10 April 2010

Theokraten sind keine Demokraten, auch wenn sie an Wahlen teilnehmen

Aus den Niederlanden erreicht uns diese erbauliche Nachricht: Eine theokratische Extremistenpartei, die einen calvinistischen Gottesstaat anstrebt, muss Frauen auf ihren Wahllisten zulassen – und der niederländische Staat hat dies durchzusetzen. Und zwar auf Grundlage der UN-Frauenrechtskonvention.

Dies hat der Hoge Raad, das oberste Gericht des Landes, entschieden.

Die  “Staatkundig Gereformeerde Partij” (Politische Reformpartei) ist zwar winzig, aber immerhin im beiden niederländischen Kammern sowie im Europaparlament vertreten. Sie ist auch die älsteste Partei des Landes, 1918 gegründet. Ihre Website ist am Sonntag nicht erreichbar, denn am siebten Tage sollst du ruhen, und das gilt auch fürs WWW.

UN-Frauenrechtskonvention

Die Entscheidung (sofern ich das Google-Translate-Kauderwelsch, das mir Zugang zu Pressemitteilung und Urteil verschafft, richtig deute) gründet sich auf die UN-Frauenrechtskonvention: Das Oberste Gericht erklärt diese für direkt anwendbar. Die Konvention verpflichte ohne Ermessensspielraum den Staat dazu, dafür zu sorgen, dass Frauen in allen Parteien auf die Wahllisten kommen können.

Die Religions- und die Vereinigungsfreiheit, so das Gericht weiter, garantieren zwar die Freiheit, sich politisch zu organisieren, um die eigenen religiösen oder sonstigen Überzeugungen zur Geltung zu bringen. Aber wenn es um die Wahl demokratischer Vertretungsorgane geht und um das gleiche Recht, daran aktiv oder passiv teilzunehmen, dann sei “het hart von de democratie” berührt und hätten diese Grundrechte zurückzustehen.

Theokratinnen, zum Selbstwiderspruch gezwungen

Die SGP findet die Entscheidung “onbegrijpelijk” und prüft jetzt eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Ehrlich gesagt, ich mag Theokraten genauso wenig wie the next guy. Aber onbegrijpelijk finde ich die Entscheidung auch.

Diese Partei ist der Zusammenschluss von Männern, die den Staat nach den Geboten der Bibel bzw. dem, was sie dafür halten, gestalten wollen und für dieses Ziel um Stimmen werben. Zu diesen angeblichen Geboten gehört, dass Frauen keine öffentlichen Ämter wahrnehmen.

Das ist bescheuert, ungerecht, skandalös und niederträchtig. Aber das ist nunmal, wofür diese Typen gewählt werden wollen.

Mal ein kleines Gedankenexperiment: Mal angenommen, diese Partei beschließt jetzt, dass selbstverständlich auch Frauen auf ihren Listen kandidieren können. Aber dass ihre Kandidaten allesamt unterschreiben müssen, dass sie die Überzeugung teilen, dass Frauen kraft biblischen Gebots nicht für öffentliche Ämter kandidieren dürfen.

Wäre dann alles in Ordnung?

Die Kandidatur von Frauen wäre dann faktisch genauso ausgeschlossen wie vorher auch. Eine Frau, die sich um einen Listenplatz bewirbt, müsste sich in einen unauflöslichen Selbstwiderspruch begeben.

Man kann als Frau der Überzeugung sein, dass Frauen nichts in öffentlichen Ämtern verloren haben. Es gibt bestimmt sogar viele Frauen, die dieser Überzeugung sind. Aber man kann sich nicht als Frau für diese Überzeugung wählen lassen. Deshalb ist der Fall auch nicht mit dem der British National Party vergleichbar, die bis vor kurzem nur Weiße als Mitglieder zuließ und unter Berufung auf Antidiskriminierungsrecht gezwungen wurde, ihre Statuten zu ändern.

Das Experiment zeigt, dass man theokratischen Parteien auf diese Weise nicht beikommen kann. Das Problem ist nicht, dass sie ihre Ziele auf undemokratische Weise verfolgen, sondern dass ihre Ziele selbst undemokratisch sind.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Theokraten sind keine Demokraten, auch wenn sie an Wahlen teilnehmen, VerfBlog, 2010/4/10, https://verfassungsblog.de/theokraten-sind-keine-demokraten-auch-wenn-sie-wahlen-teilnehmen/, DOI: 10.17176/20181008-141413-0.

