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	<title>Comments on: Warum ich für mehr Öffentlichkeit bei Verfassungsrichterwahlen wäre</title>
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	<description>On Matters Constitutional</description>
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		<title>By: Apropos WM: Was wir von Südafrika in punkto Verfassungsrichter-Wahlverfahren lernen können &#124; Verfassungsblog</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-1219</link>
		<dc:creator>Apropos WM: Was wir von Südafrika in punkto Verfassungsrichter-Wahlverfahren lernen können &#124; Verfassungsblog</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 22:02:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Dreier abgesehen) als vollendete Tatsache präsentiert. Darüber habe ich an dieser Stelle schon oft und ausführlich [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dreier abgesehen) als vollendete Tatsache präsentiert. Darüber habe ich an dieser Stelle schon oft und ausführlich [...]</p>
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		<title>By: Sebastian Wenzel</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-451</link>
		<dc:creator>Sebastian Wenzel</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 21:45:18 +0000</pubDate>
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		<description>Papier in einem Interview mit der Welt am Sonntag zum Thema Richtersuche/-wahl:


Welt am Sonntag: Das Verfahren der Richtersuche ist reichlich intransparent. Die Parteien kungeln ohne öffentliche Kontrolle. Ist das noch zeitgemäß?

Papier: Es sind viele Alternativen diskutiert worden, aber letztlich muss ich sagen: Ich erkenne keine, die besser geeignet wäre. Das bestehende Verfahren hat ja auch ganz überwiegend hervorragende Ergebnisse hervorgebracht.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article6587967/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Papier in einem Interview mit der Welt am Sonntag zum Thema Richtersuche/-wahl:</p>
<p>Welt am Sonntag: Das Verfahren der Richtersuche ist reichlich intransparent. Die Parteien kungeln ohne öffentliche Kontrolle. Ist das noch zeitgemäß?</p>
<p>Papier: Es sind viele Alternativen diskutiert worden, aber letztlich muss ich sagen: Ich erkenne keine, die besser geeignet wäre. Das bestehende Verfahren hat ja auch ganz überwiegend hervorragende Ergebnisse hervorgebracht.</p>
<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article6587967/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html" rel="nofollow">http://www.welt.de/politik/deutschland/article6587967/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html</a></p>
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	<item>
		<title>By: Kerstin Rüther</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-433</link>
		<dc:creator>Kerstin Rüther</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 05:50:14 +0000</pubDate>
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		<description>Zurückkommend auf die Frage des Wahlverfahrens für die Bundesverfassungsrichter will ich zunächst nur auf einige bisher nicht zur Sprache gekommenen Gesichtspunkt hinweisen: Nicht ohne Grund sieht das BVerfGG vor, dass jeweils drei Richter eines Senats aus dem Kreis der Bundesrichter ernannt werden müssen. Das dürfte auch der Arbeitsfähigkeit des Gerichts dienen. Es geht also bei der Wahl der Verfassungsrichter nicht nur um Hochschullehrer und Politiker, die im Prinzip jedenfalls im HInblick auf öffentliche Auftritte sozialisiert sind.
Mit Nichtjuristen bestehen wohl Erfahrungen aus Landesverfassungsgerichten. Auch wenn man jeweils nicht die Alternativ-Entscheidung vor Augen hat, weisen die Entscheidungen der betreffenden Gerichte soch teilweise erhebliche und offensichtliche Mängel auf, die sich ein Bundesverfassungsgericht mit seiner ungleich höheren Bedeutung auch im Verhältnis zu den obersten Bundesgerichten nicht leisten könnte und sollte. Im Falle eines Nichtjuristen hätten die wiss. Mit. auch noch größeren Einfluss, und zwar ohne unmittelbare Legitimation. Das gilt gerade im Hinblick auf die tägliche Flut an Urteilsverfassungsbeschwerden, aber wegen der erforderlichen und üblichen Tiefe der Bearbeitung (Votum idR. von mehreren hundert Seiten nebst Anlagenapparat) auch für die Senatsentscheidungen.
Schließlich: Mag das gegenwärtige Auswahlverfahren auch nicht optimal sein, würden öffentliche Anhörungen doch sicher nicht zu besseren Ergebnissen führen. Denn hier würden Fähigkeiten prämiert, die größtenteils wenig mit den später am Bundesverfassungsgericht gefragten Fähigkeiten zu tun haben. Sicher spricht wenig gegen eine Änderung eines derart intransparenten Verfahrens wie des gegenwärtig praktizierten. Bevor man aber ein Verfahren vorschlägt, muss man wissen, welche Fähigkeiten man wünscht. Das Verfahren muss dann so ausgerichtet werden, dass es diese und nicht andere Fähigkeiten begünstigt. Dabei sollte die Funktion des Bundesverfassungsgerichts im Vordergrund stehen.

