgezeichneter Kandidat der Republikaner fürs Weiße Haus in den Präsidentschaftswahlen 2012.

Klingt wie ein Witz, ist aber keiner.

Verfassungsrechtsprofessor Barack Obama gegen Verfassungsrichter Clarence Thomas.

Also, ich wäre schon mal dafür…

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Elena Kagan lesbisch? Und wenn schon?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on May 13th, 2010 by Max Steinbeis

Elena Kagan soll Supreme-Court-Richterin werden, und jetzt wird eine bemerkenswert verdruckste Diskussion darüber geführt, ob sie womöglich lesbisch ist.

Dass es diese Diskussion gibt, ist nicht überraschend. Die US-Rechte ist teilweise offen homophob. Elena Kagan ist Obamas Kandidatin, und ihr Schaden ist sein Schaden. Ihr herbes Äußeres und die Tatsache, dass sie keine Familie hat, genügen als Stereotypen locker, um sie in der Öffentlichkeit als homosexuell zu stempeln, ganz egal, ob sie es tatsächlich ist oder nicht.

Überraschend ist eher, dass sie die Verdruckstheit der Debatte. Das Wall Street Journal bringt auf der Titelseite keine Nachricht, sondern – apropos Stereotyp – ein 20 Jahre altes Foto, das Kagan mit einem Baseball-Schläger zeigt.

Das ist nicht nur bemerkenswert mieser Journalismus, sondern offenbart auch trotz aller Dementis, dass es dem WSJ peinlich ist, das Thema offen anzusprechen.

DADT und Gay Marriage

Wieso eigentlich?

Die “Don’t-ask-don’t-tell”-Policy des US-Militärs, dass man als Soldat oder Offizier nicht offen schwul sein darf, gehört zu den kontroversesten politischen Themen in den USA. Das Thema Homo-Ehe ebenso. Alles Dinge, die den Supreme Court beschäftigen könnten. Warum soll man da nicht darüber diskutieren dürfen, ob eine lesbische Kandidatin für diese Art von Entscheidung die Richtige ist?

Weil man dann auch darüber diskutieren müsste, ob der Schwarze Clarence Thomas der Richtige ist, um über Affirmative Action zu urteilen. Oder ob Ruth Bader Ginsburg als Frau die Richtige ist, um über Equal Pay zu urteilen. Oder Antonin Scalia als amerikanischer Bürger, um über Bürgerrechte zu urteilen.

Weil Antidiskriminierung kein Partikularinteresse ist. Es geht dabei nicht um Minderheitenpolitik. Es geht nicht darum, dass eine gesellschaftliche Gruppe ihre Position verbessern will, wie etwa die Bauern, wenn sie mehr Subventionen fordern, oder die Arbeiter, wenn sie für kürzere Arbeitszeiten streiten.

Don’t-ask-don’t-tell und Homo-Ehe sind keine schwulen Themen, sondern amerikanische Themen (oder deutsche, mutatis mutandis).

Und das ist mittlerweile möglicherweise auch den Rechten klar. Was die besagte Verdruckstheit zumindest miterklären könnte. Und eine gute Nachricht wäre.

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Obama wird Elena Kagan nominieren

Posted in Was die anderen machen on May 10th, 2010 by Max Steinbeis

So melden alle möglichen Medien. Keine Überraschung: Die frühere Dekanin der Harvard Law School und jetzige Vertreterin von Obamas Regierung vor dem Supreme Court war als wahrscheinlichste Kandidatin für die Nachfolge von John Paul Stevens gehandelt worden.

Elena Kagan hatte noch nie ein Richteramt inne. Das scheint der einzige Punkt zu sein, der an ihr kontrovers sein könnte. Es wird wohl kein großes Gezeter geben um ihre Nominierung, vermuten die Experten.

