01 August 2014

Die Burka als Freiheitssymbol? Nein, danke

In der Debatte über die Entscheidung des EGMR zum Burka-Verbot in Frankreich läuft einiges gerade ziemlich schief. Viele Liberale – an vorderster Stelle im Verfassungsblog selbst – empören sich geradezu über die Entscheidung, während diese andererseits im Namen der Geschlechtergleichheit von Leuten verteidigt wird, die man bislang nicht gerade als deren Vorkämpfer in Erinnerung hatte. Aber worum wird hier eigentlich gestritten, und was genau läuft hier schief?

Für eine erste Orientierung wäre vielleicht die Beobachtung hilfreich, dass es sich bei dem Burka-Verbot um einen recht eindeutigen Fall symbolischer Gesetzgebung handelt. Das wird in der Debatte erstaunlich selten gesehen, obwohl es für die Beurteilung ein ziemlich entscheidender Umstand ist. Unter symbolischen Gesetzen versteht die Rechtssoziologie seit der grundlegenden Studie von Vilhelm Aubert bekanntlich solche mit geringem oder überhaupt nicht vorhandenem regulativem, aber hohem expressivem Gehalt. Gerade dieses Inkongruenz kennzeichnet auch das Burka-Verbot: Die Zahl der möglichen Anwendungsfälle ist gering, die angedrohten Sanktionen (Besuch eines Integrationskurses, Geldbuße in geringer Höhe) haben allesamt etwas Hilfloses, und ob sie jemals verhängt werden, ist auch nicht sicher. Erst recht gilt dies für die ebenfalls in Frankreich neu eingeführte Strafbarkeit für Männer, die ihre Frauen unter den Ganzkörperschleier zwingen: Hier kann man geradezu darauf wetten, dass kein einziger Ehemann, Vater oder Bruder deshalb je verurteilt oder auch nur vor ein Gericht gezogen werden wird. Stattdessen dienen solche Vorschriften vor allem der Selbstvergewisserung in den eigenen Prinzipien und der Wertbekräftigung nach außen: Eine liberale und demokratische Gesellschaft macht in der ihr eigenen Äußerungsform des Gesetzes deutlich, wofür sie stehen will und wofür sie nicht steht. Gerade wegen dieser symbolischen Dimension des Problems streitet man auch so gern darüber: Niemanden betrifft es selber, aber alle sind sofort bereit, dagegen oder dafür auf die Barrikaden zu steigen. Und gerade bei der Burka geht es ja auch nicht um das Stück Stoff, das es der Substanz nach bloß ist, sondern um das, was ihre Träger oder auch ihre Betrachter alles damit verbinden: also um das Symbol, das sie verkörpert.

Von hier aus wäre die entscheidende Frage zunächst, ob man einen solchen symbolischen Überschuss der Gesetzgebung von vornherein für illegitim hält. Die meisten Juristen, die nur in Tatbestand und Rechtsfolge denken, sehen das so: In das Gesetz, sagen sie, zieht hier etwas Irrationales ein, es wird missbraucht für einen Zweck, für den es nicht gedacht und von seinen Wirkungen her nicht zugeschnitten ist. Andererseits können auch liberale Gesellschaften ein Bedürfnis nach normativer Selbstvergewisserung entwickeln, das sich gelegentlich in solchen Formen Bahn bricht. Es ist ja nicht so, dass sie heute alternativlos wären. Die Demokratie bekommt zunehmend Konkurrenz durch autoritäre oder halbautoritäre Systeme, die Chinesen machen uns vor, dass man mit einem Markt ohne Grundrechte wirtschaftlich ganz ordentlich vorankommen kann, und zunehmend gibt es auch Gegenentwürfe in Gestalt fundamentalistischer Heilslehren, die offenbar auch bei uns an Zulauf gewinnen. Von hier aus käme es für ein abgewogenes Urteil vielleicht eher darauf an, ob man sich mit den Werten, für die das Verbot steht, anfreunden kann oder eher nicht. Dessen Kritiker sehen darin hauptsächlich den Ausdruck einer verbreiteten Islamphobie und Fremdenfeindlichkeit, die hier ein unverdächtiges Ventil gefunden habe. Aber damit wird ausgeblendet, was hier eben auch verteidigt werden soll: die Utopie der universalen und gleichen Teilhabe aller an gesellschaftlicher Kommunikation, die Idee eines symmetrischen, offenen und entspannten Umgangs der Geschlechter miteinander, die Absage an ein archaisches Rollenverständnis, nach denen der Anblick der Frau dem eigenen Herrn und Ehemann vorbehalten ist. Und natürlich geht es auch um ein Zeichen gegen eine bestimmte Form von Ultrareligiosität, von der, seien wir ehrlich, vernünftigerweise niemand wollen kann, dass sie sich ausbreitet und ernsthafte gesellschaftliche Bedeutung gewinnt.

