Der lange Schatten der Autokratie
Zur Haftentlassung des ehemaligen peruanischen Präsidenten Alberto Fujimori
Am 4. Dezember 2023 entschied das Verfassungsgericht der Republik Peru, dass der ehemalige Präsident Alberto Kenya Fujimori Inomoto unverzüglich aus der Haft zu entlassen sei. Dies ist inzwischen geschehen. Fujimori verbüßte seit 2009 eine eigentlich 25-jährige Gefängnisstrafe wegen Menschenrechtsverletzungen während seiner Amtszeit. Es war zum Zeitpunkt der Verurteilung der einzige Fall weltweit, in dem sich ein demokratisch gewählter Staats- oder Regierungschef wegen solcher Rechtsverstöße strafrechtlich verantworten musste. Die verfassungsgerichtliche Entscheidung steht am vorläufigen Ende politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen um das Schicksal von Alberto Fujimori. Auch wenn es sich bei der Haftentlassung nicht formell um eine Aufhebung der Verurteilung handelt, so ist sie doch eine Niederlage für die Menschenrechte in Peru und ganz Lateinamerika.
Menschenrechtsverletzungen unter der Regierung Fujimori
Fujimori, Sohn japanischer Einwanderer und studierter Agraringenieur, setzte sich als Kandidat der rechtsgerichteten Partei Cambio 90 in der Stichwahl zum Präsidentenamt am 10. Juni 1990 gegen den Schriftsteller Mario Vargas Llosa durch. Das Standing des Politikers basierte vor allem auf seiner Rolle als politischer Außenseiter. Die Wahl fiel in eine Zeit, in der in Peru bereits seit 10 Jahren ein bewaffneter Konflikt zwischen der Regierung und den Guerillagruppen des maoistischen Sendero Luminoso sowie des marxistisch-leninistischen Movimiento Revolucionario Túpac Amaru herrschte. Gleichzeitig war die damalige Währung Perus, der Inti, in einer Hyperinflation gefangen.
Im Jahr 1992 löste Fujimori in einem Akt, der auch als Eigenputsch („autogolpe“) bezeichnet wurde, den Kongress auf und übernahm die legislative und justizielle Gewalt im Staat. Es folgte eine Änderung der Verfassung. Die eigentliche Macht in Peru lag allerdings in den Händen des Chefs des Inlandsgeheimdienstes, Vladimiro Montesinos, und der Streitkräfte. Der Präsident sanktionierte unter diesen Bedingungen den „Plan Verde“. Damit wurde eine klandestine Operation der Streitkräfte beschrieben, deren Grundlagen bereits vor dem Beginn der Amtszeit von Fujimori entwickelt worden waren. Zu den Hauptzielen des Plans zählten Maßnahmen zur erzwungenen Geburtenkontrolle bei der verarmten und der indigenen peruanischen Bevölkerung, eine Kontrolle der Medien und die Ausübung von Zensur sowie die Einführung einer neoliberalen Wirtschaftspolitik. Dies alles sollte unter der Kontrolle des Militärs geschehen.
Zur Umsetzung des „Plan Verde“ wurde eine Bevölkerungspolitik ins Werk gesetzt, die Kommentator:innen als ethnische Säuberung oder sogar als Völkermord bezeichneten. An wahrscheinlich bis zu 300.000 Menschen wurden bis zum Ende der 1990er Jahre erzwungene Sterilisationen durchgeführt. In den betroffenen Bevölkerungsgruppen wurde ein Entwicklungshindernis für das Land gesehen, das es nach Auffassung der politischen Führung einzudämmen galt. Dem Bericht eines Unterausschusses des peruanischen Kongresses aus dem Jahr 2002 zufolge, sollen diese Maßnahmen von der US-amerikanischen Entwicklungsbehörde USAID, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen und der privaten The Nippon Foundation unterstützt worden sein.
