VB Security and Crime

VB Security and Crime is a cooperation of the Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law (MPI-CSL) and the Verfassungsblog in the areas of public security law and criminal law. The MPI-CSL Institute is a member of the Max Planck Law network.

LATEST POSTS

Ein überfälliger Schulterschluss

Rohstoffsicherheit ist längst keine technische Randfrage der Industriepolitik mehr, sondern eine harte sicherheitspolitische Herausforderung. Wer in Zeiten geopolitischer Rivalität noch immer glaubt, Lieferketten ließen sich allein dem Markt überlassen, verkennt die strategische Realität: Kritische Rohstoffe sind Machtmittel. Die Bundesregierung sieht dies mit ihrem Regierungsentwurf zum BNDG sehr klar. Sie macht die Rohstoffversorgung zu Recht zu einem Teil der Aufgaben des Auslandsnachrichtendienstes.
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Kosovo’s Justice Gap

The countdown clocks in Kosovo are ticking. The public protests have begun. On September 16, the EU-backed Kosovo Specialist Chambers in The Hague will deliver a much-awaited verdict in the war crimes trial of former President Hashim Thaçi and three co-defendants. The four men – senior figures in the Kosovo Liberation Army (KLA) – are charged with war crimes and crimes against humanity, including murder, torture, and enforced disappearances committed during and after the 1998-99 Kosovo war. Whatever the verdict, one fact stands clear: the foreign governments and international forces in Kosovo at the time largely watched as these crimes took place.
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The US Designates Italian Autistici/Inventati as a Global Terrorist

On 26 August 2026, the US designated Autistici/Inventati, a volunteer-run Italian technology collective that has provided encrypted email and hosting to activist groups since 2001, as a Specially Designated Global Terrorist under Executive Order 13224. The designation freezes all A/I assets under US jurisdiction. But the freeze is the least significant part of the measure. The effect is expulsion from the infrastructure of digital existence, without any court in Italy ever having issued a ruling. That architecture, not the individual designation, is the problem European democracies need to engage with.
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A Game of Shadows

Terrorists or not? The U.S. designation of Brazil’s two largest criminal organizations has reignited a debate over what makes an actor “terrorist” under Brazilian law. In Brazil, however, the law has been moving in a different direction: the consequences once tied to the terrorism label increasingly apply without it.
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„Eine bundesweite Gefahr“

Am 6. September 2026 hat die AfD über 43 Prozent bei der Landtagswahl in  Sachsen-Anhalt erzielt. Ein historisches Ergebnis, das das Bundesland vor eine schwierige Mehrheitsfindung stellt, an deren Ende nach wie vor eine AfD-geführte Regierung stehen könnte. Und während im Land noch um Mehrheiten gerungen wird, rückt längst ein besonders begehrtes Stück des politischen Kuchens ins Zentrum: das Innenministerium. Wir haben mit Markus Thiel, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei, darüber gesprochen, welche Hebel einer Landesexekutive ohne parlamentarische Mehrheit tatsächlich zur Verfügung stehen.
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Verfassungsrechtliches Ballett

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf der Nachrichtendienstreform von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz stellt eine nachrichtendienstliche Zäsur dar. Der brisanteste Aspekt: BND und BfV sollen operative Anschlussbefugnisse erhalten, mit denen die Bundesregierung vom Paradigma informationell konzipierter Nachrichtendienste abrückt. Der Beitrag befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Strukturbedingungen und Rechtfertigungsmöglichkeiten für solche Anschlussfähigkeiten, mit Fokus auf die auslandsnachrichtendienstliche Tätigkeit des BND. Dessen Aufgabenprofil liegt wegen der Bedeutung dieser Aktivitäten für die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands eine strukturell anders gelagerte Legitimationslinie zugrunde.
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It’s the Oligarchy, Stupid!

Die öffentliche Debatte über algorithmische Macht konzentriert sich oft auf Datenschutz, Diskriminierung oder die technische Qualität der Algorithmen – das ist wichtig, aber greift zu kurz. Das aktuell dringlichste Problem in Amerika und Europa ist, dass diese Macht dem brandgefährlichen, antidemokratischen Weltherrschaftsprojekt einer neuen Tech-Oligarchie dient.
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Ein neues Betriebssystem des Staates

