08 February 2017

Trumps Supreme-Court-Nominierung im Zeichen der „Checks and Balances“

Am 31. Januar 2017 hat US-Präsident Trump einen Nachfolger für den im Februar letzten Jahres überraschend verstorbenen Richter am Supreme Court Antonin Scalia nominiert. Nachdem der Posten fast ein Jahr vakant geblieben war, kündigte Trump via Twitter die Entscheidung über seine Nominierung an und gab einen Tag später bekannt, dass seine Wahl auf den Bundesrichter Neil M. Gorsuch gefallen sei.

Gorsuch ist seit 2006 Richter am U.S. Court of Appeals for the Tenth Circuit und insbesondere für sein weites Verständnis von Religionsfreiheit bekannt. Der Harvard Absolvent war vor seiner Karriere als Anwalt und Bundesrichter schon Clerk am Supreme Court, auch unter dem noch amtierenden Associate Justice Anthony Kennedy. Damit wäre Gorsuch der erste Supreme-Court-Richter, der gemeinsam mit dem Verfassungsrichter, für den er Clerk war, am Obersten Gerichtshof entscheiden darf. Bei der Bekanntgabe seiner Nominierung, die live zur besten Sendezeit erfolgte, gab auch er ein Statement ab. Gorsuch ermöglichte hierbei einen kurzen Einblick in sein Verständnis von der Rolle des U.S. Supreme Court im Verfassungssystem der Vereinigten Staaten. Die Rolle der Richter sei es, das Recht anzuwenden und nicht, die von Volksvertretern geschaffenen Gesetze zu verändern. Mit diesem Satz gibt Gorsuch zu erkennen, dass er die Grenzen richterlicher Rechtsprechungstätigkeit in den von den Repräsentanten des Volkes geschaffenen Gesetzen sieht.

Solch ein Verständnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und der Herangehensweise an verfassungsgerichtliche Rechtsprechung steht dem des verstorbenen Associate Justice Scalia, der für seine Auslegung der Verfassung allein nach dem Wortlaut (Textualism) und nach dem Willen der Gründungsväter (Originalism) bekannt war, gleich. Da die Tatsache, dass Gorsuch auf der Shortlist Trumps für den Posten am Supreme Court steht und in die engere Auswahl gezogen wurde, schon seit Wochen bzw. Monaten bekannt war, überrascht Gorsuch nicht mit dem Statement zu seinem Verständnis von Verfassungsgerichtsbarkeit. Die für das Verfahren der Auswahl der Verfassungsrichter in den USA so bedeutsamen rechtsphilosophischen Positionen der in die engere Auswahl gezogenen Kandidaten sowie ihre Rechtsprechungstätigkeit wurden seit Wochen diskutiert. Insbesondere die Nominierung des sodann vom Senat zu bestätigenden Kandidaten für den Obersten Gerichtshof wird in den USA als auch politisches Recht des Präsidenten verstanden.

Wie ein Beitrag der New York Times anschaulich zeigt würde eine Ernennung Gorsuchs die ideologische Balance innerhalb des Supreme Court kaum tangieren. Mit der Nominierung eines konservativen Kandidaten als Nachfolger Antonin Scalias löst Präsident Trump zwar ein Wahlversprechen ein. Sie entspricht aber ohnehin der kompromissorientierten Verfassungstradition der USA. Diese Tradition rührt aus der Gründungszeit, in der erst der Kompromiss zwischen den Befürwortern eines starken Bundesstaats (Föderalisten) und den Anhängern eines Staatenbundes (Anti-Föderalisten) die Gründung der Vereinigten Staaten ermöglichte. Dieser Antagonismus findet seine Fortsetzung in der heutigen Debatte über die Rolle des Supreme Court in der Verfassungsordnung der Vereinigten Staaten. „Judicial Restraint“ und Zurückhaltung der zentralen richterlichen Gewalt auf der einen Seite.  Judicial Activism“ und ein Verständnis der Verfassung als „Living Document“ auf der anderen Seite. Dieser Antagonismus entspricht in der heutigen Zeit in etwa den politischen Gegenpolen von Konservativen und Liberalen, weshalb die traditionell rechtsideologisch geprägte Auswahl der Supreme Court Richter solche politische Sprengkraft besitzt. Die Ernennung des von Ex-Präsident Obama im letzte Jahr nominierten Merrick B. Garland als Nachfolger eines der berühmtesten und vehementesten Vertreters des Originalism, war – wenn überhaupt – nur unter heftiger Gegenwehr der Republikaner zu erwarten.