MfG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zurückkommend auf die Frage des Wahlverfahrens für die Bundesverfassungsrichter will ich zunächst nur auf einige bisher nicht zur Sprache gekommenen Gesichtspunkt hinweisen: Nicht ohne Grund sieht das BVerfGG vor, dass jeweils drei Richter eines Senats aus dem Kreis der Bundesrichter ernannt werden müssen. Das dürfte auch der Arbeitsfähigkeit des Gerichts dienen. Es geht also bei der Wahl der Verfassungsrichter nicht nur um Hochschullehrer und Politiker, die im Prinzip jedenfalls im HInblick auf öffentliche Auftritte sozialisiert sind.<br />
Mit Nichtjuristen bestehen wohl Erfahrungen aus Landesverfassungsgerichten. Auch wenn man jeweils nicht die Alternativ-Entscheidung vor Augen hat, weisen die Entscheidungen der betreffenden Gerichte soch teilweise erhebliche und offensichtliche Mängel auf, die sich ein Bundesverfassungsgericht mit seiner ungleich höheren Bedeutung auch im Verhältnis zu den obersten Bundesgerichten nicht leisten könnte und sollte. Im Falle eines Nichtjuristen hätten die wiss. Mit. auch noch größeren Einfluss, und zwar ohne unmittelbare Legitimation. Das gilt gerade im Hinblick auf die tägliche Flut an Urteilsverfassungsbeschwerden, aber wegen der erforderlichen und üblichen Tiefe der Bearbeitung (Votum idR. von mehreren hundert Seiten nebst Anlagenapparat) auch für die Senatsentscheidungen.<br />
Schließlich: Mag das gegenwärtige Auswahlverfahren auch nicht optimal sein, würden öffentliche Anhörungen doch sicher nicht zu besseren Ergebnissen führen. Denn hier würden Fähigkeiten prämiert, die größtenteils wenig mit den später am Bundesverfassungsgericht gefragten Fähigkeiten zu tun haben. Sicher spricht wenig gegen eine Änderung eines derart intransparenten Verfahrens wie des gegenwärtig praktizierten. Bevor man aber ein Verfahren vorschlägt, muss man wissen, welche Fähigkeiten man wünscht. Das Verfahren muss dann so ausgerichtet werden, dass es diese und nicht andere Fähigkeiten begünstigt. Dabei sollte die Funktion des Bundesverfassungsgerichts im Vordergrund stehen.</p>
<p>MfG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Kartellblog.</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-418</link>
		<dc:creator>Kartellblog.</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 19:37:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=650#comment-418</guid>
		<description>Ich kann mich an Prof. Horst Dreier in seiner Zeit in Würzburg erinnern und hätte mich gefreut, diesen integren und unaufgeregt-intellektuellen Kopf beim BVerfG zu wissen. Wenn &quot;öffentliche  Diskussion&quot; darauf hinausläuft, Zitate aus wissenschaftlichen Publikationen unter politischen Auspizien durch die Gegend zu feuern, dann möchte ich den Akademiker erleben, dessen Vita das überlebt. Bzw. sollte man Akademiker, die keinen Gedanken riskieren, der die Vita gefährden könnte, von den Gerichten fernhalten wollen. Aber offenbar passiert das bashing so oder so, warum dann nicht einen rationalen, rechtsstaatlichen, transparenten Prozess dafür schaffen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann mich an Prof. Horst Dreier in seiner Zeit in Würzburg erinnern und hätte mich gefreut, diesen integren und unaufgeregt-intellektuellen Kopf beim BVerfG zu wissen. Wenn &#8220;öffentliche  Diskussion&#8221; darauf hinausläuft, Zitate aus wissenschaftlichen Publikationen unter politischen Auspizien durch die Gegend zu feuern, dann möchte ich den Akademiker erleben, dessen Vita das überlebt. Bzw. sollte man Akademiker, die keinen Gedanken riskieren, der die Vita gefährden könnte, von den Gerichten fernhalten wollen. Aber offenbar passiert das bashing so oder so, warum dann nicht einen rationalen, rechtsstaatlichen, transparenten Prozess dafür schaffen?</p>
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	<item>
		<title>By: Max Steinbeis</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-417</link>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 14:47:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=650#comment-417</guid>
		<description>@ Christian Boulanger: Es geht nicht allein um die Qualität der Verfassungsgerichtsrechtsprechung. Da, insoweit stimme ich zu, ist es schwer, mittels Gestaltung des Auswahlsverfahrens Feintuning zu betreiben. Ob das jetzige System jetzt Richter &quot;mit Kanten&quot; (D. Hermann) oder Richter &quot;in the middle of the road&quot; (C. Boulanger) hervorbringt - mich stört vor allem daran, dass es zu einer verfassungspolitischen Kultur der Teilnahmslosigkeit beiträgt.