Palantir will nach eigenem Anspruch das „Betriebssystem des Staates“ werden. Die Software soll staatliches Handeln leistungsfähiger machen und wird dort, wo sie eingesetzt wird, schnell unverzichtbar. Das Problem der digitalen Souveränität stellt sich dabei unabhängig vom Herkunftsland des Anbieters. Denn proprietäre Systeme verändern die Arbeitsweise der Polizei von innen heraus. Sie machen Prozesse effizienter, können dabei aber genau jene bürokratischen Reibungsverluste beseitigen, die im Rechtsstaat eine wichtige Kontrollfunktion haben.
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Der Staat als digitaler Vasall

Mit den §§ 98d, 98e StPO-E will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden weitreichende neue Befugnisse zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse geben. Zu niedrige Eingriffsschwellen und ein fehlender Richtervorbehalt sind dabei nur ein Teil des Problems: Der Entwurf schafft den rechtlichen Rahmen für Analyseplattformen wie Palantirs Gotham, die bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt wird. Damit entscheidet die Technik zunehmend mit, welche Muster als verdächtig gelten und welche Ermittlungen daraus folgen.
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Von der Revisions- zur Tatsacheninstanz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts sieht neue erstinstanzliche Zuständigkeiten für das Bundesverwaltungsgericht vor. So sollen etwa Klagen gegen eine Einstufung von Personenzusammenschlüssen als Verdachtsfall oder gesichert verfassungsfeindlich sowie die Information der Öffentlichkeit darüber erstinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Kyrill-Alexander Schwarz hat im Verfassungsblog diese Zuständigkeitsverschiebung grundsätzlich begrüßt – jedenfalls aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Diese Würdigung kann aus der Sicht der Praxis, d.h. der eines mit solchen Fällen befassten Bundesrichters, nicht unwidersprochen bleiben.
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Die neue DNA des Polizeirechts

Mit der automatisierten Datenanalyse öffnet sich das Sicherheitsrecht für KI. Die Analysetools sind bereits jetzt regelmäßig als Hochrisiko-KI nach der neuen KI-Verordnung der EU einzustufen. Auch Bund und Länder schaffen neue Regulierungen für deren Einsatz. Damit verändert sich vor allem die Architektur des Sicherheitsrechts. Wo die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Entwicklung liegen, ist vielfach noch offen.
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Neues Spiel, neues Glück

Das Bundesverfassungsgericht hat der automatisierten Polizeidatenanalyse 2023 enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Seitdem haben Bund und Länder auf das Urteil mit einer Vielfalt an Regelungen reagiert. Gegen zwei dieser Neuregelungen liegen bereits Verfassungsbeschwerden vor. Wie weit darf der Einsatz automatisierter Datenanalyse und künstlicher Intelligenz bei den Sicherheitsbehörden gehen?
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Verfassungswidrige Superdatenbank

Bereits die technische Vorbereitung der automatisierten Datenanalyse durch Polizeibehörden greift schwerwiegend in Grundrechte ein: Bevor auch nur eine einzige Analyse läuft, werden Daten von Verdächtigen, aber auch Geschädigten, Zeugen und Unbeteiligten in einem dauerhaften Informationspool zusammengeführt. Weil die Ermächtigungsgrundlagen weder Speicherfristen noch Speicherschwellen vorsehen, sind sie schon deshalb verfassungswidrig.
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Die Analyse vergisst nichts

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse ist geklärt, dass diese einen erheblichen und eigenständigen Grundrechtseingriff darstellt. Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass das Gericht dem Gesetzgeber ausführlich aufzeigt, wie er die Eingriffsintensität der Datenanalyse steuern kann. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Gesetzgeber diese Möglichkeiten bislang so wenig nutzt. Die Intensität der mit der Datenanalyse verbundenen Grundrechtseingriffe lässt sich insbesondere durch die Wahl der einbezogenen Datenbestände steuern.
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Wegducken vor den Fragen des digitalen Zeitalters

In mehreren Bundesländern arbeitet die Polizei bereits mit automatisierter Datenanalyse. Das soll nun auch für das BKA und die Bundespolizei möglich werden. Der Gefahr, dass Beamt*innen auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleich den ganzen Heuboden durchleuchten, begegnen die Gesetzentwürfe nicht. Auch andere wichtige Fragen zu Diskriminierungsschutz, menschlicher Kontrolle und effektivem Rechtsschutz bleiben unbeantwortet.
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Palantir als Türöffner für die Dystopie