Bemerkt wird, dass auf den letzten Protestanten unter den SC-Richtern Stevens kein Protestant nachfolgt, sondern der SC künftig aus sechs Katholiken und drei Juden bestehen wird. Aber kaum jemand glaubt, dass das ein Issue wird, und das allein ist schon toll: Das höchste Gericht würde, wenn Kagan bestätigt wird, ausschließlich aus Leuten zusammengesetzt sein, die vor einer Generation in großen Teilen des Landes in keinem Country Club aufgenommen worden wären.

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US Supreme Court: Ist eine Petitions-Unterschrift Privatsache?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on April 28th, 2010 by Max Steinbeis

Direkte Demokratie ist so schön unmittelbar. Da sind keine Repräsentanten dazwischen, die paternalistisch meine Angelegenheiten für mich regeln und mich von meinen eigenen politischen Anliegen entfremden. Nein, da bin ich selber mitten drin im politischen Entscheidungsprozess. Das ist ja das Tolle.

Das dachten bestimmt auch die Unterzeichner einer Petition im US-Staat Washington. Dort gilt ein ziemlich liberales Homo-Ehe-Gesetz, und dagegen wollte eine nicht sehr appetitliche, aber ziemlich effiziente Organisation namens Project Marriage Washington das Volk mobilisieren. Mit Erfolg: Die Leute unterschrieben zu Zehntausenden auf den Parkplätzen vor WalMart und Target und erzwangen so ein Referendum über das Gesetz (das am Ende gut ausging, keine Sorge).

Nun ist es aber so, dass auf der anderen Seite auch Organisationen unterwegs sind, die keinem Konflikt aus dem Wege gehen. Es entstand die Idee, die Unterzeichner persönlich mit den Folgen und Implikationen ihres Tuns zu konfrontieren. Die Organisationen Whosigned.org und Knowthyneighbor.org forderten die Unterschriften, bestehend aus Vor- und Nachname, Adresse und ggf. E-Mail-Adresse, um sie ins Internet zu stellen.

Die Regierung von Washington war auch dafür. Project Marriage klagte und bekam Recht. Heute verhandelt der Supreme Court über die Angelegenheit (Doe vs. Reed).

Politik oder Pranger?

So sehr meine Sympathie den Streitern für die Homo-Ehe gehört: Den politischen Gegner öffentlich an den Pranger zu stellen und ihm sozusagen Klassenkeile anzudrohen für das Äußern seiner  Meinung, und sei sie noch so bekämpfenswert – das geht natürlich gar nicht.

Andererseits: Die Unterzeichner der Petition haben nicht einfach nur an einer Meinungsumfrage teilgenommen. Ihre Unterschrift war Teil eines Gesetzgebungsverfahrens. Wegen ihrer Unterschrift wurde ein Referendum abgehalten, das über Geltung oder Nicht-Geltung von Recht entschied.

Da kann man doch nicht sagen, das sei Privatsache und gehe niemanden etwas an? Unterstellt, man bekommt Exzesse und persönliche Drangsalierung auch anders in den Griff als durch Anonymisierung – muss man sich dann nicht der politischen Auseinandersetzung stellen, die man mit der Unterschrift ja gerade auszulösen geholfen hat? Wie feige ist das denn, erst zu unterschreiben und dann nicht öffentlich dafür geradestehen zu wollen?

Plebiszit und Bürgerkrieg

Mir scheint, der Fall wirft über das Dilemma zwischen Datenschutz und Transparenz hinaus ein paar weitere interessante Fragen auf, und zwar solche, die die Idee einer plebiszitären Demokratie selber betreffen.

Ich bin kein besonderer Fan von Plebisziten. Die Vorstellung, man könne damit den “Volks”-Willen authentischer und echter messen als mit dem Instrumentarium der repräsentativen Demokratie, scheint mir naiv. Die Probleme – wer formuliert die Abstimmungsfrage, wer entscheidet über Stimmberechtigung und Verfahren, überhaupt: die Mehrheit wovon? – sind alt und bekannt, und an abschreckendem Anschauungsmaterial fehlt es seit den Tagen Napoleon des Dritten nicht.

