Sicherheitsrechtliche Wende ohne Gefolgschaft
Morgen wird das Bundesverfassungsgericht über das Bundeskriminalamtsgesetz 2018 entscheiden. Das BVerfG dürfte mit seinem Urteil in erster Linie die Verfassungsmäßigkeit einiger informationeller Befugnisse des BKAG in den Blick nehmen, weniger hingegen die derzeitige Praxis bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dass diese weit von den informationellen Befugnissen und verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Maßstäben entfernt sind, zeigen unter anderem Dokumente, die auf mehrere Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben wurden.
Continue reading >>Das Bundeskriminalamt als überdimsensionierte Plattformpolizei
Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Digitale-Dienste-Gesetz (DDG-E) soll im Bundestag bis zum März abschließend verhandelt werden und dann schon im April in Kraft treten. Ein wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfs erhält bisher zu wenig Aufmerksamkeit: Was genau soll eigentlich das Bundeskriminalamt (BKA) nach § 13 DDG-E - der nationalen „Begleitgesetzgebung” zu Art. 18 Digital Services Act (DSA) - machen? Ist diese Rolle im gegenwärtigen Entwurf hinreichend abgesichert? Und bedarf es dafür wirklich - wie geplant - 450 Stellen?
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