Die Palantir-Software „Gotham“ erscheint als Effizienzgewinn für die Polizei, tatsächlich aber öffnet sie die Tür zu einer neuen Form der Sozialkontrolle. Mittels Massendatenauswertung, Risikoprognosen und präventiveren Techniken soll die datengetriebene Polizeiarbeit Realität werden, die vielen als Antwort auf wachsende Sicherheitsbedürfnisse gilt. Dabei verschiebt sich die polizeiliche Kontrolle immer weiter ins Vorfeld konkreter Gefahren. So droht sich der Maßstab staatlicher Intervention grundlegend zu verändern.
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Unwissen schützt vor Verantwortung nicht

Dem Einsatz von automatisierten Datenanalysen in Sicherheitsbehörden müssen Grenzen gesetzt werden – und zwar nicht nur zur Wahrung der Grundrechte, sondern auch, um den Ansprüchen des Staatsorganisationsrechts zu genügen. Die Exekutive muss sich vor der Legislativen verantworten. Das setzt ausreichendes Wissen über die Vorgänge im Regierungsapparat und damit den Einsatz von Softwarelösungen voraus. Aktuell droht die politische Verantwortung aufgrund mangelnden Wissens leerzulaufen.
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Gläserne Bürger:innen, abhängiger Staat

Palantir & Co. sind nicht nur ein gigantisches Datenschutzproblem. Die Systeme verschieben darüber hinaus Macht gleich doppelt – von den Bürger:innen zum Staat und vom demokratisch kontrollierten Staat zu privaten Firmen, im schlimmsten Fall zu Konzernen außerhalb Europas. Wie können wir Sicherheitsbehörden technisch stärken, ohne demokratische Kontrolle und digitale Souveränität preiszugeben? Dafür braucht es klare rote Linien, offene und unabhängig kontrollierbare Systeme, die ausschließlich europäischem Recht unterliegen.
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Vom Aufklären zum Abwehren

§ 59 BVerfSchG-E erlaubt dem Bundesamt für Verfassungsschutz, „terroristische“ Bedrohungen nicht mehr nur aufzuklären, sondern selbst auf sie einzuwirken. Damit verschiebt sich die Rolle des Amtes vom aufklärenden zum operativ handelnden Nachrichtendienst. Der Entwurf belässt das organisationelle Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz im Gesetz, durchbricht aber die funktionelle und befugnisrechtliche Rollenverteilung. Soweit das Amt Gefahren des internationalen Terrorismus abwehrt, übersieht der Entwurf, dass das Grundgesetz die Abwehr solcher Gefahren allein dem Bundeskriminalamt zuweist.
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Die Waffen des Silicon Valley

Ein Tech-Milliardär erklärt Aufrüstung zur moralischen Pflicht, KI-Waffen zum Fortschritt und demokratische Zweifel zur Gefahr. Hinter Alex Karps Manifest steht mehr als eine provokante Weltsicht: Es entwirft eine Ordnung, in der Sicherheit zum Geschäftsmodell und militärische Macht zur höchsten Tugend wird. Die Grenzen zwischen Staatsräson, Rüstungsindustrie und Big Tech verschwimmen dabei zusehends. Wer Karps Argumentation folgt, landet in einer Welt, in der ethische Einwände als Schwäche gelten und die nächste technologische Revolution vor allem auf dem Schlachtfeld stattfinden soll.
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Palantir und digitale Souveränität

Polizeibehörden stehen vor einem Dilemma: Ihre IT-Strukturen sind komplex und über Jahre gewachsen, gleichzeitig wächst der Druck, Daten schneller und umfassender auszuwerten. Plattformen wie Palantir bieten dafür eine fertige Lösung und sind gerade deshalb attraktiv. Doch mit der schnellen Modernisierung können neue Abhängigkeiten entstehen: von einem Anbieter, seiner Technologie und den Strukturen, die sich um sie herum entwickeln.
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Die Vermessung des Verdachts

Sicherheitsbehörden setzen zunehmend auf Software, die in Millionen von Daten in Sekundenschnelle Zusammenhänge aufspüren soll. Systeme wie Palantirs Gotham versprechen, Informationen sichtbar zu machen, die in einzelnen Akten und Datenbanken verborgen bleiben. Doch was verändert sich, wenn Software zunehmend mitbestimmt, was der Staat überhaupt sieht und worauf er seine Aufmerksamkeit richtet?
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Zwischen effektivem Rechtsschutz und Verfahrenseffizienz

Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden unterliegen selbstverständlich gerichtlicher Kontrolle, die Nachrichtendienste bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Der Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform wirft nun eine prozessuale Frage auf, die bisher wenig diskutiert wurde: Künftig soll das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich über die Einstufung von Personenzusammenschlüssen als Verdachtsfall oder gesichert verfassungsfeindlich sowie über die Information der Öffentlichkeit entscheiden. Verfassungsrechtlich ist das unbedenklich, ob sie verfassungspolitisch klug ist, da sie – jedenfalls durch potenziell Betroffene – auch als Rechtsschutzverkürzung verstanden werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
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Hoffnungsanker im Paradigmenwechsel

Bei dem aktuellen Entwurf des Reformgesetzes zum Nachrichtendienstrecht stehen die Aufweichung des Trennungsgebots und die beabsichtigten aktionellen Befugnisse der Dienste im Fokus. Der Entwurf sieht aber auch eine Neuordnung der nachrichtendienstlichen Kontrollarchitektur durch den Ausbau der Zuständigkeit des Unabhängigen Kontrollrats vor. Diese erweiterte verfahrensrechtliche Sicherung kann aber nur zum Teil die Erweiterungen der Befugnisse für die Nachrichtendienste kompensieren, die in vielerlei Hinsicht einen Paradigmenwechsel darstellen. Ob diese starke verfahrensrechtliche Komponente ausreichend ist, um dem Entwurf zur Verfassungskonformität zu verhelfen, ist daher fraglich.
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Präventivhaft als Abkürzung

Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat die Forderung nach einer wirksameren präventiven Gefahrenabwehr neu befeuert. Die gesellschaftliche Frage: Warum war der Tatverdächtige trotz seiner bekannten Gefährlichkeit nicht in Haft? Die politische Antwort liegt nahe: Um Gefahr nicht in einen Schaden umschlagen zu lassen, muss der Staat eben früher eingreifen, notfalls inhaftieren. Nur verschiebt sich damit auch die Logik des Freiheitsentzugs: Weg von der begangenen Tat und hin zur bloßen Gefährlichkeit.
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Ein legislativer Rundumschlag

Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Bundesnachrichtendienstgesetzes und zur Schaffung eines Gesetzes über den Unabhängigen Kontrollrat verabschiedet. Das Gesetz würde die Rechtsgrundlagen tiefgreifend verändern. Diskutiert wurde bislang vor allem, dass die Dienste künftig operativ aktiv werden dürfen. Der Entwurf geht jedoch weiter: Einerseits werden die Befugnisse ausgeweitet und ihre Tatbestandsvoraussetzungen neu gefasst, andererseits wird die Rechtskontrolle der nachrichtendienstlichen Maßnahmen neugestaltet. Schon jetzt steht fest, dass nicht alle Regelungen verfassungskonform sind.
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Systemsprenger im Sicherheitsföderalismus

Mit der Geschäftsübernahme einer AfD-Landesregierung ist erstmals ein grundlegender Umbau und zum Teil Abbau verfassungsschutzrechtlicher Landesstrukturen zu erwarten. Bestand und Kernaufgaben des Landesamts für Verfassungsschutz sind durch das Bundesrecht weitgehend abgesichert, zugleich bleiben politische Einflussnahmen auf Prioritäten, Personal und Öffentlichkeitsarbeit möglich. Die gemeinsame Zusammenarbeit, allen voran der Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund, wird zukünftig systematisch herausgefordert werden.
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„Failed Travelers“ zwischen Sicherheitsrisiko und Jugendstrafrecht

Nach dem schrecklichen Anschlag durch den polizeibekannten Abdul B. auf dem diesjährigen Christopher-Street-Day in Berlin ist die Anteilnahme zu Recht groß. Leider wird der Anschlag politisch auch dazu genutzt, grundlegende Strafrechtsdogmatik mit einem Schlag aufzugeben und Misstrauen in die Justiz zu schüren. Dagegen plädieren wir für eine fundierte, juristisch zutreffende Debatte über das Problem der sogenannten„failed travelers“.
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Wenn Angst Regie führt

Die Jubiläumsausgabe der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ sollte der wehrhaften Demokratie gewidmet sein. Kurz vor der Ausstrahlung lud das ZDF den Musiker Danger Dan und den Pianisten Igor Levit wieder aus. Als Begründung führte der Sender an, ihr gemeinsamer Song „Keine Angst“ propagiere Selbstjustiz und rufe zu Gewalt auf. Viele sehen darin vor allem einen Fall von Zensur. Das greift zu kurz. Denn wer eine Ausladung mit dem Vorwurf des Gewaltaufrufs rechtfertigt, trifft nicht nur eine Programmentscheidung, sondern ordnet ein Kunstwerk strafrechtlich ein.
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Völkerstrafverfahren zwischen Anspruch und Realität

