19 December 2013

EEG-Beihilfeverfahren: Genickbruch für die Europäische Union

Dass mit dem angekündigten Beihilfeverfahren der EU-Kommission in Sachen EEG etwas Schlimmes auf uns zukommt, hat sich herumgesprochen. Aber was genau steht auf dem Spiel? Die Energiewende? Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie? Mir scheint, es geht um etwas (noch) viel Grundsätzlicheres: es geht um die Europäische Union selbst. Es geht um die EU als Rechtsgemeinschaft. Der könnte dieses Verfahren am Ende das Genick brechen. Derzeit rasen offenbar zwei Züge ungebremst aufeinander zu: Die EU-Kommission scheint entschlossen, Deutschland zu verpflichten, die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage zumindest teilweise zu kippen und die Umlage nachträglich einzufordern, verzinst und bis 2012 rückwirkend. Das würde Hunderte von Industrieunternehmen tief in die roten Zahlen, wenn nicht gar in die Insolvenz treiben. Dass die Bundesregierung das nicht zulassen wird, daran hat die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung keinen Zweifel gelassen. Das heißt wohl: Wenn es zum Äußersten kommt und die Kommission stur bleibt (und vom EuGH keine Hilfe kommt), wird sie die Rückforderung der Beihilfen im Extremfall schlicht verweigern. Oder glaubt jemand, dass sie sich, wenn ihr am Ende nur noch die Wahl bleibt, entweder der eigenen Industrie als Grundlage unseres ökonomischen Wohlstands oder dem Beihilferecht das Genick zu brechen, für die Schonung des Beihilferechts entscheidet? Wenn aber der größte Mitgliedsstaat der EU in einem Fall dieser Größenordnung in einem für die Union so zentralen Feld wie dem Beihilferecht den Finger zeigt – dann wäre es mit dem Vertrauen, dass das Unionsrecht auch gegen nationale Widerstände gilt und durchgesetzt wird, ein für allemal vorbei. Gibt es noch Weichen auf der Strecke, durch die einer der Züge auf ein anderes Gleis gelenkt und eine Kollision so noch abgewendet werden könnte? Dass es sich die Kommission noch einmal anders überlegt und die EEG-Umlage bzw. die Befreiung von ihr doch nicht als Beihilfe sieht, ist unwahrscheinlich und heute wohl noch mal unwahrscheinlicher geworden, wenn ich das heutige Urteil des EuGH mit dem hübschen Namen Vent de Colère richtig deute: Darin stellt der EuGH klar, dass die bloße Tatsache, dass nicht der Staat, sondern die Stromkunden die Beihilfe finanzieren, an deren Einordnung als Beihilfe nichts ändert (wobei das französische System, um das es hier geht, staatsnäher strukturiert ist als das deutsche). Theoretisch kann es natürlich noch sein, dass die Kommission die Beihilfe doch plötzlich genehmigungsfähig findet. Oder sie verzichtet auf die Rückforderung, zumindest auf die rückwirkende. Mein Optimismus, dass an einer dieser Weichen noch der Hebel umgelegt wird, wäre größer, würde das ganze Drama nicht vor dem Hintergrund der Eurokrise spielen. Aus Sicht der Südländer ist genau das, worauf wir so stolz sind, nämlich unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Exportweltmeistertum und unsere prächtige GroKo-75%-Kanzlerin, ein Teil des Problems und ein massiver Beitrag, die Ungleichgewichte in der Eurozone zu verschärfen. Ob zu Recht oder nicht – kann man sich, so betrachtet, wirklich darauf verlassen, dass eine Deindustrialisierung Deutschlands tatsächlich überall als etwas empfunden wird, was man nicht wollen kann? Zum Showdown könnte im Übrigen auch kommen, ohne dass die Bundesregierung sich groß exponieren müsste. Das EEG rückabzuwickeln, ist so kompliziert, dass es dazu wohl eines eigenen Gesetzes bedürfte. Gegen das wiederum könnte man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann läge der schwarze Peter in bewährter Manier wieder in Karlsruhe (Dank an Ulrich Karpenstein für diesen Gedanken). Eins noch zum Schluss: Eigentlich ist das Beihilferecht im besonderen und die EU im allgemeinen dazu da, der alten europäischen “Beggar-thy-Neighbour”-Untugend, sich zu Lasten der Nachbarn ökonomische Vorteile zu verschaffen, ein für allemal den Garaus zu machen. Dass jetzt ausgerechnet das Beihilferecht eingesetzt wird, genau das zu tun – das würgt mich besonders an der ganzen Geschichte. Und jetzt frohe Weihnachten Ihnen allen. Full Disclosure: Ich bin Mitglied des Aufsichtsrats der von meinem Ururgroßvater gegründeten Steinbeis Holding GmbH, die ggf. ebenfalls von dem Beihilfeverfahren betroffen wäre.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: EEG-Beihilfeverfahren: Genickbruch für die Europäische Union, VerfBlog, 2013/12/19, https://verfassungsblog.de/eeg-beihilfeverfahren-genickbruch-fuer-europaeische-union/, DOI: 10.17176/20170921-200938.