@ Christian Rath: Polemik nicht, und taktische Gründe schon sowieso nicht. Ich weiß gar nicht, worauf Du damit rauswillst. Ohne die Schlachten von damals noch mal schlagen zu wollen: Mich hat Dein und Prantls Versuch, Dreier unter die schwefligen Menschenwürderelativierer vom Schlage eines Winfried Brugger oder Fabian Wittreck einzureihen, nicht überzeugt. Wenn mich jemand fragen würde, ob ich die Vorstellung einer Pflichtenkollision bei der Menschenwürde abstrakt und von vornherein ausschließen würde, dann würde ich da auch nicht Ja sagen. Und trotzdem würde ich in Hunderttausend Jahren nie auf die Idee kommen, die Folter von Menschenwürdeträger A zur Rettung von Menschenwürdeträger B als etwas verfassungsrechtlich Legitimiertes oder gar Gebotenes zu bezeichnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Christian Boulanger: Es geht nicht allein um die Qualität der Verfassungsgerichtsrechtsprechung. Da, insoweit stimme ich zu, ist es schwer, mittels Gestaltung des Auswahlsverfahrens Feintuning zu betreiben. Ob das jetzige System jetzt Richter &#8220;mit Kanten&#8221; (D. Hermann) oder Richter &#8220;in the middle of the road&#8221; (C. Boulanger) hervorbringt &#8211; mich stört vor allem daran, dass es zu einer verfassungspolitischen Kultur der Teilnahmslosigkeit beiträgt.</p>
<p>@ Christian Rath: Polemik nicht, und taktische Gründe schon sowieso nicht. Ich weiß gar nicht, worauf Du damit rauswillst. Ohne die Schlachten von damals noch mal schlagen zu wollen: Mich hat Dein und Prantls Versuch, Dreier unter die schwefligen Menschenwürderelativierer vom Schlage eines Winfried Brugger oder Fabian Wittreck einzureihen, nicht überzeugt. Wenn mich jemand fragen würde, ob ich die Vorstellung einer Pflichtenkollision bei der Menschenwürde abstrakt und von vornherein ausschließen würde, dann würde ich da auch nicht Ja sagen. Und trotzdem würde ich in Hunderttausend Jahren nie auf die Idee kommen, die Folter von Menschenwürdeträger A zur Rettung von Menschenwürdeträger B als etwas verfassungsrechtlich Legitimiertes oder gar Gebotenes zu bezeichnen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Christian Rath</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-416</link>
		<dc:creator>Christian Rath</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 13:56:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=650#comment-416</guid>
		<description>Der Vorwurf an Dreier war nicht, dass er ein &quot;Apologet der Rettungsfolter&quot; sei, sondern dass er eine uneindeutige Haltung zur Rettungsfolter hat. Er lehnt Folter nicht immer und unter allen Umständen ab, sondern will laut Kommentar eine Rechtfertigung im Falle einer Würdekollision &quot;nicht von vornherein ausschließen&quot;. So jemand sollte mE nicht Präsident des BVerfG sein. 

