Morgen, Kinder, wird’s was geben

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 1st, 2010 by Max Steinbeis

Drei Dinge, um genau zu sein:

1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird.

2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird.

3. Al-Saadoon and Mufdhi vs. United Kingdom: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, ob die Briten zwei Gefangene im Irak an die irakischen Behörden ausliefern durften, wo ihnen Folter und Todesstrafe drohen. Da geht es nicht nur um die Frage, wie weit die Europäische Menschenrechtskonvention insoweit auch im Irak gilt, sondern auch um einen Normenkonflikt, der sich gewaschen hat: Was immer die EMRK sagt, völkerrechtlich sind die Briten verpflichtet, Iraker im Irak an die irakische Justiz zu überstellen, was sie auch zu dem Tabubruch bewogen hat, eine einstweilige Anordnung des EGMR offen zu missachten. Mehr dazu hier mit Links.

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US Supreme Court: Staatsstreich der Richter?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 27th, 2010 by Max Steinbeis

Das Citizens-United-Urteil des Supreme Court rockt mit unverminderter Heftigkeit die verfassungspolitische Diskussion in den USA.

Ein Aspekt an der Entscheidung, in der der Gerichtshof die Schranken für Wahlkampfunterstützung durch Unternehmen niederreißt, ist besonders beunruhigend: Die fünf konservativen Richter, die das Urteil stützen, setzen den Gerichtshof dem Verdacht aus, sich für den Machtgewinn und -erhalt der Republikaner instrumentalisieren zu lassen oder diesen sogar aktiv zu betreiben.

Und das ist keine Flüstermeinung, die hinter vorgehaltener Hand verbreitet wird, sondern steht ganz breit und outspoken in der Zeitung. Im Blog der New York Review of Books hat jetzt auch Ronald Dworkin, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker unserer Zeit, diesen Verdacht offen ausgesprochen.

Richter als Wahl-Entscheider

Kennedy, Roberts, Alito, Scalia und Thomas sind alle von republikanischen Präsidenten ins Amt gebracht worden; die letzteren vier sind erklärte Neokonservative. Dass es republikanischen Bewerbern mehr nützt, ungezügelt Geld von Unternehmen für ihre Wahl mobilisieren zu können, als demokratischen, dürfte auf der Hand liegen. Das gilt auch für die Justiz: In den USA werden (auf Staatsebene) auch Richter und Staatsanwälte demokratisch gewählt.

2000 hat der US Supreme Court mit der entsprechenden konservativen Richtermehrheit im Fall Bush vs Gore verhindert, dass die offenkundig fischige Stimmenauszählung in Florida unter Gouverneur Jeb Bush wiederholt wird, und so dessen Bruder George W. Bush zum mächtigsten Amt der Welt verholfen, das ihm nach demokratischen Regeln nicht zustand. Dies versetzt George W. Bush wiederum in die Lage, anstelle des Hardcore-Konservativen Rehnquist den Hardcore-Konservativen Roberts und an Stelle der Moderat-Konservativen Day O’Connor den Hardcore-Konservativen Alito zu setzen – also die konservative Bank zu stärken und auszubauen. Und diese wiederum räumt seiner Partei jetzt den Weg frei, die Deep Pockets der Banken und Konzerne in den Dienst ihrer Macht zu stellen – und umgekehrt.

Vielleicht ist das eine Riesengemeinheit, jemandem wie Kennedy solche niedrigen Beweggründe zu unterstellen. Aber dass das Gericht sich diesem Verdacht aussetzen würde, musste den Richtern bewusst sein. Insbesondere, wenn sie dabei so entschlossen über ihre sonst so leidenschaftlich hochgehaltenen Prinzipien wie stare decisis und judicial selfrestraint hinweglatschen…

Update: Das Thema auf Jon Stewarts Daily Show:

The Daily Show With Jon Stewart Mon – Thurs 11p / 10c
Supreme Corp
www.thedailyshow.com
Daily Show
Full Episodes
Political Humor Health Care Crisis

Update: Präsident Obama hat in seiner State-of-the-Union-Rede das Urteil mit ziemlich harten Worten kritisiert und den Kongress dazu aufgerufen, für eine gesetzliche Korrektur zu sorgen. Hier kann man die steinernen Mienen auf der Richterbank während dieser Redepassage sehen, und außerdem, dass Richter Alito währenddessen ein bisschen die Contenance verliert, zur großen Aufregung der Medien in den USA.