Man müsste dann vielleicht eher darüber streiten, ob ein Verbot der Burka wirklich das richtige Mittel ist, um diese Ziele auch zu erreichen oder dazu überhaupt etwas Positives beiträgt. Das ist in der Tat aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Es wäre dies aber schon keine Frage des Prinzips mehr, sondern bloß noch nach der richtigen Taktik im Umgang mit Verhaltensweisen, die man auf eine schwer zu artikulierende Weise für unerwünscht hält. Möglicherweise wäre es besser, gar nicht darüber zu reden und einfach die Augen zuzumachen: Schon die öffentliche Debatte über die Burka heizt ja die Stimmung auf und produziert alle möglichen Misstöne; je mehr man sich in den Kampf gegen die Verhüllung hineinwirft, desto mehr muslimische Frauen treibt man vielleicht aus Protest in sie hinein; man könnte statt dessen auch einfach darauf vertrauen, dass sich die Probleme von sich aus auswachsen. Auf der anderen Seite ist es auch nicht so, dass es sie gar nicht gäbe. In Frankfurt erschien jüngst eine Mitarbeiterin des Bürgeramtes nach der Hochzeit mit einem Marokkaner in Vollverschleierung zur Arbeit, bis man ihr klarmachte, dass dies in einem Bürgeramt nicht die beste Idee sei; die Universität Gießen brachte eine Studentin in mehreren nachdrücklich geführten Gesprächen dazu, die Burka zumindest in universitären Veranstaltungen oder Prüfungen abzulegen; der Bayerische VGH bestätigte unlängst die Entscheidung einer staatlichen Berufsoberschule, eine Bewerberin mit Niqab nicht als Schülerin anzunehmen. Und ganz generell scheinen die Frommen subkutan an Boden zu gewinnen. Von einigen Hamburger Schulen war unlängst zu lesen, dass sich dort unter den Schülern eine zunehmend aggressivere Form islamischer Religiosität breitmache, die auch die anderen unter Rechtfertigungsdruck setzt. Muslimische Mädchen werden hier schon einmal von ihren männlichen Mitschülern angepöbelt, wenn sie sich nach deren Auffassung zu freizügig kleiden und nicht den Regeln ihrer Religion entsprechend verhüllen. Kann eine Gesellschaft nicht – wie unvollkommen auch immer – deutlich machen, dass sie dies nicht will?

Wenn der Konflikt andererseits wesentlich auf einer symbolischen Ebene spielt, müsste man sodann weiter fragen, wie es um den Symbolgehalt der Burka konkret bestellt ist. Nach der Lektüre verschiedener Beiträge im Verfassungsblog gewinnt man geradezu den Eindruck, die Entscheidung für die Burka sei die höchste Steigerung von Individualität und Selbstverwirklichung, die sich denken lässt: als Negation aller gesellschaftlichen Besitzansprüche auf den eigenen Körper. Merkwürdigerweise sehen es die meisten eher umgekehrt. Für sie ist die Burka schlicht ein Symbol der Unfreiheit und Entrechtung, die Frauen in ein mobiles Gefängnis zwingt. Dazu steht sie für eine radikale Absage an so gut wie alle Prinzipien aufgeklärter Liberalität, auf die man sich hierzulande nach einigen Jahrhunderten mühsam verständigt hat. Das führt zu der weiteren Frage, ob eine Gesellschaft verpflichtet ist, solche Symbole im öffentlichen Raum zu tolerieren. Manche von ihnen wie der Hitlergruß sind hier verboten, auch wenn der niemanden in seinen Rechten verletzt. Dafür spielt eine Rolle, dass auch der öffentliche Raum selber wesentlich ein symbolisches Gebilde ist: als ein Ort, der allen gehört und auf dessen Nutzung jeder ein Anrecht hat. Gerade deshalb ist er aber auch von unsichtbaren Regeln durchzogen: Regeln des Taktes, der Rücksichtnahme, einer stillen Selbstbeschränkung. Die meisten Leute gehen deshalb nicht nackt auf die Straße oder tragen dort ihren Ehekrach aus. Ich meinerseits möchte nicht von allen unter die Nase gerieben bekommen, was sie von der Welt um sich herum halten, ich mache das ja umgekehrt auch nicht. Setzt sich mir in der U-Bahn jemand mit einem T-Shirt „Ausländer raus“ gegenüber, wechsele ich den Sitzplatz, und mit etwas Zivilcourage sage ich ihm auch die Meinung. Ohne dass ich recht sagen kann warum, gehört für mich auch die Burka in diese Kategorie: Ich möchte mich an den Anblick nicht gewöhnen müssen. Und man ist da noch gar nicht bei einer weitergehenden Imagination von Demokratie, die auf dem Grundgedanken beruht, dass prinzipiell alle miteinander ins Gespräch kommen können. Auch dies kann man als naiv belächeln. Aber ich begreife beim besten Willen nicht, was daran so unsympathisch sein soll.