Da eine Ernennung Gorsuchs das rechtsphilosophische Gleichgewicht innerhalb des Supreme Court aufgrund seiner rechtsphilosophischen Nähe zu Scalia kaum verändern würde, dürfte eine zügige Bestätigung durch den mehrheitlich mit Republikanern besetzten Senat durchaus möglich sein. Auch sein Werdegang (Besuch einer Ivy-League-Universität, anwaltliche Tätigkeit in Washington und dann Ernennung zum Bundesrichter), der dem der amtierenden Supreme Court-Richter doch sehr ähnlich ist, dürfte die Bestätigung durch den Senat erleichtern. Hierfür braucht die republikanische Mehrheit (derzeit 52 von 100 Stimmen) zwar grundsätzlich nicht die Unterstützung der Demokraten, denn die Bestätigung eines Supreme Court-Kandidaten erfordert eine einfache Mehrheit von 51 Stimmen im Senat. Weil die Republikaner dem von Ex-Präsident Obama nominierten Kandidaten Merrick B. Garland allerdings schon eine Anhörung in dem zuständigen Ausschuss des Senats verweigerten, was nicht Wenige als unzulässige Beschränkung des Nominierungsrechts Obamas auffassten, wird erwartet, dass die Demokratien es dem Kandidaten Trumps nicht einfach machen werden.

Nach den Verfahrensregeln des Senats hat die Senatsminderheit die Möglichkeit eine Abstimmung durch eine Dauerrede (sog. Filibuster) zu verhindern. Das Ende der Beratung kann dann nur mit einer Mehrheit von 60 Stimmen beschlossen werden, wozu den Republikanern acht Stimmen fehlen. Von vornherein verhindern könnte diese Blockade nur eine Verständigung auf einen fixen Abstimmungszeitpunkt. Dies war bei der Bestätigung von Supreme Court-Kandidaten im Senat bisher die Regel. Einen Filibuster hat es bei der Bestätigung eines Supreme Court-Richters in der Geschichte der Vereinigten Staaten noch nicht gegeben. Angesichts der politisch aufgeladenen Situation in Washington ist es jedoch fraglich, dass die demokratische Minderheit im Senat sich die Option eines Filibuster nehmen lässt. Zwar hat die republikanische Mehrheit auch noch die Möglichkeit, das Verfahrensrecht im Senat zu ändern und so einen Filibuster unmöglich zu machen. Allerdings würde dies auch bedeuten, dass die Republikaner dieses Instrument bei der nächsten Nominierung eines Kandidaten der Demokraten nicht mehr nutzen könnten, was die Attraktivität dieser Lösung schmälert.

Die Ernennung des erst 49 Jahre alten Gorsuch würde die Rechtsprechung des Supreme Court, dessen Mitglieder auf Lebenszeit ernannt werden, voraussichtlich für viele Jahrzehnte konservativ prägen. Allerdings erhält sie auch die vorhandene rechtsideologische Balance innerhalb des Supreme Court. Eine im Hinblick auf die ideologische Balance des Supreme Court besorgniserregende Machtverschiebung im Supreme Court fände erst dann statt, wenn Präsident Trump in seiner Amtszeit die Gelegenheit bekäme einen weiteren konservativen Kandidaten für den Supreme Court zu nominieren und dieser auch vom Senat bestätigt würde. Diese Möglichkeit ist nicht ganz fernliegend angesichts des fortgeschrittenen Alters von Associate Justice Ruth Bader Ginsburg (83), Associate Justice Anthony Kennedy (80) und Associate Justice Stephen Breyer (78). Seit einigen Monaten wird immer wieder über die Ruhestandspläne Ginsburgs und Kennedys spekuliert.

Sollte Präsident Trump in den nächsten Jahren die Gelegenheit bekommen weitere Kandidaten für den Supreme Court zu nominieren, könnte dies – ihre Senatsbestätigung vorausgesetzt – die Rolle des Verfassungsgerichts im Verfassungssystem der Vereinigten Staaten nachhaltig beeinflussen. Neben dem Harvard-Absolventen Gorsuch waren nämlich weitere konservative Richter und Richterinnen auf der Shortlist des Präsidenten. In die engere Auswahl kam insbesondere Judge Thomas M. Hardiman. Hardiman gilt vor allem als Verfechter des im 2nd Amendment verbürgten Rechts auf Waffen. Er wäre eine naheliegende Wahl für eine weitere Nominierung Trumps. Liberale Meilensteine in der Rechtsprechung des Supreme Court, wie das Urteil zum Recht auf Abtreibung (Roe v. Wade, 1973), zur gleichgeschlechtlichen Ehe (Obergefell v. Hodges, 2015) oder zur Gesundheitsreform (NFIB v. Sebelius, 2012), könnten von einer konservativen Mehrheit im Supreme Court außer Kraft gesetzt werden. Dass diese politisch (immer noch) höchst umstrittenen Themen schon bald wieder auf dem Schreibtisch der Supreme Court-Richter landen könnten, gilt als höchst wahrscheinlich.

