30 November 2011

Man kann Rührei nicht wieder trennen

Ist die Euro-Krise die Chance, endlich ein demokratisches Europa zu gründen? Oder ist sie vielmehr der Beweis, dass es höchste Zeit ist, umzukehren und sich auf das nationale Eigene zurückzubesinnen? Zwei Schwergewichte unter den Exponenten dieser beiden Sichtweisen trafen letzte Woche in Berlin bei einer Tagung zum Thema „Grenzen der europäischen Integration“aufeinander, zu der der Gesprächskreis Recht und Politik um Franz Mayer (Bielefeld), Claudio Franzius (Hamburg) und Jürgen Neyer (Frankfurt/Oder) sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung geladen hatten. Während der Sozialphilosoph Jürgen Habermas (Starnberg) für die Stunde der europäischen Verfassungsgebung focht, nahm  Fritz Scharpf (Köln), der emeritierte Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung, den Gegenstandpunkt ein. Die Euro-Krise, so Scharpf, tauge nicht als Vehikel zur Demokratisierung Europas, im Gegenteil – dieser Weg führe in ein autoritäres, expertokratisches Super-Europa, wenn nicht gar in einen europäischen Bürgerkrieg.

Die Integration Europas habe bisher darin bestanden, politische Handlungsfähigkeit um der ökomischen Freiheit willen zu beschränken. Die Vision eines demokratischen Europa, um die politische Handlungsfähigkeit zu stärken, liege überhaupt nicht in der Logik dieser Integration – und täte sie es, dann würde das Europa nur auseinandersprengen. Denn dann kämen die fundamentalen strukturellen Unterschiede innerhalb Europas vom Arbeitsmarkt bis zum Bildungs- und Gesundheitssystem zum Vorschein, die sich weder durch autoritäre Kommissare, noch durch Verhandlungen von 27 Regierungen noch durch Mehrheitsentscheid in einem aus Vertretern einer kosmopolitischen Elite zusammengesetzten Europäischen Parlament überbrücken ließen, ohne den allergrößten politischen Flurschaden anzurichten.

Das Musterbeispiel dafür, so Scharpf, sei der Euro. Die Währungsunion habe den Mitgliedsstaaten das Mittel einer eigenen Geldpolitik aus der Hand genommen, um einen freien Kapitalverkehr ohne schädliche Wechselkursschwankungen zu ermöglichen. Die Unterschiede in Produktivität und Wachstum blieben aber bestehen, und nicht nur das, sie verschärften sich durch eine Zinspolitik, die für den einen Teil zu streng und für den anderen zu locker war, sogar noch ins Extrem. Da die Währungsunion keine nominale Auf- und Abwertung mehr zulasse, bleibe nur die Möglichkeit, real auf- bzw. abzuwerten. In Deutschland müssten die Preise und Löhne um 10 Prozent steigen, in den Defizitländern im gleichen Maße sinken.

Den Beweis, dass die EU-Institutionen dabei keine Rücksicht auf Demokratie und legale Bindungen nehmen, hielt Scharpf bereits für erbracht: Mit den jüngst verabschiedeten „Sixpack“-Verordnungen könne die Kommission künftig, um makroökonomische Unterschiede auszugleichen, in jedes nationale Politikfeld hineinregieren, ob Bildungs-, Gesundheits- oder Lohnpolitik, und zwar auch in Deutschland. Sie könne den betroffenen Staaten Maßnahmen „empfehlen“ und, wenn diese nicht gehorchen, Sanktionen verhängen, die die Mitgliedsstaaten im Rat nur mit qualifizierter Mehrheit außer Kraft setzen können. Rechtlich binden lasse sich dieses Verfahren nicht, weil es völlig im Ermessen der Kommission stehe, welche „makroökonomischen Ungleichgewichte“ welche Maßnahmen erfordern – Entscheidungen, für die die Kommission keinerlei politischen Preis zu zahlen habe, anders als nationale Regierungen, die abgewählt werden könnten.

Scharpfs Urteil, dass dieses Verfahren die Grenzen des EU-vertraglich Erlaubten weit überschreite, widersprach keiner der versammelten Europarechts- oder anderweitigen Experten. Um so kontroverser wurde dagegen Scharpfs Schlussfolgerung diskutiert, die Geldpolitik müsse schleunigst renationalisiert werden. Die Kosten, die Währungsunion zu beenden, seien prohibitiv, sagte der Ökonom Henrik Enderlein (Berlin). Man solle sich nur mal fragen, wie die Entscheidung ablaufen solle, welche Guthaben in Drachmen konvertiert würden und welche nicht. „You can’t unscramble scrambled eggs“, zitierte Enderlein ein amerikanisches Sprichwort.