Andererseits liegt, wie ich durchaus sehe, das Problem jeder symbolischen Gesetzgebung zuletzt darin, dass sie nie ganz auf das Symbolische beschränkt bleibt. Am Ende ist da doch immer jemand, den das Verbot ganz real und vielleicht auch hart trifft. Gerade dies ruft nun die liberalen Retter der Burka auf den Plan. Wo bleibt denn hier die Freiheit, rufen sie, steht die nicht auch den Burka-Trägerinnen zu? Ihr Gesicht gehört doch ihnen, sie müssen es niemandem zeigen! Aber dafür müsste man zunächst einmal wissen, ob wir es wirklich mit dem Resultat einer autonomen Entscheidung zu tun haben. Fälle dieser Art mag es geben: die erwachsene, mündige, ihrer selbst gewisse Frau, die sich in Kenntnis aller Konsequenzen als Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung bewusst unter die Burka begibt. Im Verfassungsblog beherrscht sie weithin die Szene. Aber wer sich nur halbwegs den Blick für die Realitäten bewahrt hat, wird anerkennen müssen, dass es mit einiger Wahrscheinlichkeit auch den anderen Fall gibt: die Frau oder das junge Mädchen, das mit welchen Mitteln auch immer von einer patriarchalischen Umgebung dazu gedrängt wird, sich den Blicken der anderen zu entziehen. Wäre dann auch deren Entscheidung zu akzeptieren? Wenn äußerer Zwang oder gar Gewalt im Spiel sind, würden die meisten wahrscheinlich sagen: nein. Aber verläuft die Grenze wirklich erst hier? Charles Taylor verdanken wir die Einsicht, dass ein Verständnis von Freiheit, das diese ausschließlich als Abwesenheit von äußerem Zwang definiert, verkürzt ist: Beschränkungen können auch aus inneren Prädispositionen des Handelnden herrühren, die verhindern, dass die in der Freiheit liegenden Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden. Wer in ein bestimmtes religiöses Wertesystem hineingeboren ist und dessen Vorgaben durch Erziehung, Sozialisation oder Indoktrination verinnerlicht hat, kommt erst gar nicht auf die Idee, dass es auch anders ginge. Die inneren Zwänge sind so oft ungleich wirksamer als die äußeren. Wie frei wäre eine solche Entscheidung dann zu nennen? Und was ist überhaupt mit der Verpflichtung des liberalen Staates gegenüber jenen Frauen, die in den entsprechenden Strukturen aufwachsen, in die dazugehörigen Denkmuster hineingedrängt werden, vielleicht auch in ihren Familien einen verzweifelten Kampf dagegen führen?

Vielleicht sollte die Sorge der Liberalen aller Länder doch eher ihnen gelten.


SUGGESTED CITATION  Volkmann, Uwe: Die Burka als Freiheitssymbol? Nein, danke, VerfBlog, 2014/8/01, https://verfassungsblog.de/die-burka-als-freiheitssymbol-nein-danke/, DOI: 10.17176/20170407-142004.

23 Comments

  1. BurkineFaselt Fri 1 Aug 2014 at 19:43 - Reply

    Der Beitrag kündigt an, die Debatte um das Burkaverbot bzw. das EGMR-Urteil (das dann eigentlich nicht mehr auftaucht) ordnen/korrigieren/bereichern zu wollen, reproduziert aber nur die bekannten Gegenargumente. Die Werte, die angeblich verteidigt werden sollen (“Utopie der universalen und gleichen Teilhabe aller an gesellschaftlicher Kommunikation”, ein entspanntes Geschlechterverhältnis, die Absage an ein archaisches Rollenverständnis) wurden doch in ähnlichen Formulierungen von der französischen Regierung vorgetragen und zumindest die letzteren abgelehnt. Wieso soll Kommunikation mit einer Burka funktionieren? Wäre das Geschlechterverhältnis mit Verhüllung möglicherweise nicht viel entspannter, Frauen möglicherweise emanzipierter? Wunderbar passend dazu der folgende Cartoon, der auch das “Argument” der inneren Zwänge durch Erziehung, Sozialisation oder Indoktrination deutlich macht: http://beingsakin.wordpress.com/2011/08/10/into-your-eyes-ii/

    Entlarvend daher die Zugeständnisse “Verhaltensweisen, die man auf eine schwer zu artikulierende Weise für unerwünscht hält.” und “Ohne dass ich recht sagen kann warum, gehört für mich auch die Burka in diese Kategorie: Ich möchte mich an den Anblick nicht gewöhnen müssen.” Dinge, die man nicht sehen möchte, wird jede/r viele benennen können; sie rechtfertigen aber eben noch lange keine vollständigen Verbote für den gesamten öffentlichen Raum. Daher passen auch all die genannten Beispiele aus staatlichen Einrichtungen nicht.