Die zukünftige Rolle des Supreme Court für die verfassungsrechtliche und politische Entwicklung der Vereinigten Staaten hängt also davon ab, ob Präsident Trump bei seiner Nominierung – und der Senat bei seiner Bestätigung – das rechtsphilosophische und rechtsideologische Gleichgewicht innerhalb des Supreme Court berücksichtigt und ob die demokratische Minderheit im Senat fähig ist, diese mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Die Ernennung eines weiteren konservativen Richters als potentieller Nachfolger der liberalen Ikone Ruth Bader Ginsburg oder des zuletzt als „swing vote“ agierenden Anthony Kennedy würde die Rechtsprechung des Supreme Court voraussichtlich für Jahrzehnte auf eine konservative Linie bringen. Der Supreme Court als das Staatsorgan, welches die langfristigen, in der Verfassung verkörperten Interessen der US-amerikanischen Gesellschaft zu schützen und durchzusetzen beauftragt ist, würde Gefahr laufen, seine rechts- und verfassungsphilosophische Balance zu verlieren.


SUGGESTED CITATION  Schreier, Nicole: Trumps Supreme-Court-Nominierung im Zeichen der „Checks and Balances“, VerfBlog, 2017/2/08, https://verfassungsblog.de/trumps-supreme-court-nominierung-im-zeichen-der-checks-and-balances/, DOI: 10.17176/20170208-181639.

6 Comments

  1. Dominic Schelling Wed 8 Feb 2017 at 20:01 - Reply

    Persönlich halte ich die Vorstellung, dass eine Verfassung ein lebendiges Dokument sei, für problematisch. Nach dieser Auffassung werden dann Rechte aus der Verfassung herausgelesen, die niemals so intendiert wurden. Aus diesem Grunde wäre es sicherlich sinnvoll, wenn eine Verfassung alle paar Jahrzehnte umfassend revidiert werden würde, dann gäbe es auch nicht diese Auslegeproblematik. In den USA sind die Hürden einfach zu hoch und es besteht kein Grundkonsens in der breiten Öffentlichkeit über die wichtigsten Grundfragen der Politik Gestaltung. Die Originalisten liegen in den USA aber auch komplett daneben, wenn sie mit Auffassungen, welche in vorindustrieller Zeit entstanden sind, heutige Fragestellungen beantworten wollen. Hatten die Gründungsväter der USA eine Vorstellung von automatischen Waffen mit fast endloser Munitionsversorgung? Nein, ganz sicher nicht! Hätte ein einzelner Mensch mit einem Vorderlader ein Massaker anrichten können? Nein! Hier wäre mehr flexibilität von gewissen Originalisten gefragt. Auch die offensichtliche rassistische und willkürliche Anwendung der Todesstrafe würde ein klares eingreifen des Supreme Court erfordern. Zumindest eine Wiederholung des Furman vs. Georgia Urteils von 1972 wäre wünschenswert. Es ist heute nicht mehr anzunehmen, dass dann fast alle Bundesstaaten sofort wieder Todesstrafe Gesetze einführen würden, die dann leider im Urteil Gregg vs. Georgia mit Modifikationen leider grösstenteils bestätigt wurden. Dies war nur möglich weil Richard Nixon nach 1969 diverse Ernennungen am Supreme Court vornehmen konnte. Das Todesstrafen-Comback nach 1972 hat also mit Ernennungen von vielen neuen konservativen Richtern zu tun.

  2. hs Thu 9 Feb 2017 at 07:43 - Reply

    Das bedeutet, auch eine Berufung von Garland hätte die Autorin abgelehnt? Denn auch diese hätte eine – für die Autorin ja anscheinend unerwünschte – Verschiebung der derzeitigen rechtsideologischen Balance im Supreme Court bedeutet. Und wieso ist eigentlich die jetzige Gewichtung richtig; hingegen eine zukünftig neu entstandene Verteilung (mit einer dann neu entstehenden Balance) mit einem oder zwei weiteren von Trump ernannten Kandidaten falsch?