Weitere Menschenrechtsverletzungen trugen sich im Kontext des bewaffneten Konflikts mit den linksgerichteten Guerilleros zu. Amnesty International etwa bewertete die angewandten Praktiken und Politiken als verbreitet und systematisch. Sie seien daher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Völkerrechts. In die Regierungszeit von Fujimori fielen zudem mehrere Massaker. Zwei dieser Gräueltaten sollten schließlich zu seiner Verurteilung führen. In dem Viertel Barrios Altos der Hauptstadt Lima töteten Mitglieder der aus Militärangehörigen bestehenden Todesschwadron Grupo Colina am 3. November 1991 fünfzehn Personen und verletzten vier weitere. Die Opfer wurden verdächtigt, mit dem Sendero Luminoso in Verbindung zu stehen. Später kam die Justiz allerdings zu der Schlussfolgerung, dass es sich nicht um Terroristen gehandelt habe. Am 18. Juli 1992 entführte wiederum die Grupo Colina einen Professor und neun Studierende der als La Cantuta bekannten Nationalen Universität für Bildung Enrique Guzmán y Valle. Diese wurden verdächtigt, Angehörige der genannten Guerillagruppe zu sein. Die Entführung war eine Reaktion auf einen Autobombenanschlag in Lima. Dieser hatte zwei Tage zuvor vierzig Menschenleben gefordert. Die zehn Entführten wurden von den Mitgliedern der Todesschwadron gefoltert und anschließend hingerichtet.
Verurteilung und Begnadigung
Fujimori konnte die Präsidentschaftswahl sowohl im Jahr 1995 als auch im Jahr 2000 für sich entscheiden. Allerdings wurden nach seiner zweiten Wiederwahl Korruptionsvorwürfe gegen ihn erhoben. Da sich der Präsident immer stärkerem Druck ausgesetzt sah, versuchte er sich seinem drohenden Schicksal zu entziehen und setzte sich bei einer Reise nach Brunei Darussalam nach Japan ab. Dem Kongress teilte er seinen Rücktritt per Telefax mit. Da Fujimori inzwischen auch wegen der Menschenrechtsverletzungen in seiner Amtszeit mittels eines internationalen Haftbefehls gesucht wurde, bemühte er sich um die japanische Staatsangehörigkeit. Diese erhielt er Ende des Jahres 2000 und war somit vor einer Auslieferung an Peru geschützt. Bei einem Besuch in Chile im Jahr 2007 wurde der ehemalige Präsident dann jedoch verhaftet und an das Nachbarland Peru überstellt. Dort wurde er schließlich aufgrund seiner Verantwortlichkeit für die Massaker verurteilt. Zu einem Schuldspruch wegen der Zwangssterilisationen kam es damals aus einem Mangel an Beweisen allerdings nicht.
Bereits vor der Verurteilung waren das Barrios Altos- und das La Cantuta-Massaker Gegenstände von gerichtlichen Verfahren vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof. In den Jahren 2001 und 2006 verurteilte der Gerichtshof Peru wegen Verletzungen von Rechten aus der Amerikanischen Menschenrechtskonvention. Der peruanische Staat habe die Rechte der Opfer auf eine Rechtspersönlichkeit (Art. 3), Leben (Art. 4), menschliche Behandlung (Art. 5), persönliche Freiheit (Art. 7) und ein faires Verfahren und Rechtsschutz (Art. 8 und Art. 25) verletzt. In beiden Fällen ordnete das Gericht in San José an, dass die Sachverhalte zu untersuchen seien und die verantwortlichen Personen identifiziert, verfolgt und verurteilt werden müssten.
An Heiligabend 2017 begnadigte der damalige Präsident Perus, Pedro Pablo Kuczynski, Fujimori aus humanitären Gründen. Eine medizinische Untersuchung hatte zuvor ergeben, dass dieser unter einer fortgeschrittenen Krankheit leiden solle. Bei einer regulären Verbüßung der Haftstrafe wäre das ehemalige Staatsoberhaupt an deren Ende 93 Jahre alt gewesen. Gegen das Vorgehen des Präsidenten wurde der Vorwurf erhoben, die Begnadigung sei Teil einer politischen Absprache mit der Partei Fuerza Popluar, die zu diesem Zeitpunkt die Parlamentsmehrheit stellte und deren Vorsitzende Alberto Fujimoris Tochter, Keiko Fujimori, war. Kurz zuvor hatte Kuczynski ein eigentlich von der Fuerza Popular initiiertes Amtsenthebungsverfahren überstanden, bei dem sich dann aber zehn Abgeordnete ihrer Stimme enthielten.
