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  <dc:identifier>http://dx.doi.org/10.17176/20230525-231138-0</dc:identifier>
  <dc:identifier>https://verfassungsblog.de/organisierte-klimakleber-als-kriminelle-vereinigung/</dc:identifier>
  <dc:title>Organisierte „Klimakleber“ als kriminelle Vereinigung? - Anmerkungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive</dc:title>
  <dc:creator>Gärditz, Klaus Ferdinand</dc:creator>
  <dc:language>ger</dc:language>
  <dc:date>2023-05-25</dc:date>
  <dc:type>electronic resource</dc:type>
  <dc:format>text/html</dc:format>
  <dc:subject>ddc:342</dc:subject>
  <dc:subject>Klimaaktivismus</dc:subject>
  <dc:subject>Klimakrise</dc:subject>
  <dc:subject>Letzte Generation</dc:subject>
  <dc:publisher>Verfassungsblog</dc:publisher>
  <dc:relation>Verfassungsblog--2366-7044</dc:relation>
  <dc:rights>CC BY-SA 4.0</dc:rights>
  <dc:description>Die freie öffentliche Auseinandersetzung über Ziele der Politik ist nur möglich, wenn sich diese auf kommunikative Mittel beschränkt und nicht Rechte anderer verletzt. Freiheit ist in einer Rechtsgemeinschaft immer konditioniert, auch die politische. Illegale Druckmittel und Emphasizer symbolisch einzusetzen, um dem eigenen Anliegen ersehnte schnelle Sichtbarkeit zu verschaffen, ist gerade ein Angriff auf die Kommunikationsstruktur des demokratischen Prozesses, der erst die politische Gestaltung des Miteinanders auf der Grundlage der gleichen Freiheit aller sichert. Die Selbstprivilegierung, sich kraft erfühlter höherer Einsicht oder aus narzisstischem Sendungsbewusstsein über die gleiche Freiheit der anderen zu stellen, die für ihre – zunächst einmal ebenfalls legitimen – Anliegen um Mehrheiten werben müssen, ist anti-demokratisch, anti-egalitär und letztlich autoritär. Weder Gesetzgeber noch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind verfassungsrechtlich in der Pflicht, dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu honorieren.</dc:description>
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