26 August 2024
Pioniertat oder Bärendienst?
Immer häufiger erkennen nationale Gerichte der Natur eigene subjektive Rechte zu, etwa in Kolumbien oder Peru. Inspiriert davon unternahm das LG Erfurt in einem Urteil zu einem der „Dieselfälle“ vom 2. August 2024 nun den wenig überzeugenden Versuch, „Eigenrechte der Natur“ aus der EU-Grundrechtecharta abzuleiten: Rechte der Natur seien bei der Schadensbemessung „schutzverstärkend“ zu berücksichtigen. Dabei erweckt das Gericht fälschlich den Eindruck, die Betrachtung „der Natur“ als Rechtssubjekt sei bereits „common ground“. Damit trägt das LG Erfurt aber eher zum Gegenteil bei. Continue reading >>
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