Konflikt zwischen Peru und dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof
In Ausübung der Überwachungsfunktion bezüglich seiner Urteile erließ der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof mehrere Resolutionen hinsichtlich der beiden Entscheidungen aus den Jahren 2001 und 2006, mit denen die vollständige Umsetzung seiner Anordnungen verlangt wurde. Im Mai 2018 ersuchte der Gerichtshof die peruanischen Behörden in einer solchen Resolution darum, zu untersuchen, ob eine gerichtliche Überprüfung der humanitären Begnadigung von Fujimori möglich sei. Hierzu stellte das Gericht zunächst fest, dass im Rahmen einer solchen Überprüfung verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssten. Zunächst sei das Recht der Opfer auf Zugang zur Justiz zu beachten. Weiterhin müsse die Verhältnismäßigkeit bei der Verurteilung und der anschließenden Haftstrafe gewahrt werden. Darüber hinaus wären Fujimoris Rechte auf Leben, Gesundheit und persönliche Integrität zu sichern. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine Gefängnisstrafe nicht in eine Todesstrafe umgewandelt werden dürfe. Der Gerichtshof hatte auch schwerwiegende Zweifel daran, dass die Voraussetzungen für eine humanitäre Begnadigung nach peruanischem Recht vorliegen würden. Der politische Kontext um das Amtsenthebungsverfahren von Präsident Kuczynski und Ungereimtheiten bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes von Fujimori hätten ebenfalls Anlass zu Besorgnis gegeben.
Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hob weiterhin hervor, dass es in Fällen von schweren Straftaten gegen das Völkerrecht einerseits und Begnadigungen aus Gesundheitsgründen andererseits nötig sei, die Gesundheit der inhaftierten Person zu berücksichtigen, aber ebenso müsse darauf geachtet werden, ob
„a substantial part of the sentence has been served and the civil compensation imposed in the sentence has been paid; the behaviour of the convicted person with regard to the clarification of the truth; the recognition of the seriousness of the crimes committed and their rehabilitation; and the effects that early release would have on society and on the victims and their families.”
Der Oberste Gerichtshof Perus hob daraufhin im Oktober 2018 die Begnadigung Fujimoris wieder auf. Dieser wurde anschließend erneut inhaftiert. In der Folgewoche verabschiedete der Kongress allerdings mit der Mehrheit der Fuerza Popular ein Gesetz, wonach bei älteren Verurteilten eine elektronische Aufenthaltsüberwachung statt einer Gefängnisstrafe ausreichend sein solle. 2021 beantragte Fujimori, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aufzuheben. Im März 2022 setzte das Verfassungsgericht die humanitäre Begnadigung wieder in Kraft. Daraufhin wurde vom Justizministerium wiederum der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Dieser kam in einer Resolution aus dem April 2022 zu dem Ergebnis, dass Fujimori nicht freigelassen werden dürfe, da Peru seinen Verpflichtungen aus den Standards zur Überprüfung von humanitären Haftaussetzungen nicht nachgekommen sei. Im Nachgang zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 4. Dezember reagierte der Präsident des Menschenrechtsgerichts mit einer weiteren Resolution, mittels derer er versuchte, die Freilassung von Fujimori zu verhindern, um die Opferrechte zu schützen.
Das Verfassungsgericht stellte sich bei seiner Entscheidung – in Reaktion auf die Resolution aus dem April 2022 – auf den Standpunkt, dass der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof keine Befugnis dahingehend habe, über die Nichtumsetzung einer Entscheidung als Teil seiner Überwachungsfunktion zu befinden. Diese Rechtsauffassung steht allerdings in direktem Gegensatz zu verschiedenen Regelungen im Prozessrecht des Gerichtshofes. Nach Art. 62 Abs. 1 und 3 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention erkennen alle Vertragsstaaten ipso facto die Zuständigkeit des Gerichtshofes in allen Angelegenheit bindend an, deren Gegenstand die Auslegung oder die Anwendung der Konvention ist. Dabei unterfallen alle konkreten Fälle dieser Zuständigkeit, bei denen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Verfahren vor dem Gerichtshof gegeben sind. Nach Regel 69 Abs. 4 der Verfahrensregeln des Gerichtshofes kann dieser innerhalb seiner Überwachungszuständigkeit zudem den Implementierungsstatus seiner Urteile überprüfen und die notwendigen Anordnungen zu deren Umsetzung erlassen. Nach dieser Rechtslage ist damit für die Rechtsauffassung des peruanischen Verfassungsgerichts kein Raum.
