Nähert sich das Ende des Mehrheitswahlrechts?

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on May 7th, 2010 by Max Steinbeis

Die Briten haben gewählt. Aber was?

Das britische Wahlsystem hat sein großes und einziges Versprechen, nämlich das es klare Mehrheiten generiert, nicht einlösen können. Damit ist ihm seine Legitimationsgrundlage entzogen. Damit gibt es kein einziges Argument mehr, das man für dieses Wahlsystem noch ins Feld führen könnte.

Ist das Mehrheitswahlrecht damit erledigt? Nicht sicher. Aber möglich. Immerhin.

Das relative Mehrheitswahlrecht der Briten teilt das Land in Wahlkreise ein, und in jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat ein Mandat, der am meisten Stimmen bekommt. Das ist einfach und hat lange gut funktioniert, aber die Schwäche dieses Systems liegt auf der Hand: Viele Parteien treten an, aber nur eine gewinnt das Mandat, selbst wenn nur ein Drittel oder ein Viertel der Wähler ihr die Stimme gegeben hat. Dieses Wahlsystem händigt die ganze Macht einer Partei aus, die nur ein Bruchteil und oftmals nur die Minderheit der Wähler repräsentiert.

Dafür, so der bislang tragende Einwand, bringt es zuverlässig handlungsfähige Regierungen hervor: Es verhindert, dass sich die pluralistische Zersplittertheit der Bevölkerung in das politische Entscheidungsgremium, das Parlament, durchschlägt. Was das Land tut, wird nicht durch faule Kompromisse und intransparente Kuhhändel, sondern durch Abstimmung entschieden, öffentlich und glasklar. Die Regierung kann handeln, ist allein verantwortlich dafür und legitimiert sich entweder durch ihren Erfolg oder sie wird eben abgewählt.

Fiktion und Vertrauen

Das ist nicht mehr so. Keine Partei hat eine absolute Mehrheit der Sitze im Parlament. Die Fiktion, die Unterhauswahl generiere einen ungeteilten Regierungsauftrag für eine bestimmte Partei, hat sich gestern selbst widerlegt.

Dass das Wahlrecht den “Volkswillen” misst, ist so oder so eine Fiktion, und die funktioniert nur, wenn sie geglaubt wird. Das war im Fall der Briten auch vorher schon immer weniger der Fall. Dass Tony Blair, den nur eine Minderheit der Briten gewählt hat, mit seiner ungeteilten Macht das Land in den Irakkrieg schicken konnte, hat diesem Vertrauen bereits hart zugesetzt. Die Spendenskandale haben das Vertrauen, dass die Abgeordneten das britische Volk vertreten und nicht ihre eigenen Interessen oder die ihrer Geldgeber, zutiefst erschüttert.

Die Tories sind zwar nah genug dran an der absoluten Mehrheit, um es mit einer Minderheitsregierung versuchen können. Das könnte dem Mehrheitswahlrecht zu einem Aufschub verhelfen. Cameron wird Premierminister und hat es dann in der Hand, die nächsten Wahlen zu einem Zeitpunkt seiner Wahl auszurufen und so dafür zu sorgen, dass dann eine schöne, vernünftige absolute Mehrheit hergeht. Dann wäre alles wieder in Ordnung, alles wieder wie früher. Dann wäre das Mehrheitswahlrecht gerettet und alles geht weiter wie gewohnt.

So lief es 1974, als es zum letzten Mal ein “hung parliament” ohne absolute Mehrheit gab: Damals hat die Labour-Minderheitsregierung unter Harold Wilson nach einem halben Jahr Neuwahlen ausgerufen. Das halbe Jahr hatte er im Wesentlichen damit zugebracht, mit den Liberalen über eine Koalition zu verhandeln. Die Liberalen forderten eine Wahlrechtsreform, Wilson sperrte sich und konnte dann zu einem für Labour günstigen Moment das Parlament auflösen. Damals hat das funktioniert.

Gut möglich, dass Cameron der gleiche Stunt gelingt. Wenn es ihm gelingt, den Liberalen die Schuld dazu zu geben, mit ihrer Forderung nach einer Wahlrechtsreform die Regierungsbildung zu verzögern in diesen Zeiten der Krise, dann könnte das dazu führen, dass die Leute die Vorzüge des Mehrheitswahlrechts wieder zu schätzen lernen. Dann könnten sie zumindest vorläufig wieder Vertrauen in ihr Wahlsystem fassen.