Der Vorwurf, Dreier sei von den linken Kritikern falsch verstanden worden, ist eine Polemik, die von den Verteidigern Dreiers stammt. Da Du (Max) ja für eine offene Debatte über Verfassungsrichter plädierst, gibt es zumindest keinen taktischen Grund für Dich, diese Polemik zu übernehmen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorwurf an Dreier war nicht, dass er ein &#8220;Apologet der Rettungsfolter&#8221; sei, sondern dass er eine uneindeutige Haltung zur Rettungsfolter hat. Er lehnt Folter nicht immer und unter allen Umständen ab, sondern will laut Kommentar eine Rechtfertigung im Falle einer Würdekollision &#8220;nicht von vornherein ausschließen&#8221;. So jemand sollte mE nicht Präsident des BVerfG sein. </p>
<p>Der Vorwurf, Dreier sei von den linken Kritikern falsch verstanden worden, ist eine Polemik, die von den Verteidigern Dreiers stammt. Da Du (Max) ja für eine offene Debatte über Verfassungsrichter plädierst, gibt es zumindest keinen taktischen Grund für Dich, diese Polemik zu übernehmen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Christian Boulanger</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-415</link>
		<dc:creator>Christian Boulanger</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 13:17:28 +0000</pubDate>
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		<description>Danke für den engagierten Beitrag, aber ich glaube nicht, dass es die Qualität der Verfassungsgerichtsrechtsprechung heben wird, wenn man die Richter &quot;politischer&quot; bestellt. Es lassen sich ohnehin keine abstrakten Aussagen darüber treffen, welche institutionelle Regelung der Richterwahl per se besser oder demokratischer ist - es kommt immer auf den konkreten Kontext an, insbesondere welche Parteienkonstellation im Parlament gerade besteht. Institutions matter, aber hier gilt noch mehr: people matter... Wie Dietrich Herrmann schon schrieb, der Witz bei der Sache ist weniger der &quot;Input&quot; als der &quot;output&quot;.  Eigentlich ist man sich in der Verfassungsgerichtssoziologie darüber einig, dass das bisherige Verfahren (mit Ausnahmen natürlich) &quot;middle-of-the-roader&quot; hervorbringt, die vor allem juristische Qualitäten mitbringen. Was hätte man von einem Scalia im Verfassungsgericht, oder davon, wenn das Privatleben der Richter in der Tagespresse diskutiert wird, weil ein heftiger politischer Kampf um sie entbrennt? Der Vorteil davon ist mir noch nicht ganz klar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für den engagierten Beitrag, aber ich glaube nicht, dass es die Qualität der Verfassungsgerichtsrechtsprechung heben wird, wenn man die Richter &#8220;politischer&#8221; bestellt. Es lassen sich ohnehin keine abstrakten Aussagen darüber treffen, welche institutionelle Regelung der Richterwahl per se besser oder demokratischer ist &#8211; es kommt immer auf den konkreten Kontext an, insbesondere welche Parteienkonstellation im Parlament gerade besteht. Institutions matter, aber hier gilt noch mehr: people matter&#8230; Wie Dietrich Herrmann schon schrieb, der Witz bei der Sache ist weniger der &#8220;Input&#8221; als der &#8220;output&#8221;.  Eigentlich ist man sich in der Verfassungsgerichtssoziologie darüber einig, dass das bisherige Verfahren (mit Ausnahmen natürlich) &#8220;middle-of-the-roader&#8221; hervorbringt, die vor allem juristische Qualitäten mitbringen. Was hätte man von einem Scalia im Verfassungsgericht, oder davon, wenn das Privatleben der Richter in der Tagespresse diskutiert wird, weil ein heftiger politischer Kampf um sie entbrennt? Der Vorteil davon ist mir noch nicht ganz klar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Max Steinbeis</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-409</link>
		<dc:creator>Max Steinbeis</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:29:11 +0000</pubDate>
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		<description>Na, direkt vorgesehen ist es in Art. 94 nicht, nur halt nicht ausgeschlossen.

Ich weiß nicht, das scheint mir nicht das allerdringlichste Problem zu sein, das wir haben. In den 50ern, als die Staatsrechtslehrerschaft noch klar von konservativen Etatisten dominiert war und die zurückgekehrten sozialistischen oder liberalen Emigranten in die Politikwissenschaft auswichen, da gab es dafür vielleicht gute Gründe (wobei das auch so vom Ergebnis her ganz gut gelaufen ist damals mit der Besetzung der Verfassungsrichterposten). Aber heute gibt es da genügend gute Leute jeglicher Couleur. Und das Argument, dass mit der Beschränkung auf Volljuristen Klassengrenzen zementiert werden, ist heute auch nicht mehr so zwingend.