Völkerstrafverfahren sollen Verbrechen aufarbeiten und den Betroffenen Gehör verschaffen. Doch was passiert, wenn traumatisierte Zeug*innen kaum geschützt werden und die betroffene Gemeinschaft vom Verfahren weitgehend ausgeschlossen bleibt? Der jüngste Prozess vor dem OLG München zeigt, wie groß die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit sein kann.
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Kriminelle Vereinigung, kriminelle Verteidigung

Wo endet Strafverteidigung und wo beginnt die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung? Ein Fall aus den Niederlanden lenkt den Blick auf eine vernachlässigte Konstellation des § 129 StGB. Zwischen legitimer Verteidigung und strafbarer Förderung einer Vereinigung verläuft eine schmale Grenze, deren Überschreitung Gerichte nicht vorschnell annehmen sollten.
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The Unfinished Repair

The new Directive (EU) 2026/1021, adopted on 29 April 2026, is the most ambitious expression to date of the EU’s anti-corruption architecture. It declares that elected representatives stand under the same anti-corruption standard as civil servants. In substance, that promise fails twice. First, the Directive enables, but does not require, this change. Secondly, the adopted harmonised definition of the “influence offence” fails to capture wrongdoing such as Germany’s mask-contract scandal (“Maskenaffäre”) – monetising mandate-derived political access outside parliamentary proceedings.
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Zwischen Moralgesetzgebung und empirischer Ungewissheit

Seit 2021 verbietet § 184l StGB den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Schon im Gesetzgebungsverfahren stieß das Verbot auf erhebliche Kritik. Dabei geht es um die Frage, ob der Staat diese moralische Ablehnung überhaupt mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen darf. Das Bundesverfassungsgericht ließ nun die Gelegenheit ungenutzt, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen strafrechtlichen Ahndung zu markieren. Stattdessen verengt der Beschluss den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung.
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Schädlicher Schutz?

Nachdem das Europäische Parlament bereits am 19.05.2026 abgelehnt hatte, die Immunität der Abgeordneten Angelika Niebler aufzuheben, stimmte es am 07.07.2026 gegen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Ilhan Kyuchyuk. In beiden Verfahren kamen die Anträge auf Aufhebung der Immunität von der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die beiden Fälle weisen neben Gemeinsamkeiten auch Unterschiede auf. Deutlich wird dabei, dass das Verhältnis zwischen Europäischer Staatsanwaltschaft und Europaparlamentariern immer mehr zur Zerreißprobe wird und Reformen bedarf.
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Palestine Action and the UK’s Expanded Terrorist-Connection Sentencing Regime

The sentencing decision delivered in England on 12 June 2026 in the Palestine Action case marks one of the first prominent judicial tests of a little-noticed but constitutionally troubling provision expanded by the Counter-Terrorism and Sentencing Act 2021, under which terrorism-related consequences such as altered release arrangements, forfeiture orders and long-term notification duties can be attached to ordinary criminal convictions on the basis of a judicial finding made after conviction rather than a jury verdict.
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Handyblitzer powered by KI

Künstliche Intelligenz soll Handyverstöße am Steuer effizient aufdecken – doch das OLG Koblenz setzt dem Einsatz der MonoCam enge verfassungsrechtliche Grenzen. Bedeutet das das Aus für KI-gestützte Ermittlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht? Nicht unbedingt: Entscheidend ist nicht, dass KI eingesetzt wird, sondern wie.
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Black is the New Orange

Last week, eight anti-ICE protesters were sentenced at the Prairieland Detention Center in Texas, receiving a combined 450 years in prison. The sentencing has provoked much condemnation in Europe, and rightly so. Thirty years for moving a box of pamphlets. Fifty for showing up at a protest wearing black. Legally, the concept of terrorism has been hollowed out since the 1990s by legislation that paves the way for massive sentences for relatively banal crimes like moving a box of pamphlets.
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Compelled Decryption of a Mobile Phone

In Minteh v. France, decided in May 2026, the ECtHR held that compelling a suspect to reveal the password to a mobile phone does not violate the right against self-incrimination. And while courts across jurisdictions have adopted different frameworks, the ECtHR unanimously found no violation. In my view, rather than analyzing whether evidence exists independently of the suspect’s will, courts should explore whether the defendant is compelled to actively participate. This approach would tackle why compelling defendants to reveal their passwords is different from taking their fingerprints.
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Stammheim to Stammheim