Die nationale Haushaltsautonomie sei von vornherein nicht vereinbar mit dem Euro gewesen, und schon gar nicht „konstitutiv“ für die Währungsunion, wie das Bundesverfassungsgericht behauptet habe. Das sei „Blödsinn“, so Enderlein ohne Furcht vor harten Ansagen nach Karlsruhe, und die Forderung der Verfassungsrichter, ihre Preisgabe an den Erlass eines komplett neuen Grundgesetzes zu knüpfen, sei „mit allem Respekt fast ein Taschenspielertrick“. Es gebe keinen anderen Weg als die „Flucht nach vorn“ in eine Transferunion. Mehr Europa zu fordern, seien daher nicht „die naiven Träume eines Proeuropäers“, sondern die Folge einer „rein funktionalen öknomischen Logik“ – eine Logik, der sich viele der Teilnehmer nur widerstrebend beugen wollten. Bei allen ökonomischen Kosten – „können wir das politisch bezahlen?“ fragte der Staatsrechtler Bernhard Wegener (Erlangen). Sein Kollege Karl-Heinz Ladeur (Hamburg) warf Enderlein vor, als Alternative zu Scharpfs Katastrophenszenario nur ein weiteres anzubieten.

Den Vorwurf konnte man Jürgen Habermas nicht machen. Der hatte in seinem jüngsten Buch „Zur Verfassung Europas“ eine ausgesprochen zukunftsfrohe Vision ausformuliert, wie die von Enderlein geforderte „Flucht nach vorn“ aussehen und wo sie enden solle. Jetzt, so Habermas, gelte es die EU zu einem „entstaatlichten supranationalen demokratischen Gemeinwesen“ umzugründen, und zwar auf Basis einer zwischen den europäischen Völkern und den Unionsbürgern geteilten verfassungsgebenden Gewalt.

Der Philosoph Habermas nutzte dabei die Anwesenheit so vieler Juristen zu dem Versuch, Fragen zu stellen und die verfassungsrechtlichen Konturen seiner Vision zu schärfen: „Wie muss das Zusammenspielen der EU-Organe neu austariert werden, damit  die politische Union die notwendigen Steuerungsmittel und Legitimation erhält?“ und fügte hinzu, diese Frage werde „man noch stellen dürfen, ohne gleich als Utopist denunziert zu werden“. Es sei die „vornehmste Aufgabe des vereinigten Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts“, den Schreibtischvorlagen der Regierungschefs Vorschläge gegenüberzusetzen, die mit „institutioneller Phantasie“ die gegenwärtigen Probleme lösen könnten.

Antworten bekam Habermas trotz der geballten verfassungsjuristischen Kompetenz in der Runde allerdings nur wenige. Jürgen Bast (Berlin) sagte, ihn plage vor allem die Sorge um den „Legalrahmen der EU“, den er vor allem im Falle einer Trennung zwischen Kerneuropa und Peripherie gefährdet sehe, woraufhin Habermas zugestand, dass diese Trennung den Juristen sicher „viel Arbeit mache“, aber trotzdem eventuell eine gute Idee sei.

Dieter Grimm (Berlin) fragte Habermas im Gegenzug, ob nicht sein Konzept einer zwischen Staats- und Unionsbürgern geteilten Souveränität dazu führe, dass die Bürger „widersprüchlich abstimmten“. Daraufhin intervenierte Luc Heuschling (Luxemburg) und erinnerte daran, dass auch die Schweiz diese Art geteilter Souveränität zwischen Kantonsbürgern und Schweizervolk kenne. Er wundere sich, sagte der Gast aus Luxemburg, dass gegenüber Europa oft sehr viel höhere Demokratiestandards eingefordert würden als gegenüber den Nationalstaaten.

Ungeklärt blieb auch die Frage, woher die Zurückhaltung der Juristen rührt, ihre „institutionelle Phantasie“ zur Lösung dieser verfassungspolitischen Jahrhundertfrage stärker zur in Gang zu bringen. Dass das vielleicht tiefer liegende Gründe hat, Gründe, die mit Zweifeln an der Relevanz rechtlicher In- und Konstitutionen in diesen Zeiten informeller, von den Regierungschefs jenseits aller rechtlicher Bindung ausgehandelter „Pakte“ für Europa überhaupt zu tun haben könnten, diese unbehagliche Vermutung tippte allein der Europarechtler und Mitorganisator Franz Mayer (Bielefeld) in seinen Eröffnungsworten kurz an. Recht, so Mayer, könne als Ermöglichung von Politik nur dann fungieren, „wenn es nicht durch informelle Prozesse unterminiert und irrelevant gemacht wird“.

