08 May 2012

Fiskalpakt und Grundgesetz: Ja, wattn nu?

Keiner kennt sich mehr aus, ob Fiskalpakt und ESM nun verfassungswidrig sind oder nicht, welche Mehrheiten sie erfordern, ob sie Völkerrecht oder Europarecht sind und überhaupt. Jede Meinung und ihr diametrales Gegenteil wird mit höchster fachlicher Autorität verfochten. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, habe ich  zwei frisch von mir ausgedachte idealtypische Staatsrechtslehrer zu einem Streitgespräch eingeladen.

Bitte begrüßen Sie zu meiner Linken Professor Panikowski: Er lehrt an einer mitteldeutschen Universität seit drei Jahrzehnten Staats- und Verwaltungsrecht. Seine Fortführung der ehrwürdigen Allgemeinen Staatslehre von Dingens ist Ihnen sicher ein Begriff, ebenso sein Beitrag in der Festschrift für Weißtschonwen über Demokratie und Staatsvolk. Vor ein paar Jahren war er mal als SPD-Kandidat fürs Bundesverfassungsgericht im Gespräch.

PANIKOWSKI: (nickt und lächelt würdevoll)

Zu meiner Rechten sitzt Professor Lockermacher. Er ist gerade nach Stationen in Ann Arbor, Budapest und Florenz nach Berlin berufen worden und interessiert sich lebhaft für Verfassungsvergleichung, Law and Literature und internationalen Menschenrechtsschutz. Hallo und herzlich willkommen!

LOCKERMACHER: (winkt fröhlich ins Publikum)

Zu Beginn beantworten Sie mir bitte diese Frage: Wenn wir Fiskalpakt und ESM ratifizieren, wird dann Deutschland untergehen?

PANIKOWSKI: Jawoll.

LOCKERMACHER: Nö.

Danke. Jetzt, wo das geklärt ist, kommen wir zum Verfassungsrecht. Fangen wir mal mit dem neuen Art. 136 III AEUV an, der klarstellen soll, dass die Mitgliedsstaaten einen Stabilitätsmechanismus errichten können. Was ist davon zu halten?

PANIKOWSKI: Damit ist die bisherige Regel, dass jeder in der EU für seine eigenen Schulden geradesteht, außer Kraft gesetzt. Die EU wird zur Transferunion. Das ist genau das, was das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil verboten hat.

LOCKERMACHER: Seh ich nicht. Was ein Bailout-Verbot nütze ist, das keiner ernst nimmt, haben wir in Griechenland erfahren. Der Stabilitätsmechanismus sorgt jetzt dafür, dass die Erwartung, dass Schuldner von den anderen EU-Staaten rausgehauen werden, nur unter strengen Auflagen erfüllt wird, wenn es für die Stabilität der Währung unabdingbar ist. Das hilft, den Euro stabil zu halten. Und das ist das Ziel des Bailout-Verbots. Das Bailout-Verbot fängt durch den ESM erst richtig an, zu funktionieren.

PANIKOWSKI: Dass die Mitgliedsstaaten wechselseitig für ihre Schulden haften, ist ein Systembruch im europäischen Währungssystem! Dem haben wir nicht zugestimmt, als der Euro eingeführt wurde. Eigentlich bräuchte man für so einen Schritt eine Volksabstimmung: Hier steht die Haushaltsautonomie des Bundestags auf dem Spiel, und damit das Recht des deutschen Volkes, über seine gewählten Repräsentanten souverän über die staatlichen Einnahmen und Ausgaben zu entscheiden. Daran darf nicht einmal der Verfassungsgesetzgeber rühren, denn das ist Teil des unabänderlichen Demokratieprinzips!

LOCKERMACHER: Du lieber Himmel. Wenn das so wäre, dann bekäme man das mit einer Volksabstimmung doch auch nicht aus der Welt. Selbst ein neues Grundgesetz nach Art. 146 GG würde das Problem nicht lösen. Was nach Art. 79 III GG verboten ist, das wird durch Art. 146 GG nicht erlaubt. Wenn man den Identitätskern des Grundgesetzes wegschieben will, dann gibt das Grundgesetz da nicht seinen Segen dazu.

PANIKOWSKI: Das scheint der Zweite Senat beim BVerfG aber anders zu sehen.

LOCKERMACHER: (lächelt süffisant)

PANIKOWSKI: Das Mindeste wäre jedenfalls eine Zweidrittelmehrheit! Auch für die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt im Übrigen.

LOCKERMACHER:  Aber wozu denn? Es werden ja noch nicht einmal richtige Hoheitsrechte übertragen. Das sind völkerrechtliche Verträge, außerhalb des Rahmens der EU, und die werden nach Art. 59 II GG als einfache Gesetze ratifiziert. Art. 23 I GG, der auf die Zweidrittelmehrheit verweist, ist gar nicht einschlägig.