Die allermeisten Verfahren in Karlsruhe sind Urteilsverfassungsbeschwerden. Da geht es um knüppelhartes Jura, selbst wenn am Ende nur ein Nichtannahmebeschluss dabei herauskommt. 

Gut, das könnte auch ein Argument dafür sein: Dann würde man das BVerfG ein Stück weit aus der Justiz herauslösen, und das könnte helfen, dass sich das BVerfG weniger oft als Super-Revisionsinstanz geriert.

Andererseits bin ich schon stark dafür, dass das BVerfG ganz klar seinen Charakter als Gericht behält, dass es nach den Regeln der juristischen Kunst subsumiert und begründet und mit philosophischen Weltanschauungstraktaten möglichst sparsam umgeht. 

Also unterm Strich: Ich halte die Befähigung zum Richteramt schon für richtig, würde aber auch nicht Selbstmord begehen, wenn man sie kippen würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na, direkt vorgesehen ist es in Art. 94 nicht, nur halt nicht ausgeschlossen.</p>
<p>Ich weiß nicht, das scheint mir nicht das allerdringlichste Problem zu sein, das wir haben. In den 50ern, als die Staatsrechtslehrerschaft noch klar von konservativen Etatisten dominiert war und die zurückgekehrten sozialistischen oder liberalen Emigranten in die Politikwissenschaft auswichen, da gab es dafür vielleicht gute Gründe (wobei das auch so vom Ergebnis her ganz gut gelaufen ist damals mit der Besetzung der Verfassungsrichterposten). Aber heute gibt es da genügend gute Leute jeglicher Couleur. Und das Argument, dass mit der Beschränkung auf Volljuristen Klassengrenzen zementiert werden, ist heute auch nicht mehr so zwingend.</p>
<p>Die allermeisten Verfahren in Karlsruhe sind Urteilsverfassungsbeschwerden. Da geht es um knüppelhartes Jura, selbst wenn am Ende nur ein Nichtannahmebeschluss dabei herauskommt. </p>
<p>Gut, das könnte auch ein Argument dafür sein: Dann würde man das BVerfG ein Stück weit aus der Justiz herauslösen, und das könnte helfen, dass sich das BVerfG weniger oft als Super-Revisionsinstanz geriert.</p>
<p>Andererseits bin ich schon stark dafür, dass das BVerfG ganz klar seinen Charakter als Gericht behält, dass es nach den Regeln der juristischen Kunst subsumiert und begründet und mit philosophischen Weltanschauungstraktaten möglichst sparsam umgeht. </p>
<p>Also unterm Strich: Ich halte die Befähigung zum Richteramt schon für richtig, würde aber auch nicht Selbstmord begehen, wenn man sie kippen würde.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: kallocain</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-407</link>
		<dc:creator>kallocain</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:05:37 +0000</pubDate>
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		<description>Ergänzung: Ich meine natürlich § 3 Abs. 2 BVerfGG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ergänzung: Ich meine natürlich § 3 Abs. 2 BVerfGG.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: kallocain</title>
		<link>http://verfassungsblog.de/warum-ich-fr-mehr-ffentlichkeit-bei-verfassungsrichterwahlen-wre/comment-page-1/#comment-406</link>
		<dc:creator>kallocain</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 08:04:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://verfassungsblog.de/?p=650#comment-406</guid>
		<description>Was halten Sie eigentlich von der Idee, auch verdiente Nichtjuristen als BVerfG-Richter einzusetzen? Das Grundgesetz sieht dies ja ausdrücklich in Art. 94 GG vor; nur das BVerfGG grenzt (mal wieder) dies ein, § 2 BVerfGG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was halten Sie eigentlich von der Idee, auch verdiente Nichtjuristen als BVerfG-Richter einzusetzen? Das Grundgesetz sieht dies ja ausdrücklich in Art. 94 GG vor; nur das BVerfGG grenzt (mal wieder) dies ein, § 2 BVerfGG.</p>
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