20 June 2011

Ungarn bekommt ein vernichtendes Zeugnis vom Europarat

Jetzt ist es offiziell: Die künftige ungarische Verfassung genügt nicht den Maßstäben, die man in Europa an demokratische und rechtsstaatliche Verfassungen anlegt.

Die Venice Commission, die über die verfassungspolitische Entwicklung der Mitgliedsstaaten des Europarates wacht, hat heute ihre Entscheidung über die Causa Ungarn veröffentlicht. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Viktor Orbán hat keinen Grund zur Zufriedenheit. Und alle anderen in Europa schon sowieso nicht.

Im März hatte die ungarische Regierung versucht, der Venice Commission ein Bein zu stellen: Noch bevor es überhaupt einen Entwurf der neuen Verfassung gab, legte sie ihr drei (eher randständige) Fragen vor. Die bekam sie auch beanwortet, aber nicht ohne eine Reihe ziemlich säuerlicher Bemerkungen über die Intransparenz des Verfassungsgebungsprozesses und den Mangel an öffentlicher Debatte und Beratung.

Jetzt ist die Verfassung beschlossen und wird zum Jahreswechsel in Kraft treten. Aber die Venice Commission gibt ihr ein Zeugnis mit auf den Weg, mit dem sie sich nirgends wird bewerben können.

In schlechter Verfassung

Schon die Vorbemerkungen werfen ein ziemlich verheerendes Licht auf den Verfassungszustand Ungarns:

The Venice Commission wishes to underline that a constitutional culture which clearly separates constitutional issues from ordinary politics and sees the constitution as a commonly accepted framework for ordinary democratic processes – with their understandable and even healthy political disagreements – is a precondition for a fully successful and legitimate constitution-making process.
The Commission however notes that, while no genuine dialogue has been possible between the majority and the opposition during the debate and final adoption of the new Constitution, according to the information provided to the Venice Commission during its visit in May 2011, there will be co-operation between the majority coalition and the opposition in the preparation of the implementing legislation.

Nicht zuletzt verdächtigt die Kommission die ungarische Regierung ziemlich unverhohlen, bei der Übersetzung des Texts ins Englische getrickst zu haben, womöglich um die Überprüfung zu manipulieren:

The analysis below is based on the English translation of the adopted Constitution provided by the Hungarian Ministry of Public Administration and Justice and published on the official website of the Hungarian Government. The translation may not accurately reflect the original version in every point and, consequently, certain comments and omissions could be affected by problems of the translation.

Das Statement der Kommission beruht auf Recherchen von fünf namhaften Experten, darunter Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffman-Riem, die frühere polnische Ministerpräsidentin Hanna Suchocka und der österreichische Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter.

Höflich, wie sie sind, loben die Experten zunächst, dass die Verfassung demokratisch und rechtsstaatlich ist und Grundrechte schützt. Die neue Verfassung

aims to meet the general features of a modern Constitution within the framework of the Council of Europe.

Aber dann geht’s los.

“The principle of democracy itself is at risk”

Ein zentraler Kritikpunkt sind die über 50 so genannten Kardinalgesetze – Gesetze, deren Erlass und Änderung einer Zweidrittelmehrheit unterworfen werden. Familienschutz, Kirchenangelegenheiten, Parteienrecht, Presserecht und -aufsicht, Minderheiten, Wehrpflicht, nationales Eigentum, Grundlagen des Steuerrechts und den Pensionssystems, Geldpolitik – all diese existenziellen Politikfelder kann künftig keine Regierung mehr ohne das Placet der Opposition verändern, es sei denn, sie verfügt – wie gegenwärtig Orbáns Fidesz/KDNP-Fraktion – selbst über eine eigene Zweidrittelmehrheit.

Functionality of a democratic system is rooted in its permanent ability to change,

erinnert die Kommission.

The more policy issues are transferred beyond the powers of simple majority, the less significance will future elections have and the more possibilities does a two-third majority have of cementing its political preferences and the country’s legal order. (…) When not only the fundamental principles but also very specific and “detailed rules”
on certain issues will be enacted in cardinal laws, the principle of democracy itself is at risk.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Art und Weise, wie die Verfassung ihre eigene Interpretation verunklart: Vor allem der berüchtigte Art. R, der die noch viel berüchtigtere, mit kryptoklerikalen und sonstigen reaktionärem Zeug vollgestopfte Präambel sowie die vollkommen nebulösen “Errungenschaften der historischen Verfassung” Ungarns als verbindliche Interpretationsmaßstäbe vorschreibt.

Außerdem sorgt sich die Kommission, dass der markige Satz, die alte Verfassung sei null und nichtig, die fürchterlichsten rechtlichen Implikationen nach sich ziehen könnte – einschließlich derer, dass die gesamte Verfassungsgerichtsrechtsprechung seit 1989 ihre Grundlage verliert und dass das Parlament selbst, das diese neue Verfassung schließlich in Kraft setzt, gar keine Verfassungsgrundlage dafür hat.

Der Umgang mit den ungarischstämmigen Minderheiten in den Nachbarstaaten, die Teilentmachtung des Verfassungsgerichts, die dubiose Rolle des Budgetausschusses, all diese Punkte werden sauber aufgelistet und sauber begründet.

Das meiste davon ist bekannt. Aber jetzt ist es von einem völkerrechtlichen Organisation, der Ungarn angehört und dessen Regeln es sich unterworfen hat, offiziell ausgesprochen.

Foto: Marc Veraart, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ungarn bekommt ein vernichtendes Zeugnis vom Europarat, VerfBlog, 2011/6/20, https://verfassungsblog.de/ungarn-bekommt-ein-vernichtendes-zeugnis-vom-europarat/, DOI: 10.17176/20181008-122308-0.

3 Comments

  1. Jens Mon 20 Jun 2011 at 22:37 - Reply

    Na immerhin die BBC hat dazu einen Artikel: http://news.google.com/news/more?pz=1&cf=all&cf=all&ncl=dJoWDQVyOIJjZUM5aAq4altnN_6cM

    In den deutschen Medien ist natürlich Fehlanzeige.

  2. VonFernSeher Tue 21 Jun 2011 at 18:29 - Reply

    Wie sehr sich die Komission auch verschaukelt fühlen mag (und sie damit Recht hat), so wenig kann man den nüchternen Absatz zu den möglichen Übersetzungsfehlern wohl als reine Spitze interpretieren. Ehrlicherweise muss so ein Absatz doch jeder Abhandlung beigepackt werden, die nicht das Original, sondern nur eine Übersetzung bearbeitet.

    In allem Weiteren aber kann ich Ihrer Einschätzung nur zustimmen und bin froh, dass Sie sich so hinter dieses Thema klemmen und es nicht so folkloristisch abhaken wie die großen Medienhäuser.

  3. Feynsinn » Ungarns Faschimus Thu 30 Jun 2011 at 12:59 - Reply

    […] die EU zwar langsam und im Hintergrund, aber immerhin eindeutig Stellung bezieht zur Machtübernahme der Faschisten rund um Viktor Orbán, marschieren die stramm […]

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