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Ein bürgerlich-rechtlicher Mietendeckel für den Bund?
Ein bürgerlich-rechtlicher Mietendeckel auf Bundesebene ist möglich. So lässt sich eine der vielen Folgen des Mietendeckel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Die Regelungen zur Mietenhöhe im freifinanzierten Wohnungsraum, so das Gericht, gehören allein zum sozialen Mietrecht und seien damit dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Für den Schutz von Mieter:innen ist das jedoch keine gute Nachricht – denn eine Steuerung des Mietpreises durch einen bürgerlich-rechtlichen Mietendeckel ist erheblich weniger effektiv als die hoheitliche Normdurchsetzung von Preisvorschriften.
Continue reading >>Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Berliner Mietendeckel gesprochen, und zwar in Gestalt des Zweiten Senats, dessen Zuständigkeit wohl durch das Überwiegen der kompetenzrechtlichen Frage gegeben war. Berichterstatter war der frühere CDU-Minister Peter Huber; es handelte sich vorwiegend um eine abstrakte Normenkontrolle, die die Fraktionen der Union und FDP angestrengt hatten. Die Entscheidung ist überraschend klar und eindeutig ausgefallen (7:1 in der Begründung, einstimmig im Ergebnis). Darin liegt ein Problem. Abermals fällt ein tiefer Schatten auf die Judikatur des Zweiten Senats, der sich in immer deutlicherer Weise als politökonomisch uninformiert und naiv erweist, in juristischer Hinsicht als handwerklich schwach.
Continue reading >>Warum dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den „Mietendeckel“ zusteht
Der Senat von Berlin hat sich heute endgültig auf den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ (MietenWoG) geeinigt. Verfassungsrechtlich ist insbesondere die Kompetenzfrage umstritten. Die einen meinen, das Land Berlin habe weder für das Einfrieren noch für das Deckeln und Kappen der Mietpreise die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Andere gestehen dem Land grundsätzlich die Kompetenz zu, öffentlich-rechtliche Mietpreisregeln zu erlassen, sehen die Kompetenzgrenze jedoch mit der Deckelung und Kappung der Mieten überschritten. Wiederum andere streiten für eine umfassende Kompetenz des Landes Berlin. Letzteres halten wir für richtig.
Continue reading >>Wo kein Normkonflikt, da kein Kompetenzkonflikt
Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist darauf hingewiesen worden, dass dieser die Verzahnung von föderaler Kompetenzordnung und Tragweite des Grundrechtsschutzes offenlegen werde. Noch deutlicher wird diese Verzahnung im Vergleich mit einem höchstrichterlichen Verdikt zur Verfassungsmässigkeit einer kommunalen Volksinitiative zur Bremsung der Mietpreise in der Stadt Bern vom November 2019.
Continue reading >>Kein Anlass zur Schonung
Über Kritik und Respekt und den Mietendeckelbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
Continue reading >>Formlos verfassungsändernde ‚Staatspraxis‘ und Gesetzesauslegung nach Parlamentsrede
Mit seinem Beschluss über den Berliner Mietendeckel hat das Gericht die ungünstigste, verfassungspolitisch sowie praktisch folgenreichste Entscheidung getroffen, die in der Sache denkbar war.
Continue reading >>Das Private ist politisch
Der Berliner Mietendeckel ist nichtig. Zuständig ist nicht das Land Berlin, sondern der Bund, heißt es aus Karlsruhe. So weit, so erwartbar. Trotzdem ist der erste Aufschrei innerhalb des progressiven Lagers groß. Tim Wihl spricht gar von einem formalistischen „Fehlurteil“, das im Kern mit einer „wiederbelebten, aber schon immer falschen public private distinction“ operiere. Das ist jedoch zu kurz gedacht. Mit dem Mietendeckelurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Tür zu einem sozialen und nachhaltigen Privatrecht weiter aufgestoßen.