Wie der Fall aus Washington State zeigt, können Plebiszite aber auch noch ganz andere fiese Folgen haben. Abstimmungen funktionieren nur dann, wenn die Minderheit das Votum der Mehrheit akzeptiert – wenn sie sich zwar überstimmt, aber nicht unterdrückt fühlen muss. In einem Repräsentativorgan funktioniert das ganz gut: Man ist schließlich noch länger beisammen, und mein Gegner von heute kann mein Verbündeter von morgen sein. Wenn ich heute meine Niederlage für illegitim erkläre, dann kann ich morgen nicht mehr legitim gewinnen. Deshalb, und nur deshalb kann man dann auch die Auseinandersetzung über das Für und Wider in aller Härte und Offenheit führen.

Im breiten Volk ist das viel prekärer. Es gibt ohnehin schon viel weniger Gründe, warum ich eine Regelung für mich für verbindlich halten soll, nur weil irgendwelche Menschen dies wollen und dabei zufällig mehr sind als die, die das nicht wollen.  Bei einer Wahl zu einem Repräsentativorgan geht das noch so halbwegs: Wahlen wird zugeschrieben, dass alle Stimmen gleich sind, dass sie den Einfluss auf das politische Ergebnis fair auf die Stimmberechtigten verteilen usw.. Aber bei einem Plebiszit? Bei einer Kampagne, die von einem organisierten Interesse, von einer ganz bestimmten gesellschaftlichen Gruppe vorangetrieben wird, zur Förderung bestimmter Werte, die ich nicht teile, und mit viel Geld, das ich nicht habe?

Mit anderen Worten: Wenn ich schwul bin und meinen Partner nicht heiraten kann, weil ein Gesetz das verhindert, dann werde ich für eine Mehrheit streiten, damit das Gesetz sich ändert. Wenn ich aber nur deshalb nicht heiraten kann, weil 120.000 bigotte Saukerle ihre Unterschrift auf ein Papier geschrieben haben, dann beuge ich mitnichten demütig mein Haupt dem Votum der Mehrheit. Dann will ich wissen, wo die Typen wohnen.

Update: Nach der Verhandlung scheint es unwahrscheinlich, dass der SC den Klägern zu Hilfe eilt und ihnen zu Anonymität verhilft. Scalia scheint das ähnlich zu sehen wie ich oben (merkwürdiges Gefühl…): Plebiszite unterschreiben ist Gesetzgebung und “not for the faint-hearted”. Wer sich vor peinlichen Folgen fürchtet, soll keine unterschreiben.

Update: Mehr dazu hier, hier und hier.

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US-Tierporno-Urteil: Nur gucken, nicht anfassen

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on April 21st, 2010 by Max Steinbeis

Tierschutz ist schön und wichtig. Aber die Meinungsfreiheit ist wichtiger.

Der US Supreme Court hat in seinem gestrigen Urteil US vs. Stevens ein Bundesgesetz gekippt, das das Herstellen, den Vertrieb und den Besitz von Tierquäl-Videos verbietet und unter Strafe stellt. Argument: Free Speech.

Der Gesetzgeber dürfe zwar Tierquälerei verbieten. Aber die Abbildung von Tierquälerei nicht (jedenfalls nicht in solcher Breite).

Das Argument, der Schutz für freie Rede müsse mit den sozialen Kosten der jeweiligen Rede abgewogen werden, ließ Chief Justice Roberts, der das Urteil verfasst hat, nicht gelten: Man könne nicht einfach bestimmte Dinge, die jemand sagt, vom Schutz der Verfassung ausnehmen, weil sie besonders schädlich sind:

Our Constitution forecloses any attempt to revise that judgment simply on the basis that some speech is not worth it.

Und Kinderpornos?

Die heikle Implikation liegt auf der Hand: Was, wenn man sich an Stelle der Tiere… Kinder denkt?

