17 February 2011

“Wir haben den ungarischen Geist aus der Flasche gelassen”

Ungarns Mediengesetz ist also ein kleines bisschen abgeändert worden. Das kann man als Erfolg der EU werten, deren Kontrolle anstelle der nationalen Checks and Balances treten kann, wenn diese versagen.

Aber das ist nicht der Punkt.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán hat in dieser Woche – in Deutschland weitgehend unbemerkt – eine Rede zur Lage der Nation gehalten, die manch Interessantes zum Verfassungsprozess in Ungarn enthält.

Darin benennt Orban, was es in seinen Augen ist, was da derzeit in Ungarn passiert – nichts weniger nämlich als die Wiedergeburt einer Nation:

Wiedergeburt bedeutet, (…) wenn eine Nation die Welt um sich herum verändert. Wenn der Geist der Nation sich aus dem Kerker dunkler historischer Pe­rio­den befreit, über den Horizont erhebt und die Handlungen einer Ge­mein­schaft zu lenken beginnt. In solchen Mo­men­ten vollbringen die westlichen Na­tionen große Dinge: die französische Auf­­klärung, die englische Indus­trie­re­vo­lution, die amerikanische Unab­hän­gig­keit, die deutsche Einheit, die Wende in Mitteleuropa.

Wenn eine Nation die Welt um sich herum verändert. Soso.

Bestimmt alles nur Redewendungen, oder? Politikerpathos halt. Normal. Kein Grund zur Beunruhigung. (düdeldidü)

Der ungarische Geist: Buhuu!

Dann ist von den großartigen Er­scheinungsformen des ungarischen Geis­tes die Rede, von der tausendjährigen christlichen Staats­ordnung und von den Heldentaten zur Vertei­digung Europas (gemeint: sich mit den Türken gekloppt zu haben).Und dann kommt der hübsche Satz:

Wir haben den ungarischen Geist aus der Flasche gelassen.

Und weiter:

Erneuerung bedeutet in diesem Zusammenhang also die Wiedergeburt der Nation dank der Befreiung des ungarischen Geistes, was wiederum heißt, dass Ungarn im 21. Jahrhundert seinen gebührenden Platz einnehmen wird.

Nein, nein, ich werde das nicht mit Weimar vergleichen, auf keinen Fall, ich werde es nicht tun…

Diesen aus der Flasche gelassenen Geist, so Orban,

vermögen wir (…) in jenem rechtlichen Dokument nicht zu finden, das wir heute als Verfassung Ungarns be­zeichnen. Es mag sein, dass Fach­ju­ris­ten an der Übergangsverfassung noch eine Zeitlang herumtüfteln könnten, für sie ist sie vielleicht akzeptabel, nicht aber für Ungarn. Dies ist nämlich nicht die Verfassung der Ungarn. Sie wurde nicht vom ungarischen Geist geschaffen.

Sondern?

Sie wurde nach sowjetischem Muster ausgearbeitet, als Resultat politischer Pakte geschrieben, und wenngleich großartige Juristen an ihr arbeiteten, ist sie dennoch das Ergebnis von Zwangs­kom­promissen.

Das ist ein starkes Statement über das Dokument der friedlichen Revolution von 1989. Das mit dem sowjetischen Muster bezieht sich auf die stalinistische Verfassung von 1949. Die blieb der Hülle nach bestehen, aber von ihrem Inhalt blieb 1989 nichts übrig.

Mythischer Volkskörper

Dass Orbán die Hülle für die eigentliche Verfassung hält, verbunden mit seinem herablassenden Wort von den “großartigen Juristen”, zeigt, was für einen Verfassungsbegriff er hat: Er sieht die Verfassung als geradezu mythische Äußerung eines einheitlichen nationalen Willens, als Selbsterschaffung und -beschreibung eines imaginierten Volkskörpers Ungarn, im Singular.

Im Unterschied zu was? Im Unterschied zu einem Verfassungsbegriff, der die Verfassung als Verfahrensrahmen begreift, der unterschiedlichsten Interessen und Präferenzen ein friedliches und effizentes Auskommen miteinander garantiert. Ein moderner, pluralistischer Verfassungsbegriff. Den Orbán als “politische Pakte” und “Zwangskompromisse” diffamiert.