No Comments

  1. Aufmerksamer Leser Thu 19 Dec 2013 at 17:39 - Reply

    Das Bild der beiden rasenden Züge ist möglicherweise noch zu optimistisch. Denn bereits mit Einleitung des Beihilfeverfahrens müssen die betroffenen Unternehmen Rückstellungen bilden – nicht erst am Ende, wenn das einst alles von Karlsruhe geklärt worden sein wird.

    Ich hoffe, das ist für “Deine” Holding kein Problem, Max! Merry X-Mas.

  2. Melanie G. Thu 19 Dec 2013 at 20:02 - Reply

    EEG.. Genickbruch?
    Von mir aus können die sich das Genick brechen, dann können sie keinen Schaden mehr anrichten.
    Von mir aus kann auch die ganze EU flöten gehen, dann haben wir eine Sorge weniger.
    Nur wenn alles von Grund auf neu gestaltet und organisiert wird, werden wir wieder vorankommen. Alles ist von vorne bis hinten vermurkst.
    Was jetzt alles so abgeht, ist doch alles nur schöngeredet, aber nicht tragfähig für eine gesicherte Zukunft.

  3. F. Arndt Thu 19 Dec 2013 at 22:45 - Reply

    Das Urteil in der Sache Vent de Colère differenziert allerdings ausdrücklich die französische Regelung von der Regelung, die der Rs. PreussenElektra zugrunde lag (die Vorläuferregelung des EEG). Und schon da hat die Kommission bis zuletzt versucht, die deutsche Regelung als Beihilfe einzuordnen. In Frankreich wird zudem immerhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Abwicklungsprozess eingeschaltet, da liegt die Annahme, dass es sich um staatliche Mittel handelt vergleichsweise nahe. Man wird es noch mal genau analysieren müssen, aber auf den ersten Blick scheint das Urteil das EEG sogar eher zu stärken.

  4. Christian Schmidt Fri 20 Dec 2013 at 13:02 - Reply

    Also Herr Steinbeis, lassen sie mal die Kirche im Dorf (*). Ihr Artikel unterstellt einfach das ohne die Befreiung einiger Firmen von der EEG-Umlage die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ruiniert ist. Das ist aber sowohl volkswirtschaftlich Unsinn (die deutsche Wirtschaft ist da schon etwas breiter aufgestellt) wie in sehr vielen Fällen auch betriebswirtschaftlich (viele der Firmen können die so entstehenden Verluste sehr wohl über Zeit abschreiben, schauen sie sich mal die Liste der begünstigten an).