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USA: Supreme Court kippt Wahlkampfregulierung

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 21st, 2010 by Max Steinbeis

Das Jahr ist noch nicht alt, aber die heutige Entscheidung des US Supreme Court hat gute Chancen, die wichtigste Entscheidung des Gerichts in 2010 zu bleiben: In Citizens United vs FEC hat die konservative Richtermehrheit heute die Regulierung von Wahlkampf-Unterstützungskampagnen durch Unternehmen gekippt. Argument: Free Speech. Immerhin muss auch weiterhin offengelegt werden, woher das Geld kommt.

Schlechte Nachrichten für Grassroots-Visionäre also. Auch dieser Obama-Traum platzt wie eine Seifenblase in diesen trüben Tagen…

Siehe dazu auch hier, hier und hier.

Die US-Experten werden sich bestimmt dazu in den nächsten Stunden die Finger blutig bloggen. Die kennen sich besser aus, daher hier nur die Links auf SCOTUS, VC, Election Law, Balkinization und Concurring Opinion.

Update: hier ein interessantes Statement von Lawrence Lessig:

Und hier Richard Hasen auf Slate.com:

I’m sure this is a bad day for American democracy.

Update: Interessant zu lesen, was die Großkanzlei DLA Piper ihren Mandanten rät, wie sie am besten mit ihren neuen Mögllichkeiten politischer Einflussnahme umgehen sollten:

The Citizens United decision will likely boost efforts by shareholder groups and advocacy organizations such as the Center for Political Accountability to force corporations to adopt disclosure and oversight rules. Nearly half of the Standard & Poor’s top 100 companies in recent years have adopted new corporate governance standards with respect to political spending, and “shareholder rights” may become a rallying cry for those opposed to increased corporate political activity.

Ansonsten sind die Rechtsberater ziemlich unsentimental in ihrer Folgenabschätzung:

trade associations and interest groups are likely to become the most popular vehicles for corporate expenditures, particularly for companies reluctant to be very publicly associated with express political advocacy. This gain in influence will come at the expense of political parties and candidates. Parties, already barred from receiving corporate soft money, may become even less relevant as corporations and unions increase their spending. Finally, candidates, who face strict legal limits on the size of the contributions they can receive, may feel increasingly outgunned by corporations and others that face no such limits.

(Dank an Stefan Holzinger für den Tip)

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Irland: Verfassungsbigotterien

Posted in Europa, Was die anderen machen on January 11th, 2010 by Max Steinbeis

Mit Iren kann man viel Spaß haben. Aber seit 1. Januar hat der Spaß ein Ende, jedenfalls was den Allmächtigen betrifft. Seit Jahresbeginn ist in Irland ein Gesetz in Kraft, das Gotteslästerung mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro bedroht.

Das Abgefahrene daran ist: Niemand will dieses Gesetz. Selbst der irische Justizminister Dermot Ahern, der es entworfen und durchgesetzt hat, beteuert, dass er den Straftatbestand am liebsten abschaffen würde.

Das Kreuz Problem ist die irische Verfassung. Die gewährt, wie jede vernünftige Verfassung, Meinungsfreiheit, allerdings mit folgendem kleinen Zusatz:

The publication or utterance of blasphemous, seditious, or indecent matter is an offence which shall be punishable in accordance with law.

Das hatte viele Jahre keinen groß interessiert. Mitte der 90er Jahre aber hatte ein frommer Zimmermann aus Dublin namens John Corway sich furchtbar über einen (ziemlich lahmen) kirchen-spöttischen Cartoon in einer Zeitung aufgeregt und bis zum  Supreme Court geklagt. Vergebens: Die obersten Richter stellten 1999 fest, dass das irische Recht überhaupt nicht festlege, was in diesen modernen Zeiten als Blasphemie zu gelten habe und was nicht.

Das implizierte aber, dass der irische Gesetzgeber dem Verfassungsauftrag, Blasphemie zur Straftat zu machen, nicht nachgekommen war. Die naheliegende Lösung wäre gewesen, diesen Auftrag einfach aus der Verfassung zu streichen. Das geht aber nicht so einfach, und zwar aus einem Grund, den wir noch aus den Lissabonvertrags-Zeiten kennen: Die irische Verfassung kann nur per Referendum geändert werden.