  2. Peter Blickensdörfer Sat 2 Aug 2014 at 09:51 - Reply

    @Professor Dr. Uwe Volkmann
    Mit folgender Überschrift für den letzten Absatz Ihres Artikels hätte dessen Inhalt angekündigt werden sollen:
    Kann ich davon ausgehen, dass mein Verständnis von Freiheit, was ich mit dem Wort „Freiheit“ bezeichne, gleich dem Verständnis derjenigen ist, denen gegenüber ich mit dem Wort „Freiheit“ etwas aussage, Aussagen damit diesen zu hören oder zu lesen gebe?

  3. Anna v. Notz Sat 2 Aug 2014 at 10:43 - Reply

    @ Prof. Dr. Uwe Volkmann
    Sie scheinen die hier im Verfassungsblog geäußerte Kritik falsch verstanden zu haben. Zumindest mir ging es nicht darum, die Burka zum Freiheitssymbol zu erheben, oder abschließend zu entscheiden, ob die Burka gut oder schlecht ist und ob sie, wenn sie denn schlecht ist, verboten werden soll. Die Kritik richtete sich vielmehr gegen die gewählte Begründung des EGMR – und deren Logik macht bei der Burka eben nicht halt, da kann es ganz schnell vorbei sein mit der reinen Symbolpolitik.
    Ich gestehe, dass ich den Anblick von Burka-Trägerinnen auch nicht gerade erbaulich finde und ich bin sehr dafür, hier ernsthafte Angebote zu schaffen und Auswege aus religiösem Fundamentalismus (welcher Couleur auch immer) zu weisen. Aber ich glaube nicht, dass es “Verpflichtung des liberalen Staates” ist, inneren Zwängen mit äußeren Zwängen zu begegnen.

  4. Simon Hansen Sat 2 Aug 2014 at 12:15 - Reply

    @BurkineFaselt @Peter Blickensdörfer
    Sie scheinen jedoch die Argumente nicht verstanden haben: Es geht hier nicht um die “harten” von Rechtsfolge und Tatbestand kontrollierten Normen, sondern um Grundprinzipien der Gesellschaft. Prof. Volkmann argumentiert hier, dass gerade die Burka als Symbol der Negierung unserer liberalen Werteordnung, ähnlich des Hitlergrußes nicht zu tolerieren ist. Weiter stellt Prof. Volkmann dar, dass die Grundannahme, die Burka werde “freiwillig” getragen, nicht zutreffend sei.
    Diese Argumente sind im Zusammenhang zu betrachten und als solches durchaus zutreffend: Die Gesellschaft, damit der Staat, kann solche Verhaltensweisen, die gegen die in ihr verkörperten Grundwerte verstoßen, verbieten. Er kann dabei auch gerade die symboliken solcher Bewegungen verbieten. So ist in Deutschland ja grade auch die Symbolik der NSDAP wegen ihrer absoluten Unvereinbarkeit mit den Grundwerten unserer Gesellschaft verboten, unabhängig davon, wie sich diese auf andere konkret auswirkt. Dabei ist es auch unerheblich, ob im konkreten Einzelfall ein Bezug zur NSDAP vorliegt oder nicht.
    Die Burka steht als Symbol jedoch im (weltweiten) für eine fundamentalistische und politische Religiosität, eine deren grundlegenden Annahmen eben auf der Ungleichheit von Menschen beruht. Als solches ist die Burka Ausdruck eines Gesellschafts- und Wertesystems (oder Vorstellung davon) das eben nicht mit dem (europäischen) Wertesystems kompatibel ist. Insofern ist es auch unerheblich, ob vielleicht einzelne Menschen die Burka aus anderen gründen tragen.
    Das zweite Argument bezieht sich darauf, dass die Burka oftmals gerade nicht Ausdruck einer selbstbestimmten Religiosität ist. Es ist unerheblich, ob ein direkter Zwang von Außen oder ein innerer Zwang durch Indoktrination erzeugt wird. Als solches kann aber auch unsere Grundordnung nicht solche Zwänge legitimieren und im Mangel von Möglichkeiten des Nachweises ist es sogar das mildeste mögliche Mittel um solchen Zwängen zu begegnen.
    Abgesehen davon ist in der Debatte zu beachten, dass, selbst wenn man die Burka separiert von dem in ihr Repräsentierten Wertesystem betrachtet, dass die Religionsfreiheit nicht unbegrenzt gelten kann. Ansonsten könnte man durch einen Verweis auf die Religion jegliches Verhalten einer Kontrolle oder Regulation durch den Staat entziehen. So kann die Religionsfreiheit nur insoweit außerhalb des reinen Glaubens oder der reinen Vorstellung über den metaphysischen Bereich wirken, als dass direkt kultische Handlungen mit einbezogen sind. Das Verhalten “auf der Straße” kann nicht davon umfasst werden. Die Scientology-Organisation ist ein gutes Beispiel dafür. Ein anderes Beispiel wären Kulte, die Straftatbestände zur Anbetung ihrer Gottheit verwirklichen.
    @BurkineFaselt
    Das von Ihnen verlinkte Bild passt nicht. Die eine Kleidungsart ist eine Bademode, die andere Nicht. Aber abgesehen davon ist doch der Bikini ein Ausdruck der Freiheit den Körper zeigen zu können und zu dürfen. Immerhin besteht kein (innerlicher) Zwang zum Bikini. Der Badeanzug ist eine ebenso anerkannte und respektierte Bademode, wie auch z.B. das “Badetop” (Mag mir bitte mal jemand verraten, wie das Ding richtig heißt) als Auch die Badeshorts für Frauen. Ein Vergleich hinkt insofern Vorne und Hinten