Continue reading >>Verbote sind Verbote sind Verbote
Letzte Woche hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin eine Entscheidung zur Praxis von „Schattenmieten“ veröffentlicht (Az. 65 S 76/20). Anders als zuvor die 67. und die 66. Kammer geht sie davon aus, dass die Vermieterseite auch weiterhin Mieterhöhungen vor Gericht durchsetzen kann, obwohl der Berliner „Mietendeckel“ (MietenWoG) laufende Mieten auf dem Stand vom 18. Juli 2019 einfrieren wollte. Die vertraglichen Vereinbarungen, so die Kammer, blieben nämlich durch die im MietenWoG geregelten Verbote überhöhter Mieten unberührt. Das Gesetz hindere während seiner Laufzeit lediglich, eine solche überhöhte Mietforderung durchzusetzen. Diese Lesart des Gesetzes hätte verheerende praktische Konsequenzen. Sie ist zivilrechtlich verfehlt und verfassungsrechtlich keinesfalls geboten.
Continue reading >>Demokratische Miet-Bestimmung
Selten bekommt ein Gesetzesentwurf des Berliner Senats wohl so viel Aufmerksamkeit, wie in den letzten Wochen der sog. „Mietendeckel“. Die Reaktionen auf den Referentenentwurf ließen nicht lange auf sich warten: Ungerecht, Enteignung, Planwirtschaft. Opposition und Verbände kündigen Verfassungsklagen an. Auch Ex-BVerfG-Präsident Papier attestiert dem Vorstoß in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) die Verfassungswidrigkeit. Tatsächlich handelt es sich letztlich jedoch nicht um eine Frage der Verfassung, sondern demokratischer Auseinandersetzung.
Continue reading >>Vergesellschaftungsverzögerungsgesetz
Nach dem Ergebnis des Volksentscheids entschied sich die damalige rot-rot-grüne Regierung dazu, eine Kommission mit Expert*innen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung zu beauftragen, das nun vorgelegt wurde. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner kündigte entsprechend dem Koalitionsvertrag ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz” an, dessen genauer Inhalt bislang noch unbekannt ist, das aber jedenfalls keine unmittelbare Vergesellschaftung bewirken soll. Hinter dem Rahmengesetz steht das Kalkül, eine verfassungsgerichtliche Kontrolle zu erzielen, bevor tatsächliche Vergesellschaftungsmaßnahmen ergriffen werden. Mit diesem Plan begibt sich der Senat sowohl verfassungsrechtlich als auch politisch auf einen Irrweg.
Continue reading >>Ein Hoffnungsschimmer, aber kein grünes Licht für Vergesellschaftung Berliner Wohnungsunternehmen
Die Expert:innenkommission zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer möglichen Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung der in Berlin ansässigen Wohnungsunternehmen hat am 15. Dezember ihren ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Schon eine Woche zuvor lag der Bericht mehreren Zeitungen vor und sorgte für entsprechende Schlagzeilen. Von Befürworter:innen wurde der Bericht bereits vor Veröffentlichung als „Zwischenerfolg“ gefeiert, die Kommission gebe „grünes Licht“ für Vergesellschaftungen. Das ist bei näherem Hinsehen aber nicht der Fall.
Continue reading >>Wohnungsmarkt ohne Börsendruck
In der Politik wird verzweifelt nach Wegen gesucht, um die überhitzten Wohnungsmärkte zu entspannen. Eine sehr interessante Möglichkeit wurde dabei bisher nicht in Betracht gezogen, obwohl es sie in anderen Rechtsbereichen seit langem gibt: die Steuerung durch Marktzugangsbeschränkungen. Unternehmen, deren Geschäftsmodelle die Mieten und die Bodenpreise nach oben treiben und die dadurch die sozialen Strukturen gefährden, könnten vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Das wäre verfassungs- und EU-rechtlich möglich und sogar auf Landesebene machbar, wie ein genauerer Blick zeigt.
Continue reading >>A Hard Year
A look back on 2021 and the most-read Verfassungsblog posts
Continue reading >>Ein hartes Jahr
Ein Blick zurück auf 2021 und die meistgelesenen Verfassungsblog-Posts
Continue reading >>Der schmale Grat zwischen Mut und Murks
Mitte September 2021 ist in Berlin das „Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft“ in Kraft getreten, das unter anderem eine Regelung zur Entfristung von Postdoktoranden vorsieht. Dass die gerade erst wiedergewählte Präsidentin der Humboldt-Universität, Sabine Kunst, Ende Oktober erklärt hat, wegen der Neuregelung zum Jahresende 2021 zurückzutreten, war dann ein leibhaftiger Paukenschlag, der das Thema auch bundesweit in die Schlagzeilen brachte. Verfassungsrechtlich begegnet die Regelung erheblichen inhaltlichen und formellen Bedenken.