Normalerweise sind Verfassungen dazu da, die Leute vor dem strafenden Staat zu schützen. Dass sie den Staat zum Strafen zwingt, obwohl dieser überhaupt nicht möchte und es auch gar keinen vernünftigen Grund dafür gibt, scheint mir ziemlich einzigartig (von der Schutzpflicht-Konstellation des Abtreibungsurteils, die ganz anders gelagert ist, jetzt mal abgesehen).

Die irische Verfassung hat noch andere Bigotterien aufzuweisen. Die Präambel ist schon ein echter Kracher:

In the Name of the Most Holy Trinity, from Whom is all authority and to Whom, as our final end, all actions both of men and States must be referred,We, the people of Éire, Humbly acknowledging all our obligations to our Divine Lord, Jesus Christ, Who sustained our fathers through centuries of trial, (…) Do hereby adopt, enact, and give to ourselves this Constitution

Der irische Präsident muss nach Art. XII 8 seinen Amtseid von Verfassung wegen “in the presence of Almighty God” schwören, was jeden Atheisten von diesem Amt ausschließt. Das gleiche gilt für Richter (Art. XXXIV 5).

Aber die Iren verlieren ihren Humor nicht so leicht. Eine Gruppe irischer Atheisten hat jetzt auf einer Website 25 angeblich blasphemische Zitate gepostet, zwei davon von Jesus, eines von Mohammed, nach dem Motto: Verklagt uns doch.

In der Tat: Es gibt ja glücklicherweise noch den EGMR in Straßburg. Der hat ja erst vor kurzem in punkto Kruzifix Mannesmut vor Pfaffenthronen bewiesen.

Update: In den USA schüttelt selbst die religiöse Rechte (evangelikal und antikatholisch) über das irische Gesetz den Kopf.

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Wenn Staatsanwälte Beweise fälschen

Posted in Was die anderen machen on January 5th, 2010 by Max Steinbeis

Heute ist wieder einer dieser supergruseligen US-Fälle entschieden bzw. eben gerade nicht entschieden worden, bei denen man sich nur schaudernd abwenden kann – und hoffen, dass dergleichen bei uns nie passiert: Terry Harrington und Curtis McGhee, zwei schwarze Teenager, waren 26 Jahre hinter Gittern gesessen wegen eines Mordes, den sie nicht begangen hatten und der ihnen von Strafermittlern, die dringend eine Verurteilung brauchten, mit falschen Zeugen angehängt worden war. Als das herauskam, wollten sie Schadensersatz von den schuldigen Staatsanwälten haben.

Polizisten, die Beweise fälschen, können unter Umständen dafür zivilrechtlich haftbar gemacht werden – Staatsanwälte bislang nicht. Das ist weniger bizarr als es den Anschein hat: Wenn die Ermittler beispielsweise in einem Wirtschaftsstrafrechtsverfahren befürchten müssten, mit Schadensersatzklagen überzogen zu werden – ob zu Recht oder zu Unrecht -, dann kann das nicht im Interesse der Gerechtigkeit sein.

Wie der Supreme Court entschieden hätte, wäre bestimmt spannend geworden. Doch zu einem Urteil wird es nicht kommen. Die beiden Kläger haben für 12 Millionen Dollar einem Vergleich zugestimmt; damit ist das Verfahren erledigt.

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Wisdom of the Crowd vs. Wisdom of the Staatsrechtsprofessor

Posted in Aus der Wissenschaft, Was die anderen machen on December 27th, 2009 by Max Steinbeis

Eigentlich herrscht ja noch Blogpause, aber dies ist einfach zu lustig und clever, um nicht noch im alten Jahr beblogt zu werden: FantasySCOTUS – eine Art Wettspiel über den Ausgang von Supreme-Court-Verfahren.

Die Idee hinter dem Projekt des jungen Rechtswissenschaftlers Josh Blackman ist diese: Ein einzelner Experte, und sei er noch so klug und erfahren und scharfsinnig, wird mit seiner Prognose, wie der Supreme Court entscheiden wird und mit welcher Mehrheit, ziemlich wahrscheinlich daneben liegen. Aber der Durchschnitt von, sagen wir, 1000 Experten oder auch Nicht-Experten hat eine ziemlich gute Chance, das Richtige zu treffen. Solche so genannten Prediction Markets sind dank Cass Sunstein und anderen seit ein paar Jahren extrem populär geworden. Wenn man Wahlumfragen und Wertgutachten durch massenhafte Wetten substituieren kann, warum nicht auch Prognosen über den Ausgang von Gerichtsverfahren?

Mehr dazu hier.

