17 August 2012

Verfassungsgericht ermöglicht ungebremsten Einsatz des Verfassungsgerichts im Inneren

Wieder so ein Kanonenschlag aus Karlsruhe. Wieder steckt der Zweite Senat dahinter. Wieder genehmigt sich das Gericht ein Maß an judicial activism, das keine Grenze zu kennen scheint. Wieder kickt das Gericht Jahrzehnte politischer Deliberation beiseite und installiert stattdessen das, was es selber für vernünftig hält. Und wieder hat man Anlass sich zu fragen: wozu?

Neu ist, dass der Karlsruher Gestaltungstrieb diesmal auch vor der eigenen Rechtsprechung nicht halt macht. Es geht um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, dem der Erste Senat 2006 in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz enge Grenzen gezogen hat. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats, hat uns schon vor zwei Jahren wissen lassen, dass er und seine Senatskollegen diese Rechtsprechung bitteschön korrigiert sehen wollen.

Weil die Besetzung des Ersten Senats keine Mehrheit im Plenum versprach, spielte der Zweite Senat erstmal auf Zeit und ließ einen seit 2005 anhängigen Normenkontrollantrag der Länder Bayern und Hessen einfach liegen. Im Februar 2011 änderte sich dann wie erwartet die Richterbank, Gabriele Britz und Susanne Baer kamen anstelle von Brun-Otto Bryde und Christine Hohmann-Dennhardt, und das scheint die Mehrheitsverhältnisse zu Gunsten des Zweiten Senats gedreht zu haben. Drei Monate später jedenfalls schien Voßkuhle und den Seinen der richtige Moment gekommen – und, wie man sieht, ging das Kalkül auf das Schönste auf. (Wobei man mit Oliver García mit gutem Grund bezweifeln kann, ob diese Verzögerungstaktik dem Grundsatz vom gesetzlichen Richter genügt).

Jedenfalls kann von Andreas Voßkuhle, so scheint es, in punkto Machtwille und taktischer Raffinesse selbst Chief Justice John Roberts noch etwas lernen. Kein Wunder, dass der Mann nicht Bundespräsident werden wollte. Hat er doch in Karlsruhe viel mehr Spaß.

Zur Sache selbst: Wir sind uns alle einig, dass das Grundgesetz uns davor schützen muss, dass die Regierung, um ihre politischen Präferenzen durchzusetzen, die Bundeswehr auf Andersdenkende loslässt. Zu diesem Zweck, so dachten wir zumindest, lässt das Grundgesetz den Einsatz von Panzern und Bomben nur im extremen Fall eines inneren Notstands zu, also gegen eine richtige, ebenfalls militärisch bewaffnete Armee von Aufständischen (im Unterschied etwa zu einem Haufen Demonstranten, auch wenn die Steine und Mollis schmeißen). Wenn die Bundeswehr dagegen der Polizei in Katastrophenfällen zu Hilfe eilt, was sie nach Art. 35 II, III GG auch darf, muss sie indessen ihr Kriegsgerät in der Kaserne lassen.

Eine nicht näher bezifferte Mehrheit der 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts hält es jetzt für nötig, diese bestehenden, verfassungspolitisch seit vielen Jahren heiß umstrittenen Regeln zu modifizieren. Jenes strikte Verbot, bei Katastrophenschutzeinsätzen Kriegsgerät einzusetzen, gibt es demnach gar nicht.

Stattdessen glaubt diese Mehrheit, der Gefahr eines innenpolitischen Missbrauchs der Streitkräfte durch eine Häufung eindringlicher Voraussetzungsformeln vorbeugen und deren Konturlosigkeit durch schiere Quantität wettmachen zu können: Nur bei “besonders schweren Unglücksfällen”, in “besonderen Ausnahmesituationen”, bei “Ereignissen von katastrophischem Ausmaß” ist das Auffahren von Kriegsgerät erlaubt, wenn der Schadenseintritt “unmittelbar bevorsteht”, als “ultima ratio”. Es bleibe auch dabei, dass die superstrengen Voraussetzungen für den inneren Notstand nicht umgangen werden dürfen – “grundsätzlich” jedenfalls. Für alle Fälle schreibt das Plenum dann noch in die Urteilsgründe, dass

namentlich Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar(stellen), der es rechtfertigen könnte, Streitkräfte auf der Grundlage dieser Bestimmung einzusetzen.

Ob das im Ernstfall hält? Richter Reinhard Gaier, Mitglied des Ersten Senats, jedenfalls glaubt das nicht. Sein eindringliches Sondervotum empfehle ich dringend zur Lektüre.

Foto: Bundeswehr, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Verfassungsgericht ermöglicht ungebremsten Einsatz des Verfassungsgerichts im Inneren, VerfBlog, 2012/8/17, https://verfassungsblog.de/verfassungsgericht-ermglicht-ungebremsten-einsatz-des-verfassungsgerichts-im-inneren/, DOI: 10.17176/20181005-184531-0.

14 Comments

  1. Parabellum Fri 17 Aug 2012 at 18:09 - Reply

    Ich hätte mir zumindest hier im Verfassungsblog eine etwas vertieftere juristische Analyse des Plenarbeschlusses gewünscht. Alarmistische Meldungen und Mutmaßungen (“weil die Besetzung des Ersten Senats keine Mehrheit im Plenum versprach, spielte der Zweite Senat erstmal auf Zeit”) kann man auch bei Prantl und anderswo lesen.

  2. Martin Holterman Fri 17 Aug 2012 at 18:43 - Reply

    Just a quick question: What is the official rule regarding stare decisis in the BVerfG? Officially, I assume they don’t have it, but unofficially most high courts in Europe are extremely reluctant to overrule their own precedents, as far as I know.

