Urteilsverkündung in Sachen Hartz IV

Am 9. Februar wird das Urteil verkündet, hat das BVerfG bekanntgegeben.

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  1. egal:

    Es sei hier auf http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/regelleistung-jetzt-moegliche-ansprueche-durch-ueberpruefungsantrag-sichern/ verwiesen.

    Wer nicht vor Urteilsverkündung den Antrag bzw. Widerspruch stellt, verliert damit Geld für die Vergangenheit, falls das BVerfG die Höhe des Regelsatzes für Erwachsene und Kinder (auch in der Vergangenheit) für zu niedirig beurteilt.

  2. Jens:

    “Zum anderen muss man den Antrag stellen, bevor das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr entscheidet.” – das finde ich als “Argument” dann doch etwas arg dünn …

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