27 April 2021
InfektionsschutzmaĆnahmen in der Schnittmenge von Verwaltungsanordnung und Gesetzesbefehl
Dem rechtswissenschaftlichen Beobachter bietet sich bei infektionsschutzrechtlichen MaĆnahmen mittlerweile das Bild einer vƶlligen Austauschbarkeit der Handlungsformen Verwaltungsakt (AllgemeinverfĆ¼gung), Rechtsverordnung und Parlamentsgesetz. Anordnungen, die als (konkret-generelle) Einzelfallregelungen beurteilt werden, wenn sie in einer AllgemeinverfĆ¼gung stehen, finden sich inhaltlich identisch in Rechtsverordnungen und nunmehr auch im IfSG. Trotzdem liegt mit Ā§ 28b IfSG weder ein unzulƤssiger Ćbergriff des Bundesgesetzgebers in reservierte Exekutiv- oder LƤnderkompetenzen noch ein unzulƤssiges Einzelfallgesetz vor. Continue reading >>
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07 November 2020