    Und ihr Schlusskommentar („Eigentlich ist das Beihilferecht im besonderen und die EU im allgemeinen dazu da, der alten europäischen “Beggar-thy-Neighbour”-Untugend, sich zu Lasten der Nachbarn ökonomische Vorteile zu verschaffen, ein für allemal den Garaus zu machen. Dass jetzt ausgerechnet das Beihilferecht eingesetzt wird, genau das zu tun“) ist ein gutes Beispiel der unreflektierenden egoistischen deutschen Politik die unseren Partnern so auf den Keks geht: Mit dem EEG hat Deutschland, aus freier Wahl, innerhalb von Deutschalnd zweierlei Steuerrecht geschaffen, eins für solche Firmen die (auch in die EU) exportieren und eins für alle anderen. Wenn dass nicht „Beggar-thy-Neighbour”-Untugend ist, was dann? Jetzt zu behaupten wenn das deutsche Steuerrecht hier für alle gleich sein muss führt dies zur“Beggar-thy-Neighbour”-Untugend weil Deutschland nicht gleichzeitig alle anderen EU-Staaten zwingen kann ein identisches Steuerrecht einzuführen, stellt nun wirklich die Tatsachen genauso auf den Kopf wie die (immer wieder gerne wiederholte) Behauptung die Euro-Krise ist eine Schuldenkrise der Südstaaten und nicht eine Gleichgewichtskrise an der alle gleichviel Schuld sind.

    (*) wenn es denn nicht auf Braunkohle steht…

  5. Aufmerksamer Leser Fri 20 Dec 2013 at 13:27 - Reply

    @Schmidt: In diesem Land arbeiten über 800.000 Menschen direkt in den energieintensiven Unternehmen. Dazu kommen noch 2 Millionen Menschen in vor- und nachgelagerten verarbeitenden Branchen/Dienstleistungsbetrieben.

  6. Christian Schmidt Fri 20 Dec 2013 at 21:33 - Reply

    @Aufmerksamer Leser:

    Da freut sich aber die Lobby das sie deren Zahlen so direkt abgeschrieben haben. Grundlagen (oder auch nur eine Uebersicht wer den jetzt in den Zahlen dazugerechnet wurde) – Fehlanzeige.

    Mal ernsthaft, auf der EEG-Liste sind Kohlegruben, Schlachthöfe, Tierfutterfabriken, Wurst- und Käsehersteller, Schokoladenfabriken, die Stadtwerke München, Exxon und der “Weser-Kurier”.

  7. Aufmerksamer Leser Fri 20 Dec 2013 at 23:41 - Reply

    @Schmidt: Sie gehen nicht ernsthaft davon aus, dass die Stadtwerke München und “Deutschlands Kohlegruben” 2,8 Mio. Beschäftigte ergeben, oder?

  8. filtor Sat 21 Dec 2013 at 17:49 - Reply

    @max steinbeis: wie fast immer im journalismus ist auch hier die erste person plural ungenau bis irreführend – jedenfalls gehören die meisten deutschen nicht zu diesem “wir”, um dessen wohlstand und wettbewerbsfähigkeit du dich sorgst. standort-nationalismus nützt bestimmten interessen, aber der großen mehrheit ginge es besser, wenn hier angemessene (= an produktivitätszuwachs und inflation orientierte) löhne gezahlt würden. warum der profit deutscher unternehmen wichtiger sein sollte als der ihrer konkurrenz, erschließt sich mir als europäischem nicht-unternehmer jedenfalls nicht.

  9. Blickensdörfer Sat 21 Dec 2013 at 17:55 - Reply

    „Also Herr Steinbeis“:
    Als Ihr Wunsch verständlich, „dass das Unionsrecht auch gegen nationale Widerstände gilt und durchgesetzt wird“.

    Ihr Vertrauen darauf ist allerdings wider das Verstehen des BVerfG.

    Das BVerfG hat zwar das Grundgesetz als „völkerrechtsfreundlich“ bezeichnet und als europarechtsfreundlich verstanden, einen Vorrang zum Grundgesetz aber nicht. Das gelte gleichermaßen für Auslegungen.

    „Der europarechtliche Anwendungsvorrang lässt entgegenstehendes mitgliedstaatliches Recht in seinem Geltungsanspruch unberührt und drängt es nur in der Anwendung soweit zurück, wie es die Verträge erfordern und nach dem durch das Zustimmungsgesetz erteilten inner-staatlichen Rechtsanwendungsbefehl auch erlauben (vgl. BVerfGE 73, 339 ).“
    „Die Mitgliedstaaten bleiben die Herren der Verträge. Trotz einer weiteren Kompetenzaus-dehnung bleibt es bei dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Die Vertragsbestimmungen lassen sich so auslegen, dass sowohl die verfassungsrechtliche und politische Identität der volldemokratisch organisierten Mitgliedstaaten gewahrt bleibt als auch ihre Verantwortung für die grundlegende Richtung und Ausgestaltung der Unionspolitik. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt auch nach einem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ein souveräner Staat und damit Rechtssubjekt des Völkerrechts“. (Beides zitiert aus BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 – 421),

    Die Herrschaft der Mitgliedstaaten über die von Ihnen geschlossenen Verträge, welche sämtliches EU-Recht begründen, schließt nicht nur deren Auslegung ein.