  5. AX Sat 2 Aug 2014 at 16:11 - Reply

    Ja, beim Burkaverbot handelt es sich um symbolische Gesetzgebung und sie dient der normativen Selbstvergewisserung. Aber wie der Autor selbst feststellt, trifft diese ganz real und hart. Schon deswegen kann der Rechtfertigungsmaßstab für sie nicht geringer sein. Das gilt erst recht, wenn man – wie vom Autor befürwortet – nicht „nur in Tatbestand und Rechtsfolge“ denkt: Das Verbot trifft nicht nur durch verhängte Strafen, sondern es rechtfertigt viel weitergehende Maßnahmen: Wie anders als eine komplette Ausforschung des Familienlebens soll eine Ermittlung aussehen, ob ein Mann seine Frau zum Tragen des Schleiers genötigt hat? Sollte nicht die Kinder- und Jugendhilfe tätig werden, damit nicht auch die Töchter zu Burkaträgerinnen werden? Die “symbolische” Gesetzgebung ist für den Betroffenen alles andere als symbolisch.

    Will man in Deutschland eine Parallele finden, so dürfte es das Inzestverbot, nicht die Wunsiedel-Entscheidung sein. Viele Ausführungen von Hassemer in 2 BvR 392/07 lassen sich wunderbar auf das Burkaverbot übertragen.
    Die Grundfrage lautet: Warum soll es nicht ausreichen, den Sitzplatz in der Bahn zu wechseln und die Meinung zu sagen?

    Verstörend finde ich am Artikel den diffusen Hinweis auf Gesellschaftssysteme, die “mit einem Markt ohne Grundrechte wirtschaftlich ganz ordentlich vorankommen”. Als ob das irgendetwas rechtfertigen würde.

  6. Aufmersamer Leser Sat 2 Aug 2014 at 19:21 - Reply

    Auch wenn ich die Meinung von Herrn Prof. Volkmann im Ergebnis nicht teile empfinde ich den Beitrag in Bezug auf die ernsthafte Auseinandersetzung mit Symbolpolitik, -rechtssetzung einen sehr bereichernden Beitrag und eine der besten Verteidigungen des Burkaverbots die mir persönlich untergekommen ist.

  7. Aufmerksamer Leser Sun 3 Aug 2014 at 14:39 - Reply

    @Aufmersamer Leser: Ich mahne Sie hiermit wegen täuschender Verwendung meiner Marke ab. Suchen Sie sich einen eigenen Namen, lernen Sie Zeichensetzung. Und: reden Sie nicht so tantig auf Herrn Volkmann ein. Danke.

