25 July 2025
Auf Kosten des Rechtsstaates
Erst im Februar 2024 trat § 62d AufenthG in Kraft. Dieser regelte erstmals, dass im Zuge der Anordnung von Abschiebungshaft eine anwaltliche Vertretung verpflichtend ist. Nur knapp 18 Monate später soll er nach dem Willen der Bundesregierung bereits wieder abgeschafft werden. Die Begründung des Gesetzesentwurfes verkennt dabei den Normzweck der ursprünglichen Regelung. Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht dem politischen Ziel schnellerer Abschiebungen untergeordnet werden. Continue reading >>
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