In Ferber hatte der SC 1982 geurteilt, dass Kinderpornographie genau so ein Bereich sei, der aus dem Schutz der Redefreiheit hinausfällt. Argument: Der Markt für Kinderpornographie sei “intrinsically related” mit dem tatsächlichen Missbrauch von Kindern. Kinder werden missbraucht, um Kinderpornos anfertigen und verbreiten zu können. Damit sei die Abbildung und Verbreitung untrennbar mit einem Verbrechen verwoben und verknüpft, und auf dieser Basis könne man Kinderpornographie aus dem Schutzbereich der Redefreiheit ausschließen.

Roberts schließt nicht aus, dass es weitere solche Fälle gibt. Aber Tierquäl-Videos seien jedenfalls nicht einer davon. Mit der Abgrenzung hält er sich nicht lange auf, sondern sagt:

We need not foreclose the future recognition of such additional categories to reject the Government’s highly manipulable balancing test as a means of identifying them.

Mehr dazu hier, hier, hier und hier

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John Paul Stevens hört auf

Posted in Was die anderen machen on April 9th, 2010 by Max Steinbeis

Gemunkelt wurde es schon lange, auch an Andeutungen des alten Herrn selber hat es nicht gefehlt. Jetzt, so meldet SCOTUS Blog, ist es soweit: John Paul Stevens, der Dienstälteste und überhaupt Älteste unter den Richtern des US Supreme Court, hört auf. In wenigen Tagen feiert er seinen 90. Geburtstag.

Stevens gehört zu den Moderat-Liberalen unter den neun Supreme-Court-Richtern. Bei dem epochalen Urteil Citizens United, in dem die konservative Richtermehrheit die Schranken für die Wahlkampffinanzierung durch Konzerne kippte, verfasste er das flammende Minderheitsvotum.

Jetzt geht er in Rente und verschafft so Präsident Obama die Chance, nach Sonia Sotomayor einen weiteren Richter seines Geschmacks gegen die konservative Truppe Roberts/Scalia/Thomas/Alito in Stellung zu bringen.

Update: Bei Above the Law kann man eine Kopie des Rücktrittsschreibens von Justice Stevens an “My dear Mr. President” lesen.

Tuan Samahon weist bei Concurring Opionions auf den interessanten Fakt hin, dass Stevens’ Rücktritt schon mit Beginn der diesjährigen Sommerpause wirksam wird und nicht erst, wenn sein Nachfolger in Amt und Würden ist. Das bedeutet, dass für eine Übergangszeit die Konservativen noch deutlicher in der Mehrheit sind, wenn es nicht gelingt, bis dahin die Nachfolge klar zu machen.

Als Favoriten gelten laut WSJ Law Blog Obamas Solicitor General Elena Kagan und die Bundesrichter Merrick Garland und Diane Wood. Mehr dazu hier und hier.

Update: Lyle Dennison analysiert, warum Stevens’ Rücktritt den moderat-konservativen Swing-Vote-Richter Anthony Kennedy stärkt und warum das für die Liberalen nicht unbedingt eine gute Sache ist.

Update: In der FAZ Patrick Bahners bemerkenswert ausführlich und kenntnisreich zu Stevens’ Abgang und den Folgen. Schon komisch – wenn bei uns daheim ein Verfassungsrichter kommt, nimmt kaum einer davon Notiz, aber wenn bei den Amerikanern einer geht, dann schreibt die FAZ einen Riesenartikel… Na, ich find’s ja auch interessant.

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Morgen, Kinder, wird’s was geben

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 1st, 2010 by Max Steinbeis

Drei Dinge, um genau zu sein:

1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird.

2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird.