    Die Herren der Verträge müssen und können weiterhin (auch) sozialpolitisch wesentliche Entscheidungen in eigener Verantwortung durch ihre Gesetzgebungsorgane treffen.

    Insbesondere dann, wenn durch Anwendung von EU-Recht „Hunderte von Industrieunternehmen tief in die roten Zahlen, wenn nicht gar in die Insolvenz“ getrieben werden könnten.

    Wissenschaftlich begründet ist also Ihr „Vertrauen“ nicht. Es sei denn, Sie berufen sich darauf, „wissenschaftlich“ beliebig verstehen zu können.

    Dann könnte Ihr Artikel auch als Beitrag „rechtswissenschaftliches Bloggen“ verstanden werden.

  10. namrepus Sat 21 Dec 2013 at 18:01 - Reply

    Wird höchste Zeit, dass wir begreifen, wie wichtig das Sparen von Strom ist, anstatt “energieintensive” Unternehmen in ihrer Verbrauchsmentalität auch noch zu unterstützen.

    Alternativ fördern wir dann statt der Entwicklung altbekannter Technologien wie immer größerer “Fahrrad-Dynamos” (auch Windräder genannt) ‘mal Forscher, die innovative Lösungen suchen, um Verbrauch und Produktion von Energie auszutarieren.

    Lernen durch Schmerzen. Anders geht es beim Menschen wohl nicht.

    Das Modell “Mahnen und Vernunft” hat jedenfalls bislang versagt.

  11. Christian Schmidt Sat 21 Dec 2013 at 21:08 - Reply

    @Aufmerksamer Leser: Hab ich nie behauptet. Sie gehen doch nicht ernsthaft davon aus dass das Abschaffen der EEG-Ausnahmen 2,8 Millionen Arbeitsplätze gefährdet? Das behauptet ja noch nicht mal die Lobby… (Und wie gesagt, es fehlen jegliche Grundlagen für die Zahlen.)

  12. Aufmerksamer Leser Sun 22 Dec 2013 at 10:26 - Reply

    @Schmidt: Ich gehe – wie Max, die Bundesregierung sowie alle Volljährigen, die ich kenne – davon aus, dass das EEG deutsche Arbeitsplätze gefährdet. EEG-Ausnahmen können diese Gefahr eindämmen. Abschaffung der EEG-Ausnahmen nehmen den Schutz zurück.
    (Falls Sie jetzt fragen wollen, was am EEG denn “gefährlich” ist: steigende Strompreise sind gefährlich, wenn Sie bei Ihnen schneller steigen als bei Ihrem Konkurrenten, man nennt das das “komparativen Vorteil” des Konkurrenten;
    falls Sie jetzt sagen, dass die deutsche Industrie stark ist und nicht sofort insolvent ist:
    komparative Standortnachteile führen nicht notwendig zu Insolvenzen, lenken aber Investitionsentscheidungen. Erkundigen Sie sich mal, woran sich Unternehmen orientieren, wenn Anlagen modernisiert werden müssen – insbesondere: wo man die neuen Anlagen dann hinstellt.)

  13. Christian Schmidt Sun 22 Dec 2013 at 11:34 - Reply

    “Ich gehe – wie Max, die Bundesregierung sowie alle Volljährigen, die ich kenne – davon aus, dass das EEG deutsche Arbeitsplätze gefährdet. EEG-Ausnahmen können diese Gefahr eindämmen. Abschaffung der EEG-Ausnahmen nehmen den Schutz zurück.”

