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09 October 2025

Im Süden nichts Neues

Am 12. September hat das VG Stuttgart mit einer einstweiligen Anordnung Schlagzeilen gemacht, als es den pauschalen Ausschluss von AfD-Vorschlägen für die Wahl ehrenamtlicher Richter für unzulässig erklärte. Vor allem wurde kritisiert, das Gericht habe der AfD damit den Weg zu ehrenamtlichen Richterstellen geebnet. Doch tatsächlich eignet sich der Beschluss nicht für eine Politisierung: Er trägt nicht dazu bei, Verfassungsfeinde vom Amt am Verwaltungsgericht auszuschließen. Vielmehr hat das VG Stuttgart erneut die Maßstäbe herausgestellt, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG für den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern ergeben.

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