Aufschub, aber keine Rettung

Dagegen spricht, dass es Cameron nicht leicht fallen wird, die Zustimmungsraten der Tories in absehbarer Zeit über die Absolute-Mehrheits-Schwelle zu wuchten, auch wenn er die Macht des Premierministers dazu nutzen kann. Die Regierung wird kein Geld haben, um sich Zustimmung zu kaufen; damit wird der Trend, dass die Zustimmung im Lauf der Wahlperiode eher sinkt als steigt, sich stärker durchsetzen. Zumal die Zeit ohnehin eher gegen ihn spielt: Je länger sich das “hung parliament” hinzieht, desto öfter wird es vorkommen, dass Cameron für die Mehrheit im Parlament Partner außerhalb seiner Partei braucht. Und um so mehr Anschauungsmaterial werden die Briten haben, dass Demokratie auch ohne absolute Mehrheit funktioniert – und womöglich sogar besser.

Dazu kommen die skandalösen Begleitumstände der gestrigen Wahl: In einigen Wahllokalen gab es offenbar Pannen, die das Maß des in modernen Demokratien Üblichen weit, weit übersteigen. Dass die Polizei hunderte erboster Wähler auseinandertreiben musste, die wegen fehlender Wahlzettel oder zu langer Schlangen vor dem Wahllokalen an der Abgabe ihrer Stimme gehindert wurden – das wird das Vertrauen in das Wahlsystem in jedem Fall weiter massiv beschädigen (auch wenn das Wahlsystem als solches da ausnahmsweise einmal gar nichts oder wenig dafür kann; höchstens, dass Alleinregierungen bei der Organisation der Wahl vielleicht eher zu Schlampereien und Überheblichkeiten neigen oder so etwas).

Unterm Strich halte ich es für wahrscheinlich, dass wenn nicht bei dieser, so doch bei der nächsten Wahl das Totenglöckchen für das Mehrheitswahlrecht klingeln wird.

Update: Charlemagne‘s gloomy outlook – lesenswert, wenngleich deprimierend.

Update: Nach einer neuen Umfrage ist auch in Amerika die Unterstützung für das Zweiparteiensystem auf dem Rückmarsch: Mit 31 Prozent sind mehr als je zuvor für ein Dreiparteiensystem. Das ist doch alles kein Zufall.

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Wir verschenken unsere Stimme an die armen Negerlein

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 14th, 2010 by Max Steinbeis

Auf dieses Projekt aus Großbritannien hat mich ein Leser meines letzten Texts aufmerksam gemacht: Giveyourvote.org

Die Idee ist im Kern diese: Wir treten unsere Wählerstimme an all die armen Leute in der Dritten Welt ab, die unter den Taten unserer Regierungen zu leiden haben, aber bei deren Wahl nicht mitstimmen dürfen. Dürfen sie künftig doch: weil wir ihnen einfach unsere Stimme leihen.

Who decides how we address climate change? Who decides how we combat global poverty? Who decides when war is legal? Who decides when migration is a crime? In today’s world where democracy stops at the border, the people who make these decisions are not accountable to the people they affect.Give Your Vote is empowering people in the UK and abroad to directly challenge this lack of accountability, here and now, by sharing one of their most valuable political rights  – the right to vote.

Das ist ja ganz süß. Und an der Beobachtung, dass Wahlen international mächtige Regierungen hervorbringen, aber diese nur national legitimieren, ist sicherlich was dran.

Aber diese sicher lieb gemeinte Idee ist derart offensichtlich ungeeignet, das Problem auch nur ansatzweise zu lösen, dass es mir schwerfällt, nicht sarkastisch zu werden.

Selbst wenn man mal unterstellt, es gelänge, tatsächlich einen nennenswerten Teil der britischen Wählerschaft zum Verleihen ihrer Stimme zu mobilisieren: Wer soll die Stimme dann bekommen? Wer entscheidet denn darüber, und mit welcher Legitimation?

Wenn ich jetzt, Max Steinbeis aus Deutschland, den Finger hebe und sage, ich hätte bitte gern eine Leihstimme, um die Euroskeptiker von der Regierung fernhalten zu helfen – mit welchem Argument will man mir dieses Ansinnen versagen? Dass die Stimmen nur für die armen Negerlein in Afrika gedacht sind, vielleicht?

