01 October 2009

Das grausige Schicksal der Staatenlosigkeit

Staatenlos – das klingt wie ein Anachronismus, wie tiefstes 20. Jahrhundert, das klingt nach Nansen-Pass und Schwarzweißfilmdrama. Der Fall Rottmann, anhängig vor dem EuGH und gestern von Generalanwalt Maduro im Schlussantrag begutachtet, hat etwas zutiefst Gruseliges in diesen Zeiten nationaletatistischer Reaktion. Im Kern sagt Maduro: Jawoll, es kann einem EU-Bürger passieren, dass er plötzlich ohne Staatsangehörigkeit dasteht. Die EU-Bürgerschaft schützt ihn nicht davor.

Der Österreicher Janko Rottmann hatte in München die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und dabei verschwiegen, dass er daheim in Graz wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges gesucht wurde. Das blieb den bayerischen Behörden aber nicht lange verborgen, und so entzogen sie ihm den deutschen Pass wieder. Den Österreichischen hatte er bei der Einbürgerung abgeben müssen, und die Österreicher wollten den Mann nicht wieder haben – da stand er, staatenlos.

Der Fall führt tief in die Fundamentalfragen der Europäischen Union, und Maduro konstruiert seinen Entscheidungsvorschlag auf Grundlage des traditionellen völkerrechtlichen Staatsangehörigkeitsbegriffs:

Mit der Staatsangehörigkeit bestimmt der Staat sein Volk. Es geht über das Staatsangehörigkeitsband, um die Bildung eines nationalen Gemeinwesens, und selbstverständlich kann ein Mitgliedstaat frei deren Rahmen abstecken, indem er bestimmt, wen er als seinen Staatsangehörigen ansieht.

Davon grenzt er die Unionsbürgerschaft ab:

Die Europabürgerschaft stellt mehr dar als ein Bündel von Rechten, die als solche auch denjenigen verliehen werden könnten, die die Unionsbürgerschaft nicht besitzen. Sie setzt das Bestehen eines Bandes politischer Natur zwischen den Bürgern Europas voraus, obwohl es sich nicht um ein Band der Zugehörigkeit zu einem Volk handelt. Dieses politische Band eint vielmehr die Völker Europas. Es beruht auf der von ihnen eingegangenen gegenseitigen Verpflichtung, ihr jeweiliges politisches Gemeinwesen den anderen europäischen Bürgern zu öffnen und eine neue Form der bürgerschaftlichen und politischen Verbundenheit auf europäischer Ebene zu schaffen. Es setzt nicht ein bestehendes Volk voraus, sondern beruht auf dem Vorhandensein eines europäischen politischen Raums, aus dem Rechte und Pflichten erwachsen.

Die Unionsbürgerschaft sei keine Bedrohung für die nationale Staatsbürgerschaft, im Gegenteil:

Darin liegt das Wunder der Unionsbürgerschaft: Sie verstärkt die Bindungen an unsere Staaten (soweit wir eben deshalb Unionsbürger sind, weil wir Angehörige unserer Staaten sind), und zugleich emanzipiert sie uns von ihnen (soweit wir nunmehr Bürger über unsere Staaten hinaus sind).

Daraus folgt immerhin schon mal, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht als rein nationale Angelegenheit betrachtet werden kann. Was Herrn Rottmann betrifft, den mutmaßlichen Betrüger, der die deutsche Einbürgerungsbehörde angelogen hat, so versagt ihm der Generalanwalt allerdings die Unterstützung:

Seine Loyalität dem Staat gegenüber unter Beweis zu stellen, dem man angehört, ist eine der Pflichten, die den Status begründen, den der Einzelne in seiner Eigenschaft als Angehöriger dieses Staates genießt, und diese Pflicht beginnt bereits mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit. Eine Person aber, die im Einbürgerungsverfahren absichtlich falsche Angaben macht, kann nicht als loyal gegenüber dem Aufnahmestaat angesehen werden.

Und auch die Österreicher seien in diesem Fall zu nichts verpflichtet. Zwar erwähnt Maduro, wie man den Knoten juristisch durchschlagen könnte (deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend entzogen, damit Grund für Aufgabe der österreichischen quasi auch rückwirkend entfallen), sieht darin aber eine Aufgabe des österreichischen Rechts, die das Gemeinschaftsrecht nichts angehe.

Tja. Da kann man eigentlich wenig dagegen sagen. Aber vom Ergebnis her gedacht ist schon bemerkenswert, wie schüchtern Maduro auftritt. In Luxemburg will man im Moment echt keinen Ärger riskieren…


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Das grausige Schicksal der Staatenlosigkeit, VerfBlog, 2009/10/01, https://verfassungsblog.de/das-grausige-schicksal-der-staatenlosigkeit/, DOI: 10.17176/20181008-161133-0.

5 Comments

  1. staatenlose aus Köln Fri 2 Oct 2009 at 20:47 - Reply

    Einbürgerungskatastrophe in Deutschland
    http://angelamerkel.go.to/
    http://sites.google.com/site/nazimerkel/

  2. […] Gerichtshof (EuGH). Ich hatte vor einigen Monaten mal über die Schlussanträge des Generalanwalts geschrieben. Es geht um den Fall des Janko Rottmann – jenes unglückseligen Österreichers, der sich in […]

  3. Chris Thu 21 Apr 2011 at 18:47 - Reply

    Herr Janko Rottmann ist ein rechtskräftig verurteilter schwerer Finanzbetrüger, der u.a. Schnellballsysteme vermittelt hat und Anleger nachweislich geschädigt und betrogen und Existenzen vernichtet hat. Das ist ein viel grusligerer Fall als seine vermeintliche Staatenlosigkeit (er hat wohl zur Verschleierung auch gefälschte Identitäten angenommen). Herr Rottmann sitzt im Knast und dort soll er meinetwegen staatenlos, scham- und würdelos verrotten. Denn wieder in Freiheit wird er weiter betrügen!

  4. […] O’Neill weist auf eutopialaw.com darauf hin, dass es aus europarechtlicher Perspektive nach Rottmann und Ruiz-Zambrano kaum gehen dürfte, die Schotten ihrer Unionsbürgerschaft zu berauben. Daher […]

  5. Fünf Jahre Verfassungsblog Wed 30 Jul 2014 at 18:57 - Reply

    […] Citizens United, Anonymisierung im Internet, Obamacare, Wahlrechtsgleichheit, Rottmann, katalanischer Separatismus, Vorratsdatenspeicherung, […]

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