PANIKOWSKI: Es geht doch um Europarecht in diesen Verträgen! Es geht um den Euro, es geht um EU-Wirtschaftspolitik, es geht um EU-Organe, die Kommission, der EuGH! Da kann man doch nicht so tun, als sei das bloß Völkerrecht!

LOCKERMACHER: Doch. Ist es halt.

PANIKOWSKI (mit rotem Kopf): Der Fiskalpakt bindet den Verfassungsgesetzgeber! Eine solche Bindung kennen wir sonst nur aus der Ewigkeitsklausel in Art. 79 III GG!

LOCKERMACHER. Ist doch normal. Wir haben immer wieder mal völkerrechtliche Verpflichtungen, die den Verfassungsgeber binden. Wenn wir beispielsweise das Grundgesetz so ändern würden, dass wir mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Konflikt geraten, dann dürften wir das auch nicht. Und das Grundgesetz selbst sieht für die Ratifikation völkerrechtlicher Verträge nun einmal die einfache Mehrheit vor, ohne zu differenzieren, ob es um Verfassungsthemen geht oder nicht.

PANIKOWSKI (mit noch röterem Kopf): Dass wir uns vertraglich gegenüber anderen Staaten verpflichten, bestimmte konkrete Dinge in unsere Verfassung zu schreiben, das gab es noch nie! Noch dazu unkündbar! Wir kommen aus dieser  Verpflichtung nie wieder raus!

LOCKERMACHER: Ewig, was gilt schon ewig. Wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt, kann man jeden Pakt kündigen. Man kann notfalls auch aus der EU austreten, dann ist man aller Pflichten ledig. Außerdem, selbst wenn man den Pakt nicht aufkündigen darf, heißt das nicht, dass man ihn nicht aufkündigen kann. Ginge es um Europarecht, dann wäre das anders: Europarecht genießt Anwendungsvorrang, ob sich der Mitgliedsstaat noch daran halten will oder nicht. Aber Völkerrecht kann man brechen, wenn man will und die Folgen in Kauf nimmt. Dafür ist man schließlich souverän.

PANIKOWSKI (mit hochrotem Kopf): Dass sich der Verfassungsgesetzgeber nur um den Preis des Völkerrechtsbruchs von dem Pakt lossagen kann, das macht die Sache doch nicht besser! Wir sind doch hier nicht bei George Dabbelju!

LOCKERMACHER: (zuckt mit den Achseln)

PANIKOWSKI (laut): Die Kommission konkretisiert die Vorgaben des Fiskalpakts, und wenn ein Mitgliedsstaat diesen nicht nachkommt, dann wird es am Ende vom EuGH zu Zwangsgeldern verurteilt! Das ist an sich schon ein Skandal, ein Nicht-Verfassungsorgan, das über die deutsche Verfassung zu Gericht sitzen soll! Zumal sehr zweifelhaft ist, ob der EuGH überhaupt in so einem Fall, wo es ja angeblich nicht um Europa-, sondern um Völkerrecht geht, überhaupt tätig werden kann.

LOCKERMACHER: Natürlich geht das, ihn hier als Schiedsgericht nach Art. 273 AEUV auch außerhalb des EU-Rechts heranzuziehen. Und überhaupt, wir haben doch vom EuGH nichts zu befürchten. Wir haben das doch sowieso das meiste schon umgesetzt.

PANIKOWSKI (grimmig lachend): So, haben wir? Da soll es laut Fiskalpakt beispielsweise künftig einen automatischen Korrekturmechanismus geben, den ich im Grundgesetz bisher nicht erkennen kann. Die EU-Kommission soll die Grundsätze für diesen Korrekturmechanismus festlegen und ihn überwachen – ohne irgendeine Beteiligung des Parlaments. Sehr demokratisch!

LOCKERMACHER: Das sind doch nur Leitlinien, die die Kommission da festlegt. Wieviel, wo und auf welche Weise gespart wird, das bleibt doch den Parlamenten ganz überlassen.

PANIKOWSKI (schreiend): Gar nichts bleibt ihnen überlassen! Die Haushaltsautonomie der Parlamente, der zentrale Pfeiler jeder Demokratie, wird hier mit Füßen getreten!

LOCKERMACHER: Och, kann ich nicht erkennen. Was verliert denn der Bundestag an Möglichkeiten, was er nicht durch die Schuldenbremse im Grundgesetz ohnehin schon verloren hatte?

PANIKOWSKI: (röchelt)

Wir müssen hier abbrechen, fürchte ich. Professor Panikowski fühlt sich nicht wohl…

foto: pixel0908, Flickr Creative Commmons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Fiskalpakt und Grundgesetz: Ja, wattn nu?, VerfBlog, 2012/5/08, https://verfassungsblog.de/fiskalpakt-und-grundgesetz-ja-wattn-nu/, DOI: 10.17176/20181008-095230-0.

One Comment

  1. Claire Wed 9 May 2012 at 08:43 - Reply

    Sehr spaßhaft! Wer kennt nicht diese Pappenheimer auf den Podien der Fakultäten und sonstigen Honoratiorenversammlungen dieses Landes.

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