Das ganze riecht nach Links-Paternalismus und ist ein weiteres Exemplar einer lieben, törichten Wohlfühl-Kampagne à la Unterwäschen-Farbe-Status-Update-against-Breast-Cancer-on-Facebook. This is exactly what gives liberal activism a bad name.

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Warum ich gegen die Wahlpflicht bin

Posted in Meine Werke, Verfassungspolitik on March 12th, 2010 by Max Steinbeis

crossgepostet auf The European

Da dürfen die Leute endlich wählen, und dann gehen sie nicht hin. Sie gehen im Sommer lieber baden und legen sich im Winter lieber vor den Kamin, die faulen Säcke. Sie schimpfen über „die da oben“ und verachten die schmutzige Politik, aber selbst sind sie nicht einmal in der Lage, ein lappiges Kreuzchen auf den Wahlzettel zu malen. Das geht doch nicht. Wo kommen wir denn da hin. Wenn sie nicht freiwillig wählen gehen, dann muss man sie eben zwingen.

Das Gerede von der Wahl als „staatsbürgerlicher Pflicht“ hat etwas eigentümlich Freudloses, Zopfiges und Gouvernantenhaftes. Als sei Politik eine Härte, eine Last, die man gemeinsam tragen muss, ohne dass sich einer drückt. So etwas wie Wehrdienst oder Steuern zahlen. Daraus spricht die deutsche Lust, den Nebenmann zu belehren, zu schleifen und zu schurigeln, um einer Gemeinschaft willen, die sich nicht von selbst versteht und deshalb allerhand Zusammenhalt stiftender Exerzitien bedarf.

Nicht nur nutzlos, sondern schädlich

Ich halte die Wahlpflicht aber nicht nur für einen unsympathischen Gedanken, sondern auch für einen ausgemachten Blödsinn, und zwar aus zwei Gründen: Erstens bringt’s nichts. Zweitens schadet es noch.

Natürlich ist es nicht schön, dass in Deutschland so viele Leute so griesgrämig über Politik und Demokratie denken und reden. In einer Demokratie gibt es keinen Lieben Gott und keinen väterlichen Monarchen, der auf uns aufpasst und dafür sorgt, dass uns nichts Übles widerfährt. Das müssen wir schon selber tun. Wer über die Politiker schimpft, der meint in Wahrheit nicht selten die Zumutung, sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern zu müssen. Was im Übrigen nichts Neues ist: Über diese krypto-obrigkeitsstaatliche Befindlichkeit sorgen wir seit 40 Jahren. Schon 1966 prägte der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel den Begriff „Parlamentsverdrossenheit“. Er hat uns seither nicht verlassen.

Zurück zur Wahlpflicht: Was würde passieren, wenn man sie einführte? Würde dadurch auch nur ein einziger Politikverdrossener politikvergnügt? Wohl kaum. Im Gegenteil: Damit würde quasi amtlich, was die Politikverdrossenen ohnehin schon insgeheim argwöhnen – dass die demokratische Verantwortung der Bürger für ihr eigenes politisches Schicksal eine Last ist, die man allenfalls widerstrebend auf sich nimmt. Ein Anspruch, den der Staat an das Volk stellt und notfalls mit aller Autorität der Obrigkeit durchsetzt.

Spirale der sich selbst reproduzierenden Unzufriedenheit

Nun kann man einwenden, dass mit der Wahlpflicht immerhin die Demokratie wieder repräsentativer würde: Wenn jeder wählen muss, dann ist auch jeder im Parlament vertreten. Dann würde der Bundestag wieder zu einem Spiegelbild der Gesellschaft, in dem sich alle Interessen proportional zur ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Stärke wiederfinden und politisch wirksam werden.

Schön wär’s. Die meisten Nichtwähler haben sich aber bei ihrer Wahlenthaltung etwas gedacht, vielleicht etwas Ungehöriges, vielleicht sogar etwas Undemokratisches, aber jedenfalls ist sie ihnen nicht nur einfach so passiert. Die Wahlen würden, wenn es eine Pflicht zur Teilnahme gäbe, noch stärker den Charakter von „Protest“- und „Denkzettel“-Wahlen annehmen: Man bringt damit nicht zum Ausruck, dass man für etwas ist und diesem Etwas politisch Geltung verschaffen will, sondern dass man gegen etwas ist, auf mehr oder weniger fundamentaler Ebene. Eine solche Wahl ist Gestaltungsauftrag, sondern ein Obstruktionsauftrag. Sie macht Politik schwerer und schmälert ihre Erfolgschancen und nährt damit die Politikverdrossenheit weiter; eine Spirale der sich selbst reproduzierenden Unzufriedenheit würde entstehen.