  8. Matthias Sun 3 Aug 2014 at 18:27 - Reply

    Hehe, ich habe mich schon gewundert…

  9. Aufmerksamer Leser Sun 3 Aug 2014 at 18:38 - Reply

    @Matthias: kaum macht @Max Urlaub, nehmen die morons sich wieder alles heraus…

  10. Uwe Volkmann Mon 4 Aug 2014 at 09:57 - Reply

    Vielen Dank zunächst allen für die Kritiken und Kommentare, auch an die offenbar verschiedenen „Aufmerksamen Leser“. Ich kann nicht auf alles antworten (steht ja auch schon vieles oben im Beitrag), deshalb hier nur noch mal eine paar kurze Anmerkungen. Zu @BurkineFaselt hat Herr Hansen m.E. das Nötige gesagt (auch zu dem verlinkten Cartoon, der mir aus verschiedensten Gründen wirklich völlig schief erscheint; der einzige „male-dominated“ Blick ist hier wohl der des Zeichners selbst). Bei Herrn Blickensdörfer habe ich die Frage nicht recht verstanden und kann sie deshalb auch nicht beantworten, vielleicht erläutern Sie sie noch einmal?
    Zu Frau von Notz: Ich hatte mich mit meiner Formulierung von der Burka als Freiheitssymbol nicht speziell auf Ihren Beitrag bezogen, den ich übrigens sehr nachdenkenswert fand, sondern nur (in vielleicht etwas polemischer Form, sehen Sie mir das nach) meinen Eindruck wiedergeben wollen, dass die Debatte allmählich in diese Richtung zu laufen droht. In der Sache selber sind wir vielleicht insofern gar nicht so weit auseinander, als ich wie Sie meine Zweifel habe, ob das Verbot wirklich eine gute Idee ist (klingt in meinem Beitrag auch an). Um ehrlich zu sein: Ich weiß es nicht. Letztlich lautet, wie Herr Hansen ganz richtig gesehen hat, die zentrale Frage: Will man gegen eine bestimmte Form religiösen Fundamentalismus ein Zeichen setzen oder nicht – und was bringt es? Denn über eines sollten wir vielleicht doch einig sein: Mit einem gewissen Bodensatz an Leuten, die den dazugehörigen Weltbildern anhängen, können (und müssen) wir leben. Aber es dürfte für uns alle ziemlich ungemütlich werden, wenn es zu viele werden.
    Es gibt aber noch etwas, von dem ich definitiv sagen kann, dass ich es nicht möchte, und nicht zuletzt aus diesem Grund habe ich den Beitrag geschrieben: dass nämlich gerade solche Debatten am Ende autoritativ von den Gerichten entschieden werden. Denn darauf liefe es natürlich hinaus, wenn man vom EGMR verlangt, er hätte zu den vielen möglichen Rechtfertigungsgründen, die er schon verworfen hat, nun auch den letzten seidenen Faden durchschneiden sollen, an dem das Ganze noch hing. Dafür ist das Problem denn doch zu vielschichtig; seine Lösung steht auch nicht schon in unseren Texten (dem Grundgesetz, der EMRK), sondern wir sind es, die sie ihm geben. Und Richter, gleich wo sie sitzen, haben hier nicht automatisch Recht (großgeschrieben), sondern am Ende eben auch nur: eine Meinung.

  11. Uwe Volkmann Mon 4 Aug 2014 at 10:33 - Reply

    Achja, und noch kurz zu AX: Die von Ihnen skizzierten und befürchteten Ausforschungsmaßnahmen (der Jugendämter etc.) zur Ermittlung des Grades der Freiwilligkeit scheinen mir eher für als gegen das Verbot der Burka zu sprechen; gerade im Falle eines Verbots erübrigen sich solche Differenzierungen und damit die entsprechenden Maßnahmen doch. Die Parallele zur Entscheidung des BVerfG zum Verbot des Geschwisterinzests mag man in der Tat ziehen (wenngleich wir gegen Burka vielleicht schon noch ein paar verfassungsrechtliche Wertentscheidungen mobilisieren können, die wir dort nicht hatten … Und Hassemer selber war, wie man sehen muss, am Ende eben nur einer von sieben). Und natürlich kann ich im von mir skizzierten Beispiel in der U-Bahn den Sitzplatz wechseln (ob ich auch die Meinung sage, hinge wahrscheinlich von einer Einschätzung der Kräfteverhältnisse ab). Aber warum soll eigentlich ich weichen?

  12. Claasen Mon 4 Aug 2014 at 15:19 - Reply

    ” Aber damit wird ausgeblendet, was hier eben auch verteidigt werden soll: die Utopie der universalen und gleichen Teilhabe aller an gesellschaftlicher Kommunikation, die Idee eines symmetrischen, offenen und entspannten Umgangs der Geschlechter miteinander, die Absage an ein archaisches Rollenverständnis,…”

    Aber genau das erreichen Sie doch nur, wenn jeder die Freiheit hat, sich nach seinem Gusto zu kleiden. Wenn Sie Frauen die Burka verbieten, nehmen Sie ihnen doch genau diese Freiheit !

    Ist Ihnen das wirklich nicht aufgefallen?

  13. Uwe Volkmann Mon 4 Aug 2014 at 16:23 - Reply

    Nein.

  14. Aufmerksamer Leser Mon 4 Aug 2014 at 16:40 - Reply

    @Claasen: Sie definieren Freiheit als die Summe aller Möglichkeiten. Die korrekte Antwort von Herrn Volkmann darauf (“Nein”), werden Sie – so vermute ich – nicht einordnen können.
    Wenn Sie das Thema interessiert, lesen Sie mal unter dem Stichwort nach. Am laienverständlichsten sind wohl die Streitigkeiten der Strafrechtler im Rahmen der Nötigung (§ 240 StGB), wo das Problem seit Jahr und Tag bekannt ist. Viel Spaß!