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US-Verfassungsgeschichte zum an die Wand hängen

Posted in Was die anderen machen on December 19th, 2009 by Max Steinbeis

Hier etwas, was zwei Interessengebiete von mir auf das Schönste verbindet: Verfassungsrecht und Visualisierung.

Eine tolle Visualisierung der Verfassungsgeschichte der USA: Toll vor allem, wie die Kräfteverhältnisse im SC visualisiert sind – wie eine Straße, die mal in die eine Richtung kurvt, mal in die andere. Gleichzeitig intuitiv und informativ. Hut ab!

Update: Mehr dazu samt Interview mit dem Autor Nathaniel Perlman hier.

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UK Supreme Court: Wer ist Jude und wer nicht?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on December 17th, 2009 by Max Steinbeis

Der britische Supreme Court hat gestern ein Urteil gefällt, das es in sich hat: Mit fünf zu vier Stimmen haben die Richter ein Urteil bestätigt, wonach die Londoner “Jewish Free School” mit ihren Auswahlkriterien gegen das Verbot rassischer Diskriminierung verstößt. Denn nach diesen Kriterien ist nur der ein Jude, dessen Mutter Jüdin ist oder nach orthodoxem Ritus zum Judentum konvertiert ist. Geklagt hatte ein Junge, der den jüdischen Glauben praktiziert, dessen Vater unumstritten Jude ist und dessen Mutter, ursprünglich eine katholische Italienerin, zum Judentum konvertiert war – allerdings in nicht-orthodoxer Weise. Die Schule hatte daraufhin den Jungen als Nicht-Juden qualifiziert und abgelehnt.

Die matrilineare Abstammung ist seit den Zeiten Mose das ausschlaggebende Kriterium, wer zum Judentum gehört und wer nicht. In Israel werden nach diesem Kriterium alle möglichen vermeintlich zivilen Angelegenheiten entschieden, unter anderem der Zugang zur Staatsbürgerschaft. Auch die Konversion ist nach orthodoxer Lehre nicht ein bloßes Glaubensbekenntnis, sondern ein Wechsel der ethnischen Identität, vergleichbar mit der Naturalisierung in einem anderen Land.

Die Frage, die der Supreme Court beantworten musste, war diese: Ist das Kriterium der matrilinearen Abstammung eine religiöse Diskriminierung oder eine rassische? Für die Richtermehrheit letzteres, eben weil es auf die Abstammung abstellt und nicht auf den Glauben. Dieses Abstellen auf die Abstammung mag seinerseits religiös motiviert sein und nicht rassistisch. Aber das Motiv ist egal, wenn eine Diskriminierung erst einmal vorliegt.

Dank an Matthias Kötter, der mich auf die Entscheidung aufmerksam gemacht hat. Matthias meint, dass das BVerfG im entsprechenden Fall bei einer religiösen Schule (Tendenzbetrieb) wohl zugunsten des Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft geurteilt hätte. Mag sein, aber kann man den ethnischen Aspekt auf diese Weise so einfach abschütteln? Weiß nicht so…

Mehr zu Urteil und Hintergründen hier.

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Lässt der US Supreme Court Softwarepatenten die Luft ab?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on November 9th, 2009 by Max Steinbeis

Noch ein extrem spannender Fall, der heute vor dem US Supreme Court verhandelt wurde: Darf man sich jeden Blödsinn patentieren lassen oder hört der Spaß irgendwo auf?

Es geht um Patente auf Geschäftsmethoden, nah verwandt den auch hierzulande so heiß umstrittenen Softwarepatenten. Die sind seit 1998 in den USA in breitem Umfang möglich: Man muss also nichts mehr erfunden haben, im Daniel-Düsentrieb-Sinne, um einen staatlich garantierten Schutz vor Copycats oder auch einfach nur ganz normaler Konkurrenz zu erhalten. Eine clevere Idee reicht vollauf. Über diese Entwicklung und die ersten Versuche, sie auch in der EU nachzuvollziehen, hab ich schon vor sechs, sieben Jahren beim Handelsblatt geschrieben, ebenso wie über die Problematik, Ideen monopolisieren zu können.

Der heute verhandelte Fall Bilski et.al. vs. Kappos betrifft eine Idee zweier Geschäftsleute, wie man sich mit Hilfe komplexer mathematischer Formeln besser gegen das Risiko schwankender Rohstoffpreise absichern kann. Dafür bekamen sie selbst im laxen US-Patentwesen kein Patent. Aber sie klagten. Und jetzt hat der Supreme Court Gelegenheit, die Monopolisierbarkeit bloßer Geschäftsideen neu zu bewerten.