Und das soll die Demokratie stärken? Na, vielen Dank.

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USA: Supreme Court kippt Wahlkampfregulierung

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 21st, 2010 by Max Steinbeis

Das Jahr ist noch nicht alt, aber die heutige Entscheidung des US Supreme Court hat gute Chancen, die wichtigste Entscheidung des Gerichts in 2010 zu bleiben: In Citizens United vs FEC hat die konservative Richtermehrheit heute die Regulierung von Wahlkampf-Unterstützungskampagnen durch Unternehmen gekippt. Argument: Free Speech. Immerhin muss auch weiterhin offengelegt werden, woher das Geld kommt.

Schlechte Nachrichten für Grassroots-Visionäre also. Auch dieser Obama-Traum platzt wie eine Seifenblase in diesen trüben Tagen…

Siehe dazu auch hier, hier und hier.

Die US-Experten werden sich bestimmt dazu in den nächsten Stunden die Finger blutig bloggen. Die kennen sich besser aus, daher hier nur die Links auf SCOTUS, VC, Election Law, Balkinization und Concurring Opinion.

Update: hier ein interessantes Statement von Lawrence Lessig:

Und hier Richard Hasen auf Slate.com:

I’m sure this is a bad day for American democracy.

Update: Interessant zu lesen, was die Großkanzlei DLA Piper ihren Mandanten rät, wie sie am besten mit ihren neuen Mögllichkeiten politischer Einflussnahme umgehen sollten:

The Citizens United decision will likely boost efforts by shareholder groups and advocacy organizations such as the Center for Political Accountability to force corporations to adopt disclosure and oversight rules. Nearly half of the Standard & Poor’s top 100 companies in recent years have adopted new corporate governance standards with respect to political spending, and “shareholder rights” may become a rallying cry for those opposed to increased corporate political activity.

Ansonsten sind die Rechtsberater ziemlich unsentimental in ihrer Folgenabschätzung:

trade associations and interest groups are likely to become the most popular vehicles for corporate expenditures, particularly for companies reluctant to be very publicly associated with express political advocacy. This gain in influence will come at the expense of political parties and candidates. Parties, already barred from receiving corporate soft money, may become even less relevant as corporations and unions increase their spending. Finally, candidates, who face strict legal limits on the size of the contributions they can receive, may feel increasingly outgunned by corporations and others that face no such limits.

(Dank an Stefan Holzinger für den Tip)

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Regierungsopposition und Oppositionsregierung

Posted in Aus der Wissenschaft on January 13th, 2010 by Max Steinbeis

Die Regierung hat die Macht, die Opposition nicht. Gerade weil und insoweit die Opposition die Macht nicht hat, kann sie sich als Alternative präsentieren und eines Tages die Macht übernehmen und die Regierung machtlos machen. So funktioniert Demokratie: So ist sie vor Zeiten in England entstanden, so lernen wir es schon im Sozialkundeunterricht, und anders können wir sie uns gar nicht mehr vorstellen.

Was merkwürdig ist. Denn bei uns ist das überhaupt nicht so. Bei uns hat die Opposition immer einen Teil der Macht. Seit Jahrzehnten sind wir gewohnt, dass im Bundesrat die Union die Mehrheit bekommt, wenn im Bundestag die SPD an der Regierung ist, und umgekehrt. Dass die Volksparteien erodieren, hat daran nichts geändert, im Gegenteil: Damit kommen auch die kleinen Parteien immer mehr in die Situation, im Bundesrat für die Mehrheitsbildung gebraucht zu werden. Dazu kommt ein weiterer Effekt des Fünf-(Sechs)-Parteiensystems: Der Gegner von heute ist stets der Koalitionspartner von morgen.

Und umgekehrt hat immer die Regierung einen Teil der Nicht-Macht. Die CSU opponiert seit den Tagen von Franz-Josef Strauß aus der Regierungsposition heraus, das ist ganz normal geworden. Die SPD-Linke ebenfalls. Von einer klaren, harten Differenzierung zwischen Macht und Nicht-Macht, von einem binären Code Regierung/Opposition kann jedenfalls in der seit Jahrzehnten geübten Praxis keine Rede sein.