  15. Peter Blickensdörfer Mon 4 Aug 2014 at 17:22 - Reply

    @Professor Dr. Uwe Volkmann

    Danke! Nicht jedes Autors Selbstverständnis, auf das Verstehen ihrer Artikel zu antworten.

    Danke, weshalb ich auch zum Verstehen meines Kommentars beitragen will.

    Im letzten Absatz Ihres Artikels haben Sie eingangs auf das von Ihnen gesehene Problem symbolischer Gesetzgebung hingewiesen: sie bliebe nicht auf das Symbolische beschränkt.

    Ihre danach geäußerten Gedanken zu gegensätzlichen Verständnissen Betroffener und Befürworter der Gesetzgebung mündeten folgerichtig zu einer Auseinandersetzung mit dem „Verständnis von Freiheit“. Es ist eine Auseinandersetzung, die nicht auf die zu gegensätzlichen Verständnissen symbolischer Gesetzgebung beschränkt werden kann.

    Der letzte Absatz Ihres Artikels sollte deshalb – so mein Vorschlag – mit einer eigenen Überschrift auf diese Auseinandersetzung verweisen. Und als Frage formuliert diese Auseinandersetzung anregen, Ihre Frage zu beantworten: „Wie frei wäre eine solche Entscheidung dann zu nennen?“

    Wenn ich Sie also in diesem Sinne verstanden habe?

  16. Uwe Volkmann Tue 5 Aug 2014 at 19:36 - Reply

    Ja, darüber könnte man natürlich nachdenken; es ist jedenfalls, wie Sie richtig gesehen haben, in der Sache nochmal ein eigener Aspekt. Andererseits besteht natürlich gerade zum Titel des Beitrags schon eine Verbindung …

  17. Alexander Schmidt Tue 5 Aug 2014 at 22:33 - Reply

    @Uwe Volkmann
    Sie schreiben, der öffentliche Raum sei selbst “wesentlich ein symbolisches Gebilde”, das “von unsichtbaren Regeln durchzogen” sei. Die von Ihnen angeführten “Regeln des Taktes, der Rücksichtnahme, einer stillen Selbstbeschränkung” sind jedoch einer massiven Erosion unterfallen. Ich lege an dieser Stelle die Lektüre des (durchaus plakativen) Werkes von Gärtner/Roth, Benehmt Euch! – Ein Pamphlet, nahe. Trotz der überwiegend polemischen Darstellungsweise gelingt den Autoren eine recht treffsichere Analyse einer gesellschaftlichen Tendenz hin zur Rüpelhaftigkeit und vor allem: Ich-Bezogenheit.
    Die Konsequenz Ihrer Diagnose “Symbolurteil” macht einen bedenklichen Kurs deutlich: Es soll der Unmut einer Gesellschaft (oder eines Teils eben jener) über eine bestimmte Denk-/Verhaltensweise ausgedrückt werden. Die rechtliche Argumentation, die Burka sei ein Kommunikationshindernis, deutet auf den perfiden Hintergrund hin: mich dünkt, dass nur eine ganz bestimmte, kulturell fremde Form der Kommunikationsverweigerung gerügt werden soll. Eben jene von Ihnen in Bezug genommenen Regeln des Taktes und der stillen Selbstbeschränkung sehe ich nicht (mehr?). Müsste denn nicht auch der Rechtsgedanke des EGMR-Urteils auf U-Bahn-Fahrgäste angewendet werden, die sich jeglicher Kommunikation durch das Tragen von Kopfhörern und das Hören (teils lauter) Musik entziehen? Oder jene Mitmenschen, die verspiegelte Sonnenbrillen tragen?
    Das Urteil trägt den faden Beigeschmack eines Ius reformandi (“cuius regio, eius religio”). Da drängt sich doch die Frage auf, wann ein Ius emigrandi (man denke an § 24 des Augsburger Religionsfriedens) folgt. Forderungen dieser Art sind vermutlich in Stammtischrunden nicht selten anzutreffen.
    Es erscheint daher lediglich eine vorgeschobene Behauptung zu sein, die freie und offene Kommunikation retten zu wollen, wenn eine solche ohnehin kaum noch praktiziert wird. Letztlich scheint es eher darum zu gehen, ultrareligiöse Ausdrucksformen aus dem Blickfeld zu verbannen (zumindest wenn diese islamischer Natur sind) und die meist von rechts geäußerte Angst vor Überfremdung zu besänftigen. Eine symbolische Gesetzgebung vermag jedoch ein (Selbst-)Vollzugsdefizit sozialer Normen des Taktes und des freundlichen Miteinanders nur zu kaschieren, keineswegs aber auszugleichen. Nicht umsonst ist die allenthalben postulierte Notwendigkeit einer (wie auch immer gearteten) Homogenität als Grundlage der Demokratie umstritten. Auch jene Homogenität, so man diese denn zugrunde legen möchte, dürfte zu den Faktoren gehören, die von Seiten eines säkularisierten und freiheitlichen Staates nicht garantiert werden können.

