Universität Mannheim

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15 September 2023
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Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine

Im März 2023 legte Greenpeace ein Rechtsgutachten vor, das die Anbindehaltung von Rindern als tierschutzwidrige Praxis qualifizierte. Kurz darauf veröffentlichte die European Food Safety Authority (EFSA) eine Empfehlung für ein einheitliches Verbot der Anbindehaltung in der EU. Und in einem Bericht des BR vom 30.5.2023 war von einem „internen Referentenentwurf“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu lesen, der unter anderem ein teilweises Verbot der Anbindehaltung vorsehe. In den deutschen Medien entbrannte daraufhin eine hitzige Diskussion. Der Bayerische Bauernverband bezeichnete ein Verbot als „ dramatische Zäsur für die Rinderhaltung“. Um zu erkennen, dass Tiere leiden, wenn beinahe alle ihre natürlichen Verhaltensweisen unterdrückt werden, sind keine besonderen tiermedizinischen Kenntnisse erforderlich. Rechtliche Bedenken gegen diese Haltungsform drängen sich daher auf. Die nähere Betrachtung zeigt: Die dauernde Anbindehaltung ist nicht nur (tierschutz)rechtlich unzulässig, sondern regelmäßig strafbar.

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06 February 2023

Zum Mythos des Direktmandates aus Sicht der Wählerinnen und Wähler

Am Montag, den 6. Februar befasst sich der Ausschuss für Inneres und Heimat in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zur Reform des Bundestagswahlrecht. Der neue Entwurf hat einige Diskussionen hinsichtlich direkt gewählter Abgeordneter ausgelöst, denn er bricht mit der Tradition, dass Kandidierende, die eine relative Mehrheit im Wahlkreis gewinnen, automatisch ins Parlament einziehen, selbst wenn sie nur 20% der Erstimmen oder sogar weniger erhalten. Warum sollte die Vertretung eines Wahlkreises aber exklusiv beim Direktmandat liegen?

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06 September 2021
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How to Challenge Big Tech

The European Commission's proposal for a Digital Markets Act is meant to complement EU competition law, in order to guarantee contestable digital markets. However, from a policy point of view, the current self-restriction to behavioural remedies in competition law and merger control, as well as the focus on behavioural ex ante regulation via the DMA, is at best a half-hearted and at worst a misguided way to effectively address the Big Tech challenge. We argue in favour of a competition law toolkit with extended options to use structural measures to tackle entrenched market dysfunctionalities.

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