Dieser Artikel ist zuvor in leicht gekürzter Fassung in der FAZ erschienen.

 


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Man kann Rührei nicht wieder trennen, VerfBlog, 2011/11/30, https://verfassungsblog.de/man-kann-rhrei-nicht-wieder-trennen/, DOI: 10.17176/20170211-123153.

5 Comments

  1. Fabian Wed 30 Nov 2011 at 08:19 - Reply

    So, jetzt an der richtigen Stelle der Hinweis, dass Jürgen Neyer einen Lehrstuhl an der Viadrina in Frankfurt (Oder) hat (http://www.kuwi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/vs/politik2/index.html).

  2. Max Steinbeis Wed 30 Nov 2011 at 08:23 - Reply

    schon korrigiert, danke für den Hinweis, blöder Fehler (hatte wohl Habermas im Hinterkopf)

  3. Blub Wed 30 Nov 2011 at 09:51 - Reply

    “you cant unscramnle scrambled egg” .. schon richtig, aber man kann das Rüherei ja gegen seine Zutaten eintauschen. Dann führt man eben nationale Währungen als Zweitwährung ein und legt einen (dynamischen) wechselkurs zum Euro fest. Dann kann man den Euro langsam sterben lassen und hat ihn praktisch nur noch als Referenzwert für nationale Währungen.

  4. AX Wed 30 Nov 2011 at 15:54 - Reply

    Das Machtgefüge zwischen den Organen der europäischen Union und den Mitgliedstaaten ist nicht das Ergebnis von rechtlichen Festlegungen, sondern eines konstanten politischen Tauziehens. Ob die EU heutzutage auf einem Politikfeld tätig wird, hängt weniger von Gesetzgebungszuständigkeiten oder dem Subsidiaritätsprinzip ab als von der Durchsetzbarkeit. Man führt eben eine Vorratsdatenspeicherungspflicht zwecks “Funktionieren des Binnenmarktes” ein oder duldet andererseits Studienplatzbeschränkungen, weil jener Mitgliedstaat mit einem Veto zu einem Änderungsvertrag droht. Das gilt auch für Grundentscheidungen: Die Normenhierarchie haben nicht die Europäischen Verträge, sondern sie hat der EuGH festgezurrt (Costa/E.N.E.L., Internationale Handelsgesellschaft). Für eine Grundrechtsbindung hat der EuGH dann “allgemeine Rechtsgrundsätze” erfunden usw.

    Wer will unter solchen Bedingungen schon Governance-Konzepte für das große Ganze entwerfen? Die Wissenschaft zieht sich dann eben auf die Aktivitäten der EU zurück, die entweder schon etabliert sind oder nicht so sehr im Licht der Öffentlichkeit und damit der Politik stehen.

    Hinzu kommt: Es gibt schlicht keine (1) realistische Option, weitgehende Beschränkungen der nationalen Haushaltsautonomie zu (2) legalisieren, besonders nicht (3) innerhalb des Gefüges der Europäischen Organe. legalisieren.

    (1) Wo Konzepte geliefert werden (Habermas, Fischer usw.), ist der mit ihnen verbundene Integrationsschritt zumindest nicht EU-weit durchsetzbar.

    (2) Andere Konzepte haben zwangsweise ein Legitimationsproblem. Eine (v. a. haushaltspolitische) Blankovollmacht für ein zwischenstaatliches Gefüge geht nicht ohne eine Entsprechung in Form parlamentarischer Kontrolle. Woher aber Checks and Balances nehmen, ohne den (nicht durchsetzbaren) großen Integrationsschritt zu wagen?

    (3) Realistischer sind am ehesten noch Konzepte bei denen Kommission usw. als eine Art Leihorgan einer vertieften Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten wirken oder spezielle neue Organe zu schaffen (Versammlung der nationalen Parlamente o. ä.). Wer will aber einer solchen Spaltung schon das Wort reden? Werden das die anderen Mitgliedstaaten akzeptieren? Präkludiert das nicht die Vision eines europäischen Staates, indem ein “aliud” zementiert wird?

  5. […] Ebenen im Blick behalten, aber auch das wechselseitige Zusammenspiel von Recht und Politik in der Mehrebenendemokratie. In diesem Zusammenhang ist die Frage wichtig, wer zum Schutz der Demokratie berufen sein soll. […]

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