28 October 2025
Zwei Schritte vor, zwei zurück
Die Entscheidung des BVerfG im Fall Egenberger wurde mit Spannung erwartet: Wie positioniert sich das BVerfG zu der religionsverfassungsrechtlichen Rechtsprechungslinie des EuGH, die im Widerspruch zur eigenen Spruchpraxis steht? Herausgekommen ist eine Entscheidung, die hinsichtlich der Grundrechtspluralität in Europa und der Privatrechtswirkung der Gleichheitsgrundrechte zwei Schritte nach vorn, hinsichtlich der nationalen Grundrechtsdogmatik und dem Austarieren von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und dem Nichtdiskriminierungsrecht hingegen zwei zurück macht. Continue reading >>
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