10 September 2024
Bayrischer Bärendienst für den Rechtsstaat
Ein Gesetzentwurf soll den Kreis der Personen beschränken, die im Strafprozess als Wahlverteidiger auftreten können. Das betrifft insbesondere sogenannte Laienverteidiger, also Personen, die nicht als Rechtsanwälte zugelassen oder die keine juristischen Hochschullehrer sind. Genau betrachtet gibt es aber keinen Bedarf für das Gesetzesvorhaben, denn schon heute können Gerichte es solchen Personen versagen, die Verteidigung auszuüben. Gegen den Entwurf spricht außerdem, dass es gerade die Laienverteidigung ist, die auch Betroffenen in prekärer sozio-ökonomischer Lage den rechtsstaatlich wichtigen Zugang zur Justiz ermöglicht. Continue reading >>
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