  18. Uwe Volkmann Wed 6 Aug 2014 at 11:28 - Reply

    Langsam wird es mir mit den Antworten zu viel, aber hier muss ich doch noch mal reagieren. Zum Verhalten im öffentlichen Raum: Unter diesem Aspekt hat der Münchner Arbeitsrechtler Volker Rieble die Burka-Entscheidung im Feuilleton der FAS vom 6.7.2014 glossiert (S. 9, leider nicht im Netz, hier nur als Sekundärquelle: http://www.perlentaucher.de/stichwort/burka-verbot/presseschauen.html). Muss man wie vieles bei Rieble nicht teilen, kann man aber mal drüber nachdenken. Und was die von Ihnen beklagte Wendung gegen die “ultrareligiösen Ausdrucksformen” anbelangt: Ja natürlich, auch darum geht es (und eben nicht um Sonnenbrillen und Kopfhörer). Das hat aber nichts mit dem missverständlichen und deshalb auch nicht hilfreichen Begriff der Homogenität zu tun, sondern damit, dass eine Gesellschaft mit Differenz und Verschiedenheit nur leben kann, wenn es eine gemeinsame Grundlage gibt, auf die sich ihre Mitglieder zur Regelung allfälliger Konflikte zurückziehen können und die deshalb von allen anerkannt wird. Bei der Burka-Trägerin (oder den bärtigen Männern hinter ihr) bin ich mir da nicht so sicher. Die prinzipielle (und der Frage nach dem richtigen Mittel vorgelagerte) Frage ist dann, ob der Staat sich um die Bewahrung dieser Grundlage aktiv kümmern darf, sie hegen und pflegen soll, gegebenenfalls auch moderierend, steuernd und regulierend eingreifen kann. Ihr Standpunkt dazu ist möglicherweise: Nein, darf er alles nicht; wenn sich die Leute von dieser Grundlage innerlich wegbewegen, ist das ihr gutes Recht oder eben ihre Freiheit, und da kann man dann nichts machen, läuft halt gerade blöd. Das ist der klassische liberale Standpunkt und aller Ehren wert. Meiner ist es nicht.

  19. Alexander Schmidt Wed 6 Aug 2014 at 13:15 - Reply

    Vielen Dank für den Hinweis auf die Sekundärquelle. Ich denke, dass der dort ebenfalls verlinkte Artikel von Schloemann in der SZ meine Auffassung vielleicht mit besseren Worten trifft. Riebers ironische Konsequenz, vollverschleierte Frauen mit dem Anblick nackter Männer zu konfrontieren, halte ich durchaus für eine (wohl liberale) Möglichkeit. Schließlich müssen auch gesellschaftliche Normen variabel sein (man bedenke nur, was sich noch vor 50, 60 Jahren alles nicht ziemte). Jedenfalls halte ich das Erzwingen eines vivre ensemble (das erstrebenswert sein mag) in Form sanktionerender Verbotsgesetze für verfehlt und aktionistisch. Es wäre doch angebrachter, die Ursachen solcher Entfremdungen von der Gesellschaft zu bearbeiten und nicht die Symptome. Die sozialtechnischen Möglichkeiten sind aber wohl zu komplex und deren Umsetzung nicht plakativ genug, um sie in einer kurzen Wahlperiode durchzusetzen.

  20. Uwe Volkmann Wed 6 Aug 2014 at 14:27 - Reply

    Dem würde ich gar nicht widersprechen. Und der Beitrag von Schloemann ist sowieso prima.

  21. Franz Thu 7 Aug 2014 at 11:37 - Reply

    Ich mache es kurz: Ein sehr schöner Beitrag, der vieles auf den Punkt bringt, vielen Dank.

  22. Serdar Sat 9 Aug 2014 at 13:22 - Reply

    Der Journalist und Publizist Alan Posener hatte sich auch zu dem Burka-Verbot kritisch geäußert. Ich stimme ihm in vielem zu:

    Schwarze Burka und Rote Fahne
    Alan Posener

    http://starke-meinungen.de/blog/2011/04/19/schwarze-burka-und-rote-fahne/

  23. Peter Camenzind Fri 15 Aug 2014 at 07:41 - Reply

    Die Hintergründe und Umstände beim Burkatragen könnten im Einzelfall recht unterschiedlich sein.
    Bei einem Burkaverbot könnte insofern nur ein diesbezüglicher Ermessensspielraum verhältnismäßig sein.
    Fragwürdig könnte es sein, eine Burkaträgerin, welche man ja gerade als mögliches diskriminiertes Unterdrückungsopfer mit schützen möchte, mit Repressionen zu belasten.

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