SCOTUS Blog sieht nach bisherigem Verlauf der Verhandlung keinerlei Sympathie unter den Justices, in diesem speziellen Fall den Patentschutz zu gewähren. Richter Antonin Scalia habe sogar laut drüber nachgedacht, wie es mit der Patentierbarkeit von Dale Carnegies Dauer-Bestseller “How to Win Friends and Influence People” von 1936 bestellt sei. Sonia Sotomayor habe gefragt, ob man auch Speed-Dating patentieren könne. Stephen Breyer habe gefragt, was mit einer Methode wäre, Kartellrecht zu lehren, bei der die Studenten nicht einschlafen. John Roberts habe sich erkundigt, ob man auch den Ratschlag “billig kaufen, teuer verkaufen” patentieren könne. Es scheint eine lustige Stimmung geherrscht zu haben.

Die SCOTUS-Watcher fürchten allerdings, dass gerade weil die Richter so klar der Meinung seien, das Ding sei nicht patentierbar, ein klärendes Grundsatzurteil ausbleiben könnte. Wozu grundsätzlich werden, wenn das geltende Patentrecht im vorliegenden Fall ausreicht?

Zum Hintergrund mehr dazu hier, hier und hier, mit weiteren Links.

Update: Gerald Magliocca auf Concurring Opinions notiert:

I don’t think that the Court will take down software patents in this case, but I think the odds went from about 5% to about 20%.

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USA: Lebenslang für Jugendliche – Ende einer barbarischen Strafrechtspraxis?

Posted in Was die anderen machen on November 9th, 2009 by Max Steinbeis

Die USA sind das einzige Land der Erde, dessen Justizsystem lebenslange Haftstrafen für Jugendliche ohne Aussicht auf Bewährung zulässt. Das könnte sich jetzt ändern – zumindest wenn es nämlich um Nicht-Tötungsdelikte geht.

Der US Supreme Court hat heute über die Frage verhandelt, ob diese Bestrafung “cruel and unusual” ist, was nach dem Eigth Amendment der US-Verfassung verboten wäre. Es geht um zwei Fälle, beide aus Florida, beide keine Kleinigkeiten, zugegebenermaßen: Joe Sullivan hatte mit 13 eine ältere Dame vergewaltigt. Terrance Graham hatte mit 16 einen Raubüberfall begangen und mit 17 gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Immerhin: kein Mord, kein Totschlag. Beide wurden dazu verurteilt, den gesamten langen Rest ihres Lebens hinter Gittern zu verbringen.

Nach einer Studie der Florida State University gibt es 107 Jugendliche, die wegen Nicht-Tötungsdelikten verurteilt wurde, im Gefängnis zu sterben. Dazu kommen etwa 2000 jugendliche Mörder und Totschläger. 9 waren zur Tatzeit 13, 74 waren 14 Jahre alt.

Vor vier Jahren hatte der Supreme Court in Roper vs. Simmons mit 5 zu 4 Stimmen die Todesstrafe für Jugendliche für verfassungswidrig erklärt.

Die Courtwatcher vom SCOTUS Blog mutmaßen in einer ersten Analyse, dass Chief Justice John Roberts mit Aussicht auf Erfolg die Sache in Richtung einer abgemilderten Intervention des Gerichts zu lenken: Keine glatte Verfassungswidrigkeit dieser Strafe für Jugendliche, aber immerhin die Ansage, dass die Richter das jugendliche Alter des Täters bei der Straffestlegung in Betracht ziehen und die Länge der Strafe mit dem Alter und der Schwere der Tat ins Verhältnis setzen muss.

Update: Roger Alford auf Opinio Juris beobachtet, dass die Richter die Tatsache, dass die USA in dieser Frage international so völlig ohne Vergleich dastehen, in der Verhandlung überhaupt nicht interessiert hat. Seit Roper vs. Simmons 2005 habe der SC kaum noch einen verfassungsvergleichenden Pieps von sich gegeben, schreibt er und mutmaßt deprimiert:

the constitutional comparativism revolution may be fading…

Zitat aus Roper vs. Simmons:

The United States is the only country in the world that continues to give official sanction to the juvenile penalty. It does not lessen fidelity to the Constitution or pride in its origins to acknowledge that the express affirmation of certain fundamental rights by other nations and peoples underscores the centrality of those same rights within our own heritage of freedom.

Indeed it doesn’t.

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