Eine Niederlage für die Menschenrechte
Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen in Peru während der Zeit der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und den linksgerichteten Rebellengruppen sowie der Zwangssterilisationen stellt bis heute eine Bürde für den südamerikanischen Staat dar. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung und Implementierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte überwacht, empfahl Peru in seinen Abschließenden Beobachtungen zum sechsten periodischen Bericht des Staates über die Situation der Paktrechte noch im Frühjahr 2023:
„The Committee reiterates its previous recommendations regarding impunity for serious human rights violations. The State party should comply with its obligation and, as a matter of priority, increase its efforts to investigate all human rights violations committed during the period of violence from 1980 to 2000, prosecute the perpetrators, impose penalties commensurate with the gravity of the offences where appropriate, provide measures of non-repetition and afford full reparation to all victims and their families, including adequate compensation. It should also provide adequate resources to strengthen efforts to acknowledge responsibility, ascertain the truth, locate missing persons and foster and preserve memory.”
Die in den Beobachtungen angeführte Straflosigkeit wird in dem „Set of Principles for the Protection and Promotion of Human Rights through Action to Combat Impunity”, einem Soft-Law-Dokument der ehemals bestehenden Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2005, definiert als „die Unmöglichkeit, de iure oder de facto, Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, ob in Straf-, Zivil- oder Disziplinarverfahren, da sie keiner Ermittlung unterworfen werden, die dazu führen könnte, dass sie angeklagt, verhaftet, verurteilt und, falls sie schuldig gesprochen werden, zu angemessenen Strafen verurteilt werden und ihren Opfern Entschädigung zuteil wird.“ Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten Perus im Jahr 2009 war als großer Sieg im Kampf gegen Straflosigkeit gelobt worden. Prinzip 24 des Set of Principles sieht zudem eigentlich vor, dass Amnestien und ähnliche Maßnahmen restriktiv zu handhaben sind.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts und die darauffolgende Haftentlassung Fujimoris wurden vor diesem Hintergrund scharf kritisiert. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, ließ über seinen offiziellen Account bei dem Kurznachrichtendienst X verlauten, dass die Freilassung des ehemaligen Präsidenten entgegen der Anordnung des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes besorgniserregend sei. Jede humanitäre Begnadigung von Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich seien, müsse in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht stehen. Von mehreren thematischen Berichterstatter:innen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen war zudem vorgebracht worden, dass Begnadigungen in solchen Fällen nur dann rechtmäßig seien, wenn akute lebensbedrohende Krankheitsbilder bei der inhaftierten Person zu verzeichnen wären. Hingegen könnten Faktoren wie der normale Ablauf der Zeit, hohes Alter oder der allgemeine gesundheitliche und geistige Zustand eines Inhaftierten keine Rolle spielen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und die Internationale Juristenkommission übten ebenfalls Kritik.
Diesen Beurteilungen ist zuzustimmen. Die Entlassung von Fujimori aus dem Gefängnis ist ein schwerer Schlag für den Kampf gegen Straflosigkeit und in Bezug auf die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Peru. Der ehemalige Präsident hat trotz seiner Verurteilung niemals seine Verantwortung eingestanden oder Reue für die Taten gezeigt, die unter seiner Regierung begangen wurden. Wird das Schicksal von strafrechtlich verurteilten Personen zudem zum Gegenstand politischer Ränkespiele gemacht, untergräbt dies die Glaubwürdigkeit der beteiligten Institutionen im höchsten Maße. Gleichzeitig ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine Niederlage des etablierten interamerikanischen Systems zum Schutz der Menschenrechte, da den bindenden Entscheidungen des regionalen Menschenrechtsgerichtshofes nicht nachgekommen wurde. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Länder Lateinamerikas im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der verschiedenen Bürgerkriege und Diktaturen sowie anderer menschenrechtswidriger Situationen immer wieder mit der „impunidad“ bezüglich von Menschenrechtsverletzungen zu kämpfen hatten und haben, wurde dem Recht und seinen Mechanismen in dieser Weltregion nunmehr ein schlechter Dienst erwiesen. Unklar bleibt zudem, wie sich die Entscheidung auf anhängige Verfahren gegen Fujimori wegen der Zwangssterilisationen und weiterer Verletzungen der Menschenrechte auswirken wird.
interessant (=und besorgniserregend); aber so habe ich endlich mal wieder “konkreter” etwas über die ja vorhandene (!) völkerrechtliche Arbeit anderer als europäischer Länder erfahren: es gibt einen Interamerikanischen Gerichtshof und er arbeitet : – )…. kommt immer ein bissl zukurz.
Nachsatz: gibt es eigentlich europäische Urteile, die sich auf zb interamerikanische Urteile beziehen? oder auf den afrikanischen gerichtshof für menschenrechte etc.?
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat sich mal für eine Auslegungsfrage u.a. auf den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bezogen (Urteil vom 18. März 2013 – 7 K 1202/12.F.A).