When German readers encounter the word “Stammheim”, they usually do not think of a quiet, leafy suburb in the city of Stuttgart. Instead, the name immediately evokes Germany's most notorious maximum-security prison. It conjures images of a dark chapter in Germany’s history: the era of homegrown left-wing terrorism and a state in existential crisis. Stammheim is the physical embodiment of a profound democratic dilemma: how should a constitutional democracy deal with those it considers an existential threat from within? It is highly symbolic, then, that the Stuttgart Regional Court is using this infamous high-security courtroom to try five pro-Palestinian activists, a group dubbed the “Ulm5”.
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Stammheim nach Stammheim

Wenn Sie „Stammheim“ lesen, denken Sie vermutlich nicht an ein beschauliches Stuttgarter Stadtviertel – sondern an ein Gefängnis. An eine dunkle Episode in der Geschichte der jungen Bundesrepublik: Terrorismus. Staatskrise. Feinde hinter Panzerglas. Stammheim ist die steingewordene Antwort auf ein historisches Dilemma: Wie muss sich der Rechtsstaat zu denen verhalten, die er als existenzielle Bedrohung von innen wahrnimmt? Bemerkenswert also, dass Stammheim im Sommer 2026 wieder einmal als Verhandlungsort in Terminkalendern auftaucht: Das Landgericht Stuttgart verhandelt dort derzeit gegen fünf Pro-Palästina-Aktivist:innen – die „Ulm5“.
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Femizide und die Verantwortung des Staates

Der Mordtatbestand erfasst Femizide bereits heute. Dennoch gelingt es der Rechtsprechung seit Jahrzehnten nicht, patriarchale Tatmotive konsequent als solche zu erkennen. So entsteht eine Schieflage, die nicht nur rechtspolitisch schwer zu rechtfertigen ist, sondern auch den staatlichen Schutzauftrag gegenüber Frauen berührt. Wenn Gerichte das Problem nicht lösen, rückt der Gesetzgeber in die Pflicht.
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Strengthening Data Protection Resilience Against Geopolitical Threats

Geopolitical threats to data protection can arise in particular from armed conflicts and cyberattacks, and may involve disrupting the processing of personal data needed to deliver vital services, destroying public records and databases, and misusing data to facilitate human rights abuses. EU law is currently unprepared to protect data processing in case of a major crisis such as kinetic or cyber warfare. This requires action by the EU institutions and the data protection authorities, in particular under the EU GDPR.
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The Judiciary Exits the Scene

The Court of Appeal has reversed the High Court's ruling that the proscription of Palestine Action was unlawful. A special five-judge panel found the ban proportionate, affording the Home Secretary wide latitude on national security grounds. The result of the ruling, and its lop-sided account of the separation of powers, is to remove meaningful legal constraint on the Home Secretary’s capacity to proscribe a group for operational effectiveness reasons, even if that group only has minimal engagement with activities that satisfy the definition of terrorism, as well as with respect to invasive national security powers more broadly.
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Informationsaustausch mit Extremist*innen

Sollte die AfD nach den Landtagswahlen im September einen Innenminister stellen, wirft das auch für den Sicherheitsföderalismus und den Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden tiefgreifende Fragen auf. Die einfachgesetzlichen Schutzvorkehrungen des Datenschutzrechts sind auf punktuelle Einzelfälle zugeschnitten und greifen vor allem bei Zweifeln an einem rechtsstaatlichen Umgang mit übermittelten personenbezogenen Daten durch die empfangende Behörde. Bei Vorbehalten gegenüber einer Landespolizei im Ganzen versagen sie.
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In wessen Namen?

Der Schutz vor digitaler Gewalt genießt breite Zustimmung. Weniger Aufmerksamkeit erhält bislang, welchen Preis der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung dafür verlangt. Mit der Ausweitung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche kehrt die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, Zeitstempeln und Portnummern – und damit die Vorratsdatenspeicherung – durch die Hintertür zurück. Der Entwurf verknüpft Gewaltschutz mit weitreichenden Grundrechtseingriffen – eine rechtspolitisch vertrautes, aber zunehmend fragwürdiges Muster.
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The EU Sanctions against Jacques Baud and the Crisis of Freedom of Expression