    Zwei Arbeitsplätze, 2000 Arbeitsplätze oder 2 Millionen Arbeitsplätze? Wie gesagt, ich glaube den Zahlen der Lobby nicht. Und ich denke jeder Mensch der die Liste der begünstigten Unternehmen sieht wird zustimmen dass dort ziemlich viele sind die dort nicht hingehören – selbst Frau Merkel hat ja schon die länge der Liste kritisiert.

  14. Aufmerksamer Leser Sun 22 Dec 2013 at 16:07 - Reply

    @Schmidt: nur Sie reden die ganze Zeit von der Liste. Wieso verwenden Sie keine Kommata? Glauben Sie daran auch nicht?

  15. Matthias Mon 23 Dec 2013 at 08:13 - Reply

    @AL: Ich mag Sie ja, aber wieso driftet jede Diskussion mit Ihnen immer irgendwann in übertriebene Polemik ab?

  16. Christian Schmidt Mon 23 Dec 2013 at 11:05 - Reply

    @Aufmerksamer Leser: Das freut mich das sie an meinem letzten Kommentar nur die nicht korrekte Grammatik bemaengeln und dem Inhalt wohl nun zustimmen…

  17. Aufmerksamer Leser Mon 23 Dec 2013 at 11:37 - Reply

    @Matthias: Polemik ist kein Vorwurf! Aber man sollte doch wirklich elementare Regeln der Sprache respektieren. Oder?

  18. Johann Mon 23 Dec 2013 at 17:52 - Reply

    @Schmidt ich werde nicht ganz schlau aus ihrer Argumentation und ich glaube, dass ihre fehlende Nähebeziehung zur deutschen Grammatik hierfür wenig entscheidend ist. Sind Sie der Auffassung, dass die Höhe der Energiekosten in Deutschland für ein unternehmen keine Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt hat? Welche Grundlagen eines solchen Zusammenhangs könnten Sie überzeugen bzw. würden sie für belastbar halten (die genannten volkswirtschaftlichen Überlegungen (“komparative Vorteile”) kommen wohl nicht in Betracht, weil Sie hieran nicht zu glauben scheinen oder diese als Lobbyismus abtun). Oder stören Sie sich an der Art der unternehmerischen Tätigkeit der auf der Liste angeführten Unternehmen (in dem Sinne, dass deren Tätigkeit sowieso unerwünscht ist).

  19. Rensen Fri 27 Dec 2013 at 11:56 - Reply

    @Schmidt: Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe nur einige wenige Fragen zu der von Ihnen erwähnten “Abschreibe-Möglichkeit”. 1. Hat die steuermindernde Geltendmachung von Aufwendungen für Energie nicht zur Voraussetzung, dass entsprechende Umsätze getätigt worden sind, dass also die angebotenen Produkte wettbewerbsfähig sind? 2. Führt die Geltendmachung solcher Verluste nicht nur zur Minderung einer anderweitigen Steuerlast? 3. Welche Folgen hat jede Erhöhung der Energiekosten für die Wettbewerbsfähigkeit der Leistungen dt. Unternehmen, soweit sie nicht nur nationaler Konkurrenz unterliegen? 4. Meinen Sie nicht, dass die dt. Politik die hiermit zusammenhängenden Interessen dt. Arbeitnehmer und dt. Arbeitgeber zu Recht im Blick hat.

  20. Christian Schmidt Sun 5 Jan 2014 at 17:09 - Reply

    Ok, Johann, das ist jetzt etwas untergegangen. Also, ich denke das erstens viel für die These spricht dass EEG-Ausnahmen unerlaubte Beihilfe sind und das zweitens die Argumentation von Herrn Steinbeis eine ziemliche Tatsachenverdrehung ist.

    Was den zweiten Punkt angeht behauptet Herr Steinbeis ja im letzten Paragraph ziemlich direkt dass die EEG-Ausnahmen verhindern dass sich andere EU-Länder unerlaubte Vorteile verschaffen – sprich wenn Deutschland die Energiesteuern einfach für alle Unternehmen in Deutschland erhöht schaffen sich andere EU-Länder dann dadurch unerlaubte Vorteile. Und müssten, wenn man der Argumentation folgt verurteilt würde, von der EU-Kommission mit einem Verfahren bedroht werden wenn sie nicht der Gesetzgebung des Bundestages folgen.