  3. Tim K. Thu 9 Feb 2017 at 08:48 - Reply

    Lieber Herr Schelling,

    auch ich halte die Vorstellung einer “lebendigen Verfassung” wie Sie es nennen für falsch. Eine gewisse Offenheit und Anpassungsfähigkeit ist demgegenüber von grundsätzlicher Relevanz, will das Verfassungsrecht nicht den Anschluss an die Verfassungswirklichkeit und damit seine Normativität verlieren. Das eigentliche Problem sind doch die zunehmenden Bestrebungen, (ideologisch aufgeladene) konkrete Einzelfallfragen bzw. -lösungen anhand der Verfassung legitimieren zu wollen. Der großen Idee Verfassung wird damit ihre primäre Funktion zur Festlegung eines allgemeinverbindlichen Grundkonsenses genommen, gleichzeitig sinkt die Politik herab zum bloßen interpretativen Verfassungsvollzug.

    Auch die Verfassungsväter waren nicht weiser als wir es heute sind und das Verfassungsdokument ist keine juristische Bibel. Wir sollten uns von der allgemeinen Tendenz befreien, politische und juristische Argumente weniger mit den eigenen (Wert-)Überzeugungen als mit dem schlichten Verfassungstext zu begründen.

  4. Nicole Schreier Thu 9 Feb 2017 at 09:53 - Reply

    Lieber hs,

    wichtig ist meiner Ansicht nach in Zeiten stark polarisierter politischer Parteien eine Besetzung des Supreme Court, die geeignet ist, dem Organ, welches im Verfassungssystem der USA solch starke – auch politische Wirkung – hat, eine breite Akzeptanz zu verschaffen. Das System der Checks and Balances, so wie ich es verstehe, dient gerade auch hierzu.
    Unabhängig von der späteren Rechtsprechungstätigkeit der Richter, die natürlich gänzlich von den Wünschen der sie nominierenden Präsidenten abweichen kann, würde die Besetzung mit überwiegend als konservativ angesehenen oder mit überwiegend als liberal angesehenen Richtern die politische Polarisierung noch weiter vorantreiben.
    Ich glaube nicht, dass die Ernennung Garlands hierzu geführt hätte. Ebensowenig wie die mögliche Ernennung Gorsuchs.

    Eine Kategorisierung in Richtig oder Falsch halte ich für problematisch. Ob eine Verschiebung hin zu einer Besetzung mit überwiegend als liberal angesehenen Richtern meiner (politischen) Präferenz entspricht, ist unerheblich.

  5. Tim K. Thu 9 Feb 2017 at 10:16 - Reply

    Liebe Frau Schreier,

    us-amerikanisches Verfassungsrecht ist nicht mein Metier, von daher kann ich wenig bzgl. der politischen Funktion des SC sagen. Erlauben Sie mir aber eine Anmerkung:

    Ist die, auf die jeweilige Person des Richters abstellende Akzeptanz tatsächlich die für ein Gericht maßgebliche Kategorie? Erodieren wir damit nicht die Vorstellung eines objektiv-erkennenden Gerichts und treiben die Ideologisierung und Politisierung des Rechts voran? Sicher – Rechtsanwendung bleibt, ebenso wie Rechtsetzung, immer zu einem gewissen Teil gesteuert von bestimmten politischen Vorstellungen. Dennoch sollte maßgeblicher Ausgangspunkt einer legitimierenden Akzeptanz das Vertrauen in das Gericht als Kollegialorgan und in das gerichtliche Verfahren sein, und nicht die Person des Einzelrichters.

  6. Nicole Schreier Thu 9 Feb 2017 at 14:44 - Reply

    Lieber Herr K.,

    ich versuche die Auswahl der Supreme Court-Richter aus der Perspektive der US-amerikanischen Rechtskultur zu betrachten, in der die Rechtsprechung (sowohl auf Bundesebene als auch – und insbesondere – auf Ebene der Einzelstaaten, wo Richter immer noch oftmals direkt oder indirekt gewählt werden) deutlich personalisierter ist als es in Deutschland beispielsweise der Fall ist.
    Die Bedeutung der Person des Richters darf vor dem Hintergrund der politisierten Berufungsverfahren und vor dem Hintergrund der Tradition des common law nicht unterschätzt werden.

    Dieses Element steht meiner Ansicht nach in der US-amerikanischen Rechtskultur neben den von Ihnen genannten Legitimationskategorien. Dies kann keinesfalls ohne Weiteres auf Gerichte allgemein oder andere Verfassungsgerichte übertragen werden – insoweit stimme ich Ihnen zu.

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