04 December 2025
Frauen ausgenommen
Die Stimmen in der Politik, die fordern, Frauen in den Wehrdienst einzubeziehen, werden immer lauter. Der verpflichtende Wehrdienst für Frauen ist indes nur mit einer Grundgesetzänderung möglich. Denn Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG bestimmt, dass Frauen „auf keinen Fall“ zum Waffendienst verpflichtet werden dürfen. Dabei ist allerdings unklar, wer überhaupt als „Frau“ im Sinne des Art. 12a Abs. 4 GG gilt. Es muss eine kohärente Auslegung des Frauenbegriffs in Art. 12a Abs. 4 GG gefunden werden, die auch die Rechte von trans* Frauen schützt. Continue reading >>
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