Orbans Rede schließt wie folgt:

Die Er­neue­rung ist ein Kampf. Die Erneuerung ist eine Mission.

Vorwärts Ungarn, vorwärts Ma­gyaren!

Übrigens: Ich werde Ende März nach Budapest fahren und mir dort vor Ort ein Bild machen. Wer mir mit Kontakten helfen und Gesprächspartner empfehlen kann, sei hiermit herzlich dazu aufgefordert.

Foto: bkang83, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: “Wir haben den ungarischen Geist aus der Flasche gelassen”, VerfBlog, 2011/2/17, https://verfassungsblog.de/wir-haben-den-ungarischen-geist-aus-der-flasche-gelassen/, DOI: 10.17176/20181008-124502-0.

4 Comments

  1. SpielthierkeineRolle Fri 18 Feb 2011 at 10:58 - Reply

    Nun ja mit einer 2/3 Mehrheit im Parlament kann er durchaus behaupten ein Mandat zur Änderung der Verfassung zu besitzen und “die Ungarn” zu vertreten.
    Pathos gehört ja immer dazu : “Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.” Das Deutsche Volk erscheint hier auch personal – schlimm, schlimm.
    Der Vergleich mit Weimar ist schief, keine Regierung der Weimarer Zeit war durch Wahlergebnisse wie das von Orban legitimiert, auch die NSDAP kam niemals über 50% bei freien Wahlen.
    Historische Fakten scheinen Ihnen generell nicht in vollem Umfang bekannt zu sein, der Kampf der Ungarn war tatsächlich eine der Ursachen für das Scheitern der türkischen Okkupationsbemühungen in Europa.
    Orban wäre im Übrigen der erste Diktator und Völkermörder (Ihr Vergleich mit Weimar ist wirklich eine Frechheit!) der die Errungenschaften der Französichen Revolution und der Amerikanischen Unabhängigkeit preist.

  2. Max Steinbeis Fri 18 Feb 2011 at 18:34 - Reply

    Natürlich ist der Vergleich mit Weimar schief, der ist immer schief, deswegen will ich ihn ja nicht ziehen (das war nicht nur ironisch gemeint).

    Aber noch mal zur Erinnerung: Der Mann behauptet nicht nur, ein Mandat zur Änderung der Verfassung zu haben, sondern eins zur Schaffung einer neuen Verfassung. Er deutet im Nachhinein die Wahl vom April 2010 (bei der er 53% der Stimmen erhalten hat, die Zweidrittelmehrheit ist nur ein grausamer Scherz des bescheuerten ungarischen Wahlrechts) zu einer Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung um.

    Und damit nicht genug: Er beschreibt diesen Prozess der Verfassungsgebung als einen der nationalen Wiedergeburt, redet von Kampf und Wirkung über die Grenzen Ungarns hinaus. Er identifiziert seine Partei, nur weil er die Wahl gewonnen hat, was vor allem den Übeltaten der sozialistischen Vorgängerregierung geschuldet ist, mit dem “ungarischen Geist”, was impliziert, dass jede Opposition eine Opposition gegen den “ungarischen Geist” ist und damit inhärent illegitim.

  3. […] Gefahren hat, eine Verfassung zu formalistisch zu betrachten, zeigt das Beispiel Ungarn, das mich anderweitig stark beschäftigt zur Zeit: Als dort 1989 die kommunistische Diktatur stürzte, entschied man […]

  4. Gabor Thu 10 Mar 2011 at 06:50 - Reply

    Herr Steinbeis, ein Vergleich mit Weimar (oder noch präziser mit den nationalen Erneuerungs- und Wiedergeburtsideologien der zwanziger und dreißiger Jahren) ist keinesfalls übertrieben. Und Orbán’s Wörter waren nicht einfache Ausdruck Polithikerpathos, sondern die wahre Inhalt seiner Politik. Fidesz – oder lediglich Orbän – ist kein konservativ, er ist ein nationalist der die Nation als organisches Ganze betrachtet ganz im Sinne des organischen Nationskonzepte im ersten Hälfte des 20. Jahhunderts. Es ist die einzige Interpretationsmodell zu dem seine Politike seit April letzten Jahres zupasst und daneben hat er in einer anderen programmatischen Rede im Herbst 2009 alles vorhergesagt.

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