04 December 2025

Verfassungsfeinde auch im Vorbereitungsdienst

Rechtsreferendar*innen müssen die freiheitliche Verfassung achten, das steht außer Frage. Doch die Verwaltungsgerichte legen an die Verfassungstreue von Referendar*innen unterschiedliche Maßstäbe an. Nun will Hamburg vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst eine Regelanfrage beim Landesverfassungsschutz einführen – allerdings nicht für Rechtsreferendar*innen. Diese Sonderbehandlung ist weder mit dem Regelungsziel des hamburgischen Gesetzentwurfs vereinbar noch verfassungsrechtlich geboten. Statt Klarheit zu schaffen, schreibt das Gesetz Widersprüche fest – ausgerechnet im Namen der wehrhaften Demokratie.

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