An unserem Vorurteil, dass diese Differenzierung konstituierend ist für eine funktionierende Demokratie, hat dies eigentümlich wenig zu ändern vermocht. Allenfalls gab es Ansätze, diese Praxis zu problematisieren, als Politikverflechtung und Herrschaft der Vetospieler. Und es gab Versuche, diese Praxis zu verändern: Als Merkel und Stoiber 2003 merkten, dass sie über ihre Mitsprache im Vermittlungsausschuss sich mithaftbar machten für die rot-grünen Reformgesetze, leuchtete ihnen der Gedanke einer Föderalismusreform plötzlich ungeheuer ein. Da wurde aber bekanntlich nicht viel draus.

Man kann die Konstellation der Regierungsopposition/Oppositionsregierung aber auch ganz anders bewerten. Im Yale Law Journal ist jetzt ein Aufsatz von David Fontana von der George Washington University erschienen, der den Spieß umdreht: “Government in opposition” sei ein hoch modernes Element der Gewaltenteilung, das auch einer scheinbar so binären Regierungs-Oppositions-Demokratie wie den USA gut zu Gesicht stünde.

Der Regierung die ganze Macht zu geben und der Opposition überhaupt keine, ist eine prekäre Sache: Was würde sie dann daran hindern, eine Diktatur der Mehrheit zu errichten und die Minderheit zu unterdrücken? Nur noch die mehr oder weniger reale Möglichkeit, die Macht eines Tages wieder zu verlieren und es dann heimgezahlt zu bekommen. Wer die Macht hat, der hat aber stets auch Möglichkeiten genug, die Mehrheit bei Laune zu halten und so seine Macht abzusichern (Putin, Berlusconi).

Nur in sehr homogenen Gesellschaften ist das Mehrheits-Paradigma wirklich ein demokratietheoretischer Trumpf. Die gibt es aber fast nirgends mehr. Die Konsequenz: Die Minderheit zwingt die Mehrheit, zu verhandeln. Oder mit anderen Worten: Government in Opposition.

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OSCE: Deutsches Wahlrecht ist revisionsbedürftig

Posted in Verfassungspolitik on December 13th, 2009 by Max Steinbeis

Das Wahlverfahren bei der Bundestagswahl 2009 war nicht über alle Zweifel erhaben. Zu diesem Schluss kommt der soeben veröffentlichte OSCE-Bericht (Link von Wahlrecht.de über Twitter) zur Bundestagswahl. Einige Aspekte des Wahlrechts könnten eine Reform gebrauchen, finden die OSCE-Wahlwatcher:

It is of concern that the legislation does not provide for a judicial review of decisions made by the election administration before election day, thus diminishing access of citizens to timely and effective remedy as prescribed by OSCE commitments and other international legal instruments.

Das bezieht sich auf den Ausschluss von Gabriele Paulis Freie Union und Martin Sonneborns PARTEI. Ferner missfällt den OSCE-Experten, dass der Wahlprüfungsausschuss aus Abgeordneten des neu gewählten Bundestags besteht und somit über seine eigene Wahl entscheidet:

This raises an issue of potential conflict of interests, which could have an impact on the impartiality of and confidence in the body and its decisions.

Der OSCE-Bericht schlägt vor, zu überdenken, ob weiterhin für Wahlprüfungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht 100 Unterschriften nötig sein sollen. Warum man die Unterstützung anderer brauchen soll, um sich gegen individuelle Verletzung der Wahlrechtsgleichheit gerichtlich zur Wehr zu setzen, will den Berichterstattern nicht einleuchten.

Für einen ziemlichen Skandal halten sie, dass man in Deutschland gegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl keinen Rechtsschutz außer dem Wahlprüfungsverfahren hat. Wenn man daran gehindert wird, von seinem passiven oder aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, muss man erst warten, bis die ganze Wahl gelaufen ist, und erst dann kann man sich beschweren – beim Wahlprüfungsausschuss, der die Beschwerden routinemäßig in die Tonne tritt, und anschließend beim Bundesverfassungsgericht, das erst entscheidet, wenn die Legislaturperiode schon so gut wie rum ist.

