Schärfere Schwerter gegen eine zügellose Exekutive
Wenn Behörden gerichtliche Entscheidungen missachten, stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Durchsetzbarkeit des Rechts. Der neue Vorschlag der Bundesjustizministerin zur Bekämpfung exekutiven Ungehorsams setzt vor allem auf höhere und wiederkehrende Zwangsgelder, verzichtet jedoch zugleich auf zentrale Vollstreckungsinstrumente gegenüber Amtsträgern. Die geplanten Änderungen markieren einen erneuten Versuch, die Effektivität verwaltungsgerichtlicher Vollstreckung zu stärken – bleiben jedoch in zentralen Punkten hinter den Anforderungen eines konsequenten Rechtsschutzes zurück.
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