    Was den ersten Punkt angeht, liegt das meiner Meinung nach an der Formulierung und der Anwendung des Gesetzes. Zu ersten, wenn ich das richtig verstehe, hat das Gesetz die Förderung von Exporten als Ziel. Ich denke wäre das Ziel begrenzt sein auf Förderung von Exporten ins Nicht-EU-Ausland dann wäre das kein Problem sein, aber explizite Förderung von Exporten ins EU-Ausland geht nun wirklich nicht – insbesondere da die deutschen Exporte in die EU ja sowieso über den zulässigen Werten liegen. Zum zweiten, wenn man sich man die Liste der begünstigten Firmen anschaut, kann man nun wirklich nicht behaupten dass der Effekt des Gesetzes ist die Exporte zu fördern (ob nun ins Nicht-EU-Ausland oder EU-Ausland). In der Praxis ergibt sich meiner Meinung schlicht eine Steuerreduzierung für eine unklar umrissene Gruppe stark Energie verbrauchender Unternehmen.

    Ein sinnvolles Gegenargument das ich sehen kann ist zu sagen das genau wie andere Firmensteuern auch bei Energiesteuern die Höhe des Steuersatzes vom Umsatz/Verbrauch abhängig sein kann, d.h. das progressive und degressive Energiesteuersätze grundsätzlich zulässig sind, und dass das EEG im Effekt nur eine degressive Energiesteuer ist. Aber auch hier spricht meiner Meinung nach die Praxis des Anwendung des Gesetzes dagegen, wenn nicht schon das von der Regierung behauptete Ziel. Man müsste wohl am Gesetz so einiges ändern.

    Die ganze Argumentation das ohne die EEG-Ausnahmen es zu schwerwiegenden Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen / die Wettbewerbsfähigkeit / die Energiewende kommt halte ich für Nebelkerzen, die mit dem Problem ob es sich bei dem Gesetz so wie es formuliert und angewendet wird um eine unerlaubte Beihilfe handelt, wenig zu tun haben.

    Und ja, ich halte diese Argumente auch inhaltlich mindestens für ziemlich übertrieben, ich habe da bisher nur Behauptungen und Lobbyismus gelesen. Aber man wird ja (vielleicht) sehen, denn wenn die Bundesregierung in einem Verfahren argumentiert dass die Ausnahmen für die deutsche Volkswirtschaft essenziell sind, muss sie Tatsachen auf den Tisch legen. Gefälligkeitsgutachten reichen dann nicht, die würden in Brüssel nur auseinandergelacht.

  21. Aufmerksamer Leser Mon 6 Jan 2014 at 01:15 - Reply

    @Schmidt: Grammatik, Syntax und Orthographie sind bei Ihnen wirklich unterirdisch. Sie fallen hier wirklich auf. Zur Sache ein letzter Versuch: Keine Bundesregierung (welche Farbe auch immer) ist je auf sie Idee gekommen, die deutsche Industrie mit der EEG Belastung zu vertreiben. Geschäftsgrundlage der ganzen Energiewende war (und ist) immer, dass die ganze Last von der Bevölkerung getragen wird, nicht von den energieintensiven Betrieben. Denn erstere kann nicht “abwandern”, letztere schon. Verstehen Sie jetzt, was Max (und wohl alle Kommentatoren hier) sagen wollte?

  22. Matthias Mon 6 Jan 2014 at 11:39 - Reply

    Also, ich glaube, ein Argument, um das es Herrn Schmidt (wenn ich ihn richtig verstanden habe) in einem früheren Beitrag ging, war ja: Es werden schlicht zu viele Unternehmen von der besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG begünstigt, darunter auch solche, die dahin nicht gehören. Darüber ließe sich doch immerhin diskutieren, oder nicht? Eine Liste der Unternehmen ist ja vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, keine Ahnung, wieso es zu dieser Abkürzung kommt) veröffentlicht. Dass Schienenbahn-, Bergbau-, Zement-, Ziegel-, Kiesgewinnungs- und was-weiß-ich-nicht-für-Unternehmen dahingehören, versteht sich. Bei der Bremer Tageszeitungen AG habe ich, ehrlich gesagt, auch Probleme…