    In other words, did the BVerfG not technically violate its own rule, or did they simply pretend not to violate it, or did they explicitly claim to be bending it or changing it?

  3. Kai König Fri 17 Aug 2012 at 19:01 - Reply

    So eine schäbige Nummer hätte ich von Bundesverfassungsrichtern niemals erwartet. Einfach mal 7 Jahre warten, bis alle Richterkollegen ausgeschieden sind, die eine andere Meinung vertreten (Amtszeit=12 Jahre!). Hier muss dringend ein ordentliches Prozessrecht für Verfassungsgerichtsverfahren her!

  4. Ariane Fri 17 Aug 2012 at 19:01 - Reply

    Wenn man schon vorsichtshalber klarstellen muss, dass eine demonstrierende Menschenmenge kein besonders schwerer Unglücksfall ist, stellen sich mir schon die Haare zu Berge ehrlich gesagt.

    Mal abgesehen davon fallen mir auch nicht wirklich katastrophische Zustände ein, bei denen militärisches Kriegsgerät hilfreich wäre.
    ABER nehmen wir an, bei uns gäbe es ähnliche Krawalle wie letztes Jahr in London. Das waren keine Demonstrationen. Nach dieser Interpretation könnte doch wahrscheinlich die Armee zb mit Panzern auffahren?

  5. EuroTanic Fri 17 Aug 2012 at 19:40 - Reply

    Da muss man sich nicht mehr wundern, warum in Deutschland die KZ so gut gepflegt wurden. Wer nicht glaubt, dass unsere Politiker und die dahinter stehende globale Fnazmafia auf deutsche Bürger schiessen werden und andersdenkende in Interierungslager stecken wird hat aus der Geschichte nichts gelernt. Denn sie haben es schon mal getan. Bitte mal nach Dr. Rath und IG Farben googlen.

  6. Aufmerksamer Leser Fri 17 Aug 2012 at 23:12 - Reply

    Wieso glaubt jetzt die ganze Welt, dass Voßkuhle gewartet hat?! Die interessierten Leser können mal googeln, welche Richter des Zweiten Senats seit 2006 ausgeschieden sind. Und nur am Rande: Berichterstatterin des (noch anhängigen!) Verfahrens im Zweiten Senat ist Frau Lübbe-Wolff.

  7. Katja Sat 18 Aug 2012 at 16:33 - Reply

    Martin, this situation is governed by § 16 (1) BVerfGG. When the two senates disagree on an interpretation of the constitution, then it is resolved by an en banc decision (“Plenarentscheidung”). That’s because neither senate is superior to the other and neither can preempt the other’s decisions.

    This is different from a senate overriding its own precedent, which is a far more complicated story.

  8. LV Sat 18 Aug 2012 at 19:29 - Reply

    Bei sommerlichen Temperaturen mag es einem vielleicht schwerfallen, sich »besondere Ausnahmesituationen« vorzustellen, wo militärische Technik von Nutzen sein könnte. In paar Monaten könnte das aber anders sein. Man braucht doch nur an die Schneeverwehungen in früheren Jahren denken, wo die Armee in Ost und West mit Technik half. Oder bei Flutkatastropen, oder bei großen Bränden.
    Eine andere »Ausnahmesituation« könnte man sich auch vorstellen… Siehe http://www.stuttmann-karikaturen.de/karikatur.php?l=int

  9. Jens Sat 18 Aug 2012 at 20:36 - Reply

    “Sein eindringliches Sondervotum empfehle ich dringend zur Lektüre.”

    Das _aktuelle_ Urteil zu verlinken, war nicht drin, oder wie?

  10. […] Demokratie lebt von Meinungspluralismus, hier meinetwegen Glawe auf der einen Seite, Steinbeis und Prantl auf der anderen. Ich habe zu dieser Entscheidung keine besondere Meinung, aber ich finde […]

  11. Jens Sun 19 Aug 2012 at 22:01 - Reply

    “Man braucht doch nur an die Schneeverwehungen in früheren Jahren denken, wo die Armee in Ost und West mit Technik half. Oder bei Flutkatastropen, oder bei großen Bränden.”

    Dafür braucht man spezifisch militärische Waffen, also solche, die auf die Vernichtung des Gegners gerichtet sind?

  12. […] hat" und fragt, wie lange die in der Entscheidung gesetzten Grenzen wohl diesmal halten. Max Steinbeis (verfassungsblog.de) geht die Karlsruher Richter noch deutlicher an: "Wieder kickt das Gericht Jahrzehnte […]

  13. Links 2012-08-20 | -=daMax=- Mon 20 Aug 2012 at 16:36 - Reply

    […] verfassungsblog: Max Steinbeis ärgert sich sehr über das verfassungsgerichtliche Urteil zu inländischen Bundeswehreinsätzen: Verfassungsgericht ermöglicht ungebremsten Einsatz des Verfassungsgerichts im Inneren […]

  14. DER Wahlhelfer Thu 23 Aug 2012 at 15:36 - Reply

    Hallo.

    @LV: Tolle Karikatur.
    Kleiner Hinweis: Ihr Link führt auf die Startseite. Die konkrete Karikatur ist diese:

    http://www.stuttmann-karikaturen.de/karikaturen/kari_20120817_Panzer_kol.gif

    @Jens:
    Der Beschluss ist tatsächlich schon am 3. Juli 2012 gefasst worden. Zu lesen ist es hier:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/up20120703_2pbvu000111.html

    Hierbei handelt es sich um die Presse-Erklärung vom 17. August 2012:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html#top

    Mit freundlichen Grüßen
    DER Wahlhelfer

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