Continue reading >>Ok, Boomer
Über Regelkreise, Klimawandel und das Bundesverfassungsgericht
Continue reading >>Eigentümliches Eigentum
Warum eine substanzielle Vermögensbesteuerung weit weniger verfassungswidrig wäre, als viele glauben
Continue reading >>Improper Property
Why substantial property taxation might be a lot less unconstitutional than many think
Continue reading >>Der Föderalismus als Verlierer
Besteht die Ausschlusswirkung der Bundesgesetzgebung nur in der Negierung einer landesrechtlichen Gestaltung, die der Bund aufgrund regionaler Differenzen nicht selbst treffen könnte, fehlt jeder Bezug zur Föderalismusidee und entsteht allein eine Spielwiese für opportunistisches Verhalten, die den Bundesstaat diskreditiert. Hier besteht Anlass, dem Bund eine Grenze zu setzen.
Continue reading >>No reason to be gentle
On criticism, respect and the rent cap decision of the Bundesverfassungsgericht
Continue reading >>Eigentumsrecht versus Schutz von Leben und Gesundheit
Die Grundregeln für den Infektionsschutz in der Pandemie sind: Abstand halten, Hände waschen und zu Hause bleiben. Für Menschen, die kein Zuhause haben, ist das aber gar nicht möglich. Der schon länger geführte Konflikt um das private Eigentumsrecht und die Wohnungskrise in den Städten verschränkt sich in der Corona-Pandemie mit dem Konflikt um einen gleichen Infektionsschutz. Verschiedene Beispiele zeigen, dass der Staat seinen Pflichten zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen gegen das potentiell tödliche und gesundheitsschädigende Corona-Virus nicht ausreichend nachkommt.
Continue reading >>Thug Life
Über Outlaws, Regierungen und was passiert, wenn die eine sich in das andere verwandelt.
Continue reading >>Offenkundig „offenkundig“ nicht verstanden
Nachdem das Bayerische Staatsministerium die Zulassung des Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ versagt hatte, musste gem. Art. 64 Abs. 1 S. 1 LWG der Bayerische Verfassungsgerichtshof über dessen Zulassung entscheiden und lehnte sie am 16. Juli 2020 ab. Diese Entscheidung des BayVerfGH (mit 6 zu 3 Stimmen ergangen) überzeugt inhaltlich nicht und ist ein Exempel dafür, dass auch nach vielen Jahrzehnten verfassungsrechtlicher Entwicklung zentrale Fragen der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit ungeklärt sind.
Continue reading >>Ein Stichtag macht noch keine Rückwirkung
In den kommenden Wochen soll das geplante Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verabschiedet werden. Zurzeit wird diskutiert, ob das Gesetz gegen ein verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot verstößt. Sowohl der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin als auch Hans-Jürgen Papier gehen in ihren Gutachten davon aus, dass die Stichtagsregelung des Mietenstopps unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung verfassungsrechtlich problematisch ist. Ein genauer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt jedoch, dass der Stichtagsregelung keine Rückwirkung zukommt.
Continue reading >>The Great Repression
In which I welcome Jens Söring, the ,Söring v. United Kingdom' Söring, home after 33 years of imprisonment.
Continue reading >>Freie Fahrt für die Mietpreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Berliner Mietpreisbremse für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Der Beschluss ist bemerkenswert, weil er auf dem Höhepunkt der politischen Diskussionen die Sozialbindung des Eigentums betont und der Politik erhebliche Spielräume für ihr Vorgehen zur Regulierung des Wohnungsmarkts und zur Steuerung der Sozialstruktur in den Ballungsräumen belässt.
Continue reading >>Die Risiken beherrschbar machen
Vorgestern hat der Berliner Senat die Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz beschlossen. Es soll nun ausgearbeitet, nach der Sommerpause verabschiedet werden und Anfang 2020 in Kraft treten. Der umstrittene Kern dieses Gesetzes liegt in einem Einfrieren der vertraglich vereinbarten Mieten für fünf Jahre. Die politischen Auseinandersetzungen um ein solches Gesetz sind vorprogrammiert – ebenso wie die rechtlichen. Doch ein genauerer Blick auf die verfassungsrechtlichen Risiken zeigt, dass der Berliner Gesetzgeber sie durchaus in den Griff bekommen kann.
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