On 15 December 2025, the Council of the European Union placed (a further) twelve individuals and two entities on a sanctions list, intended to counter Russian “information manipulation and interference”. Among them is the Swiss military analyst, former colonel and long-serving UN and NATO official Jacques Baud. His assets are frozen, any financial or other economic support is prohibited, and he may neither enter nor leave EU territory. The supposedly “smart” sanctions directed against private “disinformers” are not only contrary to fundamental rights, but also foolish. They amplify the reach and impact of the very propaganda they seek to combat, while at the same time discrediting the Union itself.
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Die EU-Sanktionen gegen Jacques Baud und die Krise der Meinungsfreiheit

Am 15. Dezember 2025 setzte der Rat der Europäischen Union (weitere) zwölf Personen und zwei Organisationen auf eine Sanktionsliste, die der Abwehr russischer „Informationsmanipulation und Einflussnahme“ dienen soll. Darunter befindet sich der Schweizer Militäranalyst, frühere Oberst und langjährige UN- und NATO-Mitarbeiter Jacques Baud. Sein Vermögen ist eingefroren, jede Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen ist verboten, er darf das EU-Gebiet weder betreten noch verlassen. Die Sanktionen sind nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch dumm. Sie verstärken die Reichweite und Wirkungsmacht der Propaganda, die sie zu bekämpfen suchen, und diskreditieren zugleich die Union selbst.
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Again, the European Defence Community Is Dead, Let It Rest in Peace

Can the 1952 European Defence Community (EDC) be revived to supranationalize European defence in 2026? My earlier post had raised serious doubts about the legal feasibility of this idea championed by ALCIDE; and these doubts have now been scrutinized by the project’s two senior jurists: Federico Fabbrini and Franz C. Mayer. This rejoinder addresses their counterarguments, and it also questions, once more, the political wisdom of reviving the NATO-led executive organization today, especially when alternative forms of European defence integration are currently explored.
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Constitutional Disobedience by Statute

For two decades, Indonesia’s Constitutional Court rolled back vague speech offences, unchecked police powers, and procedural rules that enabled arbitrary prosecution. The new criminal and criminal procedure codes, in force since January 2026, reverse course. Some constitutional rulings were codified, others quietly revived, and still others stripped of their practical effect through legislative redesign. The result is a legal framework that expands state power while reopening constitutional conflicts once thought settled.
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Sensibilität, nicht Nervosität

Am 27. April gab das Verwaltungsgericht Berlin dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V." statt: Der Verein hatte sich dagegen gewehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 als extremistisch eingestuft zu werden. Dahinter steckt ein grundsätzliches Problem. Der Verfassungsschutz bewegt sich auf einem schmalen Grat: dem zwischen noch Worten und schon Taten. Allzu schnell droht ein falsches Verständnis von Wehrhaftigkeit in Angst vor der Freiheitsausübung von (Grund-)Rechtsträgern umzuschlagen. In diesem Fall jedoch beweist das Verwaltungsgericht Berlin Sensibilität statt Nervosität.
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Endstation Strafjustiz

Der Streit um das „Schwarzfahren“ kreist meist um Strafwürdigkeit, Verhältnismäßigkeit und überlastete Gefängnisse. Doch diese Perspektive verdeckt, worum es eigentlich geht: um die Frage, wer Zugang zu gesellschaftlicher Infrastruktur hat und unter welchen Bedingungen. § 265a StGB schützt nicht nur Vermögensinteressen, sondern stabilisiert eine soziale Zugangsordnung – mit weitreichenden Folgen für Sichtbarkeit, Zugehörigkeit und die Erfahrung staatlicher Kontrolle. An diesem für viele banalen Alltagsdelikt zeigt sich, wie eng Strafrecht und soziale Ungleichheit miteinander verflochten sind.
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Kein Hindernis für die Drohnenabwehr

Berichte über Drohnen im europäischen und deutschen Luftraum reißen nicht ab. Mehrfach wurden Drohnenschwärme über Bundeswehrgelände und kritischer Infrastruktur gesichtet, die vermutlich Aufnahmen zu Aufklärungszwecken anfertigten. Teilweise wird das Grundgesetz als Hindernis für eine effektive Drohnenabwehr gesehen – die Verfassung erzeuge gerade bei Aufklärungsdrohnen eine Schutzlücke. Dieser Beitrag entwickelt mit Blick auf die Genese der Notstandsverfassung eine Mittelposition: Für die Abwehr von Aufklärungsdrohnen zur Sicherung militärischer Anlagen ist die Bundeswehr zuständig, für den Schutz ziviler Objekte die Landespolizei.
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Auf Streife mit Kopftuch