To ensure the protection of suffrage rights, consideration should be given to revising the appeals arrangements so that at least certain types of complaints, in particular those related to the eligibility of parties and registration of candidates, landlists and voters, could be heard by a judicial body before the election, thereby providing a timely resolution of election-related disputes that is integral to the broader principle of effective means of redress.

Da braucht man eigentlich keine OSCE dafür, um einzusehen, dass das eine gute Idee wäre. Das Bundesverfassungsgericht ist allerdings anderer Meinung und hält den Rechtsmittelausschluss im Sinne eines “reibungslosen Ablaufs einer Parlamentswahl” für vertretbar. Auf dem Standpunkt steht Karlsruhe schon seit 50 Jahren; Wahlprüfungsbeschwerden gibt es ja nicht erst seit gestern. Vielleicht trägt die Mahnung der OSCE, verbunden mit dem Wandel der Parteienlandschaft, dazu bei, dass in Karlsruhe ein Sinneswandel einsetzt.

(Dank an den Twitter-Hinweis von Wahlrecht.de)

Update: Ich Blödmann hatte zunächst OECD und OSCE durcheinander gebracht, Fehler korrigiert.

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Noch eine ungewöhnliche Stellenausschreibung

Posted in Verfassungspolitik on November 22nd, 2009 by Max Steinbeis

Der Kreis Pinneberg sucht in einer Stellenanzeige in der FAZ einen Landrat: “Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Führungserfahrung, wünschenswert ist ein abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium.”

Mancher glaubt, dass der Witz der Demokratie darin besteht, dass die Entscheidungsträger per Wahl besetzt werden, dass sich mehrere Kandidaten mit unterschiedlichen Programmen bewerben und der, der die Mehrheit für sich gewinnt, daraus die Legitimation für die Umsetzung dieses Programms bezieht.

Wie naiv.

Dass sich die Parteien schwer tun, für Wahlämter auf lokaler oder regionaler Ebene Kandidaten zu finden, vor allem, wenn die Chancen auf einen Wahlsieg nicht groß sind, war mir schon länger bekannt. Dass jetzt der Job selbst wie sauer Bier in der Zeitung angeboten werden muss, scheint mir noch eine Steigerung zu sein.

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Die postheroische EU

Posted in Europa, Verfassungspolitik on November 20th, 2009 by Max Steinbeis

Leichtgewichtig, unbekannt, glanzlos, introvertiert, unerfahren – das Urteil der Eurobloggosphäre über das Van Rompuy/Ashton-Ticket fällt ziemlich einhellig vernichtend aus.  Ich will da gar nicht widersprechen. Aber ein kleiner ketzerischer Gedanke: Zeigt sich in dem Gipfelergebnis nicht einmal mehr, dass wir mit unserer Sehnsucht nach starken Führungspersonen an der Spitze der EU, nach einem, der sagt, wo es langgeht, nach einem in die alte Welt gespiegelten Amerika, mit einem Wort: nach der EU als STAAT!!! eben halt doch nun mal leider auf dem falschen Dampfer sind?

Temperamentvoller und entrüsteter Widerspruch erwünscht.

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Europaparlament und Fünf-Prozent-Hürde

Posted in Europa, Verfassungspolitik on November 11th, 2009 by Max Steinbeis

Auch bei den Europawahlen gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde. Warum eigentlich?

Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten: Die Hürde wird damit gerechtfertigt, dass das Parlament die Regierung wählt und eine stabile Regierungsmehrheit durch Splitterparteien im Parlament schwerer herzustellen wäre. In Europa gibt es dagegen so etwas wie eine “Regierungsmehrheit” überhaupt nicht.

Der Bestsellerautor und als Staatsverfallskassandra einschlägig bekannte Professor Hans-Herbert von Arnim hat neben einigen anderen gegen die Europawahl Einspruch eingelegt: Die Fünf-Prozent-Hürde sei verfassungswidrig und genüge den neuerdings viel strengeren Maßstäben des BVerfG an die Wahlrechtsgleichheit nicht mehr.

