23 January 2026

Bildbasiert aber unsichtbar

„Hey Grok, put her in a bikini“. Laut aktuellen Schätzungen hat Grok etwa 3 Millionen sexualisierte Bilder in weniger als zwei Wochen generiert. Wer Schutz beim deutschen Rechtsstaat sucht, wird – wie ich – enttäuscht: Im Dezember 2023 habe ich, damals 21 Jahre alt, Dutzende Deepnudes von mir auf einer großen Social-Media-Plattform gefunden. Doch das Sexualstrafrecht erfasst pornografische Deepfakes in der Regel nicht. In den nächsten zwei Jahren fühlte ich mich von der Justiz allein gelassen. Sowohl die Debatte um Grok als auch meine Erfahrungen zeigen: Es braucht einen eigenen Straftatbestand, der pornografische Deepfakes bereits ab der Erstellung kriminalisiert.

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15 December 2023

Wie viel Unwahrheit verträgt die Kunst?

Bundeskanzler Olaf Scholz verkündet im Namen der Bundesregierung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen. Diesen Eindruck erweckt ein Video, das das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) am 27. November veröffentlichte, später entfernte und mit einem Urheberhinweis zu Beginn des Videos neu hochlud. Am 15. Dezember 2023 erklärte das ZPS, dass YouTube das Deepfake-Video in seiner ursprünglichen Form wieder freigeschaltet hat. Im konkreten Fall dürfte sich ein Verbreitungsverbot des Videos dennoch als verhältnismäßiger Eingriff in die Kunstfreiheit des ZPS erweisen.

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