  23. Aufmerksamer Leser Mon 6 Jan 2014 at 15:15 - Reply

    @Matthias: Das Problem sind doch nicht die Tageszeitungen. Max hat völlig richtig argumentiert, dass die Ausnahmen insgesamt (!) nun im Feuer stehen. Für alle (!) betroffenen Unternehmen bedeutet das, darauf hatte ich bereits hingewiesen, dass ab sofort (!) Rückstellungen gebildet werden müssen. Unabhängig davon, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Dass das Belange der deutschen Industrie im Kern berührt, lässt sich doch nicht mit Nebelkerzen á la “Zeitung” verdecken, oder? Die Bremer Tageszeitungen werden jetzt zumindest einmal bundesweit berühmt…

  24. Matthias Tue 7 Jan 2014 at 10:40 - Reply

    @ AL: Natürlich sind die Tageszeitungen nicht das Problem. Aber man darf doch annehmen, dass das Ausufern der Ausnahmen dafür zumindest mitverantwortlich ist, dass die Ausnahmen nun insgesamt auf dem Prüfstand stehen. Ich weiß nicht, ob es Zufall ist, dass sich die Kommission einschaltet, da die ominöse Liste (die man ja abrufen kann) auf, glaube ich, weit über 2.000 Unternehmen angewachsen ist. Darauf wollte ich hinaus. Ich stimme übrigens völlig mit dem Ausgangsartikel überein; Max beschreibt da ja lediglich die Situation, vor der wir nur stehen. Und auch Ihre Einschätzung ist völlig richtig. Mich wundert aber, dass die Politik das Problem (und dass es europarechtlich zumindest ein Problem ist, darüber gibt es ja wahrscheinlich keine zwei Meinungen) anscheindend jahrelang ignoriert hat.

  25. Rensen Thu 9 Jan 2014 at 14:02 - Reply

    Nachdem wir uns fast alle einig sind, dass die Energiewende gewisser Abfederungsmaßnahmen zu Gunstehn energieintensiver Unternehmen bedarf, solche Maßnahmen hingegen zu Gunsetn anderer Unternehmen weniger geboten erscheinen, bleibt zu fragen, wie sich die entsprechenden Erwägungen (evtl. inkl. Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers bzgl. negativer Folgen mangelnder Abfederung) in das Beihilferecht einfügen lassen. Wie soll die Verteidigung nicht nur wegen der konkreten Länge der Liste, sondern wegen der Liste als solcher aussehen?

  26. Matthias Thu 9 Jan 2014 at 14:37 - Reply

    @Rensen: Ich bin kein Europarechtler und meine rudimentären beihilferechtlichen Kenntnisse sind hier sicher nicht hilfreich. Aber das ist genau die Frage. Und ich frage mich, weshalb die Frage dort, wo man für das EEG verantwortlich ist, offenbar – ggf. im Dialog mit der Kommission – nicht schon längst beantwortet worden ist.

  27. Aufmerksamer Leser Thu 9 Jan 2014 at 14:54 - Reply

    @Rensen, Matthias: Mein Tipp ist, dass diesmal die BReg “to big to fail” spielt. Die Liste ist zu wichtig für den deutschen Standort, als dass der EuGH nicht hinreichend deutlich signalisiert bekommen wird, hier eine “konstruktive Lösung” zu finden.

  28. Christian Schmidt Fri 10 Jan 2014 at 12:18 - Reply

    Yes, after 25 years abroad my german has become a bit rusty. So I stick to English for my response to Aufmerksamer Leser: If you can’t get the ball, go for the man, eh?

    Wobei die Andeutung dass die Bundesregierung hier “to big to fail” spielen koennte, sehr plausibel klingt. Und ja zuletzt im Rat und mit der Kommssion nicht ohne Erfolg.

  29. Aufmerksamer Leser Fri 10 Jan 2014 at 17:30 - Reply

    @Schmidt: Nobody comes after you. And if the German language is your foreign language: Forget about my complaints….

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