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25 June 2025

Nur gelbes Licht? 

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von „Compact“ nun auch im Hauptsacheverfahren aufgehoben. Auch wenn sich die Compact GmbH mit dem „Remigrationskonzept“ identifiziere, das gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoße, sei die Vereinigung nicht ausreichend von verfassungswidrigen Äußerungen und Aktivitäten geprägt. Für den zukünftigen Umgang mit Medienverboten ist vor allem interessant: Das Gericht bleibt zwar im Grundsatz bei seiner Position, dass das Vereinsrecht auch auf faktische Medienverbote anwendbar ist. Doch es deutet eine bedeutsame Grenze dieses Grundsatzes an.

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