3 Comments

  1. Felix Neumann Sat 10 Apr 2010 at 13:21 - Reply

    Auch »onbegrijpelijk« ist für mich, daß einerseits eine Partei zwar auf solche Ordnungsprinzipien verpflichtet ist, gleichzeitig aber auch Kuriositäten wie die Partij voor de Vrijheid möglich sind, wo es nur ein Mitglied (Geert Wilders) gibt, mit diesem zusätzlich absurden Dreh:
    »Da in den Niederlanden nur Vereine an Wahlen teilnehmen, gründete er die Vereniging Groep Wilders. Dazu braucht man mindestens zwei Mitglieder, so dass Wilders einerseits als Privatperson und andererseits als (einziger) Vertreter seiner Stiftung Mitglied wurde. Interessierte können sich bei der PVV als Spender oder Freiwillige registrieren lassen.«
    (http://de.wikipedia.org/wiki/Partij_voor_de_Vrijheid#Parteiorganisation)

    Niederländisches Parteienrecht dürfte also insgesamt sehr interessant aus einer demokratietheoretischen Perspektive zu betrachten sein.

  2. Jens Sat 10 Apr 2010 at 13:40 - Reply

    ” Aber dass ihre Kandidaten allesamt unterschreiben müssen, dass sie die Überzeugung teilen, dass Frauen kraft biblischen Gebots nicht für öffentliche Ämter kandidieren dürfen.

    Wäre dann alles in Ordnung?”

    Wäre das in DE in Ordnung? Meines Wissens sehen die Wahlordnungen so etwas (Abgabe einer Erklärung als Bedingung für die Aufstellung) nicht vor. Wer von der Aufstellungsversammlung gewählt wird, steht auf dem Wahlvorschlag der Partei, Punkt. Insofern finde ich das niederländische Urteil absolut nicht unbegreiflich.

  3. Jerfi Uzman Wed 14 Apr 2010 at 10:17 - Reply

    “Mal ein kleines Gedankenexperiment:”

    Mal ein anderes Gedankenexperiment. Sagen wir es geht nicht, wie im Moment, um Frauen sondern um Mitglieder einer etnischen Gruppe (Zigeuner, Hinduïsten, Juden?). Wäre es dann in Ordnung zu sagen das eine solche Situation nun einmal zu bestimmten religiösen Geboten gehört. Und das man ja immer eine eigene Partein gründen kann wenn man sich so unbedingt im Parlament wählen lassen möchte.

    Ich glaube nicht. Bei einer solchen Argumentation bleibt vom Gleichheitsgebot überhaupt nichts übrig. So kann man dann auch sagen das Frauen oder andere Minoritäten ja nicht unbedingt zugang haben müssen zu bestimmten Restaurants z.B. Wenn man essen will, kann man doch selbst kochen oder irgendwo anders hingehen?

    Der Hoge Raad hat die Religionsfreiheit und die Vereinsfreiheit der SGP auch nicht geleugnet, sondern sie abgewogen gegen das Gleihheitsgebot der Frauen und ihre politischen Rechten. Er nimmt nur an das politische Tätigkeit nicht zum Wesen der Religionsfreiheit gehört. Deshalb soll hier das Gleihheitsgebot vorrang haben. Der HR verbietet die SGP nicht, zwingt sie auch nicht zu einer anderen Auffassung (es steht die PArtei noch immer frei sich gegen Frauen in öffentlichen Ämter zu äussern), und zwingt die SGP sogar nicht bestimmte Frauen auf ihrer Liste auf zu nehmen.

    Das einzige das der HR sagt, ist das der Staat dafür verantwortlich ist das es keine Parteien gibt die Frauen qualitate qua ausschliessen. Das heisst in der Tat das es für Mitglieder der SGP möglich ist nur Männer zu wählen weil sie, auf Grund ihrer Glaube, diese bestimmte Frauen zufälligerweise ein Amt nicht zuvertrauen. Insofern ist alles noch nicht okay. Aber das lag in diesem Rechtsstreit ja nicht vor. Ich finde das Urteil also sehr begrijpelijk.

    Schöne Grüsse aus Holland

Leave A Comment Cancel reply

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Demokratie, Diskriminierung, EGMR, Niederlande, Parteien, Wahlrecht


Other posts about this region:
Deutschland, USA