3. Al-Saadoon and Mufdhi vs. United Kingdom: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, ob die Briten zwei Gefangene im Irak an die irakischen Behörden ausliefern durften, wo ihnen Folter und Todesstrafe drohen. Da geht es nicht nur um die Frage, wie weit die Europäische Menschenrechtskonvention insoweit auch im Irak gilt, sondern auch um einen Normenkonflikt, der sich gewaschen hat: Was immer die EMRK sagt, völkerrechtlich sind die Briten verpflichtet, Iraker im Irak an die irakische Justiz zu überstellen, was sie auch zu dem Tabubruch bewogen hat, eine einstweilige Anordnung des EGMR offen zu missachten. Mehr dazu hier mit Links.

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US Supreme Court: Staatsstreich der Richter?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 27th, 2010 by Max Steinbeis

Das Citizens-United-Urteil des Supreme Court rockt mit unverminderter Heftigkeit die verfassungspolitische Diskussion in den USA.

Ein Aspekt an der Entscheidung, in der der Gerichtshof die Schranken für Wahlkampfunterstützung durch Unternehmen niederreißt, ist besonders beunruhigend: Die fünf konservativen Richter, die das Urteil stützen, setzen den Gerichtshof dem Verdacht aus, sich für den Machtgewinn und -erhalt der Republikaner instrumentalisieren zu lassen oder diesen sogar aktiv zu betreiben.

Und das ist keine Flüstermeinung, die hinter vorgehaltener Hand verbreitet wird, sondern steht ganz breit und outspoken in der Zeitung. Im Blog der New York Review of Books hat jetzt auch Ronald Dworkin, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker unserer Zeit, diesen Verdacht offen ausgesprochen.

Richter als Wahl-Entscheider

Kennedy, Roberts, Alito, Scalia und Thomas sind alle von republikanischen Präsidenten ins Amt gebracht worden; die letzteren vier sind erklärte Neokonservative. Dass es republikanischen Bewerbern mehr nützt, ungezügelt Geld von Unternehmen für ihre Wahl mobilisieren zu können, als demokratischen, dürfte auf der Hand liegen. Das gilt auch für die Justiz: In den USA werden (auf Staatsebene) auch Richter und Staatsanwälte demokratisch gewählt.

2000 hat der US Supreme Court mit der entsprechenden konservativen Richtermehrheit im Fall Bush vs Gore verhindert, dass die offenkundig fischige Stimmenauszählung in Florida unter Gouverneur Jeb Bush wiederholt wird, und so dessen Bruder George W. Bush zum mächtigsten Amt der Welt verholfen, das ihm nach demokratischen Regeln nicht zustand. Dies versetzt George W. Bush wiederum in die Lage, anstelle des Hardcore-Konservativen Rehnquist den Hardcore-Konservativen Roberts und an Stelle der Moderat-Konservativen Day O’Connor den Hardcore-Konservativen Alito zu setzen – also die konservative Bank zu stärken und auszubauen. Und diese wiederum räumt seiner Partei jetzt den Weg frei, die Deep Pockets der Banken und Konzerne in den Dienst ihrer Macht zu stellen – und umgekehrt.

Vielleicht ist das eine Riesengemeinheit, jemandem wie Kennedy solche niedrigen Beweggründe zu unterstellen. Aber dass das Gericht sich diesem Verdacht aussetzen würde, musste den Richtern bewusst sein. Insbesondere, wenn sie dabei so entschlossen über ihre sonst so leidenschaftlich hochgehaltenen Prinzipien wie stare decisis und judicial selfrestraint hinweglatschen…

Update: Das Thema auf Jon Stewarts Daily Show:

The Daily Show With Jon Stewart Mon – Thurs 11p / 10c
Supreme Corp
www.thedailyshow.com
Daily Show
Full Episodes
Political Humor Health Care Crisis

Update: Präsident Obama hat in seiner State-of-the-Union-Rede das Urteil mit ziemlich harten Worten kritisiert und den Kongress dazu aufgerufen, für eine gesetzliche Korrektur zu sorgen. Hier kann man die steinernen Mienen auf der Richterbank während dieser Redepassage sehen, und außerdem, dass Richter Alito währenddessen ein bisschen die Contenance verliert, zur großen Aufregung der Medien in den USA.

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