Im Prinzip leuchtet mir auch nicht recht ein, was die Fünf-Prozent-Hürde soll: Die Personalie “Regierung”, ob Kommissionspräsident oder künftiger Ratspräsident, wird auch künftig zwischen den Mitgliedsstaaten bestimmt; das EP wählt ihn dann zwar, aber nicht in der Form, dass da eine Seite eine Mehrheit hat und die andere zähneknirschend in die Opposition muss. Auch hier ist Macht Verhandlungssache. Auch hier würde ohne Fünf-Prozent-Hürde allenfalls die Zahl der Verhandlungspartner ein wenig steigen. Die Regierungsstabilität hinge davon nicht ab.

Dennoch glaube ich nicht, dass Arnim und seine Mitstreiter eine Chance haben. Die BVerfG-Entscheidung von 1979, nach der ersten Europawahl überhaupt, ist in dem Zusammenhang interessant zu lesen. Das EP war bekanntlich damals nur eine parlamentarische Versammlung, hatte kaum etwas zu melden und nur wenig politisches Gewicht. Aber das BVerfG fand dennoch Argumente, warum es auch in punkto EP in Ordnung geht, legal gewählten Parteien ihren Anteil am Mandatekuchen zu verweigern: Das EP

hat als Gegenspieler der von den Regierungen der Mitgliedstaaten berufenen Kommission deren weitverzweigte Tätigkeiten zu kontrollieren. Das Gemeinschaftsrecht enthält und verlangt in großem Maße wirtschaftliche Spezialreglungen und Detailregelungen, deren abgewogene Beurteilung besondere Sachkunde erfordert. Hier sind der Rat und die Kommission mit den ihnen zur Verfügung stehenden umfangreichen Verwaltungsapparaten ohnehin im Vorteil. Gerade deshalb ist es besonders notwendig, durch ein arbeitsfähiges Parlament ein Gegengewicht zu schaffen, das dieser Aufgabe gewachsen ist.

Und Splitterparteien seien dieser Aufgabe eben nicht gewachsen, weil sie zu klein seien, sich zu spezialisieren.

Nun hat sich das Gewicht des EP seither sicherlich gewandelt. Aber das Argument, dass innerparlamentarische Arbeitsteilung nötig sei, trifft mehr zu denn je. Es gilt auch für den Bundestag und könnte in diesen Zeiten des Fünf-Parteien-Parlaments als Rechtfertigung für die Fünf-Prozent-Hürde auch national an die Stelle oder zumindest an die Seite des Regierungs-Stabilitäts-Arguments treten.

Das Bundesinnenministerium (Dank an Guido Strack für den Link) hat auf die Wahleinsprüche erwidert und stützt sich ebenfalls stark auf dieses Argument – überzieht dabei aber tüchtig: Die armen Splitter-Abgeordneten seien auch dem Lobbyismus in Brüssel schutzlos ausgeliefert, wenn sie daheim nicht auf starke Partei- und Fraktionsapparate zurückgreifen könnten. Eat this, Piratenpartei!

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Afghanistan: Was für ein Desaster

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on November 3rd, 2009 by Max Steinbeis

Hamid Karzai ist ein Präsident, der eins der ärmsten und gewalttätigsten Länder der Erde regiert und die Demokratie eine prima Sache findet, weil er als Präsident eine Menge Möglichkeiten hat, seine Wiederwahl durch gefälschte Stimmen abzusichern.

Das ist soweit gar nichts besonderes. Davon gibt es – das kann man sagen, ohne zynisch zu sein – eine Menge. Aber im Unterschied zu Mwai Kibaki und Robert Mugabe ist dieser Präsident mit unserer bewaffneten Hilfe ins Amt gekommen.

Erst mit Hundertausenden gefälschter Stimmen über die absolute Mehrheit kommen. Dann auf Druck der Alliierten gerichtlich herunterkorrigiert werden, haarscharf unter die absolute Mehrheit. Dann Stichwahl anberaumen, an der der Herausforderer nicht mehr teilnehmen will, weil er von vornherein nicht an ein ehrliches Ergebnis glauben mag. Dann mangels Gegenkandidat auch ohne Stichwahl Präsident werden, obwohl die Verfassung das gar nicht vorsieht. Dann sich von Obamas Sprecher und der WSJ Editorial Page einen “legitimen” Staatschef nennen lassen (na, was sollen sie denn sonst sagen, die Armen?).

Und wozu nochmal das Ganze? Ach ja, um den Afghanen den Glauben an Demokratie und westliche Werte zurückzugeben.

Die Taliban wird ihr Glück vermutlich gar nicht fassen können…

H/T an Balkin

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