Anfang 2026 hat das Bundesarbeitsgericht erstmals höchstrichterliche Maßstäbe zu Kopftuchverboten im Polizeidienst gesetzt – und einer Bewerberin , die wegen ihres Kopftuchs als Luftsicherheitsassistentin abgelehnt worden war, eine Entschädigung zugesprochen. Die entwickelten Maßstäbe lassen sich auf weitere Bereiche polizeilicher Tätigkeit übertragen. Mehr noch: Die Funktionsfähigkeit der Polizei spricht gerade gegen pauschale Verbote – denn effektive Polizeiarbeit beruht auf Vertrauen und sichtbarer Vielfalt im Dienst.
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Die Haber’schen Chiffren

Mit der Kontroverse um die Streichung dreier Buchhandlungen von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandelspreis ist das sogenannte Haber-Verfahren in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. Kulturstaatsminister Weimer hatte das Verfahren angeführt, um seine Entscheidung zu rechtfertigen, die vermeintlich linksextremen Buchhandlungen nicht auszuzeichnen, und bezeichnete ihre Betreiberinnen als „politische Extremisten“. Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihm diese Bezeichnung nun vorläufig untersagt. Die Ausführungen des Gerichts vermitteln den Eindruck, dass es um die rechtliche Tragfähigkeit der im Haber-Verfahren erteilten Auskunft schlecht bestellt ist.
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Mut ohne Konsequenz

Der Staat will härter gegen verdächtige Vermögen vorgehen und den Zoll zu einer mächtigen Behörde gegen Finanzkriminalität ausbauen. Doch beim neuen Einziehungsinstrument fehlt dem Gesetzentwurf die Konsequenz: Zwischen Gefahrenabwehr und Strafrecht verstrickt er sich in Widersprüche, die seine Wirkung weitgehend neutralisieren. Dazu kommen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. So droht ein ambitioniertes Vorhaben rechtlich und kriminalpolitisch zu scheitern.
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Staatsräson als Strafgrund

Wer geglaubt hatte, dass die „Staatsräson“ nach den distanzierten Äußerungen von Kanzler Merz auch bei der Union in Ungnade gefallen ist, sieht sich durch den hessischen Gesetzentwurf vom 23.4.2026 zur Erweiterung des Tatbestands der Volksverhetzung zum Schutz Israels eines Besseren belehrt. Zugleich wird damit die Meinungsfreiheit durch weiteres „Sonder(meinungs)strafrecht“ über die verfassungsgerichtliche Ausnahme des Wunsiedel-Beschlusses hinaus eingeschränkt.
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Security Sells

Latin America’s right-wing politicians are now particularly keen to visit the 23-hectare maximum-security prison in El Salvador, the brainchild of authoritarian president Nayib Bukele. Many politicians in the region see it as a silver bullet against gang violence. What they miss is that the model cannot be separated from its authoritarian foundations. The Salvadoran “success” rests on emergency rule, suspended fundamental rights, and a Constitutional Court pushed aside.
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Zeit für ein Tempolimit im Strafverfahren

Während die Politik Strafverfahren beschleunigen will und lange Verfahrensdauern als zentrales Problem adressiert, bleibt eine andere Realität weitgehend ausgeblendet: Tausende Menschen werden in Deutschland verurteilt, ohne je vor Gericht gestanden zu haben. Die Debatte fokussiert auf Effizienz und Verfahrensbeschleunigung, doch sie verkennt, dass rechtsstaatliche Defizite nicht nur aus zu viel, sondern auch aus zu wenig Zeit entstehen können. Wer über Reformen spricht, muss deshalb beides in den Blick nehmen.
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Dieser Zug endet hier

Das Fahren ohne Fahrschein bleibt strafbar – trotz neuer Anläufe zur Entkriminalisierung im Bundestag. Besonders hart trifft das System diejenigen, die ohnehin nicht zahlen können: Geldstrafen münden häufig in Ersatzfreiheitsstrafen. Auch die oft geforderte Verlagerung ins Ordnungswidrigkeitenrecht würde daran wenig ändern. Nicht zuletzt deshalb spricht vieles dafür, den Straftatbestand ersatzlos zu streichen.
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Judging the Judges

On 12 March 2026, Korea’s new crime of “legal distortion” (법왜곡죄) entered into force. Judges and prosecutors who intentionally misapply the law to benefit or harm another person now face up to ten years’ imprisonment and suspension of their professional qualifications. The reform comes at a time of fragile public confidence in the judiciary: recent surveys show that trust is shallow and particularly low among younger generations. Yet this remedy risks deepening the very crisis it purports to address.
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